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7s. Jahrgang. AL LS»/ Dienstag, 2«. Funl 1S2S Gegründet 18SS LradlanIckrM: Aochrlck«», Dre,»«. Kerniprecher-Sammelnmnmer! SS 2-»1. «n» sür TlachlgelprSch«! SV 011. , frei Sau» l.SO Mark. etta,,,-,-» vom lS. dt» 30. Jun« lS2S »ei litallchzweimaUger Justellun, srei Sau» IDLllUkft Poftde-ugipret» lür Monat Juni 3 Mark okne PoftzufteUungsgedlidr. St,„tn»«»»r l» Plennt,. Soldmark berechne«; dt» »tnloallta» 30 3S Psg. Yamilienanzeigen und SIell»na«>uch» ohn, A> Psg., dt« SU mm dretl« Veklamezetle ISO Pta., aedüdr 10 Ps«. Stusw. Austräa« a«a«n Doraurdezanl. Du Slnietgen werden »ach Soldmard berechnet Anzeigenpreise: ^ autierdatb 200 PI«. Offertenaedi 30 mm breite Schrtsll»>kun« und Sauplgelchtttlafiell, Merteoltret!» SS -»2. Druck «. Vertag oon Ulepich » »etchard« tn Dresden. Postlcheck.Santo 10SS Dr«»d,n. Nachdruck nur mtt deutttcher Lluellennnaade .Dresdner Nachr"> tutüllta. Unvertongi» EchrNIÜück» werden nicht ausbewadrt. ilolel kuwpskof vfesclen Osi- l'i-sffpunkt 6si- vor-nslimsn SsssIIsvlisft ! k^sinstss ^sstsul-Lnt Sak- — d>lLLl->MitlLgS-1'sS 1.^« kNNIUMNtttNItttlUNVfMUI 5encü§-!-io1eIs Sekanclau Künissvüla ^uisisans ösäsn tiseiimitisg: Isnrim freien / Zonnlege: llouielts-Isnr / v/ociisnentie lVon,°ck-oi!t!-t--dl!so eotu,.^-gs^8t5.ry tm Nünlgepark gotagan Vattkommon moctorntstort psnstons-pssts» ad tZsrk S.— sus^Ll-ta "I ,-;u^,n»i»i; Reinhold über die Reichsfimnzen. Der Finanzminifter hofft auf einen Abschluß des Reichshaushalts ohne Defizit Ernsle Lage in Spanien. — Polen im- Deulschlan-. — PoincarL gegen Eaillaux. - Das Arbeilslosenproblem im Reichstag. Die Novelle zum Dankgeseh im Kaushall- ausschuh angenommen. Berlstr, 29. Juni. Im Haushaltausschuß des Reichstages gab bei Beratung der Novell« zum Balikgesetz Neichsfinanzminister Dr. Reinhold eine Ueber- sicht Uder die finanzielle Lage des Reiches. Das EtatSjahr, das am 31. März ES abgelanfen ist, habe mit einem Uebcrschnß von 18» 189 SSV Reichsmark abgeschlossen. Für das laufende Etatssahr habe er sich bemüht, solche Ausstellungen zu erhalten, die ihn in den Stand setzen, von Woche zu Woche, ja von Tag zu Tag die Finanzlage genau nachprüfen zu können. An derartigen Ausstellungen habe cs aber bisher im Neichssinanzministcrium noch gemangelt. Nach diesen Aufstellungen könne der Reichsfinanz- minister feststellen, daß die Einnahme« im April 1926 an Stenern 684,6 Millionen und an Verivaltungseinnahmen 6Millionen, insgesamt also 699,6 Millionen Reichsmark be tragen haben. Die Ausgaben im Avril 1926 haben sür die all gemeine Finanzverivaltung 868,3 Millionen Reichsmark und für Stenerübcrivcisnngcn an die Länder 297,2 Millionen Reichsmark, insgesamt also 676,5 Millionen Reichsmark be tragen. Zu dem Uebcrschust vom April must noch ein Zwölftel der Summe gerechnet werden, die wir ans dem Ncberschust der beiden letzten Etatsjahre zur Beifügung bereit haben. Im Mai 1926 betrugen die Einnahmen an Steuern 435,4 Mil lionen Reichsmark, die Berwaltuiigseinnahmen 46,7 Millionen Reichsmark. Das Monatszwölstel der in den Etat eingestellten Neberschüsse von 1924,25 ist jedesmal mit 39,6 Millionen bei den Einnahmen anzusctzen. Insgesamt betrug also tm Mai 1926 die Einnahme 5l2,7 Millionen. Die Ausgaben betrugen im Mai 1926 sür die allgemeine Rcichöverwaltung 322,1 Mil lionen, für Reparationszahlungen 17,8 Millionen und für Stcucrübcrwcisuiigcn 159,2 Millionen. Im April 1926 ergab sich also ein Ucberschuß der Einnahmen über die Ausgaben von 45.7 Millionen und im Mai 1928 ein Ncberschust von 22,6 Mil, lioncn. Kür beide Monate zusammen ergab sich demnach ein Uebcrschnß von 68,8 Millionen. Wenn man daß Monatszwölstel der in den Etat ein- gestclllen Ueberschüsse von 1924/25 bet den Einnahmen nicht cinstcllt, so ergibt sich sür die beiden Monate April und Mai 1926 immer noch ei» Uebcrschust von 7,1 Millionen. Allerdings ist dabei z« berücksichtigen, daß sich im April 1926 die Stcucr- mildcrunge« noch nicht in vollem Umfange ansgcwirkt haben. Dem steht aber gegenüber, dast die Bermögensstcuer, die eine sehr bedeutende Einnahmeanelie darstellt, erst im Juni bei den Einnahmen sich zeige» wird. Zu betonen ist noch, dast in den bisher genannten Aufstellungen die Ausgaben des auster- ordentlichen Rcichshanshalts nicht enthalten sind, denn diese Ausgaben sollen nach dem Etatsgcsetz aus Anleihe- Erlösen gedeckt werden. Die Ausgaben des außerordent lichen Haushalts betrugen nach Abzug der Einnahmen für April und Mai zusammen 99,3 Millionen Reichsmark. DaS Reich hat bisher die Ausgaben aus laufenden Mitteln gedeckt, so dast wir uns den Zeitpunkt, wenn wir eine Anleihe anfnehmen wollen, nach Lage des Geldmarktes und des Zinsfustcs anssuchcn können. Rach Lage des Geldmarktes wäre jetzt schon der richtige Augenblick gegeben. Aber nach Ansicht des RcichSfinanzmtnIsterS ist -er ZinS. fust noch zu hoch. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen äußerte sich der Minister über die Ausgaben aus dem Gebiete der ErwerbS- loscnfiirsorge. ES sei nicht zu verkennen, dast sich in der Wirt schaft Anzeichen bemerkbar machen, die die Wirtschaftskrise als überwunden kennzeichnen. Allerdings sei noch eine große De pression z« bemerken. Ob von dieser in anstcrordentlicher Schärfe anstrctcnden Depression der Weg der Wirtschaft aus wärts zu einer langsamen Besserung führt, oder ob der De- prcssionszustand noch lange anhalte» wird, vermag gegen wärtig kein Mensch z« sagen. Am 16. Mai d. I. betrug die Zahl der unterstützten Erwerbslosen 2 958 990, am 15. Juni d. I. ist die Zahl auf 1749 009 herabgesunkcn. Zu beachten ist, daß die Zahl der männlichen Erwerbslosen nach den stati stischen Angaben dauernd im Sinken begriffen ist, dast aber die Zahl der weiblichen Erwerbslosen ständig wächst, da die Höchstzisser der weiblichen Erwerbslosen mit 839 990 am 15. Juni erreicht wurde. Damit fällt auch das Anwachsen der Zuschlagsempsänger zusammen. Man wird sich damit absindcn müsse«, dast man noch sür lange Zeit große Mittel sür die Er werbslosenfürsorge in Ansatz zu bringen habe« wird. Der Gesamtanfwand für die Erwerbslosenfürsorge hat im März 12» 764 »06 Reichsmark, im April 118 888 »SV Reichsmark, im Mai 11»»NN»»« Reichsmark betragen. Tatsächlich sind im April und Mai E6 für diese Zwecke von der Neichskasse insgesamt 54 Millionen Reichsmark auf gewandt worden. Man kann für die Rcichskasse mit einer durchschnittlichen MonatSansgabe von 8» Millionen Reichs mark für die Erwerbslosenfürsorge rechnen. Was die Schätzungen für die Stenern betrifft, so sind im April die Einnahmen um 8,6 Mil - lionen hinter den Schätzungen zurückgeblieben. Dagegen sind im Mai die Schätzungen durch die tatsächlichen Einnahmen um 19,8 Millionen überschritten worden. In den Monaten April und Mai ES sind die Schätzungen ungefähr erreicht worden. Die Vermögens steuer ist überhaupt noch nicht zur Geltung gelangt. Das Einkommen aus der Erbschaftssteuer kann auch noch nicht festgesetzt werden, da die Bewertungen für Grundbesitz »nd Landwirtschaft erst später erfolgen. Bei der Umsatz steuer haben die tatsächlichen Einnahmen die Schätzungen nicht unbeträchtlich ttbertroffcn. Bei den Zöllen ergab sich eine Mehrsumme über die Schätzungen. Bet den sonstigen verpfändeten Abgaben stimmte das Einkommen ungefähr mit den Schätzungen überein, mit Ausnahme der Tabaksteuer, die ja nachträglich gemildert worden war und bet deren Ein kommen sich ein Minus ergab. Znsammcnfassend erklärte der Minister nochmals, dast der Rcichshaushalt, falls keine Neusordernngcn erhoben wür den «nd die Wirtschaftslage sich nicht weiter verschlechtere, ohne Defizit abschlicstcn könne, daß der Etat aber so angespannt sei, dast vom Finanzministcr keinerlei Mchr- sordernngen mehr gebilligt werden könnten, wenn nicht die Rcichssinanzcn in Unordnung geraten sollen. Nach längerer Aussprache nahm der HaushaltsauSschust die Novelle zum Bankgesctz an. Weiter wurde der Antrag des Ausschusses für Siedlungsfragen gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen, wonach Mittel bcreitgcstellt werden sollen, um den Ge schädigten, die einen cnischädigungsfähigen Liguidationsschaden mit einem Grundbctrag von mehr als 290 R.-M. erlitten habe» »nd enteignet sind, über den Nahmen der Richtlinien für Wiedcraufbaudarlehen hinaus Darlehen zum Zwecke des Wiederaufbaues zu gewähren, sofern dieser -er deutschen Bauwirtschast dient und ein besonderes volkswirtschaftliches Interesse an ihm besteht. Zum Schluß bewilligte der HauShaltauSschuß für den Untersuchungsausschuß des Reichstages, der sich mit den Ur- sachen des deutschen Zusammenbruches zu beschäftigen hat, weitere Mittel, die den Untersuchungsausschuß befähigen sollen, seine Arbeiten noch tm Laufe dieser Legislaturperiode zu Ende zu führen. Die revolulloniire Bewegung in Spanien. Madrid, 28. Juni. General Nguilera, der unter Be- schulidgnng der Teilnahme an dem Komplott gegen Primo de Rivera festgciivmmen worden ist, ist i» das Militärgcfäng- nis in Madrid cingeliesert worden. Die Garnison von Balcncia ist «ntcr der Leitung der Offiziere in vollem Auf ruhr. Nach den neuesten Nachrichten hat sich auch die Gar- ntson Palma der antidiktaiorischcn Bewegung angcschlos- sen. In Madrid und in allen Garnisonen zirkuliert ein Mani fest, das von dem Politiker Alvarcz verfaßt ist. das die Wiederherstellung der Verfassung, sofortige Wahlen.und so fortige Aushebung der Pressczcnsur fordert. lT.U.j Dereilelles Allenlar auf den spanischen Ävnig. Paris, 29. Juni. Wie der „Jntraiisigcant" meldet, hat die Pariser Geheimpolizei ans Anlaß der Reise des spanischen KSnigspaareS umfangreiche Sicherhcitsniastnahmcn getroffen. Der Polizei ist cS gelungen, im letzten Augenblick ein Attentat ans den König zu vereiteln. IS spanische Anarchisten, bi« sich in Paris anfhaltcn, hatte« von Spanien her den Austrag erhalte«, ein Attentat ans de» König ans- zuführen, woz» ihnen reichlich Geldsumme« überwiesen worden waren. Die Pariser Geheimpolizei bekam rechtzeitig Kenntnis von den Vorbereitungen der Anarchisten und konnte sie unschädlich machen. Alle IS waren schwer bewaffnet. Einzelheiten über die Entdeckung des Attentats sind noch nicht bekannt. <T. U.) Die Pest in Sowseiruhland. MoSka«, 28. Juni. Im Kirgtsengebiet sind 14» neue Pcstfälle sestgestellt worden, von denen.8 9 tödlichen Aus gang hatten. Von der Regierung sind fliegende Sanitäts abteilungen gebildet worden, die den Kamps mit der Pest auf das energischste betreiben. Die Todesfälle nehmen täglich zu. lieber das kirgisische Gebiet ist von der Soivictrcgiernng der Velagernngszusta nd verhängt worden. Freibnrg. 28. Juni. Heute abend 11.01 Uhr wurde hier ein kurzer, aber sehr heftiger mchrwelliger Erdstoß verspürt, der von überaus starkem Rollen begleitet war. Aen-ermig des Mekerschuhes. Der Reichstag hat in aller Eile einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Mietcrfchutzgesctzes angenommen, der nach dem Willen der Negierung und der Parteien eine gewisse Lockerung des bisherigen Mieterschutzes bringen und damit einen kleinen Schritt zur Befreiung der Wohnungspolitik aus den Fesseln der Zwangswirtschaft herbeiführcn sollte. Solche Wohnungsdcbatten sind ein alljährlich wicdcrkchrcndes Stück der Ncichstagsarbeit, weil alle Parteien, ob sie sich vorwiegend sür die Interessen der Mieter oder sür die der Hausbesitzer ein- setzcn, von der Ucberzcugnng durchdrungen sind, daß der gegenwärtige Zustand der Wohnungsgefctzgcbung bereits überreif für den Abbau ist. Auch das jetzt verabschiedete Ge setz ist auf die Dauer eines Jahres beschränkt worden in der Erwartung, daß am 1. Juli 1927 die Lage der Gesamtwirtschaft eine radikale Aenderung ermöglichen werde. Dci materielle Inhalt der beschlossenen Aenderungen ist, kurz zusammcngcfaßt, folgender: Die Klage auf Auf hebung der Miete kann vom Vermieter nunmehr bereits erhoben werden, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist, während bisher ein Rückstand von zwei Monatsmieten erforderlich war. Zum Schutze des Mieters ist vorgesehen, dast in solchen Fällen das Gericht der Fürsorgebchürdc Mitteilung zu machen hat, der der Schutz des Mieters durch Unterstützung anhcimgestellt wird. Damit ist zum Ausdruck gebracht, daß die Unterstützung hilfsbedürf tiger Mieter Sache der öffentlichen Wohlfahrtspflege und nicht Aufgabe der Gesetzgebung oder des Hausbesitzers ist. Das Recht zur Aufhebungsklag-e wird dem Vermieter nach den neuen Bestimmungen auch cingerä'nmt, wenn er den zu ge werblichen Zwecken vermieteten Raum für eigene gewerbliche Zwecke verwenden will, jedoch unter der Boranssetzung, dast er seit wenigstens drei Jahren Eigentümer des Grundstücks ist. Auch die T c i l aushebungsklage hinsichtlich einzelner Räume wirb dem Vermieter jetzt möglich gemacht, z. B. für von der eigentlichen Wohnung getrennt liegende Keller- und Bodenräume zwecks Ausbaues. Wichtige Aenderungen bringt das neue Gesetz in den Vorschriften über Bereitstellung von Ersatzräumen. Bei Aufhebung des Mietvertrages wegen mictwibrigen Verhaltens des Mieters wird die Zu billigung eines Ersatzraumcs überhaupt ausgeschlossen. In solchen Fällen ist es hinfort Aufgabe der Gemeindebehörde ober der Polizei, die Obdachlosigkeit des Ausgewicsenen zu verhüten. Wenn der Mietvertrag aufgehoben wird, weil der Vermieter die beanspruchten Räume bringend braucht, ist nicht mehr wie bisher ein angemessener, sondern ein aus reichender Ersatzraum zu stellen. Zur Zuweisung eines olchcn ist das Wohnungsamt verpflichtet,' doch soll sich der Mieter auch zufrtedengcben müssen, wenn ihm der Vermieter einen Ersatzraum nachwcist. Die gestellten Anträge auf Auf hebung des Mieterschutzes für gewerbliche Räume überhgupt wurden wieder abgclchnt,- einfache Kündigung ist also nach wie vor unzureichend. Nach erfolgreicher Klage auf Aufhebung eines Mietvertrages für gewerbliche Räume wirb jedoch, da olche der öffentlichen Bewirtschaftung im allgemeinen nicht mehr unterliegen, die Zubilligung eines Ersatzranmes dem Mieter nur dann in Aussicht gestellt, wenn durch den Verlust des Raumes dringende öffentliche Interessen gefährdet werden. Weitere Aenderungen sind cingetrctcn bei den Be stimmungen über die 11 n t c r v e r m i e t u n g. Nach dem bis- her geltenden Recht konnte die vom Vermieter verweigerte Erlaubnis zur Untcrvermietung vom MietcinigungSamt er setzt werben; dieses Eingreifen des MtetcintgungSamtes soll tn Zukunft nur dann statthaft sein, wenn es sich »m Untcr- vcrmictung an Familien handelt. Eine Anzahl ivciterer neuer Vorschriften soll die Herstellung neuen WohnraiimS, besonders kleiner Wohnungen, fordern. So soll bei Austeilung einer leerstehenden Wohnung von fünf und mehr Räumen in der Art, daß eine neue selbständige Wohnung entsteht, dies« letztere von den Einschränkungen des Mietcrsckmtzgesctzcs und des NctchSmietcngesc'tzes befreit sein. Die gesetzliche Miete gilt für diese neu entstandene Wvbiiung nicht, auch hat -aS Wohnungsamt kein VersügungSrccht darüber. Eine Bin dung bleibt nur bei der Vermietung besteben insofern, al» die neue Wohnung nur an einen Wobniingsnchendcn vermietet werden darf, der als „dringlich" in der betreffenden Gemeind« vorgcmcrkt ist. Schließlich bring, das neue Gesetz auch weiter- gehende Vvrichristen gegen den Wucher. Danach wird mit Geld- oder Gesäiigniostrafe bedroht, wer eine» MietztnS