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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Erscheint jedm Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Retchmbrand. Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albtn Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigerr-Arrnahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und könnm nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. ^ 43 Sonnabend, den 28. Oktober INI« Brot- Nil FleWartenauWe in ReiMM. Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 6. November bis 2. Dezember 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten vrotmarkenhefte Freitag, de« 3. November 1916, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— l.U nachm, von 2 — 3 Ahr ^ U. Bezirks m. Bezirks IV. Bezirks 101— 20i 201— 300 301— 400 401— 500 501— 600 601— 700 701— 800 801— 900 901—1000 1001—1100 1101—1200 3 — 4 4 — 5 2 — 3 3 — 4 4 — 6 2 — 3 3 — 4 4 — 5 2 — 3 3 — 4 4 — 6 im Meldeamt Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushallungs- vorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleifchkarten nicht ansgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 26. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. November 1916 wird der 4. Termin der Gemeindeeinkommensteuer und des Schulgeldes auf 1916 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 24. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Welhnachlsliebesgaben für unsere Truppen. Z«m i. Male werde» unsere tapferen Truppen das Wcihnachtsfest fern der Heimat verleben »inssen. , ^ Wir wolle» deshalb auch in diesem Jahre Unseren Tapferen eine Weihnachtsfreude bereiten und richten an die geehrte Einwohnerschaft die herzliche und dringende Bitte, dieses Licbeswerk durch reiche Zuwendungen vo» Geldspenden unter stützen z» wollen. Für freundliche Erfüllung unsrer Bitte im voraus herzlichen Dank. Der Kriegssiirsorge-Ausschuk in Siegmar. Klinger, Vorsitzender. Wafsergeld. Der am 15. dieses Monats fällig werdende 3. Termin Wassergeld ist bis längstens den 31. Oktober 1916 Siegmar. 11. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Volksbibliothek Siegmar. Wenn die langen Winterabende nahen, greift so mancher zu einem Buche. Die rechte Auswahl zu treffen, ist aber bei der Menge der literarischen Erscheinungen, worunter sich leider viel Schund birgt, nicht immer leicht. Da sind es die in den meisten größeren Ortschaften unsers Landes vorhandenen Dolkrbibliotheken, die die Auswahl erleichtern und dem Bedürfnis der Leser entgegenzukommen suchen. Dies ist auch in ganz besonderem Maße bei der Volksbibliothek Siegmar der Fall. Sie gehört, dank der namhaften Zuweisungen der politischen Gemeinde, zu den größten Büchereien der Amtshauptmann schaft Ehemnitz, weist sie doch mft der angegliederten Iugendbibliothek ziemlich 3000 Nummern auf und kann damit weitgehenden Anforderungen entsprechen. Außer zahlreichen Bänden der besten Roman- und Erzählerliteratur besitzt sie auch viele Werke aus den verschiedensten Wissenschaften. Von letzteren seien nur einige genannt: Nansen, Sibirien, ein Zukunftsland. vr. Llman, Der Kaiser und der Kronprinz, Dekker, Lebensrätsel, «rehms Tlrrleben, Schlosser» Weltgeschichte, Sven Hebln, Trans-Himalaya, Im Herzen von Asien u. a. In Romanen sind beispielsweise vertreten: Ganghofer, Rosegger, Dose, Herzog, Jensen, Frenssen, Geißler, Boy.Ed, Bloem, Eyth, Gretnz, Skowronnek, Krüger, Rosen und viele andere. Besonders umfangreich ist die Kriegsliteratur, von dieser sollen nur nachstehende gute Bücher Erwähnung finden: Hebln, Ein Volk in Waffen und Im Osten, Aram, Nach Sibirien, Ganghofer, Reise zur deutschen Front, Die stählerne Mauer, Die Front im Osten. Der russische Niederbruch, Engel, Ein Tagebuch, Wegener, Der Watt von Feuer, Montann». Bücher, Schwede», Im Kaiserlichen Hauptquartier, Gomoll, Im Kampfe gegen Rußland, Fenbrlch, Mit dem Auto an der Front, Don der Marneschlacht bis zum Fall Antwerpens, An Bord, Otto, Das Unterseeboot im Kampfe. Naumann, Mitteleuropa, TSgel, Sachsens Söhne im Weltkrieg, Henning, Die Wahrheit über Amerika usw. Die Bücher werden jeden Sonntag im Bibliothekszimmer der Turnhalle in der Zeit von mittags 11—Hl Ahr ausgegeben, der Preis für den Band beträgt wöchentlich 6 Pfennig. Möchte der vorstehende Hinweis, mit dem die Bibliothek sich in empfehlende Erinnerung bringen will, recht viele Einwohner unserer Gemeinde zur regen Benutzung derselben anregen! Dies wünscht von Herzen der Vlbllotheka-Au»sch«ß. Oberl. Krause. Brot-, Fleisch- und MilchlmteMWe in NenstM. Die Ausgabe der Brot- rr. Karten auf die nüchste Versorgung»,eit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe »er alten »ratheste Sonnabend, den 4. November 1918, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von */«9— ^9 Ahr, „ „ 101—200 .. s/49—V«10 „ . .. „ 201—300 .. .. r/«10-»/4l0 , , .. » 301—400 .. .. »/4IO—r/411 „ . .. 401—520 .. .. V4l1—»/4l1 ., . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur kn Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brottarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brottartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Amzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 26. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufmen Mannschaften für den Monat November 1916 soll ausnahmsweise Montag, den 30. Oktober d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markminhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. Oktober 1916. Fleisch- Mil BrotkilrtemuWe in Menstein. Die Ausgabe der neuen Fleischkarten auf die Zeit vom 30. Oktober bis 26. November erfolgt Montag, den 30. Oktober 1916, von 7—8H Uhr nachmittags, die der Brottarten auf die Zeit vom 5. November bis 2. Dezember Sonnabend, den 4. November 1916, von 7—8H Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegm Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande An Kinder können Kartm nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleifchkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werdm ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 26. Oktober 1916. im Milchkarten-Ausgabe. Die Ausgabe der neuen Milchkarten auf die Zeit vom 6. November bis 31. Dezember erfolgt Freitag, den 3. November 1916 Rathause und zwar: von 9—12 Uhr vormittags für die Anton-, Adolfstraße, Bachgasse, Burg-, Chemnitzer, Forst-, Garten-, Grünaer, Hardt-, Karl-, Kirch- und Kurze Straße, von 2—5 Uhr nachmittags für die Limbacher, Nord-, Ost-, Park-, Pelzmühlen-, Post-, Reichen brander, Ritter-, Röhrsdorser, Solbrig-, Talstraße und Weg nach dem Kalkwerk. Milchkarten haben zu erhallen: Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werdm, täglich 1 Liter; stillende Frauen für jeden Säugling täglich 1 Liter; Kinder im 3. und 4. Lebensjahre täglich 2/4 Liter; ^ Kinder im 5. und 6. Lebensjahre täglich H Liter; Kranke auf Grund ärztlicher Bescheinigung täglich höchstens 1 Liter. Die Abgabe von Milchkarten an Kranke kann nur auf Grund ärztlichen Zeugnisses erfolgen. An andere Personen als dm vorstehmd gmannten ist die Abgabe von Vollmilch verboten. Die Milcherzeuger und Milchhändler haben die Karten der abgegebenen Mengen zu entwerten. Nichtbeachtung wird bestraft. Der Gemeind»vorstand zu Ravenstein, am 26. Oktober 1916. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Feit vo« 5. November bis mit 2. Dezember ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 4. November ISIS, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, iu Zimmer Nr. 1 der hiesige» Schule» und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenheste Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 2 Ahr, . , 12S . , 250, . HS . , » . 251 . „ 375, , 3 . , „ » 376 und mehr, „ H4 .. . Zur Inempfangnahme habm die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Vehinderungsfälle» und nur gegm Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten »icht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufeuen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushallungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in dm sonst in Frage kommmden Verhältnissen innerhalb 24 Stunde« im Gerneürdearnte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brotheste sowie der Brotkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist angeordnet worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt werde«. Rottluff, am 27. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Verein Heimatdank Chemnitz-Land. Die Hauptversammlung des Vereins .Heimatdank" der Amtshauptmannschast Chemnitz findet nächsten Montag, den 30. Oktober, nachmittag H3 Ahr im Winter garten zu Schönau statt. Gegenstände der Tagesordnung sind der Jahresbericht aufs Jahr 1915, Prüfung und Richtigsprechung der Zahresrechnung 1915, Wahl von 15 Vorstandsmitgliedern und 5 Er- satzpersonen auf die Zeit von 1917—1922 und verschiedene Mitteilungen. Die geehrten Mitglieder werden zu reger Beteiligung vom Vorsitzenden. Herrn Amtshauptmann vr. Fritsche, herzlich etngeladm. Auf die hochinteressante Ausstellung für Kriegsbeschädigtmfürsorge im Vor tragssaale des König-Albert-Museum» in Chemnitz, die Wochentags von 10—1 und 4—8 Uhr, Sonntags von 11—6 Ahr geöffnet ist, wird empfehlend hingewiesm.