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Wochenblatt für A Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. 25. Sonnabend, den 26. Juni 1SV9. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petttzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigcn-Annahme In der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das neuaufgestellte Regulativ über die Erhebung einer Wertzuwachssteuer bet der Veräußerung von Grundstücken in der Gemeinde Reichenbrand vom 15. Juni 1909 die ministerielle Genehmigung gefunden hat. Dasselbe liegt 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte während der Geschäftsstunden aus. Reichenbrand, den 21. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. —— Vogel. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz vom 15. Dezember 1908 soll die gesetzlich vorgcschriebene Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte am 7. Juli nachmittags von '/»5 bis 6 Uhr, am 8. Juli vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 6 Uhr, und am 9. Juli vormittags von 8 bis 9 Uhr stattfinden. Als Lokal ist Wendlers Gasthof (Eingang zum großen Saal) bestimmt worden. Die Gewerbetreibenden des hiesigen Ortes, welche Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund § 0 der Verordnung vom 8. April 1893 hierdurch auf- gefordcrt, dieselben innerhalb der angegebenen Zeit dem Eichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen. Werden Maße, Gewichte u. s. w., welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachcichungsgeschäfts vorgefunden; so kann auf Grund 8 309 Ziffer 2 des Rerchsstrafgesetzbuches eine Bestrafung bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeigeführt werden. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebührentarif der vorgenannten Verordnung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Reichenbrand, am 22. Juni 1909. Dcr Gemcindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am 15. Juni s.. v. war dcr H. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 30. Juni 1909 an die hiesige.Ortssteuereinnahme Fu beLabl.en. - Aetchenbrand, am 26. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. Vogel. Gefunden: Ein Regenschirm. Abzuholen beim Gemeindeamt Reichenbrand. Reichenbrand, am 25. Juni 1909. Der Gemciiidevorftand. Vogel. ^^Bekanntmachnng^ ^ , ^ ^ zur Einsichtnahme von den Interessenten im hiesigen Rathause aus. Rabenstein, am 22. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. Wilödorf. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 3 Termin dcr Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr füllig. D-rscw- Ist b>- sp«I°st°n° ,z. ,90g an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf dieser Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Neustadt, am 10. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Am 15 dieses Monats ist der 2. Termin der diesjährigen Wassersteuer fällig. Derselbe ist spätestens innerhalb 14 Tagen an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführcn. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 10. Iuni 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft soll die gesetzlich vorgeschriebene Nach eichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte am 6. Juli 1909, nachmittags von 2 bis 6 Uhr stattfinden. Als Lokal hierzu ist der Gasthof zu Neustadt bestimmt worden. Diejenigen Gewerbetreibenden des hiesigen Ortes, welche Maße. Gewichte, Wagen und Meßwerk zeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund von 8^6 der Verordnung vom 8. Apttl 1893 Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbcamten anzumelden, und zwar so rechtzeitig, daß die am Gebrauchs orte befestigten Gegenstände wahrend der festgesetzten Zeit vollständige Erledigung finden können. Werden Maße, Gewichte etc., welche das Nacheichungszcichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäfts vorgefunden, so ist auf Grund von 8 369, 2 des Reichsstrafgesetzbuches Bestrafung mit Geld bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeizuführen. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebühren-Tarif der vorgenannten Verord .ung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Neustadt, am 16. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Meldewesen. werden hiermit die^hauptsächlichsten Bestimmungen dcr von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen der hiesigen Einwohnerschaft hiermit in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vor übergehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der falls binnen 3 Tagen anzuzeigen. Verzüge aus dem Orte sind noch vor dem Wegzuge zu melden. Die Vermieter und Quartiergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-, Um- und Ab meldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rottluff, am 24. Juni 1909. Der Gemcindevorstand. Die Sparkasse zu Neustadt verzinst Einlagen mit o/g. Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8 —12 Uhr und nachmittags von 2 — 6 Uhr, Sonnabends ununterbrochen von 8—3 Uhr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Neustadt, am 4. Januar 1909. Der Gemcindevorstand. Geißler. Mitteilungen ausderSitzung des Gemeinderates zuRabenstein, vom 22. Juni 1909. Vorsitz: Gemeindevorst. Wilsdorf. Anwesend: 18 Mitglieder. Nach Erledigung einiger Unterstützungs- und sonstigen Armen sachen wird Kenntnis genommen: von der Genehmigungsver längerung des Wertzuwachssteuerregulativs, b., von der Genehmigung des III. Nachttags zum Anlagenregulativ, c., von einem Dankschreiben der beförderten Gemeindebeamten, 6., von derRevisionder kommunlichen Kassen durch den Finanzausschuß, die zu Ausstellungen keinen Anlaß gegeben hat. Befürwortung finden 2 vorliegende Baudispensgesuche. Die Abänderung der Baufluchtlinie für die Chemnitzerstraße wird nach den: Sachverständigen-Gutachten gebilligt. Herr Karte ist infolge Fortzugs aus dem Gemeinderat aus geschieden. Der Vorsitzende gedenkt seiner noch mit Worten der Anerkennung sür seine Tätigkeit im Plenum und den Einzelaus schüssen, der bei der bezügl. Gemeinderatswahl als Ersatzmann gewählte Herr Otto Crusius soll ins Plenum einberufen werden. In den Bauausschuß wird Herr Clemens Ludwig gewählt. An Stelle der aus dem Ortsschätzungsausschuß ausgeschiedenen bez. ausscheidenden Herren Julius Karte und Kass. Seifert werden die Herren Gutsbesitzer Otto Ilhlig und Kontt. Schubert einberufen. Von der geplanten gemeinschaftlichen Kläranlage soll der hohen Kosten wegen zur Zeit abgesehen und von der Feststellung des Be bauungsplans I- noch Abstand genommen werden. Ein vorliegendes Gesuch der beschäftigten Scholaren findet Be rücksichtigung und werden weitere Mittel für Einstellung eines solchen bewilligt, währenddem die Ausschreibung der Meldeamtsexpedienten stelle, wie Pe in voriger Sitzung beschlossen, wegfällt. Hierauf finden noch Reklamationen Erledigung. Bericht über die Sitzung des Gen.einderates zu Rottluff vom 22. Juni 1909. Vors.: Gem.-Vorst. Geißler. nehmigung des neuaufgestellten Regulatives, die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in der Gemeinde Rottluff betr. 2. Zwecks Verteilung des von der Forstrevierverwaltung'Raben stein überwiesenen Armenreisigs wird die Personenliste aufgestellt. Hierauf wird in einer Armensache Beschluß gefaßt und von dcrErledigung einer anderen dergleichen Kenntnis genommen. 3. Das Dispensationsgesuch des Lehrers Hunger in seiner Wohn hausneubausache wird befürwortet. Von den Bausachen Müller und Georg Uhlmann (Seitengebäude-Anbauten betr.) sowie Albert Trüben bach (Anbau an das Wohnhaus Brd.-Kat.-Nr. 31 betr.) nimmt man nachttäglich Kenntnis. 4. Vor Einreichung des Teilbebauungsplanes zur endgültigen Genehmigung soll um Herabsetzung der hohen Genehmigungsgebühren nachgesucht werden. 5. Das Ansuchen der Gutsbesitzer Gerstenberger und Nehnert um Uebernahme der im Ausbaue begriffenen Straße Vll desTeilbebauungs- planes ^ nach planmäßiger Herstellung wird bedingungsweise genehmigt. 6. Die Flurstückteile 6a und 7a (Gemeindeeigentum) sollen dem Baumeister Trübenbach und dem Gutsbesitzer Pötzsch käuflich über lassen werden. 7. Die sogenannte Drechsler'sche Brücke soll durch eine neue Brücke sür den Fuß- und Fährverkehr ersetzt und dieselbe in die Richtung des Wirtschaftswcges, welcher öffentlich geworden ist, verlegt werden. 8. Dem Gemeindevorstande wird eine Gehaltszulage bewilligt. Göttliches. Reichenbrand. Das Gauturnfest rückt näher. Zu den mannig fachen Vorarbeiten dieses Festes gehört auch die. eine genügende Anzahl von Freiquartieren für die Nacht vom 21.—22. August zu beschaffen, da die Herren, die mit der Leitung des Gaues betraut sind (Gauturn ratsmitglieder. Kampfrichter), sowie Wetturncr u. a. m. zum großen Teile bereits Sonnabend, den 21. Aug., im Festorte eintteffen werden. Demzufolge erlaubt sich der Preßausschuß für das Fest, die geehrte Einwohnerschaft von Reichenbrand darauf aufmerksam zu machen, daß in Bälde die Mitglieder des Wohnungsausschusses sich die Freiheit nehmen werden, bei verschiedenen Familien unseres Ortes in dieser Angelegenheit persönlich vorzusprechen. Dcr Turnverein gibt sich in Hinblick auf das große Wohlwollen, dessen er sich in unserer Gemeinde erfreut, der angenehmen Erwartung freundlichen Entgegen kommens hin. Rottluff. Die dieses Jahr in hiesiger Gemeinde erstmalig in Verwirklichung tretende Prämierung der Vorgärten wird inner halb der nächsten Wochen (zur Nosenblüte) erfolgen. Es ist erfreulicher- Möglichkeit den Vorgärten eine besondere Ausschmückung und Pflege hat angedeihen lassen. Möge dies auch fernerhin so bleiben zur eigenen Freude der Vorgärtenbesitzer und zur Zierde unserer im Aufblühen begriffenen Gemeinde. Bernhard von der Siche. Roman von Baronin Gabriele von Schlippenbach. Fortsetzung. lNachdrnck verboten.) „Unser Hochofcnchcf ist auf der Höhe der Situation," bemerkte Müller lächelnd. Irmgard sah sich mit einer ihr unerklärlichen Neugierde