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könne, und daß alles, was über die russischen Ereignisse der neuesten Zeit geschrieben wurde, den in der Revolution zutage getretenen edleren Erscheinungen nur geschadet habe. Auf die Entwicklung der Bibliotheken der Gesellschaft zur Verbreitung nützlicher Bücher haben die Ereignisse dieser unruhigen Zeit sehr ungünstig eingewirkt. Manche dieser Bibliotheken mußten geschlossen werden; in andern gingen viele Bücher ver loren, weil die Arbeiter, denen sie geliehen waren, flüchten mutzten. Im laufenden Jahre waren von den Bibliotheken dieser Gesellschaft nur noch neun geöffnet; sie wurden meistens von Ar beitern der Moskauer Fabriken benutzt. — Beim Umbau der Schlüsselburger Festung fand man in einem der Türme eine wert volle Sammlung von Hand- und Druckschriften, die zweihundert Jahre alt sind. Es wurde eine Kommission ernannt, die sie ordnen und durchforschen soll. An die Stelle des ehemaligen russischen Schriftstellerverbands soll eine neue Schriftstellervereinigung treten. Es meldete sich bereits eine große Anzahl angesehener Persönlichkeiten, namentlich N. Annenskij, K. Baranzewitsch, Bogutscharskij, S. Wengerow, S. Jelissejew, A. Kremlew und noch viele andere. — Die St. Peters burger städtische Behörde erteilte die Erlaubnis zur Bildung eines Journalistenkreiscs, der die Mitarbeiter von Zeitungen und Zeit schriften vereinigen soll, um gemeinschaftliche Versammlungen und Unterhaltungsabende zu veranstalten, durch gesellige Veranstal tungen (Vorlesungen, Theatervorstellungen u. dergl.) Beiträge zu sammeln, eine Bibliothek, ein Lesekabinett und ein gemeinsames Arbeitszimmer zu schaffen, namentlich aber um eine Kaffe zur Unterstützung der Mitglieder und ihrer Angehörigen zu gründen. — In St. Petersburg bildete sich eine Gesellschaft, die das Leben und die Werke des hervorragendsten russischen Dramatikers A. Ostrowskis (-j- 1886) ausführlich und allseitig zu studieren beab sichtigt. — Eine Gesellschaft junger Schriftsteller in St. Peters- bürg will sich dem Studium und der Herausgabe der Werke des Dichters Grafen Alexis Tolstoj (j- 1875) widmen. — Im Laufe des bevorstehenden Winters wird der bekannte Literarhistoriker S. Wengerow Vorlesungen über die Geschichte der russischen Lite ratur von Puschkin bis zur Gegenwart in der St. Petersburger Universität halten. (Schluß folgt.) Der neue Zolltarif des Australischen Bundes. * Der dem australischen Repräsentantenhaus vorgelegte und am 9. August 1907 bereits in Kraft gesetzte Entwurf eines neuen Zolltarifs für den Australischen Bund ist jetzt vom Reichs amt des Innern in einer 34 Quartseiten umfassenden Beilage zu den »Nachrichten für Handel und Industrie- veröffentlicht worden. Der neue Tarif enthält unter anderen folgende Bestimmungen: »Alle Nachbildungen unterliegen dem Zollsatz derjenigen Waren, deren Nachbildung sie vorstellen sollen, wenn nicht dieser Zollsatz geringer ist als derjenige, der sonst auf Nachbildungen gelegt ist. »Waren, nicht anderweit zollpflichtig, die aus einer Vereinigung andrer Artikel bestehen, von denen einige, wenn sie getrennt ein geführt werden, zollpflichtig und andre, wenn sie getrennt ein- gesührt werden, zollfrei sind, sollen folgendermaßen behandelt werden: a) Wenn der Wert der zollpflichtigen Bestandteile den Wert der zollfreien Bestandteile übersteigt, so soll der Zoll für die ganze Ware nach demselben Satze bemessen werden, der auf den Teil der zollpflichtigen Bestandteile entfallen würde, der, getrennt eingeführt, dem höchsten Zollsatz unterliegen würde. b) Wenn der Wert der zollfreien Bestandteile den Wert der zollpflichtigen Bestandteile eines solchen Artikels übersteigt, so soll der ganze Artikel zollfrei zugelassen werden.- Jn dem Zolltarif selbst sind in der Rubrik »Papier- und Schreibwaren- u. a. auch die meisten derjenigen Artikel aufgeführt, die für den Buchhandel in Frage kommen dürften. Wir lassen einen Auszug aus dem Zolltarif, wie solcher für Buchhändlerkreise Interesse haben dürfte, folgen: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. . L Zollsatz Gegenstand Maßstab allgemeiner Tarif s Erzeugn. d.Vereinigt. Königreichs sb. ä. ob. <1. 352 Waren aus Papier mit aufge- druckten Geschäftsanzeigen, ein schließlich Preislisten u. Geschäfts kataloge, sowie aller bedruckten od. lithographierten Gegenstände für Rcklamezwecke Pfund — 6 Australische Adreßbücher, Reise- bücher und Fahrplanbücher . . Bedruckte Gegenstände, Geschäfts- " — 6 — anzeigen darstellend oder solche enthaltend, einschließlich Zeit- schriften mit Geschäftsanzeigen, wenn diese mehr als ein Fünftel des innerhalb des äußeren Um schlags befindlichen Drucks aus machen — 6 Modebilder und -bücher .... Pappe und Papier, mit Zeugstoff — frei — überzogen, geformte Pappe, graue Pappe, Lederpappe u. Holzpappe v. Wert 20 v. H. 15 v. H. Strohpappe Papier mit Überzug (surlavo ooatoä) Zentner 2 6 2 — einschließlich Marmor- und Stanniolpapier v. Wert 20 v. H. 353 Pappschachteln, zugeschnitten und geformt oder fertig; Kartons zum Aufziehen von Bildern; Kalender undAlmanache;Albums einschließlich Geburtstagalbums, Albums zum Einkleben, Albums zum Sammeln von Sprüchen, Handschriften usw.; Bilder für Sammelbücher; Schönschreibe hefte mit Vorschriften; Kopier-, Tage-, Zeichen-, Aufgaben- (sxeroiss) Bücherund Bücher mit Falzen; Brief-, Noten-, Notiz-, Taschen-, Quittung«-, Skizzen bücher und dergl.; gewellte Strohpappe; Landkarten zum Handzeichnen v. Wert 30 v. H. 25 v. H. 361 Landkarten, ausschließlich der- jenigen von Australien oder einem Teile davon, ferner See- karten 5 v. H. frei 362 Globen, geographische, topogra- phische und astronomische . . In der Rubrik -Verschiedenes- » 5 v.H. frei sind mit aufgesührt: 434 Bildertafeln, Abgüsse und Modelle für Lehrzwecke, zum Gebrauch in Universitäten, höheren und niederen Schulen und von diesen selbst eingesllhrt frei 407 Photographien, Postkarten mit oder ohne Aufdruck v. Wert 35 v. H 25 v. H. 413 Kunstgegenstände, und zwar Bild- hauerwerke und Gemälde in ül- und Wasserfarben, eingerahmt oder nicht, für öffentliche In stitute oder öffentliche Zwecke eingeführt, gemäß ministerieller Verordnung frei 414 Kunstgegenstände, und zwar Bild- hauerwerke und Gemälde*; in Ol- oder Wasserfarben im Werte von 5 und darüber, andere als solche für öffentliche Zwecke 25 v. H. 415 Gemälde in Ol- oder Wasserfarben im Werte von weniger als 5 L „ 35 v. H. 416 Bilder „ 25 o. H. *) Bei der Zollbemessung kommt außer dem Werte von 5 jk noch der Wert des etwaigen Rahmens oder Aufzugs, der Lein wand oder desjenigen Stoffes in Betracht, aus dem das Ge mälde oder das Bildhauerwerk besteht. 1542