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Mil Privalleite «o Pia . rlvaliige Zeile autTertieite und als Einaeiandt so Pia. AuSivSrttaeilut- trüac nur acacn Borau,be»adluua. Bcleabiälier kolie» w Llenniüc. «ernsprccher: Rr. 11 und LV»L LauptgeschlistSstelle: Marieitstr. W. Hn8 «ekütiiied j /»V LS» pnrt. ». L. Lt. M 8e!m!itlllWkegmtS>im ! Ä ÜÄ 2 kür 6i»s, olsktr. Inokt, kotrcüoum, Koreon- ^ !A.r<uherkn j Mlle, klvtro. kkostvn uml olles sonstige Lubellvr. Ilnerrsiellts K llusnolil. Lest« engl, l-'obrilcato. DE' »lusli-. Preisliste frei. « Iv L U Kst l« König!. Süelie. NaMoksi-snt D LV» /»« L»!-«««»- 8tr. 32/2-L. ^ ! kluoi-iMmer liiüktteiitiitor! ÜLllls icher Ws in klEliei. na Aitlcst« rnchitNgeo. H VollMnckiKv V«un8lv«-^U8i'ü8t»iix, Vvtte?kv8lv I.«t!o»-Iioli!oi«lu»!>; kür Vrmivll Ulttl tloi rvi! grösst« ^usvnstt am klat/s emMsstlt 6as tZpvLlklKOSOlUM von «ssor». Hvvlsll aus Vtrol, 8vI»Io«88t»'»K8v No. SS. MU" Fall Backstein. Hofnachrichten. Lage des Handwerks. Kolonialnfsaire und Erbprinz V»»* »OrI» TAlkükl. Hohenlohe. Preise der Kunstgewerbe-Ausstellung, GerichtSperhaiidlungen. Mutmaßt. Witterung: l K Wärmer, aufklärend. ! ^ »»»«tag, 8. Juli 1W6. Der Fall Bachstein und 8 166 des Reichsstrafgesetzbnches. Der Kall Dachstein soll noch immer fein Ende fin den, sondern wird weiter fortfahren, das protestantische ömpsinden vnsereS Volkes zu verletzen und zu be inruhigen, vls ein betrübliches Wahrzeichen dafür, wie -crrlich weit »vir es im Punkte der konfesstonellen vglhiamkeit unter der Herrschaft des Ultramontanismus ge bracht haben. Von einer gerichtlichen Verhandlung zur andern vird ein ohreibwerter Mann geschleppt, der fest aus dem Boden «einer cvamgolischen Ueberzeugung stcht, blök weil er das in stn Augen gewisser unter dem Einflüsse des Jcsuitismus stehender Kreise unverzeihliche Verbrechen begangen hat. vor 'iner ausschliesslich evangelischen Zuliörcvschaft eine freimütige Kritik an verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche zu üben. Von diesem Vortrage deS Divisionspfarrers Bach stein, der ehedem katholischer Kaplan gewesen war. sich aber aus tiefster Ueberzeugung der evangelischen Kirche zuwandte, hatte ein katholischer Geistlicher Wind bekommen, der dann einen ultramontanen Redakteur anstiftcte, sich heimlicherweise in die Versammlung einzufchleichcn und den Spion zu machen. Auf solchem Wege wurde das „Aergernis" an den Haaren herbei- gezogen, der Bischof machte seinen hochmögenden Einflutz kür eine gerichtliche Verfolgung des „Ketzers" geltend, die nltra- montane Presse erhob ein Zetergeschrei und — zuletzt nicht am wenigsten — gab auch noch eine Deputation ultramontancr Esserer beim Krisgsminister der Sache den gehörigen Nach druck. Das .-zog" denn auch wirtlich, und so begann das pein liche Jnquisit'ionsversahren gegen den Missetäter, der sich- unter- fangen hatte, durch seinen männlichen Freimut den Zorn des schwarzen Heerbannes herauszufordcrn. Indes so leicht, wie sie sich dachten, wurde den ultramontanen Herren die Sache doch nicht gemacht. Sie hatten sich im Gefühle ihrer Macht vollkommenheit in dem falschen Glauben gewiegt, dak alle be hördlichen Stellen ohne Ausnahme ihnen so zu Willen sein mühten, wie es leider manche hohe Persönlichkeiten im Reiche und im führenden Bundesstaate gegenüber den ultramonlanen Wünschen und Begehrlichkeiten mehr oder weniger zu sein Pflegen. Diese Rechnung war sedoch ohne die charaktervolle Unab- hängigkcit der deutschen Militärrichtcr gemacht, dje sich den Kuckuck um all die Hintertreppeneinslüsse kümmerten, sondern einfach nach Pflicht und Gewissen ihr Urteil sprachen und so dreimal zu einem glatten Freispruch gelangten. Dann erst lies; sich das Obcrkriegsgericht. des ewigen Drängens müde, dazu herbei, in rein formaler Weise auf die zulässige Mindesistrafe von 1 Tag Gefängnis zu erkennen, aber mit einer Begründung, die den, Angeklagten bezüglich seiner persönlichen Ehrenhaftig keit das glänzendste 'Zeugnis ausstellte. Darob erhob sich zu nächst ein Gemurmel deS Mißfallens in der ultramonianen Presse, weil die dort das Zepter führenden duldsamen Geister — daher der Name „Toleranzantrag" — das Strafmah zu gering fanden und den „christlichen" Wunsch nicht unterdrücken konnten, daß man dem „Ketzer" eigentlich ein paar Wochen zum mindesten hätte „ausbrummcn" müssen. Schließlich überwog aber doch im ultramontanen Lager die Freude darüber, daß der Fall nun „endgültig" im Sinne seiner Urheber erledigt sei. Außerdem verbreitete man von scner Seite das Gerücht, der Pfarrer Dachstein sei mürbe geworden und wolle sang- und klanglos unter Preisgabe seines Amtes und williger Hinnahme des verurteilenden Erkenntnisses vom Schauplätze verschwinden. Durch alles das machte aber der Divisionspfarrer Backstein einen Strich, indem er abermals gegen das ihn verurteilende Erkenntnis des Obertriegsgcrichts Revision beim Neichs- militärgerscht einlcgte und dadurch bewies, daß er nicht ge sonnen war, den Kleinmütigen zu spielen, sondern daß er in ungebrochenem Kampfesmute seinen Peinigern bis zum Aeußersten die Stirn bieten wollte. Mas die ultramontanen Feinde Backsteins für schlechtlveg unmöglich gehalten und seine evangelischen Freunde kaum noch zu hoffen gewagt haben, ist bei der Revisionsverhandlung ein- getreten: das Reichsmilitärgcricht hat die Revision des An geklagtem für begründet erachtet, und zwar überraschenderweise mit einer Begründung, die für Bachstein außerordentlich günstig ist. Das Mcichsmilitärgcricht erklärt nämlich in seinem neuesten Urteil vom 30. Juni ausdrücklich, daß eine Beschimpfung im Sinn« des 8 166 vom Oberkriegsgericht nicht scstgcstellt sei, da das zur Beschimpfung gehörende Merkmal deS „Gemeinen" in den Aeußerungen Bachsteins nicht nachgewiesen sei. Das letzte Urteil des Oberkriegsgerichts besagt, aus dem Auftreten deS Angeklagten habe das Gericht die Ueberzeugung gowonnen. daß Bachstein „nicht von gemeiner Gesinnung geleitet gewesen sei". Demnach müßte bei der erneuten Verhandlung dasselbe Oberkriegsgericht unweigerlich zu einem Freispruch ge- langen. Von anderer Seite wird dagegen die Befürchtung aus- gesprochen, daß das Reichsmilitärgcricht mit seinem Hinweis nur bezwecke, dem Obcrkriegsgericht einen Wink in dem Sinne zu neben, daß cs in seinem nächsten Erkenntnis auch die „Ge meinheit der Gesinnung" des Angeklagten feststellen und darauf seine Verurteilung aufbauen solle. Doch hoffentlich sieht Liese Meinung zu schwarz. Bis zum Beweise des Gegenteils muß cs als undenkbar bezeichnet werden, daß preußische Militär richter sich auf einen derartigen Handel in ultramontancm Geiste einlassen. Mit einem abermaligen Freispruch würde freilich voraussichtlich die leidige Angelegenheit auch noch nicht zu Ende sein, da nach den bisherigen Erfahrungen damit gerechnet werden muß, daß die Nimmersatte Verfolgungssucht der ultramontanen Gegner rastlos weiterschreitet und abermals das Ncichsmilitär- gericht in Bewegung setzt. Also kein Ende dieses für die moderne Kulturgeschichte wahrlich nicht ehrenvollen Prozesses abzuschen! Und an alledem ist der verhängnisvolle 8 IM des Ncichsstrasgesetzbuches schuld, der die juristische Handhabe bietet, ohne die uns der Ultramontanismus ein so abstoßendes und empörendes Schau spiel nicht zu bieten vermöchte. Ueber die Notwendigkeit der Abschaffung dieses Paragraphen in seiner jetzigen Form herrscht in protestantischen Kreisen nur eineStimme. Ter Paragraph lautet-. „Wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft." Es klingt ja nun sehr plausibel, wenn man darauf hinweist, daß lediglich Beschimpfungen von der Strafandrohung betroffen würden, eine bloße Kritik dagegen frei sei. Man muß aber bedenken, daß nach den eigenen Worten des Reichsgerichts die Grenze zwischen strafbarer Beschimpfung und zulässiger Kritik außerordentlich flüssig ist und demgemäß die gerichtlichen Urteile darüber starken Schwankungen unterliegen. Von autoritativer juristischer Seite selbst ist daher der 8 166 als «in „Kautschuk- Paragraph" bezeichnet worden, „mit dem sich alles und nichts machen läßt, je nachdem ein Gerichtshof zusammengesetzt ist". Vor allem aber spricht gegen den 8 166 die Tatsache, daß er in seiner gegenwärtigen Fassung fast nur der römischen Kirche zu gute kommt, nicht aber den anderen Konfessionen, am wenigsten der protestantischen. Die römische Kirche hat denn auch bezeichnenderweise von diesem Paragraphen bisher den ausgiebigsten Gebrauch gemacht und tritt für seine Beibehaltung am lautesten ein, wohl wissend warum; denn sie besitzt ungleich mehr „Einrichtungen und Gebräuche", als die anderen Kon fessionen, so daß man sagen kann, ihr« zahlreichen Lehren und Einrichtungen seien im »8 166 gewissermaßen patentamtlich geschützt. Die römische Kirche weiß gar wohl, daß diese und jene ihrer Einrichtungen die herbste Kritik heraussordcrt, und da sie sich dieser berechtigten Kritik nicht erwehren kann, so muß sie der Staat mit Hilfe des 8 166 in ihrem Versolgungs- eifer unterstützen und ihr den Schild halten. Es ist auch für den Juristen eine starke Zumutung, daß er auf Grund des 8 166 konfessionelle Streitfragen entscheiden soll, die eingehende wissenschaftlich-theologische Kenntnisse voraussetzcn. Noch größer aber ist die Zumutung, wenn der eine Jurist als überzeugungstreucr Katholik einen Angeklagten freisprcchen und wenn der andere Jurist als überzengungstreuer Pro testant den Angeklagten verurteilen soll. Dabei hat die „Wart burg" durchaus recht, wenn sie darauf hinweist, daß der über zeugte Protestant viel schlimmer daran ist als der überzeugte Katholik. Den ultramontanen Gelüsten eines katholischen Juristen kommt ja der 8 166 entgegen; dieser Paragraph bietet ihm «ine Handhabe, gegen den „Ketzer" cinzuschreiten. In welcher Drangsal dagegen befindet sich der überzeugte Pro testant! Im Grunde seines Herzens teilt er gewiß ost die selbe Ueberzeugung, die der Angeklagte hat, und doch soll er gegen seine Ueberzeugung auf Grund des 8 166 den Ange klagten verurteilen! Der 8 166 bedeutet also für ihn nichts anderes als eine Gswisscnslncbelung. Diele zu beseitigen und einen Ncchtözustcind zu ändern, der es gestaltet, daß der Papst als „Einrichtung" der katholischen Kirche geschützt wird, Luther dagegen, weil er nicht unter den Begriff der „Einrichtung" fällt, straflos beschimpft werden darf, muß das unablässige Be streben aller derer sein, denen das Wohl unserer evangelischen Kirche und die Freiheit des Gewissens am Herzen liegt. Das Recht, der religiösen und thcologisch-wiffenschastlichcn Ucber- zeugung kräftigen Ausdruck zu verleihen, darf im Deutschen stkciche nicht fürder zu römischen Gunsten in so unerträglicher Weise beschränkt werden, wie cs durch den 8 166 in seiner gegenwärtigen Fassung geschieht. Neueste Drnhtmeldnnaen vom 7. Juli. Preusttschcr Landtag. Berlin. (Priv.-Tel.) Der preußische Landtag ist heute nachmittag 4 Uhr geschlossen worden, nachdem das Herrenhaus das Volksschulnntechaltunasgesctz unverändert in der vom Abgeordnetenhause gestern beschlossene» Fassung äuge- noinmen hatte. Zu den vieluinstrittenen Bestimmungen über die Rektoren- und Lchrerberufpng lagen wieder Anträge des Ober- bürgermeisters Becker (Köln) und des Prof. Löhning (Halle) vor. die aber zurückgezogen wurden, nachdem Kultusminister Dr. Studt namens der Staatsregierung die Erklärung abgegeben hatte, daß bei Ausführung des Gesetzes den Wünschen der An tragsteller mit tunlichster Schonung gegen die Stadt und Be rücksichtigung der Gewohnheitsrechte verfahren werden solle. Von verschiedenen Seiten wurde betont, daß zwar erhebliche Be denken gegen einzelne Bestimmungen beständen, daß diele aber angesichts der Wichtigkeit des ganzen Gesetzes, um dieses nicht scheitern zu lassen, ziirückigestellt werden müßten. Die Annahme des Gesetzes erfolgte mit großer Mehrheit. — Das Pbgeord - n e t e n Haus erledigte nur einige Petitionen. Aus der Tages- ordnung stand noch die Prüfung der Wahl des Abgeordneten Jderhos-Aurich, der indessen sein Mandat wieder nieder- zelcgt hat.' In beiden Häusern wurde am Schluffe den Prä identen für ihre umsichtige Geschäftsführung der Dank votiert, um 4 Uhr fand die gemeinschastliche Schlußsitzung beider Häuser im Sitzungssaale des Abgeordnetenhauses statt. Staats minister Grqs Poscidowsky verlas die Königliche Verordnung, durch die er ermächtigt wird, den Landtag zu schließen. Arik Grund dieser Ermächtigung vollzog er den Schluß, woraus der Präsident des Herrenhauses ein Hoch auf den Kaiser und König ausbrachte, nr das die Versammelten begeistert «in- stimmten. Mnvetternachritbte«. Stettin. (Priv.-Tel.) Zwei Einwohner von Fakken- hagcn bei Prenzlau, die unter einem Baume Schutz gesucht hatten, wurden vom Blitz erschlagen. Kassel. (Priv.-Tel.) Im Kreise HchuGeismgr ging gestern ein furchtbares Unwetter nieder, begleitet von schwerem Hagclfchlag. Vor der Station Liebenau blieb der Personen»»!, Kassel-Hagen in der das Gleis fußhoch über deckenden .Hagelschicht stecken, die weggeschaufelt werden muhte, um die Weiterfahrt zu ermöglichen. Köln. (Priv.-Tel.) Infolge wolkenbrnchartigen Regens wurden die Häuser in Hattingen fußhoch unter Wasser gesetzt. Die Feuerwehr arbeitete mit Pumpen und Spritzen, uw das Wasser aus den Straßen zu beseitigen. Das Vieh mußte aus die Abhänge getrieben werden. — Die Ruhr brachte große Mengen Heu mit, das von den Wiesen abgetrieben worden ist. Ncner Dreyfus - Prozek. Paris. Kaff a t ion shof. Dreyfus' Verteidiger Mornard erklärt mit bezug auf die heute in der »Libre Pa role" erfolgte Veröffentlichung des vom General Mercier an den Präsidenten des Kassationshoses gerichteten Schreibens: Der Brief Mcrcicrs widerspreche dessen vor dem Kriegsgericht in Rennes gemachten Aussagen. Mornard schließt sein Plai doyer mit der Erklärung, es sei Zeit, dem System der Ver zögerung und der Konzetston an das Verbrechen ein Ende zu machen, da sonst die Ehre der Justiz davunter leiden würde. Die Gerechtigkeit müsse endlich wiüderhergestellt werden. Der Schutz des Heeres erheische ein Urteil, das die traurige Soli darität breche, die man sich bemühe, dem Heere «usßuerlcgcn. Das Urteil des KaffationShofes müsse nicht nur ein vollkom menes sein, durch das die Herrschaft des Rechts wiederhergestellt werde, es müsse auch die moralische Getsundung herbeiführcn. Damit sind die Plaidoyers beendet und es beginnt nun die Beratung. Das Urteil wird erst Dienstag oder Mittwoch nächster Woche gefällt werden. B'erl i n. (Priv.-Tel.) Der .Iieichsanzeiger" veröffentlicht amtlich die Verleihung des Großkreuzes des Noten Wlerordcns an den früheren sächsischen Gcwndten am hiesigen Hose und jetzigen Minister des Innern Grasen v. Hohenthal und Berge». — Der >rdbcrselretär vom Reichsgerichte Geheimer Kanzleirat Paulus zu Leipzig erhielt das Ritter kreuz 1. .Ülasse des sächsischen Albrechtsordens, der Fabrikant Stadtrat Ma; K o h l zu Ehemnitz den preußischen Roten Adlcr- orden 4. Klaffe. — In 253 von Berlin abgelasscncn Fernzügcn wurden heule weit über 150000 Fericnreiscndc be fördert. Berlin. (Priv.-Tel.) Die jetzige Buchbindcr- bewegung dürste ihrem Ende entacgengche». Tic Unter nehmer sind bereit, den Deutichen Buchvindervcrband an- ziierkeiinen, und Imben sich geneigt erklärt, aus Wunsch mit dem Verband in Verhandlung zu treten. Potsdam. Das heute nachmittag ausgcgebenc Bulletin lautet: „Das Befinden der Frau K r o n p r > n z e s s i » und des Kindes ist andauernd gut. Bulletins werden nicht mehr ausgegebcn. (gcz.) Bumm, Keller." Stettin. (Priv.-Tel.) Heute vormittag wurde bei einer Felddicnstübnng Vcs Pgscwalker Kürassier-Regiments ein Reiter mit P,crd -vom Stettin—Lübecker Zug bei Lüclnitz überfahren. Das Pscrd war sofort tot. Der Kürassier verstarb im- Gariiisoulazarctt. A l tona. (Priv.-Tel.) Eine Durchsuchung der Woh. nung Rosenbergs sörderle nichts Verdächtiges zu Tage. Ncisenberg hatte bereits mehrfache Vernchmnngen vor dem Polizeicher. Er erklärte, daß die wider ihn erhobene Beschul digung unwahr sei. Roicnbcrg ist seit einer Reihe von Jahren ameruanischcr Bürger und in Seattle ansässig. Er beabuch- tigtc, nach Vcrkaus seines dortigen Grundbesitzes den Rest feines Lebens mit seiner aus Lüttgenburg in Holstein stammen den Iran in Dcutichland zu verleben. Die Frau wurde gleich- falls vernommen; sie erklärte, daß ihr von einem beabsichtigten Attentat nichts bekannt sei und wurde wieder aus freie« Fuß gesetzt. Schulschiff-Vereins „Gr o ßh c r zo gi n Elisabeth" langte heute wohlbehalten m Swine,nünde an, wo es einen drei wöchentlichen Aufenthalt nehmen wird. Magdeburg. «Priv.-Tel.) In Mitteldeutschland ist vielfach Frost ausgetreten. Im Harz sank die Temperatur vergangene Nacht bis zu 1 Grad Kälte herab. Taniba ch-Gotha. (Priv.Tel.) Die Talsperre der ^-Ic-dt Gotha „t heute in Gcgentvart des Herzogs feierlich cm geweiht worden Sie ist die erste Talsperre Thürin gens und hat enicn Inhalt von 800000 Kubikmetern.