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155. 8. Juli 1910. Nichtamtlicher Teil. vörsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8037 schließliche Recht, die Wiedergabe und die öffentliche Auf führung ihrer Werke durch die Kinematographie zu ge statten. Den gleichen Schutz wie Werke der Literatur oder Kunst genießen selbständige kinematographische Er zeugnisse. sofern der Urheber durch die Anordnung des Bühnenvorgangs oder die Verbindung der dargestellten Begebnisse dem Werke den Charakter eines persönlichen Originalwerkes gegeben hat. Unbeschadet der Rechte des Urhebers am Originale wird die Wiedergabe eines Werkes aus dem Bereich der Literatur, der Wissenschaft oder der Kunst mittels der Kinematographie wie ein Original werk geschützt. Die vorstehenden Vorschriften finden auch Anwendung auf die Wiedergaben oder Erzeugnisse, welche durch ein der Kinematographie ähnliches Verfahren zu stande kommen.« Diese Neuerungen ließen sich in die innere Urheber rechtsschutz-Gesetzgebung des Deutschen Reiches ohne weiteres einfügen, und diese bedurfte nur an einigen Punkten der Änderung. So mußten z. B. der Schutz der Werke der Ton kunst gegen mechanische Wiedergabe anderweit geregelt und auch für das Gebiet der Kinematographie neue Vorschriften erlaffen werden. Fritz Hansen. Kleine Mitteilungen. * Deutsches Buchgewerbehaus in Leipzig. — Das Deutsche Buchgewerbehaus in Leipzig empfing am 6. d. M. nachmittags den Besuch Sr. kgl. Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern. Der hohe Besucher wurde von den Herren Ober- bürgermeister vr. Dittrich, vr. Ludwig Volkmann, I. Vor steher des Deutschen Buchgewerbevereins, und vr. Schinnerer, Direktor des Buchgewerbemuseums, begrüßt und in die Säle geleitet, wo er die ständige buchgewerbliche Ausstellung, die Maschinen-Ausstellung, die Bibliothek, die graphische Vorbilder sammlung und das Deutsche Buchgewerbemuseum mit reger Auf merksamkeit besichtigte und sein sachkundiges Interesse kundgab. In der Gutenberghalle fesselten ihn die dort aufgestellten Denkmäler Gutenbergs, Senefelders und Koenigs sowie die eindrucksvollen Wandgemälde Sascha Schneiders. Der Prinz trug seinen Namen in das »Goldene Buch« des Hauses ein und verabschiedete sich mit freundlichen Dankesworten. * Deutscher Buchgewerbeverein. — Die vom Deutschen Buchgewerbeverein geplante gemeinschaftliche Reise zur Welt ausstellung in Brüssel und nach London wird am 7. August von Köln ihren Anfang nehmen. Der Gedanke, diese Reise zu veranstalten, ist sehr beifällig ausgenommen worden; das be weisen die zahlreichen Anmeldungen, die zur Teilnahme ein gegangen sind. *Bom Goethe-Nationalmuseum in Weimar. — Im letzten Jahresbericht der Goethe-Gesellschaft bemerkt die Verwaltung u. a., daß es bei den Erwerbungen für das Goethe-National- museum sich nicht etwa darum handle, die Sammlungen Goethes weiterzuführen. Diese Annahme sei irrig. Vielmehr werde nur gelegentlich einmal ein Gegenstand zurückgekauft, der nachweislich früher zu dem Hause oder einer dieser Sammlungen gehört hat und ihr dann entfremdet wurde; im übrigen aber sei das Museum die natürliche Sammelstelle für zwei Gruppen von Kunstgegen ständen: zunächst für die Handzeichnungen Goethes, von denen noch viele in mehr oder minder unsicherem Privatbesitze sind, dann für solche Bildnisse Goethes und seines Kreises, die zur Zeit seines Lebens angefertigt worden sind und somit die ver schiedenartigen Auffassungen seiner Person durch Zeitgenossen widerspiegeln. Moderne Goethebildnisse zu sammeln, sei minder wichtig, da diese sämtlich auf tastenden Rekonstruktionsversuchen beruhten; doch würden die gelungensten und geistreichsten solcher Versuche immerhin gewürdigt und als Geschenke geschätzt. Eine Kritik der Postscheckgebühren. — Eine scharfe Kritik der zu hohen Gebühren im Postscheckverkehr gibt der Bericht der Landesbank über den Verkehr der Landesbank in Köln mit den Sparkassen der Provinz Westfalen während der Zeit vom 1. April Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 1909 bis 31. März 1910. Es heißt da: »Zahlungen der Sparkassen an die Landesbank mittels Postscheckverkehrs haben mehrfach statt gefunden. Da die Landesbank gezwungen ist, dabei auch die Spesen in Anrechnung zu bringen, welche durch die Abhebung der einge zahlten Beträge entstehen, da ferner mit mehrtägigen Zinsverlusten zu rechnen ist, stellt sich die Barsendung größerer Summen unter geringer Wertangabe und Versicherung bei einer Privatgesellschaft nicht unerheblich billiger, als die Einzahlung auf Postscheck konto. Hat die Sparkasse selbst ein Konto beim Postscheckamt Köln, so verursacht die Einzahlung allerdings nur 3 Pfennig Kosten; die Abhebungsspesen und die Abgabe von 7 Pfennig für jede die Zahl von 600 übersteigende Buchung bleiben aber be stehen. In dem Verkehr zwischen Landesbank und Sparkassen vermag daher die Postscheckeinrichtung die Versendung baren Geldes nicht zu verhindern. Selbstredend fällt dabei die Tatsache ins Gewicht, daß das Postscheckamt für Westfalen sich in Köln befindet.« Bemerkt sei dazu, daß die Umsätze der Westfälischen Sparkasse mit der Landesbank 216 Millionen im Jahre be tragen haben. (Vossische Ztg.) Falsches Geld. — In den letzten Tagen sind falsche Zwei markstücke in Umlauf gebracht worden, die das Bildnis Kaiser Wilhelms II., die Jahreszahl 1908 und das Münzzeichen tragen. Die Stücke sind aus einer Zinnlegierung hergestellt, haben auf fallend Hellen Glanz und fühlen sich fettig an. Der Rand ist schlecht gemacht und nachgefeilt. (Leipziger Zeitung.) Der Bücher- und Zeitungsverkaus auf de« Bahnhöfe« in Kopenhagen. — Seit vielen Jahren hat die königliche Hof buchhandlung Andr. Fredr. Höst L Sön in Kopenhagen die alleinige Konzession gehabt auf den Bücher-, Zeitschriften- und Zeitungshandel auf den Bahnhöfen Kopenhagens und der Villen vororte Charlottenlund und Klampenborg. Als Herr W. Weimann, bisher dänischer Generalkonsul in Hamburg, vor einiger Zeit Handelsminister wurde und für eine Zeitlang auch das Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Staatsbahnen) übernahm, kündigte er diesen Vertrag. Die Firma zahlte nämlich bisher nur eine unver hältnismäßig geringe Pachtsumme. Bei der jetzt abgehaltenen Lizitation hat dieselbe Firma die Konzession wieder erhalten, und zwar für fünf Jahre, muß aber dafür 12 000, bzw. 13 000, 14 000, 15 000 und 16 000 Kr. jährlich bezahlen. (Nach: »kolitiksn«, Kopenhagen.) Versteigerung der Phittippsschen Handschriftensamm lung. — Am Montag, den 6. Juni, und den drei folgenden Tagen fand bei Sotheby in London wieder eine Versteigerung aus der berühmten Phillippsschen Handschriftensammlung, der größten, die je in privater Hand vereinigt war, statt. Über die wichtigsten Lose und die dafür erzielten Preise wird im »H-t.bsna.suw« be richtet: Albertus Magnus, Abhandlung über den Propheten Jesaias, 15. Jahrhundert, 16 Pfund; — Handschrift der Apo kalypse u. s. w., 12. Jahrhundert, 26 Pfund; — 200 Briefe italienischer Gelehrter aus dem 15. Jahrhundert, 15 Pfund 15 Schilling; — Beda, Erklärung des Lucas-Evangeliums, 12. Jahr hundert, 26 Pfund; — derselbe, kirchliche Geschichte, 91 Pfund; — Boccaccio, Mwpbals ä'Hwsto, 15. Jahrhundert, 15 Pfund; — derselbe, Teseida, 102 Pfund; — Lrsviariuw Vatinuw, 16. Jahr hundert, 16 Pfund; — Uivslationi äs Obristo a Irr spv8a 8anota ürixiäa, 14.—15. Jahrhundert, 51 Pfund; — Päpstliche Bullen, 16. Jahrhundert, 20 Pfund; — Ltatuta oräinis 6artbu8isn8i8, 15. Jahrhundert, 17 Pfund: — Fra Domenica Cavalcha, 8pscobio äs Oroes usw., 15. Jahrhundert, 13 Pfund; — Urkunden von Klöstern verschiedener Länder vom 12. bis 17. Jahrhundert, 101 Pfund; — Chroniken, Predigten u. v. a. aus dem 13. Jahr hundert, 31 Pfund 10 Schilling; — Deutsch-lateinisches doli8 äiurnis, 15. Jahrhundert, 17 Pfund 10 Schilling; — Heiratsvertrag zwischen Edmund, Herzog von Aork, und Margarete, Herzogin von Burgund, 1364, 140 Pfund; — Erweiterung desselben Vertrags, 1634, 26 Pfund; — Aesops Fabeln, in venetianischer Mundart, 15. Jahrhundert, 21 Pfund; — Eucherius, Vs Zizniüeations vatinoruw nowinuw, 11. Jahr hundert, 17 Pfund; — Autropii et. vauli viaeoni vi8toria Uowana, 15. Jahrhundert, 35 Pfund; — Cartularium der Universität 1044