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5612 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ZF 106, 11. Mai 1S10. Ausgaben des Vereinsausschusses hin, daß er „über die Regelung des Verkehrs der Buchhändler unter einander Anträge beim Vorstande einzubringen" hat. Meine Herren! Wenn unsere Berkehrsordnung keine Regelung des Verkehrs der Buchhändler unter einander ist, dann weist ich nicht, was sie sonst ist. Also die Befugnis des Ausschusses steht meines Erachtens über jeden Zweifel fest. Was nun aber den Antrag des Herrn Prager anlangt, so glaube ich zunächst, daß wir garnicht in der Lage sein würden, über diesen Antrag zu beschließen, weil er erst in letzter Stunde kommt, und Anträge über Satzungsänderungen rechtzeitig vor der Hauptversammlung bekannt gegeben werden müssen. Ich möchte auch, abgesehen von dieser Frage, darauf Hinweisen, daß wir an die Abänderung unserer Satzungen immer mit der allergrößten Vorsicht Herangehen und herangegangen sind. Ich möchte Hinweisen auf die bereits vorliegenden zwei Bände „Geschichte der Reformbewegung", in denen eine Fülle von Urkunden und Aktenstücken veröffentlicht ist, die sich aus diese Reformbewegung im deutschen Buchhandel beziehen. Diesen zwei Bänden wird noch ein dritter starker Band, — wie ich hoffe, in diesem Sommer — Nachfolgen. Der Angelpunkt dieser ganzen, über 30 Jahre sich erstreckenden Bewegung sind immer die Satzungen gewesen, und wer sich näher mit diesen Aktenstücken beschäftigt, wird erkennen, welche Summe von Arbeit, von sorgfältigsten Erwägungen, welche Kämpfe erforderlich gewesen sind, um die Satzungen so zu gestalten, wie sie heute vorlicgen. Es ist deshalb Pflicht eines jeden Börsenvereinsvorstandes, sorgsam darüber zu wachen, daß nicht durch etwaige Augenblicksbeschlüsse diese Satzungen und ihr au sich festgeschlosscner Bestand gefährdet werden. Wenn wir deshalb im vorigen Jahre dem Ausschüsse eine ganz sestgebundene Marschroute gegeben haben, so hat es der Vorstand für nötig befunden, das auch in diesem Jahre zu tun. Allerdings ist dem Ausschuß etwas mehr Spielraum gelassen, als im vorigen Jahre, indem beantragt wird, daß der Ausschuß das Recht haben soll, diejenigen „Richtigstellungen in den Satzungen vor zunehmen, die sich im Lause der Zeit als notwendig erwiesen haben". Damit hat der Ausschuß schon eine gewisse Bewegungs freiheit. Aber ich möchte Sie bitten, es hierbei auch bewenden zu lassen und nicht darüber hinaus zu gehen (Bravo!) Vorsitzender Herr vr. Bollert: Meine Herren! Ich möchte nur noch in Ergänzung dessen, was Herr Or. Ehler mann eben gesagt hat, bemerken, daß nach meiner Meinung die Besugnisse des Vereinsausschusses außerordentlich weitgehend sind, denn der Ausschuß muß nicht abwarlen, bis ihm eine Anregung vom Vorstände gegeben wird, er ist befugt, von sich aus über die Regelung des Verkehrs der Buchhändler mit einander bei dem Vorstande Anträge für die Hauptversammlung einzubringen. Ich glaube, damit ist ihm ein so weitgehendes Feld der Tätigkeit eingeräumt, daß cs nicht notwendig ist, darüber hinauszugehen. Im übrigen glaube ich, der Vereinsausschuß wird sich nicht beschweren können, daß er in den letzten 3 Jahren nicht genügend Arbeit gehabt hätte. (Sehr richtig und Heiterkeit). Wünscht noch jemand zu diesem Anträge das Wort? Es scheint nicht der Fall; dann bringe ich den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung und möchte ihn nur noch dahin erweitern, das die Zusammensetzung des Ausschusses gemäß K 39, Absatz 2 der Satzungen dem Vorstande im Verein mit dem Wahlausschüsse überlassen werden möchte. Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren! Ich möchte zur Geschäftsordnung fragen: Wie denkt der Vorstand mein Amendement zu behandeln? Ich bitte cs als Amendement zu betrachten, wenn cs als selbständiger Antrag betrachtet würde, so würde es ja unter den Tisch sollen. Vorsitzender Herr Or. Bollert: Ich glaube, Herr Prager sollte sich dabei beruhigen, wen» der Vorstand ihm die Versicherung gibt, daß der Ausschuß jedenfalls seinen Wunsch und seine Anregung nicht unberücksichtigt lassen wird. Herr R. L. Prager-Berlin: Gut, dann ziehe ich den Antrag zurück. Vorsitzender Herr vr. Bollert: Ich danke Ihnen sehr. Ich bringe nun diesen Antrag zur Abstimmung nnd zwar, da es sich um eine Satzungsänderung handelt, wieder nach Vorschrift des tz 56. Ich bitte diejenigen, die dem Anträge zustimmcn wollen, sich von den Plätzen zu erheben. — Das ist zweifellos eine Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Stimmen. Der Vorstand wird dann sogleich nach der Hauptversammlung in Gemeinschaft mit dem Wahlausschüsse die Zusammensetzung dieses Ausschusses vornehmen. Wir kommen zu 9. Antrag der Herren Or. Robert Astor, Edmund Astor, Carl Linnemann u. Gen.: Die Hauptversammlung wolle beschließen, dem Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig im Hinblick auf die große Bedeutung, die der Verein im Laufe der Jahre als Organ des Börsenvereins und als Vertreter der Interessen des Handels mit Musikalien gewonnen hat, eine der Sonderstellung des Deutschen Verlegervereins und des Vereins Leipziger Kommissionäre entsprechende Stellung im Börsenverein einzuräumen und diese in den Satzungen des Börsenvereins sestzulegen. Vorsitzender Herr Or. Vollert: Ich bemerke hierzu zunächst, daß cs sich auch hier um einen Antrag handelt, der aus eine Satzungsänderung hinzielt; ich stelle daher fest, daß dieser Antrag entsprechend den Bestimmungen der Satzungen von mehr als 60 Börsenvercinsmitgliedern eingebracht und rechtzeitig, 6 Wochen vor der heutigen Hauptversammlung, am 10. März dieses Jahres, beim Vorstand eingegangen ist. Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Linnemann das Wort. . Herr Carl Linnemann-Leipzig: Meine Herren, der Verein der Deutschen Musikalenhändler hat aus seiner vor jährigen Hauptversammlung beschlossen, seine Satzungen zu ändern und hat der Kommission, die er dafür bestimmt hatte, die Vorbereitungen zu treffen, ans Herz gelegt, beim Börscnverein darauf hinzuwirken, daß dem Verein der Deutschen Musikalienhändler im Hinblick auf die große Bedeutung, die er im Lause der Jahre gewonnen hat, eine entsprechende Stellung im Börsenverein eingeräumt werde. Die Verhandlungen, die deshalb stattgefunden haben, die auch zum Teil sehr eingehend gepflogen worden sind, haben aber ergeben, daß das nicht anders möglich ist, als so, daß beim Börsenverein eine Satzungsänderung- beantragt wird. Wir waren uns der Tragweite eines solchen Antrages sehr wohl bewußt, und haben deshalb vorher privatim darüber verhandelt, wobei wir zu der Überzeugung gekommen sind, daß es nicht gut angängig ist, jetzt einen Antrag mit positiven Vorschlägen zu stellen. Wir sind deshalb darauf zugekommen, einen Antrag in dieser all gemeinen Form einzubringen, wie er auf der Tagesordnung unter Punkt 9 steht. Zur Begründung dieses Antrages möchte ich einige wenige Worte sagen. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler, der bereits im Jahre 1829 gegründet wurde,