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Fernsprecher Nrw Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lAeichenbrand. Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein !und Albin Thtem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigcn-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitag« nachmittag« » Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittag« L Uhr. Berrinsinsrrat« müssen bi- Freitags nachmittags » Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon ausgegeben werden. 28 Sonnabend, den 17. Juli ISIS Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bei Antragstellung ist das Brotmarkenhest vorzulegen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 13. Juli 1915. Die Gemeindevorstand«. Brotzulage sür die schwcrarbeitende Bevölkerung im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. In weiterer Ausführung von § 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Ver- sorgung der Bevölkerung mit Mehl und Brot vom 25. April 1915, 1565 X. X. (Nr. 115 des Chemnitzer Tageblattes) erhalten von der nächsten Brotkartenausgabe, vom 19. Juli 1915 ab, Personen mann- lichen und weiblichen Geschlechts, die über 14 Fahre alt sind, körperlich schwere Arbeit zu leisten haben oder aus anderen Gründen auf höhere Brotmengen angewiesen sind und ein eigenes Arbeitseinkommen von nicht mehr als 2500 Mark jährlich haben, auf bei der Gemeindebehörde bis zum 21. Juli 1915 zu stellenden Antrag Zusatzbrottarten, die für jede Person zum Bezüge von wöchentlich Vr üx <500 xr) Roggenbrot berechtigen. In den Kreis der zu berücksichtigenden Personen fallen in erster Linie Bauarbeiter. Bergarbeiter, Eisenbahn- und Telegraphenarbeiter, Erdarbeiter. Handarbeiter, Handwerker, landwirtschaftliche Arbeiter (auch Selbstversorger), Arbeiter in der schweren Maschinenindustrie, Waldarbeiter, Ziegeleiarbeiter, sowie andere Personen (auch weibliche, wie z. B. Wäscherinnen), die schwere Arbeit zu verrichten oder Nacht arbeit zu reisten haben oder in der Hauptsache auf Brotnahrung angewiesen sind. Die Bekanntmachung des Kommunalverbandes über Mehlverbrauch vom 25. April 1915, 1566 X. (Nr. 115 des Chemnitzer Tageblattes) bleibt auch weiterhin in Kraft. Ehemnitz, den 12. Juli 1915. Der «ommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Sperlings-Vertilgung. Zu Hunderten auf einem Platz trommeln jetzt die Sperlinge die Getreidefelder aus. Im Interesse der Dolksernährung werden besonders die Fagdpächter dringend ersucht, diese Schädlinge soviel wie möglich zu vernichten. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, «abenstein und Rottluff, am 15. Juli 1915. Bekanntmachung. Nachdem die Heberolle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Fahr 1914 eingegangen ist, liegt dieselbe zwei Wochen lang und zwar vom 12. Juli bis 2«. Juli 1915 zur Einsichtnahme der Beteiligten im hiesigen Rathause (Gemeindekasse) öffentlich aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen Höhe der Beiträge rc. innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen direkt an die Geschäftsstelle der Genossenschaft. Dresden-A.. Wiener Platz 1, zu richten. Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis längstens den 20. Juli 1915 an die hiesige Gemeindekafse abzuführen. Reichenbrand, am 12. Juli 1915.Der Gemeindevorstand. Sonnabend, den 17. Juli ISIS, nachmittags 4 werden veekaust: Tchulturnhalle » Uhr Reis, Graupen, Linsen, Erbsen, Bohnen, Kartoffelmehl, sowie Kakao und Lee. Verkauf gegen sofortige Barzahlung zu den bekannten Preisen. Siegmar, am 6. Fuli 1915. — Der Gemeindevorstand. Gefunden wurde ein Geldbetrag. Siegmar, den 16. Fuli 1915. Der Gemeindevorstand. Volksbibliothek Siegmar. Wahrend der Ferien fallt die Bücherausgabe aus. Die Verwaltung der Bibliothek. H. Krause, Oberl. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 1. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 22. Juli dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- beziehungsweise Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 14. Fuli 1915. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die UmzSunung des hiesigen WasserwerkshochbehSlter» auf Flur Siegmar (Nähe der JagdfchSnke) ist wiederholt in böswilliger Absicht dadurch beschädigt worden, daß Stängel gewalt tätig abgebrochen und sogar abgerissen und mit fortgenommen worden sind. Der Gemeinderat hat für die Ermittelung der Täter eine Belohnung von 10 Mark ausgesetzt, ilm sachdienliche Mitteilung wird gebeten. Neustadt, am 15. Fuli 1915. Der Gemeindevorstand. Brottartenausgabe in Rabenftein. Die Ausgabe der Brotkarten aus dte Zeit vom 19. Juli bis mit IS. August 1915 an die Haus haltungen hiesiger Gemeind« erfolgt gegen Rückgabe »er »lten Brotmarken Heft« Sonntag, den 1«. Juli ISIS in »er Zeit oon I8V--12 Uhr »ormtttag» in den dekannten «»»gabelokalen durch di« Vertrauensleute. Zur Inempsangnahme haben die HaushaltungevorstSnd« oder deren «telloertreter (Ehe- trauen) zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt di- Ausgabe nur ln BehlnderungsfSllen <als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eine- von dem sragllchen Haushaltungsooistande ausgellellten Auswetses. An Kinder können Brotkarten nicht ausgchändigt werden. Ausserhalb »er obengenannten Zelten »erden Brotkarten nicht »«gegeben. Me Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — haushaltungsvorstiinde — an di- pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Die Zusatzkarten an die Ichwerarteltenden Einwohner Gehe die den. Bekanntgabe im heurigen Blatte) werden nur aus besonderen Antrag und gegen vorlegnng de, Brotheste» an die Haushaltungsoorstände oder deren Eh-srauen Mittwoch, den 21. Juli ISIS vor«. 8—12 und nachm. 2—s Uhr im Bathaus«, Zimmer 2. ausgegebcn. Der lbenielndeoorstand zu «abenstein, am 15. Juli ISIS. Hunde. Mehrfache Beschwerden, daß zahlreiche Hunde revteren und in SSrteu, Wiese« und Gelreibe, selber« größeren Schaden verursachen, geben Veranlassung, die Hundebesitzer wiederholt auszufordern, ihre Hunde heimisch zu halten, zur Vermeidung von Nachteilen und strengeren Maßnahmen. Der Gemeindevorstand z« Rabenstein, am 17. Fuli 1916. „Pünktliches Steuerzahlen erhöht die Wehrkraft des Vaterlandes" gibt die Sächsische Staatszeitung jetzt alltäglich bekannt. Diese Aufforderung gilt ganz besonders auch für die Gemeinden, da die Verpflichtungen fortgesetzt steigen, solche sofort und fast immer im voraus erfüllt werden müssen. Die Einwohnerschaft wird nun dringeud ersucht, in dieser ernsten schweren Zeit der Steuerzahlung recht pünktlich nachzukommen, damit die Gemeinde in der Lage ist, ihre Ver pflichtungen erfüllen, zu können und unnötige Kosten, sowie Zwangsvollstreckungen möglichst ver mieden werden. Es muß Ehrensache eines Feden sein, dieser Aufforderung allenthalben zu entsprechen, zumal Hunderte von hier im Felde stehen, die Steuern jetzt nicht zahlen können! Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 17. Fuli 1915. Familien-Unterftutzung. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirk-Unterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Juli soll Montag, am IS. Juli 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1-230 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 231—500 im hiesigen Rathaus erfolgen. Mietzinsbücher sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 15. Fuli 1915. Gemüse- re. Verkauf. Der Einzelverkauf von Graupen 1 kß 60 Pf. Reis 1 Ke 80 Pf. Kakao Vs Ke oder 1 Büchse -- 220 Pf. »affee 90 Pf. durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Montag, den 19. Juli d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus- gegeben, um den Andrang zu regeln. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeiudevo,staub M «abenstoin^ am 15. Fuli 1915. Hundesteuer betr. Gemäß des hiesigen Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer findet am 20. Fuli d. F. eine Nachauszeichnung der steuerpflichtigen Hunde statt. Zu diesem Zwecke haben alle Besitzer von solchen Hunden, welche zugekaust oder am 10. Januar des lausenden Fahres noch gesäugt worden und sonach steuerfrei gewesen waren, dem Gemeindevorstande bis spätestens den 22. Juli d. I. schriftlich Anzeige zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige wird mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Für alle auf Grund der Nachaufzeichnung steuerpflichtigen Hunde ist für das laufende Fahr eine Steuer von 5 Mark sofort zu entrichten. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 17. Fuli 1915. Wafsergeld und Wafserzins. Am 15. d. M. waren das Wafsergeld und der Wafserzins auf den 2. Termin 1915 fällig und sind unter Vorlegung de« Quittungsbuches spSteftens bi» zum 3l. Juli 1915 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Der Gemeindevorstanb zu Rabenftein, am 16. Fuli 1915. Fundamt Siabenstei». Zugelaufen: 1 Zwergpinscher. schwarz-braun gefärbt. Der s-melndevorstand zu Siabenstein, am IS. Juli 19IS. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten aus die Zeit »am 1». Juli bis mit kS. August 1915 an Sonntag, den 18. Juli ISIS, nachmittag» Punkt 2 Ahr, d d H h l in der hiesige» Schule, I. Bezirkes: Haus-Nr. 1 bis mit 13 durch Herrn Oberlehrer Hunger in Zimmer Nr. I; A. Bezirkes: Haus-Nr. 14 bi» mit 25» durch Herrn Gutsbesitzer Anton Gerftrnbrrger in Zimmer Nr. 4) 1A. Bezirkes: Haus-Nr. 28» bi- mit 43» durch Herrn Lehrer Tapire in Zimmer Nr. 3; IV. Bezirkes: Haus-Nr. 44 di» mit S2V durch Herrn Gemeinbeälteften Jrmscher in Zimmer Nr. 2; V. Bezirkes: Haus-Nr. 53 bis mit 82 durch Herrn Privat», Karl Mutzer in Zimmer Nr. s. Zur Inempfangnahme haben die Hnnshaltnngsnorftäabe ober bereu Stellvertreter sEhe- srauen) zu erscheinen. An aubere Prrsane» erfolgt die Ausgabe nur tu besauberrn Behiuberungs- sütze» und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Hnushaltungsvorsiande ausgestellten Be- rechtiguugsscheines. Die Umschläge der adgelausenen Brotkarten sind mitzubringen. An Kiuber werden Bratkarten nicht ausgehändigt. Außerhalb der »brageauunten Zeit werbe» Bratkarten nicht ansgegeben. Me Haushaltuuasvarstänb« sind verpflichtet, eintretende Veränderungen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamt« zu melden und di- Brotheste mit »arznlegen. Es ist vorgi- kommen, daß die Brotmarken von innerhalb einer Woche weggezogenen bezw. aus der Beköstigung von Haushaltungen getretenen Personen von den Haushaltungen mit verwendet worden sind. Die» ist unzulässig und strafbar. Me in einer Woche nicht verbrauchten Marken sind spätesten» Montag, mittag» V-l Uhr im Gemeindeamts abzuflefern. Anmiberhanbinnaen «erben streng bestraft. Me Hansbesitzer brzm. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltung», »arstänbe — an di- pünktliche «bhalnng der Brotkarten zu erinnern. Dte Zwieba«Karten werden zu der obengenannten Zeit tn Zimmer Sir. 1 der Schnl« veeab- folgt. Für die Verausgabung der Zwiebackkarten gelten die Bestimmungen wie für die Brockarten. Zusatzbrottarten. Einwohner männlichen und weiblichen Geschlechtes, die über 14 Fahre alt sind, kein eignes Arbeitseinkommen von mehr als 2500 Mk. jährlich haben und körperlich schwer« Arbeit ver richten, erhalten bis auf weiteres auf Antrag Zufatzbrotkarten, die zum Bezüge von «Scheut- llch KL Roggenbrot berechtigen. Der Antrag ist zu der obengenannten Zeit in Zimmer Nr. 1 der Schule zu stellen, wo auch bei Anerkennung des Antrages die Verausgabung der Zusatzbrotkarten erfolgt. Im übrigen gelten auch hier für die Verausgabung die Bestimmungen wie für die Brotkarten. Rottluff» am 14. Iuli 1915. Der Gemeindevorstanb.