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Wochenblatt für Reiibenbmnd. Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff. 3S Sonnabend, den 30. September 1916 Hausliften. In den nächsten Tagen werden nach Vorschrift der 88 34 bis 41 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der §8 35 bis 41 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 25. Juli 1900 an die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter Hauslisten ausgehändigt werden, welche nach den vor- gedruckten Anleitungen nach dem Stande vom 12. Oktober d. I. auszufüllen sind. Es wird hierbei besonders darauf htngewiesen. daß die von den Mietsbewohnern zu entrichtenden Mietzinsen von den Mietern selbst anzugeben sind, und daß sich die letzteren die wegen unrichtiger Angabe des Mietzinses etntretenden Nachteile zuzuschreiben haben. Die ausgefüllten Hauslisten sind bet Vermeidung einer im obengenannten Gesetze vorgesehenen Strafe bis zu 50 Mark binnen 10 Tagen» von der Zufertigung derselben an gerechnet, im Gemeindeamt während der üblichen Geschäftsstunden von erwachsenen Personen, die bei der Prüfung der Listen sich etwa notwendig machende Auskünfte erteilen können, abzugeben. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 28. September 1916. — Die Gemeindevorstande. Brot- Ni> FleWartemuWe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brot- und Fletschkarten auf die Zeit vom 8. Oktober bis 4. November 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 6. Oktober 1916, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 100 nachm, von 2 — 3 Uhr ^ , . . 101— 200 . , 3 — 4 . ) im Meldeamt .. .. « 201— 300 . . 4 — 5 „ 1 H. Bezirks „ „ 301— 400 . , 2 —3 . t , « „ 401— 600 , „ 3 —4 „ im Meldeamt . « , 501— 600 „ „ 4 —5 „ 1 m. Bezirks .. 601— 700 „ 2 —3 ^ „ ^ 701- 800 I I S-4 Sparkassen. I 801- SM I H 4-5 I / IV. Bezirke „ . S01—1000 . . 2 — g .. r . „ , . . . 1001-1100 „ I S-4 > >m G-m-indck°,s-n. , . , 1101—1200 . , 4 — 5 .1 zimmer. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- Vorstände ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot, und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 29. September 1916. Der Demeindevorstand. Brandverficherungsbeiträge betr. Der am 1. Oktober dieses Jahres fällige II. Termin Brandverficherungsbeiträge 1916 ist mit 1 Pfennig auf die Einheit bis längstens den 10. Oktober dieses Jahres an die Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Reichenbrand, am 24. September 1916. Der Gemeindevorstand. Einkommen- und Ergänzungsfteuer. Am 30. September dieses Jahres wird der II. Termin der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungsfteuer fällig und ist spätestens bis zum 2l. Oktober dieses Jahre« bei Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollftreckungsoerfahrens an die hiesige Ortssteuer, einnahme zu entrichten. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen bez. 3 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte <1 des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Reichenbrand, am 24. September 1916. Der Gemeindevorstand. Siegmar. Für die Kaninchenzüchter von Siegmar wird kommenden Sonntag, den 1. Oktober 1916, vorm. 10—12 Uhr bei Herrn Rohproduktenhändler Hähnel, Kronprinzenstraße 16, hier, Kleie abgegeben. Der Preis kann erst bei der Abholung bekannt gegeben werden. Siegmar, am 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und Ergänzungsfteuer. Der am 30. dieses Monats fällige 2. Termin Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer ist bis längstens den 21. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Siegmar, am 28. September 1916. Der (demeindevorstand. Brandverficherungsbeiträge. Der am 1. Oktober dieses Jahres fällige 2. Termin Brandversicherungsbeiträge 1916 ist mit 1 Pfennig für die Brandkasseneinhett bis längstens den 10. Oktober 1916 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Siegmar, den 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Schulgeld betr. Die am 1. Oktober dieses Jahres fälligen Vrandversicherungsbeiträge (2. bis spätestens zum 10. Oktober dieses Jahres Am 1. Oktober dieses Jahres wird der 3. Termin Schulgeld füllig. Derselbe ist bis längstens den 14. Oktober d. I. an unsere Ortssteuereinnahme abzuführen. Siegmar, den 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Termin 1916) sind bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Am 16. Oktober ist der H. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 23. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Am 30. dieses Monats ist der II. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzung»- fteuer fällig. Die Steuer ist spätestens zum 21. Oktober dieses Jahre» an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der III. Termin Wassersteuer bis zum 14. Oktober dieses Jahres an die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 28. September 1916. Der Gemeindevorstand. Brotkarten-Ausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 8. Oktober bis 4. November 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Sonnabend, den 7. Oktober 1916, im hiesigen Rathause Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von '/.9— ^9 Uhr, , . 101—200 , . °/<9-'/.10 . . , . 201—300 , . '/.IO—»/.IO , . , , 301—400 , , «/.IO-'/«II . . , , 401—520 , .. '/«II—»/.II , . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausnahmen von vorstehenden^Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Lesezimmer — Siegmar. Ab Oktober ist das Lesezimmer wieder regelmäßig Dienstag von 8—10 Uhr für die weibliche, Donnerstag von 8—'/zlO Uhr für die männliche Jugend sich überzeugen, was die Jugendlichen unter Aufsicht treiben. Nächsten Dienstag zugleich Anmeldung zum Herbstausflug der weiblichen Jugend am 8. Oktober. Siegmar, den 28. September 1916. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. . Sckuldir. Spin vier, 1. Vors. Mich- US BrottzartenanSgade in Menstein. Die Ausgabe der neuen Fleischkarten auf die Zeit vom 2. bis 29. Oktober erfolgt Montag, den 2. Oktober 1916, von 7—8'/z Uhr nachmittags, die der Brotkarten auf die Zeit vom 8. Oktober bis 4. November Sonnabend, den 7. Oktober 1916, von 7—8'/s Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren^tellvertre^r werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — Rot- und Weißkraut. Di-i-mgen Einwohner, ^un^en, wollen ihre Bestellung im Gemeindeamt. Zimmer Nr. 2. abgeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein» am 29. September 1916. Schuhwaren. Die Abgabe der bestellten Schuhwaren erfolgt Montag, den 2. Oktober 1916, von 2—5 Uhr nachmittags im i^tha^. ^ ^ st d R b st i S Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. ds Mts. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Lhemnitz nach Höhe von 2 bez. 3 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte .6" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen fällt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. September 1916. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 8. Oktober bis mit 4. November ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 7. Oktober ISIS» nachmittags zu den nachstehenden Zeiten» in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 2 Uhr, . . 126 . .. 250, . V-3 . . . . 251 „ .. 375, . 3 . . „ . 376 und mehr, , '/,4 , . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brotkarten zu melden. Die Hausbefitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist ungeordnet worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abaefertigt werden. Rottluff, am 27. September 1916. Der Gemeindevorstand. Zeichnet die 5. Kriegsanleihe! Letzter Zeichnungstag 5. Moder. .