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266 17. November 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14005 Verwechslungsmöglichkeit. Dies werde noch erhöht durch den gleich lautenden Titel »Konkurrenzen«. Unstreitig sei ferner, daß die Zeitschrift des Klägers die einzige deutsche Zeitschrift und Fachzeitung sei, die sich unter diesem Titel als Ziel die Wiedergabe von Preisentwürfen gesetzt habe, um Architekten künstlerisch wertvolles Material zu liefern. Der Beklagte meine nun zwar, daß das äußere Format und die einzelnen abweichenden Details der Zeichnungen eine Verwechslungsmöglichkeit ausschlössen, zumal in seiner Zeit schrift auch Entwürfe österreichischer Architekten eingehender ge würdigt würden als in der Fachzeitschrift des Klägers »Deutsche Konkurrenzen«. Diese Behauptungen seien jedoch unerheblich; ausschlaggebend sei der Titel »Konkurrenzen«, der der Zeitschrift des Klägers Tendenz und Charakter verleihe. Durch die Bezeich nung »Architektur-Konkurrenzen« kennzeichne sich die Zeitschrift des Beklagten als direktes Parallelunternehmen. Der Haupt bestandteil beider Titel sei das Wort »Konkurrenzen«, die Zusätze »Deutsche« und »Architektur« seien ebenso nebensächlich wie nicht charakteristisch. Der Behauptung des Beklagten, daß das einzige, dem Titel der klägerischen Zeitschrift entlehnte Wort »Konkurrenzen« in Fachkreisen eine Gattungsbezeich nung geworden sei, sei nicht beizutreten, schon um deswillen nicht, weil in Fachkreisen hauptsächlich das deutsche Wort »Wett bewerb« Verwendung finde. Diese Verwechselungsmöglichkeit habe zu vielen Verwechselungen, selbst im Buchhandel, geführt. Stehe aber dem Kläger bei Benutzung der Bezeichnung »Kon kurrenzen« die Priorität zu, so könne er auch verlangen, daß dieser Titel von jüngeren Unternehmern respektiert werde. Das Reichsgericht wies die von dem Beklagten eingelegte Revision zurück. (Urt. d. R.-G. v. 11. XI. 1910.) "Verein Dresdner Buchhändler. — Die Mitglieder des Vereins Dresdner Buchhändler werden sich am Dienstag, 22. November, abends V-9 Uhr, in Kneist's Restaurant, Gr. Brüder gasse 2, versammeln, um über die den Buchhandel zurzeit be wegenden Fragen Aussprache zu pflegen. * »Buchhandlungs» und BerlagSverein, eingetragene Genossenschaft m. b. H. in Leipzig.« — Die »Leipziger Neuesten Nachrichten« vom 13. November 1910 veröffentlichen den Wortlaut eines Versäumnisurteils der 7. Strafkammer für Handelssachen bei dem Königlichen Landgericht zu Leipzig in Sachen der Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe, jur. Person in Leipzig, Klägerin, gegen den Buchhandlungs- und Verlagsverein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leipzig, Quer straße 2, vertreten durch den Vorsitzenden ihres Vorstandes, den Verlagsbuchhändler Emil Wilhelm Schuster in Leipzig, Quer straße 2, Eingang und durch das Mitglied des Vorstandes, Kontorist Robert Oswin Thate in Leipzig-Neuschönefeld, Eisen bahnstraße 72, Beklagten: Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung einer Geld strafe bis zu 1500 Mark, für jeden Zuwiderhandlungsfall in öffentlichen Bekanntmachungen die Anpreisung: »Daß sie Dar lehne bis zu 500 Mark gewähre«, zu unterlassen. Die Kosten des Rechtsstreites hat die Beklagte zu tragen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung 1000 (tausend) Mark Sicherheit leistet. Der Klägerin wird die Befugnis zugesprochen, den ver fügenden Teil des Urteils innerhalb des ersten Monats nach Ein tritt des Rechtskraft des Urteils durch einmaliges Einrücken in dem »Leipziger Tageblatt« und den »Leipziger Neuesten Nachrichten« zu veröffentlichen. * Deutsches Museum in München. — Das Geschenk des Deutschen Kaisers an das Deutsche Museum in München, das Schnittmodell des neuesten und größten Linienschiffs »Rhein land«, ist jetzt im Museum aufgestellt. Es ist in einem eigens dafür angefertigten kostbaren Schaukasten untergebracht. Verhaftung eines Bücherdiebes. — Aus Braunschweig wird uns geschrieben: Durch die beschleunigte Selbsthilfe der Braunschweigischen und Hannoverschen Kollegen ist es dieser Tage gelungen, einen Bücherdieb der Polizei auszuliefern. Die Braunschweigische Landeszeitung berichtet folgendes darüber: Am Mittwoch wollte ein Fremder, der sich van Ey nannte und Ingenieur beim hiesigen Elektrizitätswerk sein wollte, in einer hiesigen Buchhandlung das zweibändige Werk Sven Hedins »Im Herzen von Asien« (Preis 20 ^i) gegen Kredit entnehmen. Es wurde ihm aber nicht ausgehändigt, da es nur gegen bar ab gegeben werde. Nun versuchte er sein Heil mit Erfolg in einer anderen Buchhandlung, in der er erklärt hatte, daß er das Werk am nächsten Tage bezahlen wolle. Dann ging er zu der ersteren Buchhandlung zurück, hielt sich eine Zeitlang im Laden auf und machte eine Bestellung auf ein Werk, von dem er wußte, daß es nicht vorrätig sein würde. Bei dieser Gelegenheit entnahm er unbemerkt das Werk »Tolle, Kraftmaschinen« (Preis 26 ^t) und ließ es unter seinem Mantel verschwinden. Bald darauf bot er es in einer anderen Buchhandlung zum Kaufe an. Der Ankauf wurde aber abgelehnt, nachdem der Buchhändler gesehen hatte, daß das Buch die Auszeichnung eines hiesigen Kollegen trug und er den Mann darauf aufmerksam gemacht hatte. Dieser erklärte nunmehr, dann wolle er das Werk dem betreffenden Buchhändler zum Kaufe anbieten und verschwand schleunigst. Durch telephonischen Anruf wurde jetzt erst der Geschädigte darauf aufmerksam, daß ihm das Buch gestohlen worden war, und die gegebene Beschreibung paßte auf den Menschen, der in dem geschädigten Geschäfte zweimal gewesen war und zuletzt eine fingierte Bestellung gemacht hatte. Der Gauner bot die gestohlenen Werke noch einer anderen hiesigen Buchhand lung zum Kauf an, wurde aber auf nächsten Tag vertröstet. Inzwischen waren sämtliche Buchhandlungen telephonisch von der Schwindelei und dem Diebstahl verständigt worden. Der Dieb aber mochte sich wohl nicht mehr sicher fühlen und verschwand. Ein hiesiger Buchhändler schrieb in der Annahme, daß der Gauner sich nach Hannover gewendet haben könne, eine Eilkarte an einen dortigen Kollegen, und dieser setzte telephonisch die übrigen Buchhandlungen in Kenntnis. In der Tat war denn auch der Dieb mit dem Zuge 2^ Uhr gestern dorthin gefahren und hatte die Werke zu verkaufen gesucht. Als er nach zweimaligem ver geblichen Versuche das dritte Geschäft betrat, wurde er von einem Beamten der hannoverschen Kriminalpolizei, die man inzwischen verständigt hatte, verhaftet. Uber die Persönlichkeit des Gauners herrscht noch völliges Dunkel, da er überall einen anderen Namen angegeben hatte. — Der Fall ist ein erneuter, trefflicher Beweis für die große Wichtigkeit eines einmütigen kollegialen Zusammenhalts; hätte der unter den Kollegen in Braunschweig und Hannover nicht bestanden, so würde der Betrüger sein Handwerk jedenfalls un gestört noch weiter fortsetzen können. Die Reichspoft als Einnahmequelle im Etat 1911. — Die »Vossische Zeitung« gibt folgender Betrachtung Raum: Wie schon kurz bemerkt: entfällt der Hauptteil an der Steigerung der Einnahmen, die der Etatsentwurf für 1911 voraussieht, auf die Reichspost- und Telegraphenverwaltung. Deren Ein nahmen sind auf 734,16 Millionen Mark veranschlagt gegen 693,23 Millionen im Etatsjahr 1910 und 672,65 Millionen im Etatsjahr 1909. Während man also für das jetzt laufende Etats jahr eine Steigerung um 20,58 Millionen Mark annimmt, ist die Zunahme für das kommende Etatsjahr auf 40,93 Millionen Mark, also fast doppelt so hoch veranschlagt. Wie diese sehr be deutende Erhöhung der Einnahmen begründet werden soll, wissen wir nicht. Die tatsächliche Steigerung der letzten Zeit kann sie kaum rechtfertigen. Im Etatsjahr 1909 haben sich die Einnahmen der Reichspostverwaltung nur auf 667,82 Millionen Mark belaufen und sind damit hinter dem Etatsanschlage um 4,83 Millionen Mark zurückgeblieben. In der ersten Hälfte des laufenden Etats jahrs hat die Reichspostverwaltung 329,66 Millionen Mark ver einnahmt. Da nach den Erfahrungen der letzten Jahre in den ersten sechs Monaten des Etatsjahrs 47 v. H. der gesamten Jahres einnahmen der Reichspost au zukommen pflegen, würde also im laufenden Etatsjahre eine Einnahme von genau 700 Millionen erzielt werden, und die Steigerung gegenüber dem Vorjahre 1817 Börsenblatt für den Deutschen Buchhand ü. 7? Jahrgang.