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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt. Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzelgen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr. bei den Annahmestelle» bis nachmittags 2 Uhr. As 32 Sonnabend, den 14. August ISIS Die Unterzeichneten Sparkassenverwaltungen bringen nachstehendes Flugblatt zur allgemeiiren Kenntnis mit der Bitte, noch etwa vorhandene Goldbestände an dieselben abzuführen. Die Sparkasfenverwaltungen Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Nabenstein, am 1v. August 1915. Der Goldbestand der Reichrbank hat nach dem Ausweis vom 31. Juli den Bettag von M. 2 400 693 000 erreicht. Da im Dezember v. Fs. die Summe von 2 Milliarden Mark überschritten wurde, so sind der Reichsbank aus dem Volke in einem halben Fahr über 400 Millionen Mark in Goldmünzen zugeflossen. Das ist eine ganz achtbare Leistung, aber sie genügt nicht, um sagen zu können, das deutsche Volk hätte seinen ganzen Bestand an Gold der Reichsbank abgeliefert. — Wer die reg^mäßig erscheinenden Aus- Mark). Diese Tatsache konnte zu dem Schluß berechtigen, daß nunmehr die Goldoorräte in Deutschland erschöpft seien! Das stimmt aber ganz und gar nicht! Freilich sei zugegeben: Aus dem Verkehr ist das Gold nahezu verschwunden. Daß in einem Geschäft noch jemand etwas mit Gold bezahlt, wird kaum mehr Vorkommen! Aber daheim, in den Truhen und Spinden, in den Sparbüchsen und anderen Verstecken, da ruhen zweifellos noch gewaltige Mengen Goldes, und diese herauszubringen und an die Reichsbank abzuliefern, ist die Pflicht eines jeden Vaterlandsfreundes, denn es gilt, einen moralischen Sieg zu erringen. Wir erinnern uns, wie beim Beginn des Krieges die Engländer mit ihren ..silbernen Kugeln" prahlten, und welch einen niederschmetternden Eindruck auf unsere Feinde die Riesenerfolge unserer beiden Kriegsanleihen gemacht haben. — Und ebenso ist es mit unserem Goldbestände! Schrieb doch vor einiger Zeit der Pariser „Figaro" höhnisch, in Deutschland würden die wenigen noch vor- handenen Goldstücke mit Gewali der Bevölkerung abgepreßt, aber nun hülfe auch das nicht mehr, nun sei Deutschlands Goldvorrat zu Ende. Welchen Eindruck müßte es auf die Feinde machen, wenn das deutsche Volk hierauf durch die Tat antwortete: Unser Goldbestand ist noch lange nicht erschöpft, wenn besinnen würdem S . I sh " sch Pf 'ch Die Gleichgiltigen und die Aengstlichen. Hand aufs Herz, verehrte Leser in Stadt und Land, ist nicht mancher unter Ihnen, der sich bis jetzt gesagt hat: „Das mag ja alles ganz richtig sein, mit dem Abliefern des Goldes an die Reichsbank, aber auf meine paar Goldfüchse kommt es nicht an. die behalte ich! Das ist grundfalsch. <» kommt auf jedes einzelne Goldstück an! Man bedenke doch, wenn 10 Millionen Deutsche jeder aus Gleichgiltigkeit nur ein einziges 10-Markstück zurückhalten, sind sofort 100 Millionen Mark da, die den Bestand der Reichsbank stärken und dm Gegnern einm Beweis von Deutschlands wirtschaftlicher Stärke geben könnten. Und wie oft muß man hörm: „Ich habe noch e^n paar Goldstücke^mit dem Bildnis ^von Kaiser Friedrich (oder einer anderen selteneren mir etwas Gold auf", wieviel tausendmal hat man diesen Einwand zur Antwort bekommen. Wäre nun wirklich das Unglück über unser Vaterland hereingebrochen, daß weite Teile deutschen Gebietes in Feindes Hand gefallen wären^ dann hätten Diesen ängstlichen Leuten ihre Goldstücke auch Gefangener überschreitet", zweifeln. Und jeder, der den Wunsch nach möglichst baldiger erfolgreicher Beendigung des Krieges teilt (und wer täte das nicht!) der kann zu seinem Teile dazu beittagen, daß auf wirtschaftlichem Gebiete ein moralischer Sieg erfochten wird, und daß die Feinde von unserer wirtschaftlichen Unüberwindlichkeit überzeugt werdm, dadurch, daß er sein bis jetzt zurückgehaltenes Geld auf die Reichsbank bringt. — Viele Wenig machen ein Viel! Darum nochmals: ^Herlkus mtt ^ Siegmar. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß bei der stets Mitte des Monats erfolgenden Zahlung des Mietzuschusse» an die Kriegsteilnehmersehefrauen die Mietzinsbücher vorzulegcn sind, da sonst Zahlung nicht geleistet werden kann. Siegmar, 14. August 1915. Der Gemeindevorstand. 3. Termin Gemeindeanlagen betr. Der am 15. d. M. fällige 3. Termin Gemeindeanlagen 1915 ist bis längstens den 14. September 1915 an die hiesige Ortssteuer-Linnahme abzuführen. Siegmar, 14. August 1915. Der Gemeindevorftand. Nahrungsmittel-Verkauf. Sonnabend, den 14. August und 21. August 1915» nachm. 5 — 8 Uhr — Schulturnhalle Siegmar — werden verkauft: Nei«, Graupen, Linsen, Erbsen, Bohnen, Kartoffelmehl, Tee und Kakao. Preise sind die bekannten. Siegmar, am 14. August 1915. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterstntzung. Die Auszahlung der »emeind.- und »ez>r<.unt«rstStzuna«n an bedürftig« Familien der zum Heeresdienst einberusmen Mannschaften für dm Monat August soll Dien.tag, am 17. »aguft 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhader 1—239 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhader 231—599 im hiesigen Rathaus erfolgen, Mi«t,in»bScher sind mltznbrtngen. Der Semelndevorstand P, !>!a»«nstrla, am 12. August ISIS. Brottartenausgabe in Rabenftein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 16. August bis mit 12. September 1915 an die Haus. Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonntag, den 15. August 1915 ln der Zelt von IOV2—12 Uhr vormittags ln den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe. frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungssSllen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zetten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. August 1915. Gemüfe- re. Verkauf. ^er .mzelverkaui^on^ r/z kx 30 Pf. deschlagnahmfreies Roggenmehl V2 „ 35 „ Kaffee ^4 » SO „ Reis (nur noch I. Qualität) 1 „ 100 „ Schnitt- und Suppennudeln Vs „ 50 „ Fleischkonserven, mit Büchse etwa 1 Pfund 130 ., Kakao Vz oder 1 Büchse 220 „ Montag, den 16. August d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Ahr aus gegeben, um den Andrang zu regeln. Die Marken, Gefäße und ab gezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 12. August 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten aus die Zeit vom 16. August bis mit 12. September 1815 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonntag, den 15. August 1915, nachmittags Punkt 2 Uhr, in der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen des l. Bezirkes: Haus-Nr. 1 bis mit 13 durch Herrn Oberlehrer Hunger in Zimmer Nr. 1» U. Bezirkes: Haus-Nr. 14 bis mit 25A durch Herrn Gutsbesitzer Anton Gerstenberger in Zimmer Nr. 4; m. Bezirkes: Haus-Nr. 26S bis mit 43S durch Herrn Lehrer Töpler in Zimmer Nr. 3; IV. Bezirkes: Haus-Nr. 44 bis, mit 52V durch Herrn Gemeindeältesten Irmscher in Zimmer Nr. 2; V. Bezirkes: Haus-Nr. 53 bis mit 62 durch Herrn Privatus Karl Müller in Zimmer Nr. 5. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungs fällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Be rechtigungsscheines. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten sind mitzubringen. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Außerhalb der obengenannten Zeit werden Brotkarten nicht ausgegeben.' Die Haushaltungsvorstände sind verpflichtet, einttetende Veränderungen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamts zu melden und die Brothefte mit vorzulegen. Es ist vorge kommen, daß die Brotmarken von innerhalb einer Woche weggezogenen bezw. aus der Beköstigung von Haushaltungen getretenen Personen von den Haushaltungen mit verwendet worden sind. Dies ist unzulässig und strafbar. Die in einer Woche nicht verbrauchten Marken sind spätestens Montag» mittags V2I Uhr im Gemeindeamts abzuliefern. Zuwiderhandlungen werden streng bestrast. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Zwiebackkarten werden nicht mehr verabfolgt. An deren Stelle tritt für jedes Kind bis zu 1 Jahre V4 Brotkarte (— 500 §), die in dem Haushaltungs-Brotheste mit enthalten ist. ab in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule noch entgegengenommen. Rottluff, am 10. August 1915. Der Gemeindevorstand. Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch» den 18. August 1915, nachmittags von 2 bis 4 Uhr erfolgt Eknzelverkauf von Graupen Vr 30 Pfg., Kaffee V- 1 Mk. 75 Pfg., Kakaopulver 100>^.Dose 45 Pfg., Nudeln V2 50 Pfg., Reis V2 40 Pfg., Zucker V2 30 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Für den Verkauf müssen von 11—V2I Ahr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefäße und abgezahltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 10. August 1915. Der Gemeindevorstand. Markenfreies Brot. In den nächsten Wochen soll ohne Anrechnung auf die Brotkarten zusatzfreies, also reine» Roggenbrot an die mehrbrotbedürftigen Einwohner abgegeben werden Der Preis für das 2-kx-Brot ist auf 1 Mk. 19 Pfg. festgesetzt worden. Zwecks Regelung des Bedarfes und der Abgabe werden jeden Mittwoch, vormittags von 12 bis V2I Uhr im Gemeindeamts — Meldeamtszimmer — Marken gegen sofortige Be- zahlung ausgegeben. Die Ausgabe des Brotes erfolgt Freitags zu der bei Inempfangnahme der Marken zu erfahrenden Zeit. Rottluff, am 10. August 1915. Der Gemeindevorstand. Kartoffel-Verteilung! Das Kartoffelfeld des hiesigen Ortsausschusses für Kriegshllfe soll an die minder bemittelten Kriegersfrauen und an die durch den Krieg in ihrem Erwerb und Einkommen schwer geschädigten vrtseinwohner unentgeltlich verteilt werden Berücksichtigung können nur diejenigen Personen finden, die sich spätestens Freitag» den 27. August d. I.» mittags V2I Uhr in der Geschäftsstelle des Ortsausschusses — Gemeindeamt, Kassenzimmer — persönlich melden. Rottluff, den 11. August 1916. Anstaltslehrer Fritsche, Vorsitzender.