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14902 vvrsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. 278, 1 Dezember 1910. dienstes, nicht führen wollen. Wir bitten jeden Freund unseres Bestrebens für uns einzutreten und für unser Unter nehmen zu werben.« Wie aus dem vorletzten Satze hervorgeht, wird also wiederum der Buchhandel in der Öffentlichkeit bloßgestellt, im Gegensatz zu dem menschenfreundlichen Humboldt-Verlag. Hier liegt gleichfalls wie seinerzeit bei der Union, Versandbuchhandlung, Oranienburg, ein Vergehen gegen die Paragraphen I, 14, 15 u. a. des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor, gegen das das gesamte Sortiment energisch Verwahrung einlegen sollte. Die Behauptungen der Firma müssen noch außerdem aus dem Grunde als unwahr bezeichnet werden, da wohl die meisten Buchhändler die empfohlenen Bücher — wir nennen nur Ibsen, Meisterdramen, übersetzt von Lange (angeboten für 5 ^i), Reymond, Weltall, Emmer, Kunstgeschichte, Reymond, Länder- und Völkerkunde, Klenze, Tier- und Pflanzenkunde usw. (L 3 ^(60 H angeboten) — kennen und diese Bücher sicher höchstens zu denselben Preisen, in den meisten Fällen aber wohl unter den vom Humboldt-Verlag angeführten Netto-Preisen verkaufen, nur um sie überhaupt los zu werden. Wir waren selbst in der Lage, Interessenten diese Bücher mit unserer Lagerauszeichnung von 3 vorzulegen, Ibsen, Meisterdramen, in der Langeschen Übersetzung zu 4 50 H statt 6 ^ usf. Nach der Darstellung des Humboldt-Verlags soll und muß im Publikum der Glaube erweckt werden, daß die genannten Bücher erstens neu erschienen und zweitens im Buchhandel nur zu den hohen sogenannten Ladenpreisen erhältlich sind, ferner, daß es nur dieser Firma allein möglich ist, infolge sogenannter Abschlüsse mit ersten Tageszeitungen so billig zu liefern. Allo durchweg Täuschungen des Publikums auf Kosten des Sortiments! Un seres Erachtens käme hier sogar noch ein anderes Strafgesetz in Frage. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler würde sich ein Verdienst dadurch erwerben, wenn er gegen derartige Firmen, die um eigener Vorteile willen den reellen Buchhandel wider besseres Wissen in der Öffentlichkeit herabsetzen, auf Grund des angeführten Gesetzes Vorgehen würde. Danzig. John L Rosenberg. heißen nach der Erklärung von Köhler, von seinem Sortiments geschäft) auf der Werft kursiert. Das genügt, um festzustellen, daß hier dringende Abhilfe im Interesse des Sortiments gefordert werden muß. 'Mit anderen Fällen, in denen Verleger durch ihre Filialen den Sortimentsbuchhandlungen großen Schaden zufügen, kann ich aufwarten. Was haben diese Verleger, die das ganze Land durch ihre Sortimentsfilialen mit Katalogen und mit Bitten, bei diesen Filialen zu bestellen, überschwemmen, es nötig, auf die Sortimenter Rücksicht zu nehmen! Sie besorgen ja die Lieferung zwar nicht direkt — das tun sie nicht —, aber durch ihre Sorti mentsfilialen! viküeile 68t Zktirain non soribers! Im übrigen bin ich der Meinung, daß bei allen den strittigen Fragen und Erörterungen der Differenzen zwischen Verlag und Sor timent das wesentlichste, ausschlaggebende Moment unterbleibt, näm lich die tatsächliche weitere Verfolgung der Angelegenheit bis zu dem Punkte, der Abhilfe bringt. Auf strittige Erörterung von seiten eines Sortimenters erfolgt ebenso schnell die Erwiderung des Verlegers, und in dieser Erwiderung hat der Verleger immer Recht, so empörend auf den Sortimenter des öfteren auch diese Verlegerantwort wirkt. Ich sage: mit den beiderseitigen Erörterungen schließt die Streit frage ohne Erfolg für den Sortimenter, und alles bleibt, wie ! es gewesen ist. Was ist beispielsweise in dem Falle geschehen, I in dem im Börsenblatt von seiten eines Sortimenters zur Sprache ^ gebracht wurde, daß ein Verleger eine Zeitschrift eben diesem ! Sortimenter nicht zurücknahm, für die er keine Verwendung ! hatte und durch deren Nichtzurücknahme er — erinnere ich mich , recht — zehn Mark oder mehr Schaden erlitt? Das sind Fälle, ^ die direkt nach sachgemäßer Erledigung im Sinne des Sortimenters schreien. Die Erörterung allein schafft Mißstände nicht aus der ^ Welt. Mit Energie müssen Wiederholungen dieser Art unter- > drückt werden, und zwar dadurch, daß ein Schiedsgericht im Buch handel eingerichtet wird, dem strittige Fälle vorgetragen und von dem Urteile gesprochen werden müssen. Durch Schaffung eines Schiedsgerichts werden zum Segen des Sortimentsbuchhandels ! Mißstände mancher Art beseitigt werden, die bei dem jetzigen Stand der Dinge ruhig weiter wuchern. I Danzig, den 23. November 1910. Franz Brüning. W. Köhlcr's Illustrierter Deutscher Flottenkalendcr. <Vgl. Nr. 260, 2SS, 289 d. Bl.) Ich stehe mit der Firma W. Köhler in Minden seit der Gründung meiner Buchhandlung in angenehmster Geschäftsver bindung; dennoch muß ich mich der Erklärung des Herrn Kollegen Schnippel-Danzig anschließen, daß die Maßnahmen und der Vertrieb der Firma Köhler-Minden von Sortimentern in Groß städten, wie Danzig, durchaus nicht gebilligt werden können. Es ist ja so bequem für den Verleger, in Fällen, in denen ihm direkte Lieferung und in manchen Fällen sogar Preisunter bietung nachgewiesen wird, zu sagen: »Was wollt ihr eigentlich von mir, ich bin's ja gar nicht gewesen, das tut ja mein Sorti ment«. Diese Sophisterei ist wenig am Platze. Durch sein Sorti ment tut's der Verleger! — Im übrigen gehört die Bemerkung, wieviele Exemplare die Buchhandlung des Kollegen Schnippe! absetzt, gar nicht in die Debatte. Das ist eine Sache für sich! Die Tatsache an sich, daß Köhler direkt nach Großstädten wie Danzig liefert und an Private mit hohem Rabatt Offerten ver sendet, genügt! Ich selbst habe meine Buchhandlung in einem Hause, in dem sich in der zweiten Etage das Bureau des Be amtenvereins befindet. Für einen Lehrer sandte ich vor einigen Tagen ein Fräulein meiner Buchhandlung nach oben, um Nachsehen zu lassen, ob seine Lotterielose etwas gewonnen hätten. Dem Fräulein gkb ich den Auftrag —, da ich bereits von früher wußte, daß der Beamtenverein Flottenkalender verkauft —, nachzusehen, ob diese Kalender auch jetzt wieder vom Beamtenverein verkauft würden. Das Fräulein hat konstatiert, nicht nur, daß die Kalender hier verkauft werden, sondern daß in jedem der drei Flottenkalender, die auf dem Tische lagen, ein Zettel darin steckte mit dem Preise von 76 H, mit Blaustift ge schrieben. Ein befreundeter Werftsekretär sagte mir, daß er den Flotten kalender mit vielen anderen Herren gemeinsam zum ermäßigten Preise direkt beziehe, da eine Liste vom Verlage selbst (soll wohl Beschlagnahmen. Heute wurden bei mir nachstehende Werke mit Beschlag be- I legt (Aktenzeichen — 63 6 6729/10 —): ! 1 Modell - Mayer - Fürth. ! 6 Das Weib im Leben der Völker, von Friedenthal. Lief. 1. 7 — dasselbe. Lief. 2. (Verlag für Literatur und Kunst, Berlin.) 81 Lieferungen »Eva im Paradiese«. 2 Komplett. Dasselbe. 40 Lieferungen »In Paradiesischer Schönheit«. 1 Komplett. Dasselbe. (Verlag R. Eckstein Nächst, Berlin 'VV. 67, Bülow-Straße 66.) 1 Posten Prospekte »Zeller, Entstehung, Geburt und Ent wickelung des Menschen«. (Mod. Med. Verlag, Gloeckner, Leipzig.) Breslau, 24. November 1910. R. Schröders Gewerbebuchhandlung. Unerledigte Bestellungen. <Vgl. Nr. 268 d. Bl.) Zu dem Artikel »Unerledigte Bestellungen« (»Unverlangte« ist wohl falsch?)*) der Stahelschen Verlagsanstalt in Würz burg können wir auch ein Lied singen. Dreißig Jahre lang be zogen wir von deren Comptoirnotiz- und Schreib-Kalender regel mäßig eine größere Anzahl. Seit vier Jahren nun ist aber von dieser Firma überhaupt nichts mehr zu bekommen und bleibt jede Bestellung — geschehe sie, wie sie wolle — einfach unerledigt; nicht einmal eine Antwort ist zu erhalten. Längst haben wir nun andere Kalender eingeführt, wenn auch anfangs die Kundschaft nicht begreifen wollte, warum die seit Jahrzehnten gewohnten Kalender auf einmal ausblieben. Dies ist unsere Erfahrung mit genannter Firma. Donauwörth. C. Veith'sche Buchhandlung Fritz Fick. ) Ja! Vgl. die Berichtigung in Nr. 271 d. Bl. Red.