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535 1847.^> daß, wenn der Mann gestorben, die Frau sich wieder verheirathet, die Pension auf die Kinder des sei- Mannes übergehe. Ungerecht, unbillig wäre es, daß die Opfer, welche der sel. Mann sich bei Lebzeiten entzogen, der Frau oder besser ihrem zweiten Mann allein zufließen, die Kinder dem Stiefvater allein preisgegeben, bloßge stellt werden. Hinterläßt der Ehemann Vermögen, erhält die Frau überdies noch ein Capital aus der Witlwenkasse, wird sich zu diesem Schutz um so eher und leichter noch ein anderer, ein männlicher Schutz finden. Tiefer in diese Verhältnisse einzugehen, würde zu weit füh ren, aber beim Nachdenken dürfte selbst sich noch Heraussteilen, daß die Moral gefährdet werden, der eigentliche wohlthälige Zweck (der Versi cherten) nicht erreicht, vielmehr verfehlt werden würde. Sucht oder findet die Frau einen zweiten Mann, so mag sie sehen, mit ihm zu leben und zu sterben; alle Liebe und Sorgfalt des sel. Mannes wird und muß dann aber auch auf die Kinder übertragen werden. Ein Wunsch wäre ferner, ob nicht ein Neservefond gebildet wer den oder ob nicht anderweitig es veranlaßt werden könnte, wenn Kin der versicherter Väter sich einstens als Buchhändler etabliren, zur bes sern Begründung ihres Etablissements ihnen gegen Bürgschaft mäßige Summen angeliehen und denselben überhaupt auch von den Vereins mitgliedern Eredit, Rath und Thal zur Unterstützung werden könnte. Anclam, L. J -M-1847. W. Dietze. Preß-Prozesi. Gegen den Unterzeichneten war Seitens des Königlichen Ministe rium des Innern wegen der von mir verfaßten und mit meinem Na men versehenen Besprechung der Brochüre des Prof. Oppenheim in Heidelberg „lieber das Verbot lg anzer Verlagsfirmen" in Nr. 101 des Börsenbl. 1846 bei dem Staatsanwalt des Königl. Eriminalgerichts denuncirt und ich in Folge dessen wegen frechen Ta dels und Verspottung der Landesgesetze in Anklagestand versetzt worden. In heute stattgefundcner öffentlicher Sitzung sprach der h. Gerichtshof das Nicht-schuldig über mich aus. Ich hoffe das Eckenntniß, durch welches mehrere für den preußi schen Buchhandel höchst wichtige Punkte entschieden werden, sehr bald vollständig mittheilen zu können. Das Preuß. Gesetz v. 8. April d. Jahres, nach welchem der preuß. Unterthan durch die Eensur eines nicht-preußischen deutschen Staates nicht mehr geschützt ist, hat den preußischen Buchhändler zu unserm Börsenblatt in eine ganz veränderte Stellung gebracht. Ich werde dies im Interesse des Preußischen Buchhandels s. Zeit aus führlicher darlegen, sofern dies nicht Seitens der Presse selbst, aus An laß dieses ersten öffentlich verhandelten Preß-Prozesses, geschehen wird. Berlin, den 27. April 1847. Julius Springer. Die Begründung einer deutsck-amerikanijchcn Buchhandlung betreffend. Nachdem die Actienzeichnungen, die laut unserer Anzeige vom 20. Septbr. 1846 in Nr. 86 des Börsenblattes 127 Stück betrugen, seitdem trotz wiederholter allgemeiner Rundschreiben und vielfacher per sönlicher Aufforderungen nur noch durch den Beitritt von Herrn C. F. Kius in Hannover mit 1 Actie; - S. G. L i e schi n g in Stuttgart mit 1'Actie; - G- W. F. Müller in Berlin mit 1 Actie; - KarlGöpelin Stuttgart mit 1 Actie; - Rud. Chelius in Moskau mit 1 Actie; der Stah el'schen Buchh. in Würzburg mit 1 Actie vermehrt, also in Allem auf nur 133 Stück gebracht wurden, auch seit Monat October vor.Jah- res alle weitere Theilnahme unterblieb, mithin noch nicht einmal die Hälfte der zur Begründung nvthwendig erachteten 300 Actien unterge bracht wurde, so glauben sich die Unterzeichneten um so mehr berechtigt, hierdurch ihr Amt niederzulegen, als sie durch den bereitwilligst gewähr ten Zuschuß des Börsenvereins in den Zustand gesetzt wurden, ikre Rechnung, ohne weitere neue Zumuthungen an Einzelne, zu ebnen. Sie verweisen deshalb auf die nachfolgende Abrechnung und dan ken für das bewiesene Vertrauen. Leipzig, den 30. April 1847. Die Loinmsision zur Dcgrünbung cincr deutsch-amerikanische» Duchhandlung. E-Avenarius. G. Mayer. O. Wigand. Abrechnung der Commission zur Begründung einer deutsch - amerika n i schen Buchhandlung, am 7.April 1847 dem Börsen-Vorstandc übersandt. 1845. Einnahme. August 1846. 89 Erste Einzahlungen u 10 890 Januar 89 Zweite Einzahlungen » 7^ 667 - 15 N-s 9. Febr. 1847. Beitrag vom hiesigen Gremium 100 - März Dritte Einzahlungen s 2s/z >/? Erlös von 44 Garrigue's Bericht 210- 7- 8 - 27. April Beitrag vom Börsenverein als Ausgleichung 118 - 27 - 1993-/-' 20N-s Ausgabe. 1845. 12. Aug. Zahl, an R- P. Garrigue hier 450 30. - äo. äo. Bremen 44 - 21N-s. 1846. Vom 24. Nov. bis 28. Febr. Zahl, an R.P. Garrigue in Newyork O 728. 77. per 1059 - 25 - Zinsen und Provision 2-23 - 6. Mai llo. llo. hier 40 - — - 1597-^9N-s 1845. 27. Aug. Vergütung an G. Remmelmann Spesen. 200- Portis, Steuer, Inserate, kl. Spesen 38- 3-5^ Buchbinder Bley 4-15- Börsenlocal 3-23- Liquid, des Advokaten Volkmann 14-17° 5- äo. äo. Koch 16-10- 1847. 27. April . Druck- u. Papier-Rechn.v. F. A. Brockhaus 119- 2- 1993-/i20N-s E-Avenarius. G. Mayer. O. Wigand. Frohe Aussicht für SortimentSbuchhändler. Wieder ein Baarpaketler! Herr I. I. Weber hat unstreitig das große Verdienst, die treffliche Maxime des Baarnachnehmens auf Packete, von deren Existenz oft der Empfänger noch nicht einmal Kenntniß hat, auf das Umfassendste aus gebildet zu haben, und erlebt nun die Freude, seine Jünger diese Heils lehre weiter verbreiten zu sehen. Daß Herr Lorck dies trefflich versteht und ausübt, weiß ein Jeder — vor wenigen Wochen hatten wir das Etablissementscirculair des Herrn Spanier, und jetzt schon ein neues von ihm, worin er um lebhafte Theilnahme bei zwei von Herrn Weber übernommenen Zeitschriften bittet, am Ende aber ein ganz kleines Aettelchen, mit der Ueberschrift: Von O- Sp. verlange -c. gegen baar, hinzufügt. 76*