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Wochenblatt für Amt Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Rottluff. 41. Sonnabend, den 14. Oktober 1811 Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arrzeigerr-Amrahrue in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. Vereinsinserate muffen bis Freitags nachmittags L Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß während des Kirchweihfestes die Berkaufsläden offen gehalten werden dürfen: 1. Beim Handel mit Brot und weiher Backware — ausschließlich der Konditoreiwaren — mit Ausnahme der Gottesdienstzeit — unbeschränkt, 2. beim Handel mit Fleischwaren und Delikatessen vormittags von 7 bis 9 Ahr, mittags von 11 bis 1 Ahr und nachmittags von 4 bis 9 Uhr. 3. beim Handel mit Milch vormittags von 7 bis 9 Ahr, mittags von 11 bis 2 Uhr und nach, mittags von 4 bis 9 Uhr, 4. beim Handel mit sonstigen Eh-, Trink- und Materialwaren — einschließlich von Tabak und Zigarren — ingleichen beim Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial und allen übrigen Handel vormittags von 7 bis 9 Uhr, mittags von 11 bis 1 Uhr und nach mittags von 3 bis 9 Uhr. Reichenbrand, am 14. Oktober 1911. Der Gemeindevorstand. Am 15. Oktober 1911 ist der 2. Termin der katholischen Kirchen- und Schulanlagen fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 29. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn, bez. Zwangsvollstrcckungsverfahren eingeleitet werden. Reichenbrand, am 14. Oktober 1911. Der Gemeindevorstand. Am 15. Oktober dieses Jahres sind das Wassergeld und der Wasserzins auf den IH. Termin 19ll fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1911 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrcns an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 14. Oktober 1911. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, am 13. Oktober 1911. Der Gemeindevorstand. Gemeinde Reichenbrand. Alle im obengenannten Bezirke aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als vom Waffendienst zurückgestellt bezeichnten) Reservisten, Dispositions-Urlauber, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der in Grüna, Hotel L laust am Donnerstag, den 2. November 1911 MMgs riyr-ftanfiMftöen —'—- .'E -t- Kontrollversammlung pünktlich zu erscheinen. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung: Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzuleaen. Zur Zahresklasse 1906 Zugehörige haben wegen der vorzunehmenden Fuhmessung in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Befreiungsgesuche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feldwebel, Sergeanten und Unteroffiziere) haben zur Kontrolloersammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binden zu tragen. 2m übrigen wird auf Punkt HI und V der Paßbestimmungen hingewiesen. Königliches Bezirks kommando Chemnitz. Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein kommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, De klarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 7. November 1911 je bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden je bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen. Anstalten, eingetragenen Vereinen, ein getragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Dermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermägensmassen aufgefordert, für die Ver tretenen. soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Auf- forderungen nicht zugehm sollten. Retchenbrand und Rabenstein, am 14. Oktober 1911. Die Gemeindeoorstände. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Gemeindeverwaltung beabsichtigt, einen größeren Kartoffeleinkauf alsbald zu bewirken und die Kartoffeln sogleich in Zentnern zum Einkaufspreis abzugeben. Diejenigen Einwohner, die sich an den Einkauf beteiligen wollen, werden gebeten, sich sofort und längstens bis 18. Oktober ISI1 mittags im hiesigen Gemeindeamte zu melden und ihren Bedarf anzugeben. Rabenstein, am 12. Oktober 1911. Die Gemeindeverwaltung. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und Erganzungssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach behördlicher Anweisung am 22. Oktober ds. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. Oktober 1911. Bekanntmachung. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die in den letzten Tagen ausgegebenen Haus- listen nach dem Stande vom 12. Oktober 1911 vorschriftsmäßig ausgefüllt, innerhalb 10 Tagen, demnach bis spätestens „en 16. Oktober 1911 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 M. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vorge- schriebmen Fristen pünktlich innegehalten werpm. andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtig zur Anwendung gebracht werden müssen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 13. Oktober 1911. Pferdevormufterung. wiesen wird, findet die diesjährige Pferdevormufterung für Ravenstein Montag den 23. Oktober 1911 nachmittags 12 Uhr 40 Min., für den Gutsbezirk Oberraben stein, Dienstag den 24. Oktober I9II vorm. 9 Uhr 25 Min. und für den Gutsbezirk Niederrabenstetn, am gleichen Tage vorm. 9 Uhr 45 Min. statt. Als Musterungsplatz wird die Kreuzung der Post- und Kirchstrahe an der mittleren Schule hier bestimmt. Jeder Pferdedesitzer, der Pferd« vorzuführen hat, wird bei Übersendung des Nummer^ettels ^ Die hiesigen Beschlagschmiede und Pferdebesitzer werden zur^Teilnahme an der Dormusterung hiermit eingeladen. Rabenstein, am 14. Oktober 1911. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Restaurant Hoffnung , Rei, genbrand. Zu dem am Sonntag und Montag stattfindenden Kirchweihfest ladet ergebenst ein «rvÄvi. Restaurant und Cafe lkksr Istroer, V Neuester Musikwerl. Zentralheizung. Empfehle zum tUrchw^hfest meine freundlichen Lokalitäten einer gefällten Benutzung. Hochachtung-voll r»1«püo» No. sso. D. Ob. X 1. Halb-Etage, bestehend aus 2 Zimmern, große Küche. Vorsaal, Kammer und Keller, sofort oder ^ ^ Siegmar, Wiesenstr. 4. sind ab 1. Dezember oder 1. Januar Siegmar, Amalienstraße, beziehbar bei Nurl VInlorllvL ss. Ick WM- und SWMMm empfiehlt kilsx Mler, Wchm. Fernsprecher Amt Siegmar Nr. 92 skostenfrei). 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