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cl) Antrag des Herrn vr. Heinrich Schöaingh-Münsler i. W. (für die Arbeitsgemeinschaft der Sorti menter des Kreisoereins der Rheinisch-Weslsälischen Buchhändler): Die Hauptversammlung des Börsenvereins Lstermesse 1922 möge beschließen, dem § 7 der Verkaussordnüng folgende Fassung zu geben: „Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35"/„ vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschlag verkauft weiden, sofern nicht Sonderverträge mit wissenschaftlichen Verlegern dem enlgegenstchen.« e) Antrag der Herren Richard Quelle-Leipzig und Otto Doigtländer-Leipzii: 1. Die Hauptversammlung nimmt davon Kenninir, daß die Wirlschastskonferenz vom S./6. April 1922 die weitere E-Hedung von Zuschlägen seitens des Sortiments lür noiwendig und zulässig erkannt hat, soweit nicht, wie beim NnssenschaNlichen Verlag, besondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern genossen sind, und so lange, als die Entwicklung der Bücheipreife diejenige der allgemeinen Kau,krast der Mark im Inland noch nicht eingekoli hat. 2. Dre Hauptversammlung walle sich dieser Erklärung der Wirtschafiskonferenz anschließen und zur Wiederherstellung cinheiilicher Verkaufspreise die Einsetzung eines paritätischen Ausschuss es billigen, der die Festsetzung der Sorti- menlerzuschlägc hinsichtlich der Höhe und ihres Geltungsbereiches vierteljährlich auf Antrag von Sortimenter- organisationen vo,nimmt. Der Ausschuß soll aus 5 Verlegern und 5 Sortimentern bestehen und unter Vorsitz eines Mitgliedes des Vorstands des Börsenvereins tagen. Die Wahl der Verlegermitglieder erfolgt alljährlich zu Kantate von denjenigen in Leipzig anwesenden Verlegern, die die freiwillige VerlegererlILrung nach Punkt 3 unierzeichnet haben. Die Wahl der Sorümentermitglreder erfolgt jeweilig von den örtlichen Sorlimenterorganl- sattonen, die den Schutz eines territorialen Sortrmenteizujchlagcs von den Verlegern, die die freiwillige Verleger- erllärung nach Punkt 3 unierzeichnet haben, veaehren. 3. DieHarrptverfammlung wolle den Vorstand des Börsenoereins ersuchen, eine freiwillige Verlegercrklärung aus- zuardeiren und von den Verlegern herveizuziehrn. Durch diese Erklärung sollen diejenigen Verleger, die sie abgeben, gehalten werden, den Schutz der Satzung, Verkehrs- und Verkaussordnung gegen Unter, und Ueber- bteiung der Ladenpreise sinngemäß auch auf den Schutz dieser durch den Ausschuß vereinbarten Sorlimenter- zuschläge ausz rdrhnen. Die Verleger, die solche Erklärung adgeden. sollen aber auch werter berechtigt fern, zu ihren Ladenpreisen unter gleichzeitiger Berechnung von Porto, bzw. Fracht und von Verpackungsgebühren zu liefern. 9. Neuwahlen: I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der Zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Otto Paetsch-Königsberg, der. Erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Hans Volckmar-Leipzig. Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglirder an Stelle der Herren vr. Walter Kehlhammer-Stuttgart und Wilhelm Hermann-Bremen. Wahl-Ausschuß: Vier Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmarrn-Magdeburg, Georg Kreyenberg-Berlin, Georg Mersedurger-Leipzig und Kommerzienrat Carl Schöpping-München. Verwaltung«.Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Leopold Hagemann-Leipzig, Karl W. Hiersemann- Lewzig und Rudolf Linnemann-Leipzig. II. In-den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Milglieder des Börsenvereins zu wählen. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenverelns als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten; am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Miiglledec können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen It. ß l7 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Wahl- ausschuß ausgrferisgt, also durch die Vorstände der Kreis- und Orlsvereine beglaubigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 66 vom 18. März 1922». Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen, Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, ; Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel. sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den ! 13. Mai 1922, nachmittags von 143 Uhr bis 144 Uhr fsonst am Sonntag Kantate vormittags von > 9 bis 9 Uhr) im - Sitzungszimmer Portal III >. Obergeschoß vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden r die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzelchnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Donnerstag, den 4. Mai 1912 mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis wird im Börsenblatt vom Donnerstag, dem ll. Mai 1922 veröffentlicht. Sonder drucke stehen vom Freitag, dem 12. Mai, vormittags 9 Uhr an.in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. i Von einem erneuten Abdruck der zu den Tagesordnungs-Punkten 5, 6und 7 gehörenden Anlagen I bis IN wird Ab- ftrsnd genommen; es wird auf die im Börsenbl. Nr. 109 vom 29. April 1922 erfolgte vollständige Veröffentlichung hingewiesen. i Leipzig, den 28. April 1922. / Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. ArthurMelner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. Otto Parts ch. Ernst Reinhardt.