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Dresdner Nachrichten : 05.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189908050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990805
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990805
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-08
- Tag 1899-08-05
-
Monat
1899-08
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 05.08.1899
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durch w »i, ««a»«e von «alUndlguugn» 8ir dir n/lMe Nmnincr «riolat in brr Lauvtaelchitittslelle. Mar,eEr,», u. In drn Nebciiaiinaknieklelle» v, vorm. 8b>«2UkrNachm. Sanntaa» nur Manenm.9» d. r UkrMittaa». Anzeigentarif. Die.i lvatlige Grund,eil« ir», g Silben» is Dt, ,A»Iund gungen aus der Wrivat- »eile Heile 20 Li.. Lovveueile..»nlcrm Lirich" «Ei»aela,ibt, «o M. Gmnd- zciie iiir Moiiiaa-.ober nach Nclttaaen ro Dia. nur ftamiliennachrichien,c.l. de«, so Dl. — «udwciriiae Auktriiae nur aeaen Loraudberablu»«. Fernlvrechanlchluh:^ »«,1 I «r. 11 u. Nr. S/»»«,. Lik Drcsiuicr Siachrtchlen crlchculk» täalich LtoracnS. 44. Jahrgang. Mt 8t«n»pvLr L» Ii8I»I»RV 8 -M Vartsusoklaved! I«r riiRÄvvrrL OKSiH. D. WÜI»»1« 18, k'vrUliduixIslt»Ldi v8»lv»-ch. vroggeo. »d Vroscksn. ) 0sw«o»odoe1Sor1ü Ir Ir^llll oswsüsedosllisriii dlargeliallstr. 42, 11. II» I,U,IvIII dlsrselntllstr, 42, N, Telegr.-Adresje: Nachrichten. Dresden. Simoi»'« I»NS8«>VI> (im (.'omriull äsr Lc^ät) Va^LÜLllvIi»'«, Mtlektsnäs-Mel titr Ogseküksti- unck Vsrxnufi-un^K- irousonils, t'nmiliyu uack Tonnsts». idlüseik« l'reise. vate» ««sktaanaot Xur aekte Liero. o», »oUckeet« l'alurai» l»l „^ÄNÄvrvr". rVLväerer-I-'nIirrLäverLo vonu. VVinkldoker L ^Lemclre, ckLomUr-LcLöLLU. i akrbrlim: l)ies6cn-K., ^ilonritr. I. 'j',:let>koir ^mi N. Ko. 2N s° 'ViÄiSAnÄiitticlie üadvl 7D M-ävovovd dNUk Vnu»Ii«raav>i»n iMkluililiieilisrllsiilicltekaoooiigliilili.slgMlilei'iliiriig-.lioiM-aoöl'älsIolMg pn»-««-»-.: L UVLA«»«U v». z„x„ „,Mmii Kid-» °°al-i-im-Hii-lllst-g ri, düliM» kksirsii. il?»' 4 7» Acrztliche Operntiviic». Hvsiiachrichteii. ttlebnitstaa der Köniain. t'Nnckciisliche, Vogel-l Mnthmaßl. wiese, Gerichtsverhandlungen, Tagesgcichichtc, Radircrausstellnug, j Baldiger Tas Recht des Arztes zur Vornahme einer Operation. In der „Deutschen Jurislen-Zcitung" (Jahrgang 1899, dir. 5 md 9) ist neuerdings ein Gerichtserkenntniß besprochen worden, ,as sich ans die Berechtigung zur Vornahme einer ärztlichen Operation bezieht. TaS juristische Zachblatt knapst an den bc- 'anntcn Dresdner Fall an, in welchem ein Urthcil des sächsischen Oberlandesgcrichts ergangen ist. Ein Dresdner Arzt hatte dieEin- villigung einer Patientin zu einer leichten Operation erlangt. Wahrend der Narkose entdeckte er, das; das Leiden viel bedenklicher sei, cks er vorher vorausgesetzt hatte, und nur durch einen weitgehenden und nicht ungefährlichen operativen Eingriff zu beseitigen ei. Ec nahm diesen Eingriff sofort vor und erzielte die Heilung. Allerdings war die Patientin dadurch für alle Zeiten siner gewissen Zähigkeit beraubt. Ta sie indessen erfuhr, das; ie ohne die Operation wahrscheinlich dem baldigen Tode verfallen gewesen wäre, so enthielt sie sich nicht nur einer Mißbilligung der Operation, sondern sprach auch dem Arzte ihren lebhaften Tank aus. Erst als dieser sein Honorar beanspruchte, machte sie den Einwand geltend, das; er die Operation widerrechtlich an ihr vor- genoninicn habe und somit die Forderung des Honorars der Be gründung entbehre. Das Oberlandesgericht in Dresden hielt diesen Einwand für stichhaltig und wies deshalb die Klage des Arztes ab. Hier handelte cs sich, so schreibt die „Krenzztg.," der diese Aus führungen entnommen sind, lediglich »m die civilrcchtlichc Seite der Sache, also für den Arzt um die Frage, ob er der Patientin gegen über einen Anspruch auf eine Gcldleistung habe. Wenn aber daS Gericht jene Frage verneinte, weil der Arzt nach seiner Anssassnng zur Vornahme der Operation nicht berechtigt war. so kommt inan von selbst auf die weitere Frage, ob diese Vornahme, nicht auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen konnte. Es liege nahe, jede ärztlicheOperation, ja sogar jede innere mit körperlichen Schmerzen für den Patienten verbundene ärztliche Behandlung unter den Be griff der Körperverletzung zu bringen. TaS haben auch neuerdings unsere deutschen Kriminalisten in ihrer überwiegenden Mehrheit gethan. Sie sind allerdings nicht so weit gegangen, das; sie daraus hin jede ärztlicheOperation für strafbar erklären, sondern sic haben sich bemüht, den Nachweis zu führe», daß den bezüglichen Hand lungen des Arztes die Rechtswidriglcit und damit eine wichtige Vorbedingung der Strafbarkeit sehlc. Mit der Veurthcilnng dieser Anschauung beschäftigt sich der vom Wiener Professor Tr. Karl Stooß in der „Deutschen Jnristcn-Zcitung" veröffentlichte Artikel. Ten Ausgangspunkt bietet der 8 223 des Reichsstiafgesetzbuchcs. Hier heisst es: „Wer vorsätzlich einen Anderen körperlich mißhandelt oder a» der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Gefänglich bis zu drei Jahre» oder mit Geldstrafe bis zu lOOO Mk. bestraft." Würde man in einer ärztlichen Operation eine körperliche Mißhandlung erblicken, so wurde der sie vornehmendc Arzt sich strafbar machen, sofern ihm nicht ein Recht zu ihrer Vor nahme Zustände. Mau hat nun die verschiedenartigsten Versuche gemacht, ein derartiges Recht zu lonstrniren und namentlich ein angebliches Bcrufsrccht des Arztes oder den Zweck der ärztlichen Handlung als den die Strafbarkeit nusschließendcn iimstand hin- zustelle». Stooß weist aber mit Erfolg die Unhaltbarkeit aller dieser Versuche nach. Zunächst ist an sich klar, daß jedem Recht eine Pflicht gegenübcrstchcu, das; also einem etwaige» Bcriifsrcchtc des Arztes die Pflicht des Kranken entsprechen muß, sich seine Be handlung gefallen zu lassen. Niemand wird indessen geneigt sein, eine derartige allgemeine Verpflichtung anzncrkcnne». Schon hieraus crgiebt sich, daß dicAuuahmc des erwähnten BcrnfSrcchtcS unhaltbar ist. Ganz verfehlt ist es aber, den Zweck der ärztlichen Behandlung als Grund für die Ausschließung der Strafbarkeit eines operativen Eingriffs hinznstcllc». Tenn bei dieser Anschauung wurde, wie Stooß betont, >cdc operative Handlung, „mag sie noch so unangemessen und verfehlt, noch so leichtfertig und ungeschickt sein," vor Strafe geschützt sein. Endlich fragt man vergebens nach der Nechtsgnelle, durch welche dem ärztlichen Zwecke die Bedeutung gegeben wird, daß er die Rcchtswidrigleit und somit die Strafbar keit einer Handlung ausschließt. Nun könnte man ja sagen, daß das Recht zur Vornahme der Operation durch die Einwilligung des Patienten gegeben sei. In der That ahndet unser Nclchsstrasgesctzbuch eine Verletzung, die mit Zustimmung oder gar auf Aufforderung des Verletzten vor genommen wird, abgesehen von dem Falle des Zweikampfes, nur bei der vorsätzlichen Tödtung In allen übrigen Fällen gilt der römische Grundsatz „volenti non kit injuria" (Dem, der einwilligt, geschieht kein Unrecht). Man wird daher zugeben müssen, daß die Zustimmung zu einer Operation von vornherein die Strafbarkeit auSschließt. Hierdurch ist jedoch bei der Voraussetzung, daß in der Operation eine vorsätzliche Körperverletzung zu sehen ist, der Arzt nicht unter allen Umständen vor Strafe geschützt, nämlich dann nicht, wenn er die Operation an einer Person vornehmen soll, die zur Abgabe von Erklärungen nicht im Stande ist. Er würde ins besondere an zarten Kindern überhaupt keine Operation vornehmen können, ohne sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung auS- zusetzen. ES bleibt demnach, wenn man zu einem einigermaßen befriedigenden Ergebnisse kommen will, nichts Anderes übrig, als «it d«r Auffassung zu brechen, daß eine ärztliche Operation all gemein als köiperliche Mißhandlung zu betrachten sc!. Nicht mit Unrecht bemerkt Stooß, daß diese Auffassung auch LaS Rcclsts- gefühl der Mediziner verwirrt hat. Tenn sie hat zu den Versuchen geführt, dem 'Arzte vermöge seines Bernscs ein Recht zur Vor nahme von ovcrativcn Eingriffen zu geben. Daraus haben nun mehr Acrzle für sich die Befugnis; hcrgeleitct, mit den Körpern der ihnen aiivcrtrauten Personen zu thuu, was ihnen gut dünkt, ins besondere sie zu wissenschafilichen Versuchen zu benutze», die mit der ärztlichen Behandln g nichts gemein haben. Sv zum Bcvpici stellte der Abgeordnete v. Pappeirheim bei der diesjährigen Etcsts- hcrnthnng im preußischen Abgeordnetenhaus fest, daß ein Breslauer Professor au acht Kindern Versuche ansführic, die sogar bei Vivi sektionen a» Thierc» gemißdilligt wurden. Im Anschluß an diese Mitiheilung bcmerki Stooß, daß dieser Fall durchaus nicht ver einzelt dastche und daß sogar in den medizinischen Zeitschriften mehrfach von ähnlichen Vorkommnissen berichtet werde. Ein der artiger Mißbrauch findet nur dadurch seine Erklärung, daß leider manche unserer Aerzte vergessen, daß ihr Beruf ihnen zivar die Verpflichtung aufcrlcgt, die Heilung des einzelnen ihrer Behand lung nnvcrtrantcn Kraulen zu versuchen, nicht aber das Recht gicbt, diesen lediglich als Gegenstand für wissenschaftliche Versuche zu bcicachic». Gewiß soll der einzelne Fall dem Arzie Gelegen heit geben, zu lernen und die dabei gesammelten Erfahrungen für fpätcrc Fälle im Interesse der Menschheit zu vcrwcrthen. Aber dieser Zweck darf nicht hinter die Pflicht der Fürsorge für den einzelnen Kranken znrnckirctcn. Wenn man nun aber in einer ärztlichen Ovcralion nicht eine körperliche Mißhandlung erblicken will, so ist damit noch nicht gesagt, daß der 'Arzt zu ihrer Vornahme, sofern er sic für eine »oihwcndigc Bedingung der Heilung hält, auch ohne Einwillig ung des Kranken befugt sein soll. Plan wird vielmehr den Satz ansslcüen müssen, daß er dieser Einwillignng jedenfalls dann be darf, wenn der Kranke im Stande ist, eine Erklärung abzugcbcn oder wenn die Operation ohne Gefahr für ihn so lange verschoben werden kann, bis er diese Fähigkeit wiedergcwonnc» hat. Dem nach hat in dem Falle, der das Dresdner Oberlandesgcricht be schäftigt hat, der Arzt gefehlt, indem er einen schweren operativen Eingriff vornahm, ohne sich vorher der Zustimmung der Patientin versichert zu haben. Diese hat ihm aber, indem sw ihm später ihren Tank aussprach, seinen Fehler verziehen, und deshalb muß cs in der That auffallcn, daß das Gericht der Klage des Arztes ans Erstattung des Honorars keine Folge gegeben hat. Wäre ans dem Verhalten der Patientin die nachträgliche Zu stimmung zu der Operation nicht zu entnehmen gewesen, jo würde sich allerdings die Frage anfwcrfen, in welcher Weise gegen den Arzt einznschreitcn ist. Stooß meint, daß in diesem Falle eine Mißachtung der persönlichen Freiheit des Patienten Vorgelegen haben würde, und daß es Aufgabe der Strafgesetzgebung sei, zu nntcrjnchen, ob ei» solcher Eingriff in die persönliche Freiheit einer Perion strafwürdig sei. Wirzweisein. schreibt die.Krenzztg,". keinen Augenblick an seiner Strafwürdigkeit und wünschen deshalb, daß unsere Gesetzgeber diesem Gegenstand ihre Ausmerkjamkeit widmen möchten. Tieler Wunsch wird durch die Interessen der Aerzte in gleicher Weise wie durch diejenigen der leidenden Mcnschhest gerechtfertigt. Tenn auch für unsere Aerzte ist cs wichtig, zu wissen, wie weit sie bei gewissenhafter Ausübung ihres Berufes gehen dürfen, ohne inst dein Strafgesetz sich in Widerspruch zu setzen. Bei der in Tcutsch- land unter den Kriminalisten herrschenden Auffassung ist cs nicht ausgeschlossen, das; auf einen Arzt, obgleich er lediglich im Inter esse des ihm anpcrtrautcu Kranken handelt, der oben angegebene 8 223 des Reichsstrafgcsctzbuchs angewcndct wird. ZLl"° l Lammt, c»», '». August 18»». 'llbwchtsordens, - Tie Anwesenheit des allem Anscheine nach die deutschen !"An sich gefördert. ES heißt, daß die korca- ^ bereit jei. einem dcntschcn Svndikate die zu erihcilcn ^ner Eisenbahn von Söul noch Genian "'kichzKanzlcr Fürst Hohenlohe verlaßt am 8. ds. Pits' ^ E PommerSscldcn in Bauern c-s 'iumijt beuvsickstigte Zusammenkunft des Fürsten »BAwiilohe und des Grasen Golnchowskn findet sonach nicht flalt. ^' letzten Tagen sind in Oesterreich nicht weniger als vMc» Besprechung der inneren Verhältnisse bc- — In Zara kam es zwischen mit Pistolen kroatischen Bauern zweier Dörfer wegen 'Am Waidzwistes zu blutigen Kämpfen. 32 Bauer» wurden ^ "o»d des Kampfes wurden sieben Bauern schwer und cmcr tvdilich verletzt. n... Die Prämie auf die Ausfuhr französischen Zuckers ^ ^ MIO wird voll i» Wirksamlest treten, oa vw Ausfuhr der bald beendeten Eampagne nur wenig bedeutend m'-' diesem Sinne gehaltenes Dekret wird im nächsten Munsterraih zur Unterzeichnung gelangen. ^ ^ V Wegen der ausnehmend großen Hitze wird der Trewns-Prozc!; »>. dcni^ großen Snale des Lveenms stattfindcn. Treu»»,' wich mir eine ^Araße zu überschreiten haben, und diese Tnrarw wird, um die geringste Kundgebung zu vermeiden, mit Gendarmerie abgopcrrt werden. London. Der „Times" wird ans angeblich deutscher amt licher -..uellc gemeldet, crne deutsche Streitmacht habe die Kcirten- gicuze des Kongofinaies überschritten. Posten am Ostgcstadc des Kwmees hergeNelli nndchie deutsche Macht bis zum Rnssissi, der den Kwn- und de» Danganiitä-Tce verbindet, geltend gemacht. Tic densichen Behörden rechisertigten diesen Schritt damit, daß dw Veietznug des Bezirkes östlich vom Kivn-Sec durch deii .Kvngo- stnai nicht wirsiam sci. da während des siiiigsten 'Ausstandes der Valctelac diese Vst simgvstaatlichen Posten eroberten, niedcrbrniintcu mid '.lusichrestmigen iniwchalb der deutschen Grenze verübten Ter Kongostnat sci nicht geneigt, aus icine Rechte zu verzichten. Eine itart und gut ausgerüstete Streitmacht von 300 Mann unter dem Aominandante» Hcnneberg mit 8 weißen Offizieren habe vor einiger Zeit LtanleMnIic verlassen und die Wiedererlangung der >-.tatlvn am Kivii-See durchgesetzt und gegenwärtig ständen sich die bcwafslwicu Vertreter beider Staate» gegenüber ist in Lourcisto Fcrnschreib- >««d Fkrusprcch-Bcrichtc vom 4. August. Berlin. Die verspätete Ankunft des Kaisers in Kiel war durch ein Unwetter auf der Fahrt von Bergen nach Kiel verursacht worden. Die Wellen der aufgeregten See gingen schließlich derart hoch, daß die „Hohenzolleru" bedenklich hin- und hergeworfen wurde und der Kaiser Abends gegen 10 Uhr den Befehl gab, unter dem Schutze der Küste vor Anker zu gehen. Tort verblieb das Kaiscrjchifs etwa 6 Stunden und setzte sodann ohne Unter brechung die Nelle »ach Kiel fort, wobei in einer Stunde 2l Seemeile» zurückgclegt wurden. Als der Kaiser in dem neuen Motorboot nach der lästerliche» Werst fuhr, stieß das Boot an die Seemaucr und erlitt Beschädigungen am Bug, Ter Kaiser trifft, von Straßbnrg kommend, am 18. ds in Metz ein und bcgiebt sich zur Enthullungsfeicr des Denkmals für die Gefallenen des 1. uud 3. Garde-Regiments auf dem Schlachtfeld«: von St. Privat nach dem Festplatze. Stach Beendigung des feierlichen Aktes ist ein kurzer Ausflug nach Schloß Urville vorgesehen, darauf wird am Abend über Metz die Rückreise nach Straßburg erfolgen. — Der Londoner „Dailh Telegraph" erfährt, Kaiser Wilhelm werde die König!» Victoria im Sommer oder Frühherbstc besuchen. Eud- giltige Abmachungen leien noch nicht getroffen, aber es sei des Kaisers feste Absicht, segnen Besuch abzustatte». sobald seine Ver pflichtungen cS ihm gestatten. — Nach einer Stuttgarter Nachricht wird die Kaiserin ihren Gemahl in daS Gelände der diesjährigen Kaiserinanöver begleiten. Zu diesen Manövern wird ferner er wartet: König Albert von Sachse». Prinz Ludwig von Ba»,er», als Vertreter seines Vaters, des Priiizregciiten, die Großhcrzöge von Boden und Hessen, der Fürst von Hohenzolleru und der Statthalter der Reichslaiide Fürst Hohenlohe-Langc»b»rg. — Der Staatssekretär des ReichSmanneamts Kvntrcadnnral Tirpitz erhielt daS Großkreuz des Sächsischen AlbrcchtsordenS und der Dcccrnent im Reichsmarineamt, Korvettenkapitän Gühlcr das Ofsizier- Londo n, TaS englische Flaggschiff -ans einer Tetzesche aus Jacksonville sind 13 cschisfe während eines zertrümmert, thcils an's Land gc- Margucz cstigctrvsicn. — Stach (Florida) vom hcniiaen Tage Evklvns bei Earabcile theils werfen worden. London. Der Herzog von Alban» wurde heute in der St. GcvlaszKapclle im Schiosie zu Windsor von dem Bstchof von Winchester in Gegenwart der Herzogin von Alban» und anderer Mitglieder de-s königlichen Hauses konfirmirt. K o >! st antinopel. Um die Haltung der Pforte bei den Verhandlungen über die Spezialkonvention mit Griechenland fesl- znitellen, ist eine ans den Ministern des Acnßerii, des Innern und der Justiz bestehende Kommission eingesetzt morden. Tie Ein setzung dieser Kommission ist darauf zurnckziifnhren, das; die Bot- ichastcr der Pforte anriethen, Entgegenkommen zu zeigen. Ncw-Nork. Durch einen Orkan wurden in Florida ."> Städte völlig zerstört, andere überschwemmt und von der'Außen weit abgcschnstten. Ein Pasiagicrdamvier ist mit allen daraus hetiiidlichen Personen niitcracgange». Eisenbnhnzügc wurden vom Gleist geweht. Tie Zahl der Todten und Verwundere!! ist beträchtlich, K a pstad t. ES bestätigt sich, daß der britische Agent in Pretoria eine Depesche der englischen Regierung betr. die von Ehainberlast, vorgeichlagene gemeiiischastliche Untersuchung Vvraelegt habe. Die Iariei der Afrikander soll der Annahme des Vorschlags betr. die Untersuchung günstig gestimmt sein. Tie Berliner Börse verkehrte henke im Gegensätze zu den letzten Tagen in schwacher Haltung, namentlich waren Berg werke matt; auch an den übrige» Märkten gingen die Kurse zurück Die Ursache ist in den wenig zuversichtliche» Tcndcnzberichicn von den westlichen Börsenplätze» und in der immer schärfer hervor tretenden Geldversteisung zu suchen. Man befurchter wegen des hohen Wechselkurses einen größeren Goldabschlnß »ach London. Banke» fast durchweg niedriger. Bon Eisenbahnen waren italienische und österreichische, sowie Canada Pacific reger umgcsetzt und gut behauptet, fremde .Renken still, Türkeulvose niedriger, heimische Fonds umsatzlos. Privaidiskout 4'/« Prozent. — Am SPiri - tus-Markt war geringes Geschäft bei weichender Tcndenz ans den guten Stand der Kartoffeln, 70cr 12,50 Mk. oder 10 Pfg niednger Termine gaben auf Realisationen 20 Pfg. nach. Der Getreide- Marti eröffnest' in fester Haltung, da die mehrfach in Aussicht geuonmicuen größeren Zufuhren aus dem Iulaude bis jetzt nicht ciugetroffeil sind. Roggen dauernd behauptet. Weizen unterlag Mittags infolge der sianen Meldungen aus Ne>v-?1ork und Ehicago einem starke» Angebot, besonders aus 'Argentinien, und hatte einen leichten Rückgang, und zwar etwa 50 Pfg. gegen gestern, zu verzeichnen, Hafer infolge des vorzüglichen <saalen- standes ebenfalls billiger angclwten. Nach Ermittelung der EentraliwtirungSstelle der preußischen Landwirthschciftskainmcrn wurde» bezahlt in Berlin: Weizen 156, Roggen 115, Hafer 11« Mk,, in Stettin-Stadt: Weizen 155, Roggen 137 bis 139 (neuer Roggen IW, Hafer 130 Mk. - Wetter: Schön, heiß: Nord-Norbostwind. »eaulfnrl a. I». «Schl»«.; Sredl» 2«2,el>. DtSconlo >96,SO. Dreednrr Bank l8ü,g». ElaatSbahn —. Lombarden »4,00. Laurahiltt« 286,60. Ungar, biold —. Portugirle» —. Lwach. D«r». <» »gr »lachinitta,«., ««nie »6,66. Italiener «1,66, Soanler 86,6 >. Portualelen 24,06, Mrken 29,66. Dlrk-nlool->96.66. vttomanbanl 569,66. ütaalS- bahn <52,66. Lombarden >74,66, Trige. «ari». ProduN,»markt, w-t,-n per August >6,85, per Rovbr,-zeSr, 26,55, ma». Rtldol »er Annusi 5>,56, «er Januar>April 59,96, beyauplel. Spintu» »er ülugusl 48,66, per Januar-April 97,15, fest, «mtlrrdam. Produllen-Bencht, «el,e» per Aooeinder —. »er MLr, gelchlWIo». Roggen per Oktober 195,66, per März >96,66, La»»-». «Produkte,»Bericht,, SämmNIchc Metrndearten ruhig, weißer amerikant. scher Haler >ester, Ichwlmmender nmder Mai» nur j» niedrigeren Preisen oerkdutlich, — — Weller Schön, ichtkckiel, L Mckner -LLKLL- MT" rus k^erirr-üM. -L« Lskrlverkank: Vrexäev-ä., -Neust., -sfreälredät.. preseden u. Lölitärr
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