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Erscheint sidin Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für daj Börsenblatt sind an die Redaktion, —Ins«, rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. W 24. -« Leipzig, Montag den 26. Februar. —- 1866. Amtlicher T h e i l. Berliner Verleger Verein. Hiermit bringen wir zur Kcnntniß, daß seit unserer letzten Bekanntmachung unserem Vereine hinzugekre ten sind: CarlHeinr. Gerold. CarlSigism. Liebrecht. Es gehören nunmehr nachstehende Firmen unserem Vereine an: AdolfckCo. Lobeck,Fr. Bergemann, E. Lüderitz'sche Verlagsbuchh., Dümmler'sVerlagSh., Ferd., 6omm.-stl. 6omm.-A. Moeser, W. Duncker, Franz. Müller, G. W. F. ErnstckKorn. NauckL Co. Gerold, C. H. Nicolaische Verlagsh. Gerschel's Derlagsh. Nöhring, C. Goldschmidt, A. Oehmigke's Verlag. Grieben, Th. Plahn'sche Buchh. Grosse, Werner. Rauh, L. Grothe, W. Reimer, Dietrich. Guttentag, I. ' Reimer, Georg. Hasselberg'sche Verlagsh. Renger'sche Buchh. H aud e-ckSpen er'scheBuchh. Reymann, E. Hayn, A. W. Sacco Nachfolger. Hempel, G., 60mm.-IN. Schindler, H. Herbig, F. A. Schlawitz, G. Hermes, W. Schlesier, I. Heymann's Verlag, Carl. Schultze, Wilhelm. Hirsch wald, A. Seehagen,O. H ofmann <L C 0. StilkeLvan Muyden. Zanke, O. ' Thiele, Th. Jonas' Verlagsh. Vereins-Buchhandlung. Jonas, Alexander. Verla gs-An st.,Allg.D tsch. Klemann, K. I. Wiegandt ck Grieben. Lassar's Bucht). WiegandtckHempel. Liebrecht, C. S. WinckelmannL Söhne. Zugleich bringen wir folgende Bestimmungen unseres Sta tuts in Erinnerung: Pünktlichkeit und Ordnung im buchhändlecischcn Verkehr, deren Bedürfniß immer tiefer empfunden und allgemeiner befrie digt wird, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch ver mißt werden, herbeizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1. Als geeignete Mittel zur Erreichung dieses Zweckes haben sich bewahrt und sollen auch ferner zur Anwendung kommen: ») Mahnung mit Drohung. d) Zeitweise Creditentziehung. e) Gänzliche Creditentziehung. ä) Entsprechende Bezeichnung (Weglassung) aufder Liste des Vereins. s) Einziehung durch Wechsel. k) Einziehung durch gerichtliche Klage. 2. In welcher Reihenfolge und Ausdehnung diese Mittel anzu wenden sind, bleibt dem Ermessen einer aus dem Verleger-Verein erwählten Commission von 3 Mitgliedern überlassen. 15. Wenn die Commission des Vereins gänzliche oder zeitweise Entziehung des Credits angeordnet hat, so ist jedes Mitglied ver pflichtet, diese Maßregel auszuführen. Mie Commission des Berliner Verleger-Vereins. Bekanntmachung. Die Redaction benachrichtige ich, daß auf den Antrag der Buchhandlung von Firmin Didot Freies, Fils L Co. zu Paris vom 1. d. Mts. die im Verlag derselben erschienenen Werke: 1. Oiotionnuirs äs siioArrr^siis, m^tsiolo^is, AsoAraxliis nn- eisnns8, xar Dsisil, 1866. 2. I-a, oivilitä non pusriis rnsäs Iionnsts, xsrNms.DmmsIins Rn^rnonä. 2. Läit. 1865. zum Schutz der den Autoren, deren gesetzlichen Vertretern und Rechtsnachfolgern zustehenden Rechte in das zu dem Behuf hier geführte Register französischer Werke eingetragen worden sind. Berlin, den 21. Februar 1866. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Un terrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. In Vertretung Lehnect. Bekanntmachung. Die Redaction benachrichtige ich, daß auf den unterm 1. d. Mts. angebrachten Antrag des Verfassers das im November v. I. zu Paris erschienene Werk: Ustsioäs äs Vision slsmsntairo st xrvKrsssivs, pur äsan Oonte. 68