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rSorabeuü-BUtü 66. Jahrgang. -4« »ur««ch, r». I»ii I«r Gegründet 1856 Dr-dkanschrlfl: «achrkchle- Dr»,de». 8*n,sprech«r.Samm«lnummer 2S 241. Dur flr Nachkg^»rSch-: SOOI1. D-,u^.»ebllhr Dt» > »paM« 32 mm dm«, g»N» M. S.-. <mh»rh-ll> Sachs' Doransdniählung. Mnz«lpr»t» d«, Damdrndbla»«« M. > Schrlfl>»«m>g und LaupsgeIchllst«A»6»i «artraNratz» SS/40. Lruchu. <v«rlag von vl«»sch » «elchard» in <vnpsch»ch.«Lnb> lOSS Dr—da». Dachdrui» nur md d»«lUch«r Vurllrnangad« c„Dr»adn«r Dachr.-s yllMg. — Nnvrrlangl» Schrifistlud» wrrdrn nicht «isdrwadit Das Aeichskabinelt und Bayern. Baldige Einberufung -es Aeichslages? lDrahtmeldungunsrerBerltncrLchristleicnng.i Berlin, Lü. Juli. Das sticichskabinett Ist heute zur Verhandlung über die inzwischen erlassene bayrische Sonder» »«rordnnng zusammcngctrcten «nd war um die Mittags» stunde noch »ersammelt. Wahrscl-cinlich wird aber auch noch heute zu der Rechtsfrage Stellung genommen. Zu de«. Zweck ist RetchSjustizmiuister Radbrnch telegraphisch »o« seiue« Urlaub zurttckberuscn worden und «immt au der Sitzung teil. Unch der Rcichöministcr des Innern. Köster, der gleichfalls aus Urlaub ist. ist zuriickberufe« worden. Was getan «erde» soll, ist, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, uoch nicht zu sagen. Es wird erwartet, dast daS Kabinett de« Reichspräsidenten um Aushebung der bayrischen Verordnung ersucht. ES ist aber anch möglich, daß die Entscheidung in die Hände des Reichs» tags gelegt wird. Jedenfalls steht mau aus dem Standpunkte, daß die Nechtsgiiltigkcit des Neichogescstes zum Schutze der Republik zweiscllos sei. Die „B. Z." berichtet: Soweit Beschlüsse auf der Linie möglich sind, auf der sich die heutigen Beratungen bewegen, ergebe sich daraus, das, man der formalen Begründung Bayerns für seine Verordnung gleichfalls mit ver fassungsrechtlichen Mitteln begegnen wolle. AIS solches komme vor allem und zunächst Anrufung deS Reichsgerichts in Frage. ES ist auch die Frage auf geworfen worben, ob die Mitgliedschaft des RetchS- ernährungs Ministers Fel, r im Bayrischen Bauernbünde und die Mitgliedschaft des deutschen Bot schafters in Paris, Mancr. der Mitglied der Bayrischen Bolkspartct ist, vereinbar sei mit ihrer Stellung als Neichs- minister, bezw. als deutscher Botschafter. Nach der Ver füllung ist es unmöglich, einen Minister wegen seiner Zu gehörigkeit zu einer Partei zu entlassen. Der entscheidende Punkt ist daS Vertrauen seiner Ministerkollegen. Uerdies ist Minister Fehr Fachminister. In parlamentarischen Kreisen der Regierungsparteien Hort man se nach der politischen Stellung der Parteien eine mehr oder minder scharfe Ton art gegenüber dem bäurischen Vorgehen. I» linksstehende« politischen »reisen wird die Lage sehr scharf bcnrteilt. Hier verlangt man sofort energische Maßnahme» gegen die bay rische Regierung. Der Aktionsausschuß der Gewerkschaften und der sozialdemokratische» Parteien wird wahrscheinlich «orgc« zusammeuberufc«, um die Vorbereitnngen eines evtl. Generalstreiks «nd der Abschnürung Bayerns von den Rohstoff- nnd Srastynclle» des übrige« Reiches -« treffen. Die bayrische Sonderverordnung. Müucheu, 25. Juli. Das bayrische Staatsministcrinm hat eine Verordnung zum Schutze der Republik «nd der Verfassung erlallen, in der cs heißt: Der Reichstag hat am 18. Juli das Gesetz zum Schutze der Republik erlasse». Der Inhalt des Gesetzes und die Art seines Zustandekommens . entgegen dem wohlbegrüudeten Einspruch der bayrischen Staatsrcgicrung, habe» in Bayern eine derartige Erregung hervorgernfeu, daß wenigstens im Gebiete des rechtsrheini schen Bayerns unmittelbar mit einer erheblichen Störnng ober Gefährdung der öffentliche« Ordnung zn rechnen ist, wenn das Gesetz ohne jeden Vorbehalt vollzogen wird. SS ist somit Gefahr im Verzüge. Aus diesen Gründen steht sich daS bayrische Gesamtministerium veranlaßt, zur Aosrccht- erhaltnug der öffentlichen Ordnung nnd Sicherheit folgende Anordnungen z« tressc«: Art. 1: Die Bestimmungen der 88 1 bis 11. 14, IS, 16, l8. 19, AI und 21. Absatz 1. Satz 1 und Absatz 2. 22. 24 nnd 25 de« NcichSgesctzcS zum Schutze der Republik sind in Bayern auznwcndcn. 8 28, Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, daß an Stelle der Rcichsrcaierung das bayrische Gesamtministerium zuständig ist, soweit eS sich «m den Ausenthalt in Bayern handelt. Art. 2: Für die in de« 88 1 bis 8 des RcichSgesctzeS zn« Schutze der Republik -«zeichnete» Handlungen, gleichgültig, ob sie nach diesem Gesetz ober anderen Gesetzen strafbar sind, sind LieVolksgerichteznständig. Die AnösührnngS- »orschristen erläßt das Staatsministerinm der Justiz im Ein verständnis mit dem Staatsministerinm des Innern. Art. 8: Das Verbot von Versammlungen, Umzügen und Kundgebungen, das Verbot nnd die Auslösung von Ver eine« und Bereinigungen, sowie das Verbot in Bayer« erscheinender periodischer Druckschriften wird durch das Staatsministerinm deS Inner« oder die von 'hm bezctch- «etcn Stelle« erlassen. Art. 4: Ans Zuwiderhandlungen gegen die Berordunng deS Reichspräsidenten vom 2«. und 28. Juni d. Js. sinken die Vorschriften gegenwärtiger Verordnung Anwendung, soweit nicht beim Inkrafttreten dieser Verordnung die An klage beim Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik bereits erhoben ist. Art. 5: Nichtbayrischen Polizeiorganeu ist innerhalb des Geltnngoberciches dieser Verordnung die selbständig« Vor nahme vom Amtshandlungen in Bayern verboten. Art. 6: Dies« Verordnung rritt mit dem Tage deS In krafttretens der Neichsgesctze zum Schutze der Republik in »rast. Sin offiziöser bayrischer Aommeniar. München, 25. Juli. In einer Sonderausgabe begleitet die „Bayr. StaatSztg." die Sonderverordnung des bay rischen Gesamtministeriums mit einem längeren Kommentar, auS dem hcrvorzuhebcn ist, daß die banrische Staatsregierung von Anfang an die Notwendigkeit erkannt hat, zum Schutz« der Rcichsversassung und zu einer kraftvollen Verfolgung politischer Mörder und der hinter ihnen stehenden Helfer und Hetzer besondere Maßnahmen zu treffen. In dem Reichsgesetz zum Schutze der Republik must die bayrische Regierung aber in Uebcreinstimmung mit der Mclirheit des bayrischen Volkes eine Verletzung der Rechte der Staatsbürger und der Grundsätze der Demo kratie, dann aber airch einen Eingriff in die Hol, ci ts- rechte der Länder auf dem Gebiete der Justiz und der Polizei erblicken. Die bayrische Bevölkerung ist über diese gesetzgeberische Maßnaltzne außerordentlich erregt, so daß deren vorbehaltloser Vollzug alsbald den Fortbestand der verfassungsmäßigen Zustände gefährden würde. Es kann sich nur darum handeln, die für die bayrischen Verhältnisse unannehmbaren Vorschriften nuözuschaltcn, wobei verfassungsgemäß zu verfahren ist. An die Stelle des StaatsgerichtShofes zum Schutze der Repitblik sollen die be stehenden bayrischen Gerichte treten. Die Entscheidung über Beschwerden gegen das Bersmnmlungs-, Vereins- und Presseverbot sind gleichfalls in die Hände deS bayrischen Ge richtshofs gelegt. Es muß heute schon erklärt werden, daß etwaige Eingriffe in die bayrische Polizeihobeit und in den Vollzug des Gesetzes nicht geduldet werden können. Tie offiziöse Kundgebung schließt: Die bayrische Staatsregiernug legt bei ihrem Schritte den größten Men aus das Bekennt nis des unerschütterliche« Fcsthaltens am Reiche. Sie weist erncr mit alle« Ernst weit von sich, daß ihr Vorgehen rgcndwie mit Bestrebungen in Verbindung gebracht werde, die ans eine Aendernng der verfassungsmäßig feftgestellten republikanischen StaatSsorm abzieleu. Die bayrische Regie rung verbürgt nach der bisherigen Führung der Geschäfte die Aufrichtigkeit dieser Versichern««. sW. T. Bz (Weitere Meldungen stehe Sette Sh Der Kaiserprozeb gegen den Schriftsteller Ludwig. ILeavtmelduusunsrerBerlinerSchrtftleitang.t Berlin, 2S. Juli. Bor dem hiesige« Landgericht der aaa» heute der Prozeß des Kaisers gegen den Schrift steller Dr. Emil Ludwig ans Erlaß einer einstweilige« Verfügung, die öffentliche Aussühruu« «nd die Veröffent lichung in Buchform des Ludwigsche« Stückes „Die Ent lassung" »n verbieten. Zugleich wurde eia zweiter Pro» zeß verhandelt, den die Witwe des Staatssekretärs von Böttiger gegen Ludwig angestrengt hat. Krau v. BStti- aer fühlt sich durch das Ludwigsche Stück beleidigt «nd ver langt deshalb ebenfalls das gerichtliche Verbot der Auf führung «nd der Veröffentlichung des Werkes. Der Kaiser war durch die Rechtsanwälte Kurt Wolfs und Dr. Frank furter vertreten, während dem Beklagten Rechtsanwalt Fritz Grünspach zur Sette stand. Vor Eintritt in die Ver handlung regte der Vorsitzende einen Vergleich dahin an, daß der Beklagte bis zur endgültige« Entscheidung der Sache in erster Jtlstanz von der Aufführung und der Ver öffentlichung des Werkes abschen sollte. Dr. Ludwig er klärte sich bereit, das Stück bis zur Hauptverhandlung nicht aufführen zu lassen, wollte jedoch nicht ans das sosorttge Erscheinen des Werkes in Buchform verzichten. Daran scheiterte der Vergleich, und eS wurde in die Verhandlung eingetrete». Auf An trag des Rechtsanwalts Grünspach verlas Dr. Ludwig zu nächst aus dem Manuskript sein breiartiges Werk. Darauf ergriff der Verteidiger des Kaisers, Rechts anwalt Dr. Frankfurter, das Wort. Er wies darauf hin, daß die Ansichten der Judicatur über da- Auftreten leben der Personen als Handelnde in einem Bühnenstücke noch nicht geklärt seien. Dieser Prozeß habe nicht nur für die Juristen, sondcrn darüber hinaus für das ganze deutsche Volk eine besondere Bedeutung, die noch hervorgchobe« werde durch die Person deS früheren Kaisers. Dieser stehe heute als deutscher Bürger vor dem Gericht, dem eS ein schweres Geschick aber nicht vergönnt habe, sei« Recht selbst zu vertreten. Auf der einen Seite stehe das Recht der Persönlichkeit, auf der ander«» da» de» frei schaffende» Künstler». Aber auch der größte Dichter könne nicht be fugt sein, in diesem Konflikt daö Recht des Genies für sich in Anspruch zu nehmen. Ueber der Ehrfurcht vor dem Werke stehe die Ehrfurcht vor dem Rechte deS einzelnen Menschen. In Wirklichkeit handle eS sich hier um den histo rischen und noch nicht entschiedenen Prozeß des Kaisers Wilhelm II. gegen den Fürste» Bismarck. Dieses Stück fälsche die historische Wahrheit, wobei man natürlich dem Angeklagte« seinen subjektiven Glauben zugnte halte. Die Segensöhlichkell -er französischen und englischen Pläne. London, M. Juli. ES wirb angenommen. PoinearS werde einen Plan mitbrtnge«, der dem Lloyd George» diametral gegenttberstehe, doch glaubt man. daß schließlich eine Uebereinkunft erzielt werden wird. Lloyd George be steht auf eine Reduzierung der Reparationen, ist aber nicht gewillt, den englischen Anteil an Reparationszahlungen schon jetzt aufzugeben, da hierdurch England eines wichtigen Mittels beraubt würde, wenn eS darauf ankommt. Frank- reich« Pläne Deutschland gegenüber z« beeinflussen. Polnearö» Faust i» der Lasche. London» W. Juli. Die nenerliche Drohung PotncarvS mit Sanktionen, wenn Deutschland nicht weiter erfüllt, wird vom „Daily Herold" als eine Kauft in der Tasche be zeichnet. Denn glücklicherweise gebe cs in der ReparatiouS- kommtssion eine hinreichende Anzahl Politiker, welche die Verhältnisse durch eine klare Brille ansehen. Was Poincarö über die deutschen Finanzverhältnisse und deren Verwal tung sage, müsse zunächst einmal auf Grund de» biöh-r noch nicht veröffentlichten Berichtes der Garantiekommissioa ge prüft werben, ehe darüber etn Urteil zu fällen sei. Um eine gewisse Kontrolle feiner EtaatSfinanzcn werbe Deutsch land kaum hernmkommeu, da sich das Mißtrauen der Alli ierten noch in starkem Maße geltend mache. vollsi': S00 Neichswehrsorgen. Von Ober-Medizinalrat Dr. Gilbert - Dr e S1> e u. Immer ungestümer, immer zielbewußter wird von den linksstehenden Parteien gegen die Reichswehr, gegen ihre Offiziere und neuerdings gegen ihre höchsten Vorgesetzten zum Kampfe gerufen. Keine Gelegenheit wird verabsäumt, und wäre sie noch so unrichtig beurteilt oder noch so falsch angefaßt, um dieser verhaßten letzten Säule von Ordnung und Zucht im Baterlandc den festen Boden abzugraben. Ver dächtigungen folgen auf Verdächtigungen, Anklagen auf An klagen, eine immer ungerechter und unbegründeter, als die andere. Jetzt muß der tief beklagenswerte und ver> absciicuungswürdigc Mord deS Außenministers Rathenau herhalten, gegen den demokratischen t!j Reichswehrminister Geßler und den General von Sceckt die schwersten Beschuldi gungen zu erbeben und deren Beseitigung zu fordern und ohne weiteres werden die Rctchswehroffiziere insgesamt mit reaktionären Bestrebungen der Rechtsparteien, die als solche nur in der Borstellungswclt der Linksparteien bestehen, identifiziert. Der nüchterne Beobachter dieses unter dem Dcckrufc „Schutz der Republik" geführten Kampfes fragt sich verwundert: was ist geschehen? droht dem Naterlande wirk ltch von dieser Seite der auch nur die geringste Gefahr? So weit ich sehe, haben sich die Reichswehr und ihre Offiziere, wie cs ihre Pflicht ist. dauernd den politischen Kämpfen fern- gehalten. haben beide mit Ausbietung ihrer ganzen Kraft und mit Berufsfreudtgkett lediglich das eine Ziel verfolgt, aus unserem beklagenswert kleinen Truppenbestand eine, so weit cs die ihm belassene Bewaffnung und Ausrüstung ge stattet. militärisch gefestigte und geübte Wehr heranzubilden, in der Vertrauen zwischen Offizieren und Mannschaften herrscht. Schwer genug ist das beiden Teilen gemacht wor den. Denn die Offiziere, hervorgegangen aus dem ruhm reichen alten deutschen Heere, sind naturgemäß mit den Tra ditionen deS Osfiztersstandes verwachsen, leiden schwer unter den Schmähungen, die gegen ihre früheren Kameraden, die abgeqangenen Osftziere zügellos und jedes Matz über schreitend fortgesetzt erhoben werden und leisten trotzdem auf schwierigem Posten bet nur unsicherer Zukunft und ein geengter Wirtschaftslage Hervorragendes. Und die Unter ossiziere und Mannschaften wiederum sind naturgemäß mit den Anschauungen und Lebensauffassungen der Volksstandc verwachsen und deren Einflüsterungen zugängig, aus denen sie selbst hervorgingen. und so hören sie in Wort und Schrift täglich die Unzufriedenheit und Aufsässigkeit anregenden Stimmen, die ihnen predigen, daß sie mit der Verpflichtung ihre Freiheit verkauft hätten, das, sie „draußen" bei halber Arbeit das Doppelte verdienen könnten. Ist es ein Wunder, wenn unter solchen Verhältnissen da und dort einmal die Disziplin Schaden leidet? Ist eS nicht vielmehr ein Wunder, daß trotz der von außen in die Reichswehr getragenen Miß stimmung und Verführung alles in allem die Truppe noch gut und zuverlässig ist und wechselseitiges Vertrauen herrscht? Aber mit Sorge frage ich. wirb die Truppe dauernd einer solchen Belastung gewachsen sein? Kann eine Mannschaft, die täglich in den Zeitungen solche wüste An griffe und Schmähungen gegen ihre Offiziere, solche An klagen gegen ihre höchsten Vorgesetzten liest, kann ein Ossi zierSstand, der sich fortgesetzt so grundlos in seiner Treue ver öächtigt sieht, ohne schwere nnd bedrohliche Erschütterung sin den Geist und die verständnisvolle Zusammenarbeit der Truppe seine Ausgabe» lösen? Muß unter solchen Verhält nissen nicht die Arbeitslust, die Tienstbereitschaft und der Opfermut der Reichswehr unberechenbaren Schaden leiden? Wahrlich, wir haben nicht viel feste und zuverlässige Stützen «m Staatslcbcn. bereit, mit Leib und Leben jeder zeit für die innere Ruhe und Ordnung des Vaterlandes sich einzusetzen, wenn die verfassungsmäßige Regierung ihrer br darf. Darum ist eS bringende Pflicht einer weitschaucndcn Regierung auch um der Sclbsterhaltnng willen, von dieser ihrer festesten Stütze alles das fernzuhalten, was den inne ren Geist der Zucht und Ordnung und die Berufsfrcudigkeit untergräbt, waS daS Vertrauen zwischen Truppe und ihren Führern vergiftet. DaS Vundesblatt deS Dentschcn OfsiziersbundeS schrieb in seiner letzten Nummer: „Der Feind steht nicht rechts, nicht links, der Feind steht draußen". Möchten diese von echt vaterländische: Gesinnung getragenen Worte für alle, denen eS pflichtgemäß obliegt, das Vaterland vor neuen Erschüft? rung-n z« bewahren, ein Weckruf sein, alles zu hindern, was in unsere Reichswehr den Geist zersetzenden Mißtrauens und erlahmender Zucht hineintragen kann. So klein auch die Truppe ist, sie kann im rechten Geiste auSgebaut und ge führt, eine tragkrästige Säule zur Wiedererncneruug unlere» Vaterlandes we-den. Belgien lehnt die Einsicht in seine Archive ab! Brüssel, 35. Juli. Wie die hiesigen Blätter melden, hat die neutrale Kommission zur Untersuchung der Ur sachen des Krieges die belgische Regierung gebeten, ihr die Archive für ihre Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Das Gesuch soll jetzt mit der Begründung ab ge lehnt worden sein, daß keine Garantie für die Unparteilichkeit der Kom Mission gegeben sei. ES sei auch gegen die Kommission etn- zuwendcn, daß sic von deutschfreundlichen Amerikanern finanziert werde. Schlust des Dölkerörmdsral». London, 25. Juli. Der Völker buudSraA hat gestern seine 7. Tagnng geschlossen. In der Nack- rnittagssitznng teilte der Präsident mit, daß die Bestimm»» gen der Mandate für Sorten und Palästina ge nehmigt worden sind und daß die beiden Mandate «mto matisch in Kraft treten werden, sobald die italienische und die französische Regierung ihm mitgeteilt haben würden, daß sic bezüglich gewisser Punkte deS syrischen Mandats einig seien. Die Regelung der Frage der heiligen StätteninPalästtnatst einer Kommission übertragen worden. . Die Venoastaag der Umsatzsteuer soll nach den Absichten des RcichSsinanzmtnIslcrtumS völlia auf die Finanzämter üvergeHen und den Städten abaemnu- meu werden.