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135, 13. Juni 1896. Sprechsaal. — Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 3519 Schleuderei zu Felde zu ziehen, sind alle Sperrungen und sonstigen Mahregeln vergeblich. Das Sortiment kommt dem Publikum gegen über in eine immer schiefere Lage. Wie kann das Sortiment unter solchen Verhältnissen noch für den Vertrieb von Neuigkeiten eintrcten? Das Vertrauen des Publikums ist gründlich erschüttert. -Ach, ich warte, bis es billiger wird« — -Nächstes Jahr bekomme ich das Werk ja zum halben Preise- — das sind nicht nur leere Redens arten, mit denen der Sortimenter seine Angebote erwidert sieht. Der Sortimenter ist machtlos; er muß ruhig zusehen, wie ihm seine Kundschaft entzogen wird, muh sich ruhig gefallen lassen, dah ihn ein Kollege durch den Mißbrauch seines Eigentumsrechtes aufs schwerste schädigt. Ein Sortimenterbund, der sich und seine Mit glieder gegen solche Schädigung schützen könnte, ist nicht zu stände gekommen, weil in seiner Bildung eine Spitze gegen die Verleger gefunden wurde. Die Provinzialvereine wurden als genügend erachtet, die Interessen ihrer Sortimenter-Mitglieder zu wahren. Mögen Sie ihrer Aufgabe nun aber auch voll Nachkommen. G. 2. R.A. Das Anszeichnen der Bücher. (Vgl. Börsenblatt Nr. 122, 128, 130, 132.) V. Ein Auszeichnen der Bücher seitens der Sortimenter ist meines Erachtens unumgänglich, wenigstens für Handlungen größerer Städte; und zwar weniger, um das Gedächtnis bezüglich des Preises zu unterstützen, als um die Zugehörigkeit des Buches zu einer bestimmten Firma feststellen zu können. Jeder Sortimenter einer größeren Stadt kommt z. B. in die Lage, von weniger gewissenhaften Kunden bei zurückkommenden Ansichtssendungen Bücher zu erhalten, die ihm gar nicht gehören, deren rechtmäßiger Eigentümer nur mit Hilfe der Auszeichnung festgestellt werden kann. Ich kenne Leute, von denen zur Ansicht gesandte Bücher sehr selten auf Wunsch zurückzuerhalten sind und die nur etwa alle halbe Jahre einen Bediensteten mit einem großen Korbe Novitäten an alle Buchhandlungen der Stadt schicken, es ihnen überlassend, sich das ihnen Gehörige herauszusuchen. Wie soll man, sobald ein Buch von zwei Seiten geliefert ist, sein Eigen tum feststellen; bezw., wenn eins der beiden Exemplare behalten wurde, wer ist dann der Bescheidene, der das übriggebliebene zu rücknimmt? Dies nur einer von vielen Punkten, in denen es dem Sortimenter durchaus wünschenswert ist, sein Exemplar von denen anderer Firmen zu unterscheiden. Ich halte deshalb auch da, wo der Preis deutlich aufgedruckt ist, irgend eine Auszeichnung für notwendig. Der rücksichtsvolle Sortimenter wird stets wissen, wie weit er, ohne den Verleger zu schädigen, mit dem Auszeichnen fremden Eigentums gehen kann; der rücksichtslose wird sich auch an neue Gesetze und Verordnungen wenig kehren, und somit dürfte ein Kopfzerbrechen über diese Frage vermutlich wenig praktischen Erfolg haben. L. L. 8cb. Verleger-Terrorismus. Von obigem Vorwurf können sich zwei Verlagsgeschäfte, die sich zu den ersten Firmen zählen, betroffen fühlen. Im ersten Falle handelt es sich um bereits viermal erfolgte bis jetzt unbeant wortet gebliebene Anfrage betreffs Lieferung einer Partie eines Verlagsartikcls. Um gewisse Vermutungen hieraus nicht auskommen zu lassen, sei bemerkt, daß im übrigen ein reger Rechnungsvcrkehr besteht. Im anderen Falle wurden Disponenden gestrichen, weil kein Saldo bezw. -kein Absatz» erzielt war. Das Abgesetzte war nämlich bar nachbezogen worden. Die Verlags-Firma bemerkt je doch: -Barbezüge haben mit dem Rechnungsverkchr nichts gemein.- Es interessiert mich, wie meine Sortimentskollegen hierüber denken. L. IV. Die Kaufpreise der Sortimentsbuchyaudluugeu. (Vgl. Börsenblatt Nr. 98, 102, 105, 108, 115, 124, 132. VIII. Die Ausführungen des Herrn Berliner werden von den jüngeren Kollegen wohl auch nicht als der Sachlage billig Rech nung tragend hingenommen werden. Diese werden bei einigem Nachdenken selbst finden, wie angenehm es ist, ein Geschäft, das in seinem Kreise oder darüber hinaus bereits vorteilhaft bekannt ist, zu betreiben; anderseits, welche Opfer an Geld und Zeit es er fordert, um es aus eigener Kraft bei Selbstgründung dazu zu bringen. Unsere heutigen Verhältnisse gestalten letzteres an und für sich zu einem schwierigen Experiment. L. IV. Anzeigeblatt. GeschäMctie Eiimchlimyen und Veränderungen. Eintragungen in das Handelsregister. Mitgeteilt von der Geschäftsstelle des Börsenvcreins. Berlin, den 30. Mai 1896. Bessersche Buch handlung (W. Hertz); Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung). Nach er folgtem Ableben des Hans Adolf Hertz wird das Geschäft von dem bisherigen Mitinhaber Wilhelm Lud wig Hertz allein unter unveränderter Firnia fortgeführt. — den 5. Juni 1896. Hugo Stangen's Reisebureau. Paul Mühlmg ist in das Geschäft des Hugo Stangen als Gesellschafter eingetreten. — den 6. Juni 1896. G. Grote'sche Ver lagsbuchhandlung. Ur. pbll. Gustav Müller-Grote ist in das Geschäft des Carl Dietrich Müller-Grote als Gesellschafter eingetreten. Dresden, den 4. Juni 1896. Ernst Engel mann. Die Firma lautet künftig: ErnstEngelmann's Nachf. C. Ermisch. Düsseldorf, den 2. Juni 1896. L. Schwann. Theodor Francken sen. ist aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden. Frankfurt a/M., den 29. Mai 1896. C. Ash L Sons. Zweignieder lassung der gleichlautenden Firma in Berlin. Gesellschafter sind Wil liam Henry Ash und Claudius Jo hannes Ash. Kollektiv-Prokura ist dem Bernhard Putter und Armand Crahs erteilt. Hainichen, den 6. Juni 1896. Sächsisches Verlagshaus Carl Hoffmann. Der Sitz der Firma ist von Hainichen nachOttendorf b/Hainichenverlegt. Jnowrazlaw, den 5. Juni 1896. Justus Wallis'sche Buchhandlung (Conrad Düvel). Die Firma ist erloschen. Koschmin, den 1. Juni 1896. Israel Tuch. Inhaber der Firma ist Israel Tuch. München, den 1. Juni 1896. Rudolf Mosse. Zweigniederlassung der gleichlauten den Firma in Berlin. Gesellschafter sind Rudolf Mosse und Emil Masse. I. Petry. Die unter dieser Firma bestehende Buch- und Kunsthandlung wurde aufgegeben. Inhaber betreibt unter der gleichen Firma eine Kunst anstalt mit Rahmenfabrik (Haydn straße 1). Prokurist der Firma ist Leopold Schneider. Neuwied, den 26. Mai 1896. Philipp Monzert. Inhaber der Firma ist Philipp Monzert. Zürich, den 29. Mai 1896. Rudolf Mosse. Zweigniederlassung der gleichlauten den Firma in Berlin. Gesellschafter sind Rudolf Mosse und Emil Masse. — den 1. Juni 1896. O. Knape. Inhaber der Firma ist Otto Knape. 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