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S908 Börsenblatt f. ». Dtschn. vuchtzandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 201. 29. August 1912. neu die Photographen angemessene Entschädigung (Schadens ersatz) erwirken. Es kann auch für die Verletzung des Ur heberrechts oder, wo die Nachbildung wissentlich erfolgte, gegen den Nachbildner auf Geldstrafe und Haft erkannt werden. Un rechtmäßig hergestellte Nachbildungen können von der Einfuhr in Großbritannien zurückgehalten werden, was durch Anzeige bei der Zollkommisston zu geschehen hat. Aus den Übergangsbestimmungen ist ersichtlich, daß die noch unter altem Gesetz geschützten Photographien auf Grund der Bestimmungen des neuen Gesetzes weiter Schutz genießen. Zu bemerken wäre noch, daß nach dem neuen englischen Gesetz unter Photographien auch Photolithographien und alle Drucke zu verstehen sind, die durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellt werden. Die auch für den Ausländer wichtigste Bestimmung des neuen Gesetzes ist aber, daß für die Gewährung des Schutzes keinerlei Formalitäten zu erfüllen sind, also, wie schon be merkt, die früher erforderliche Eintragung in Fortfall kommt und dadurch auch der internationale Schutz wesentlich er leichtert wird. Fritz H a n s e n - Berlin. Kleine Mitteilungen« Bnchhandler-Berein der Provinz «randenbnrg. — Wie aus dem amtlichen Teil dieser Nr. ersichtlich ist, findet die dies jährige Hauptversammlung des Buchhändler-Vereins der Pro- vinz Brandenburg am Sonntag, den 22. September, in Freien walde (Oder-, »Hotel Demuth«, statt. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern direkt zu. Der OrtSverei« der Buchhändler in Hannover-Linde« ladet die Mitglieder zu einer auf Montag, den 2. September, abends pünktlich 9 Uhr festgesetzten Versammlung im Brauer- gildehaus ein. Auf der Tagesordnung steht: Die Aufstellung von Automaten in Hannover. Der Vorstand des Ortsvereins hat vorläufig mit der Firma Reclam vereinbart, daß ihm, nicht aber den Einzelmitgliedern, für die Städte Hannover und Linden das alleinige Recht zur Aufstellung von Reclam-Automaten über- tragen wird, und er hat sich verpflichtet, mindestens 40 Apparate zu übernehmen. Das Automatengeschäft soll von den sich betei- ligenden Mitgliedern auf gemeinsames Risiko betrieben werden, um Bevorzugung durch mehr oder weniger gün- stige Placierung der Apparate zu vermeiden, und weil die Behörden, die der einseitigen Begünstigung einer Firma abhold sind, nur unter dieser Bedingung ihre Zustimmung zur Aufstellung von Apparaten in ihren Räumen geben. Um Mietssteigerungen vorzubeugen, geschieht die Aufstellung nur durch den Ortsverein. Jeder Interessent übernimmt soviel Apparate, wie er Leihgebühren zu zahlen beabsichtigt, und dafür erhält er ebensoviele Teile des Reingewinns. Der Bezug der für diesen Zweck besonders präparierten Hefte erfolgt durch Vermittlung einer Firma (wozu eventuell die Hahnsche Buch handlung bereit wäre), so daß eine einwandfreie Kontrolle über den Absatz ermöglicht ist. Jede Firma hat für Komplettierung und Instandhaltung der von ihr gemieteten Apparate zu sorgen, und es soll vereinbart werden, daß ihr möglichst die ihrem Geschäft zunächst liegenden überwiesen werden. Um jedoch gleichzeitig eine günstige Reklame für jede Firma zu ermöglichen, ist vorgeschlagen worden, daß jede Firma soviel Apparate mit ihrem Firmenschild versehen darf, als sie gemietet hat. Diese Schilder werden aber in bestimmten Zeiträumen regelmäßig aus gewechselt, so daß schließlich jede Firma einige Zeit auf jedem Apparat vertreten ist. Es wird dadurch erreicht, daß auch hierbei Bevorzugungen vermieden werden. Ein solches Schild würde etwa lauten: Eigentum des Ortsvereins der Buchhändler. Reklamationen nimmt entgegen: — folgt Firma und Straße — oder: Die Aussicht hat z. Zt. die Firma .... Diese Monatsversammlung wird über die endgültige Rege lung Beschluß fassen. Alle interessierten Mitglieder werden daher dringend gebeten, zu erscheinen und besondere Wünsche tunlichst schriftlich vorher bekanntzugeben, da eine spätere Mel düng nicht mehr Berücksichtigung finden könnte. Post. — Die Absender von Postpaketen nach Persien über Rußland können die Zustellung der Pakete an den Empfänger beschleunigen, wenn sie etwa eine Woche nach deren Absendung dem Empfänger brieflich den Ausgabetag, die Aufgabe nummer und den Aufgabeort der Sendung mitteilen. Der Brief trifft dann immer noch wesentlich früher ein als das Paket. Der Empfänger kann auf Grund dieser Angaben bei der persischen Bestimmungs - Postanstalt er fahren, ob das Paket bei der persischen Grenz-Postanstalt schon vorliegt und kann daraufhin die Weiterbeförderung nach dem Be stimmungsort beschleunigen. Der Absender in Deutschland ver schafft sich die Aufgabenummern der von ihm abgesandten Pakete dadurch, daß er bei der Auflieferung eine Einlieferungs- Bescheinigung verlangt oder er macht von der Einrichtung Ge brauch, daß er die Pakete selbst beklebt, was sich für Firmen mit stärkerem Paketverkehr noch mehr empfiehlt. Neue EvaugelieubrnchstÜcke. — Die Universitätsbibliothek zu Freiburg i. B. hat jetzt vom Deutschen Papyruskartell fünf zusammengehörende Pergamentblätter erhalten, die Ab schnitte aus den Evangelien Lukas und Markus griechisch und jeweils nachfolgend saidisch in schöner großer Unzialschrift von anscheinend hohem Alter enthalten. Es sind, wie Professor l)r. Josef Michael Heer im »Orisns edrist-iLnus« mittetlt, Auf- erstehungsperikopen, denen durch die liturgischen Überschriften der Platz in der Osterwoche angewiesen ist. Vielleicht stammen die Stücke von den Massenfunden im Weißen Kloster bei Akhmum. Die neuen Bruchstücke sind von erheblichem bibelkritischen und liturgiegeschichtlichen Interesse. Die französischen Premieren des Jahres 1911. — Nach einer im »^Imavaeti äss LpsotLetsk« veröffentlichten Statistik be- trug die Zahl sämtlicher im Jahre 1911 zum ersten Male auf den französischen Bühnen aufgeführten Stücke nicht weniger als 986, das sind 66 mehr als in dem vorausgegangenen Jahre. Davon entfallen allein 674 auf die Pariser Theater und 412 auf die französischen Provinzbühnen. Im einzelnen sind die bedeutendsten Pariser Theater an diesen Ziffern wie folgt beteiligt: Große Oper 3, Komische Oper 6, Oomöckis 1?ri»>nyg.iss 7, Oäeon 21, 6^mus.8s 4, Vaucksvills 10, 4, OvütsIsL?, üsuLissanos 6, 1?vöLtr6- ^.ntoins 12, 'I'dkLtrs öarLd L6rnds.räb 11, 1döä.t.r6 kejans 4 usw. Auf die kleineren Pariser Theater und Lakss-OoQosrts kommen 430 Erstausführungen. «L. Sind Kontormöbel, Schreibtisch, Schreibmaschine «nd «eldschrauk Zubehörteile eines Fabrtkgrundstückes? Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. (Nachdruck verboten.) — Die oft streitige Frage, was alles als Zubehör eines Fabrikgrundstückes zu gelten habe und daher gemäß § 865 ZPO. nicht gepfändet werden darf, bildete jetzt wieder den Hauptstreit eines Prozesses, der vom Oberlandesgerichte Hamburg zu entscheiden war. Während das Landgericht Hamburg die Zu behöreigenschaft eines Automobils, das den leichteren Verkehr mit der außerhalb der Stadt gelegenen Fabrik vermittelte, der Schreib- Maschinen, des Kontormobiliars, des Geld- und Aktenschrankes bejaht hatte, wurde dies vom Oberlandesgericht Hamburg verneint. Das Automobil, so wurde entschieden, mag vielleicht dem leichteren Verkehr des Fabrikleiters zwischen der außerhalb der Stadt be- legenen Fabrik und seiner in der Stadt gelegenen Wohnung und dem dortigen Kontor der Fabrik dienen, damit wird es aber nicht Zubehör des Fabrikgrundstücks, sondern es dient den persönlichen Bedürfnissen des Fabrikleiters. Auch Schreibmaschinen dienen nicht dem wirtschaftlichen Zweck des Fabrikgrundstücks, ihre Benutzung ist abhängig von den Neigungen der Fabrikleiter und den Fähigkeiten des wechselnden Kontorpersonals, sie dienen ebenso ausschließlich persönlichen Be dürfnissen. Zweifelhafter ist die Frage, ob das Kontormobiliar, Geldschrank, Schreibtische, Chaiselongue, Aktenschrank als Zubehör des Fabrikgrundstückes anzusehen sind. Das Oberlandesgericht Jena hat dies in einem ähnlich liegenden Fall bejaht, das Ober-