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31, 7. Februar 1900, Künftig erscheinende Bücher, 1081 fkisq Mgustln filon 5o«8 Is L/rannie Rcuitait kr, 3,50 Ldarles tzümonä )ean Ikarp Kowaii Mr dar! Paris unä I^siprix. /7?>IK29üs Unter der Presse befindet sich und eignet sich auch zu Konfirmations geschenken, ist jedenfalls aber massenhaft ab setzbar in den heute so zahlreichen Versamm- lungskreifen aller Richtungen: Hiowinckel, A., Pfarrer an der Christus kirche, Lvangeiisationsansstrachen. Preis: brasch, ca, 1 gcb, 1 80 ->) mit 25°/„ in Rechnung, 33>/z"/o gegen bar u, 11/10, 1 PtobeeremtüLr uni 40°//,! Frankfurt a/M, Johs. Schergens. kr, 1,— N, ZchilOer ttisloire nneeclolicfue ?a u! I» ^118 äem Ku88i8ed6v von Dimilli (Itz LvneKviKloil^ k'r. 3.50 Z. Mi-Kel-t Le Virectoire kr. 3,50 Lusllsksritirx in I-oixrixl Oalwruin-It^v). Den Herren Kalender-Nerlegern s6905j zur Nachricht, daß die „veränderlichen Tafeln des kgl. preuß. Normalkalenders für 1901" (Heft 2 der amtl. Kalendermaterialien), enthaltend u. a. das Kalendarium für 1901 und 1. Quartal 1902, erschienen sind wurden. — Das Märkteverzeichnis und die genealogischen Nachrichten für 1901 (3. und 4. Heft genannter Materialien) erscheinen, Ueber den Inhalt der einzelnen Hefte dieses amtlichen Kalender-Manuskripts, so wie über die Bezugsbedingungen ist eine Berlin, 6. Februar 1900. 8^., Lindenstr. 28. Verlag des Lönigl. statist. Lnreans. C. Brügel L Sohn in Ansbach. Ansbach, 2. Februar 1900. ^s6966j In den nächsten Tagen wird in zweiter Auflage erscheinen: A. Reger's Wiktärdienstgesehgebung des Deutschen Reiches. Mit den für das Reich und das Königreich Bayern gültigen Vollzugsbestimmungen unter Beifügung von erläuternden Bemerkungen in zweiter Auflage herausgegeben von K. Iotas, kgl. Bezirksamtsassessor. VIII u. 472 Seiten 80. Geb. 4 ^ 80 c) ord., 3 60 H no., 3 20 «H bar. Diese auf dem neuesten Standpunkte der Gesetzgebung stehende Handausgabe, die in erster Auflage vom k. bayer. Staatsministerium des Innern zur Anschaffung empfohlen wurde, stellt allen an der Handhabung der Militärgesetze Beteiligten, insbesondere den Vcrwaltungs- und Gemeindebehörden, den Offizieren im Ersatz- und Truppendienste, ivie nicht minder jenen des Beurlaubtenstandes, den Richtern und Rechtsanwälten, sodann auch den Militärpflichtigen (namentlich den Einjährig-Freiwilligen) ein überaus praktisches Handbuch zur Verfügung. C. Brügel L Sohn.