Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Reichenbmiid, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. 44r»»g.prei«: VierlcljShrlich SV Pf., durch di- Post bezogen ot-neljShriich 7ö Pf. - Anzeigen werden außer in der GefchafisfleUe Meichendrand. Revoigtstraße 11) non Herrn Friseur Weber in Reichenbrand ind non Herrn Kaufmann Emis Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Isvaltigc Peiilzeilc oder deren Raum mit 2S Ps. berechnet. Schluß »er Anzeigen-Annahme Freitag» nacht». 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Poftschechdant» Leipzig Sir. 12 SS», Firma Ernst Flich, Reichend»««». Sonnabend, den 2. August ISIS Kenntnis gebracht. ^ ^ ' ch Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 30. Juli ISIS. Die GemeindevorstSnde. Bekanntmachung über die Erhöhung der Ttaatsgrundsteuer für den zweiten Termin ISIS vom 25. Juli ISIS. Nr. 1598 Steuerreg. .4. Grundstücksbesitzer werden darauf hingewiesen, daß nach 8 6 des Gesetzes über einen Nachtrag zu dem Finanzgesetz auf die Jahre 1918 und 1919 vom 19. Juli ISIS (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 158) die am 1. August ISIS fällige Staatsgrundsteuer für den 2. Termin ISIS mit 6 Pfennigen (anstatt mit 4 Pfennigen) von jeder Steuereinheit zu entrichten ist. Finanzministerium, IV. Abteilung. Ferkelpreise im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. Am den vielfachen Klagen über Wucherische Ferkelpreise entgegen- treten zu können, wird bekanntgegeben, daß im Bezirke der Amts- hauptmannschast Chemnitz unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein Ferkelpreis oou 5 M. je Psund als angemessen b^eichnet. wird. Jede Überschreitung dieses Preises ist hiernach als Wucher anzu- sehen und wird unnachsichtlich verfolgt werden. Die Ferkelkäufer werden angewiesen, sich in jedem Falle eine Rechnung oder Empfangsbestätigung von dein Verkäufer ausstellen zu lassen. Als Ferkel gelten Schweine bis zu 50 Pfund Lebendgewicht. Ehemnitz, den 23. Juli 1919. Nr. 1647 X. 1-'. II. Amtshauptmannschast. Sleiahaadels-Höchstprns siir ßrüMtosseln im Bezirke Ser MshaiiptlliailaWst Chemnitz. ß 1. Für den Bezirk der Amtshauptmannschast Ehemnitz ein- schließlich der Stadt Limbach wird der Höchstpreis sür Frühkartoffeln im Kleinhandel aus 20 Pfg. für das Pfund für deutsche Frühkartoffeln und 25 - - - . holländische Frühkartoffeln festgesetzt. 2n diesem Preise sind sämtliche Unkosten enthalten. 8 2. Wer den festgesetzten Höchstpreis überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. 8 3. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Ehemnitz. am 27. Full ISIS. 956 a X V. Der kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Die Versorgung der Bevölkerung mit Waschmittel« bctr. Nach einem Schreiben des Reichswirtschastsministeriums Berlin vom 5. Fuli 1919 und der Setfenherstellungs- und Dertriebsgesellschaft soll das X. ^ Leifenpulver zukünftig anstatt mit 4Vs"/o mir 10 " o Fettgehalt hergestellt werden. Ferner ist geplant, folgendes Programm für die Seifenbewirtschaftung durchzuführen: 1. Die bisherige X. ^ Selse wird unter Begrenzung auf monatlich 3000 t weiter hergestellt, jedoch ohne Seifenkarte abgegeben. Der Fettgehalt der X. ^. Seife ist ohne Aenderung des Preises von 16 auf 25"/o erhöht worden. 2. Das bisherige X. ^. Seifenpulver wird in der bisherigen Weise mit monatlich 125 Gramm auf den Seifenpulverabschnitt der Seifenkarte geliefert. Der Fettgehalt des X.-^.-Seifenpulvers wird verdoppelt, der Preis erhöht sich auf 45 Pfg. für ein Halbpfundpaket. 3. Es wird eine einwandfreie Kernseife von Friedensqualität ,60 v. H. Fettgehalt) in Doppelstücken von 200 »ramm oder in einfachen 100 Gramm-Stücken hergestellt. Das lOO-Gramm-Stück wird zum Preise von 80 Pfg. geliefert. Als Feinseife wird «ine gute polierte Toilettenseife mit angenehmen Parfüm (80 v. H. Fettgehalt) im Stückgewicht von 100 Gramm geliefert. Für die Selbstrasierer wird an Stelle der Feinseife einwandfreie Nasierseife zur Verfügung gestellt. Das lOO-Gramm-Stück Feinseife wird zum Preise von 1.20 Mark» das 50GrammStück Nasierseife zum Preise von 0,60 Mark berechnet. Die unter 3 genannten »rzengnisse werden nur gegen Seifenkarte geliefert, und zwar gegen die Feinseisenabschnitte der Seifenkarte. Ein Feinseifenabschnttt berechtigt zum wahlweisen Bezug von 50 Gramm der genannten Erzeugnisse. «eichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 28. Juli 1919. Die GemeindevorstSnde. Nachstehende Notiz der Retchsfleischstelle wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 29. Juli 1919. Die GemeindevorstSnde. 2n nächster Zeit gelangt eine größere Menge von Rinderpökel- fleisch zur Verteilung an die Verbraucher. Dieses erfordert, da es stark gesalzen ist. vor der Zubereitung eine Entsalzung durch Wässern. Große Stücke müssen 2 — 3 Tage in frisches, häufig zu erneuerndes Wasser gelegt werden. Zweckmäßiger ist, das Fletsch in kleiner« Stücke (Gulaschwürfel) zu zerschneiden, weil zur Entsalzung dieser Stücke durch Wässern nur etwa 6—8 Stunden Zeit erforderlich ist. Das so behandelte Fleisch quillt gleichzeitig wieder auf und schmeckt, namentlich beim kochen mit Gemüsen, die nicht gesalzen zu «erden brauchen, ausgezeichnet. Gemeindegrundsteuer. Am l. August d. I. wird der 2. Termin der diesjährigen Gemeindegrundsteuer fällig und ist spätestens dis zum 15. August ISIS Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Steuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand. am 26. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Beiträge für den Landeskulturrat. Mit dem diesjährigen 2. Termine Staats-Grundsteuer, der mit 6 Pf. für die Einheit zu entrichten ist. und zwar am 1. August d.J. wird zur Deckung des Bedarfes des Landeskulturrates ein Zuschlag von 1 Pfennig auf jede beitragspflichtige Gründsteuereinheit erhoben. Zur Entrichtung der Beitrage sind alle diejenigen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer verpflichtet, die in ihrem Betriebe Flächen bewirtschaften, auf denm nach. Abzug der die Gebäude samt Hofraum und etwaige forstfiskaltsche Grundstücke treffenden Einheiten mindestens 120 Steuereinheiten haften. Die Zuschläge sind spätestens am 14. August d. I. an die Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt das geordnete Beitreibungsverfahren. Reichenbrand, am 25. Juli 1919. Der Gemeindeoorstand. Katholische Kirchenanlagen. Der 1. Termin katholische Kirchenanlagen ist bis längstens den 5. August ISIS an unsere Steuerkasse zu entrichten. Siegmar, 1. August 1919.Der Gemeindevorstand. Neuregelung der Kohlenverteilung. Zur Erleichterung für die Einwohnerschaft, insbesondere um das tägliche Stehen zur Erlangung von Kohlenkarten zu vermeiden, wird folgende Neueinrichtung getroffen: Es sind pünktlich zu den unten angegebenen, genau einzuhaltenden Zeiten alle kohlengrundkarten zur Numerierung im Lebensmtttelamt, Attterstraße 1, vorzulegen. Sobald Kohlen zu verteilen sind, wird in Zukunft Zeit, Ort und Nummer durch Anschlag bekannt gemacht. Nach der erfolgten Numerierung erfolgt sodann die Kohlenausgabe. Montag, den 4. August ISIS 8 Ahr vorm. Talstraße. 9 ., „ Kirchstraße, 11 I I Oststraße. Dienstag, den 5. August ISIS 8 Uhr vorm. Chemnitzer Straße Nr. 1—30, 9 » „ .. „ 31 bis Ende. Weg nach dem Kalkwerk. r/,11 „ „ Ritter-, Röhrsdorfer-, Nordstraße. Bachgasse, 2 „ nachm. Forststraße Nr. 29—39, 3 .. .. „ .. 1-28, Vs5 . , Post- und Hardtstraße. Mittwoch, den 6. August ISIS 8 Ahr vorm. Adolfstraße, 9 „ , Limbacher Straße Nr. 21—30, 10 . .. „ „ 31-50, 11 » .. ... 51-77. 2 .. nachm. „ . „ 2—16, Karl-, Park-, Pelzmühlen- und Solbrigstraße. 3 , „ Anton- und Ahnertstraße, 4 Reichenbrander Straße. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. Juli 1919. Die Ausgabe der Landesfett-. Fleisch-, Seifen- und Auslandsfettkarten -Holzt k» L-»«»»mttt«Iam». R>tt«rltral>« I. zu den in vorstehender Bekanntmachung angeführten Zeiten. Auch hier ist pünktliches Einhalten der je angegebenen Zeiten durchaus erforderlich. Rabenstein, am 3l. Juli 1919 Der Gemeindeoorstand. Staats- und Gemeinde-Grundsteuer. Der 2. Termin Staats- und Gemeinde-Grundsteuer ist bis 15. August er. an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar. 1 August 1919. Der Gemeindevorstand. Gemeinde-Grundsteuer. Der am 1. August d. Z. fällige 2. Termin der Gemeinde- Grundsteuer ISIS ist bis zum 15. d. M. an die hiesige Ortssteuer- Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. ^ Neustadt, am 1. August 1919. Der Gemeindevorstand. Am 1. August ISIS ist der 2. Termin der staatlichen Grund steuer mit 6 Pf. für jede Steuereinheit fällig. Diese Steuer ist bis zum 10. August an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 1. August 1919. Der Gemeindevorstand. Der 1. Termin der katholischen kirchenanlagen ist füllig ge- wesen und ^ spätrstrn» »rn S «u,nst »,. 2». an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungs- verfahren eingelettet werden. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 31. Juli 1919. Staats- und Gemeindegrundsteuer. Die Staats- sowie die Gemeindegrundsteuer sind bis zum 10. August ds. Is. bet Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvoll, streckungsoersahrens unter Vorlegung des Grundsteuerzettels an die hiesige Örtssteucreinnahme abzuführen. Die Staatsgrundsteuer ist für den 2. Termin von 4 auf 6 Pfg. für jede Steuereinheit erhöht worden. Mit diesem Termin wird zur Deckung des Bedarfs des Landes kulturrates ein Zuschlag von 1 Pfennig auf jede beitragspflichtige Grundsteuereinheit erhoben. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 24. Juli 1919. Bedauerlicherweise werden Bäume und Sträucher hiesiger Plätze, Anlagen und Straßen in rücksichtslosester Weise beschädigt, jetzt besonders die Linden. 2m Interesse der Allgemeinheit muß auf das Verwerfliche und auf die Strafbarkeit dieses Tuns erneut hin gewiesen werden. derartige Vergehen richten, besonders aber wird der Allgemeinheit der Schutz aller Anlagen usw. warm anempfohlen. — Eltern hasten für ihre Kinder. Der Gemeindevorstaud zu Rabenstein, am 25. Juli 1919. Gemeinde-Einkommensteuer. Am 4. August d. I. wird der 2. Termin der Gemeindesteuer fällig und ist bis spätestens den 18. August ISIS an die hiesige Ortssteuereinnahme avzuführen. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige das mit Kosten verbundene Mahn- und Beitreibungsoerfahren etngeleitet werden. Rottluff, am 30. Juli 1919. Der Gemeindeoorstand. Arbeitsbuch-Verlust. Das am 7. Juli 1914 hier unter Nummer 34 für den am 23. Dezember 1899 in Rottluff geborenen Emil Alfred Schubert ausgestellte Arbeitsbuch ist verloren gegangen. Dies wird zur Wiedererlangung und Verhütung mißbräuchlicher Benutzung hiermit bekannt gegeben Rottluff, am 29. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Steichenbraud. Am 7. «onntag n. Trin., den 3. August. Vorm. H9 Ahr Predigtgottesdienst: Hilfsqetstlicher Kroll. Vorm. 11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Lienstag Abend 8 Ahr Iungfrauenoerein. Amtrwoche: Htlfsgeistlicher Kroll. Parqchie Rabenstein. Am 7. Sonntag n. Lrin^ 3. August, Vorm. 7 Ahr Sammeln des eo. Zungstauenvereins an der Pfarre zum Ausflug nach den Greifen- steinen. Anmeldungen bis Sonnabend nachm. 6 Ahr bei Herrn Glöckner Helbtg. Dorm. V-8 Uhr Christenlehre mit den Jünglingen: Hilfsgeistlicher Leidhold. Dorm. 9 Ahr Predigtgottesdienst: Hilfsgeistlicher Leidhold. Abends 8 Ahr Versammlung des ev.-luth. Iünglingsvereins im Pfarrsaale. Montag, 4. August, Abends Vs9 Ahr Btbelstunde der landes- kirchlichen Gemeinschaft im Pfarrsaale. Dienstag, 6. August. Nachm. 2 Ahr ärztliche Mutterberatung in der Kirchschule. Naturtheater Rabenstein. Seit Wochen sind die Vorbereitungen ' sür die Aufführung des Hetmatspiels: „Die Gründung Rabensteins" im Gange und am Sonntag, den 3. August, soll die Aufführung statt finden. Die Dichtung führt uns zurück in die Zeit ums Fahr 1100, da Herr Unarkus hier auf vorgeschobenem Posten die Sorben im Zaume hält und Handels-Ilgen ritterlich Geleit gibt durch den finsteren Raben- steiner Wald. Aus dem lebenswarmen, formvollendeten Festspiel spricht ein ganzer Dichter zu uns. Franziskus Nagler hat die Musik dazu geschrieben, von der das Kolonistenlled und die Ballade vom Totenstein besondere Beachtung verdienen. Das Hetmatspiel ist erheblich erweitert und vervollkommnet worden und wird wie einst 1914 gewiß auch jetzt ein volles .Haus" im Naturtheater bringen. Wochechielplaa des Naturtheaters Rabeastein. Sonntag, 3. August, V»11 Ahr Öffentliche Morgenfeier. Einheitspreis 1 Mk. Der GewifseuSwur«. — Nachm. 5 Ahr Die Gründung RabensteinS. Hetmatspiel. Msntag, 4. August. Vi6 Uhr Die Gründung Rabensteins. Städt. Volksbildungsausschuß. Dien-tag, 5. August. 6 Uhr Der GewtssenSwur«. Sozialdemokr. Beztrksverein für Siegmar usw. Mittwoch, 6. August. 5 Ahr Der GewtssenSwur«. Dolkstüml. Vorstellung. 1 Mk. Einheitspreis. Donnerstag, 7.Aug..5Uhr Gappho. Letztes Gastspiel Anna Nolewska. Freitag, 8. August. °/<6 Uhr Die Gründung RnbenfteinS. Städt. Dolksbildungsausschuß. Gonnabend. 9. August. Die Gründung RabensteinS. Hetmatspiel. Frischgerösteten Bohnenkaffee Kakao 1 K 10,60 -6 " 1 K 16— grüne Erbsen Verwohnen 1 K 3.60 1 K 3,20 ./i Gerstenflocken Gemüsesuppe 1 s> 2,SS -« I N z— und 1,7S .4 Snllania-öosinen bosnische Waumen 1 ss 8.— 1 « 4 — ^ Reisstärke Kernseife 1 s> 14,50 1 Stück 2,— ^ starkschäumendes Waschpulver, markenfrei reine amtlich untersuchte Rotzfleischkonserven Büchs- 4,90 lliUksle 8ikWSl kieti 8e!ililre Ltl-Uit-ViUi-Gcschäft.