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^ 142, 23. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7463 Kat.-Nr. ^ 606 Nembrandt van Ryn, Der heilige Franziskus. 160.— 607 — Das Liebespaar und der Tod. 36.— 608 — Der Dreikönigsabend. 16.— 609 — Die kleine Löwenjagd. 39.— 610 — Die drei Orientalen. 12.— 611 — Der Goldschmied. 34.— 612 — Die Pfannkuchenbäckerin. 45.— 613 — Der Schulmeister. 23.— 614 — Der Zeichner. 35.— 615 — Der Kartenspieler. 23.— 616 — Der Reiter. 34.— 617 — Halbfigur eines vom Rücken gesehenen Greises. 18.— 618 — Nachdenkender Mann beim Kerzenlicht. 23.— 619 — Der Bettler mit der ausgestreckten linken Hand. 34.— 620 — Das Schwein. 76.— 621 — Der Zeichner nach dem Modell. 17.— 622 — Diana im Bade. 12.— 623 — Mann mit Halskette und Kreuz. 12.— 624 — Mann mit kurzem Bart, in gesticktem Pelzmantel. 65.— 625 — Janus Sylvius. 24.— 626 — Clement de Jonghe. 65.— 627 — Abraham Francen. 75.— 624 — Jan Asselijn. 65.— 630 — Niederblickender Greis in hoher Fellmütze. 32.— 631 — do. 32 — 633 — Mannm.Schnurrb.u.turbanart.Mütze, g.d.JudePhilo 17.— 634 Ribera, Der Leichnam des Heilandes am Fuße des Kreuzes, von Maria, Johannes u. Magdalena beweint. 23.— 635 Der hi. Hieronymus durch d. Ton der Posaune erschreckt. 23.— 637 Roos, Verschiedene Tiere. 160.— 638 — 3 Blatt. Aus derselben Folge. 18.— 644 Rugendas. La Grande Bataille d'Austerlitz. 1805. 31.— 645 — Bombardement de Copenhague. 28.— 646 — Vandammes Gefangennehmung i. d. Schlacht b.Culm. 30.— 647 — Bataille de Friedland. 32.— 648 — Bataille de Hohenlinden. 25.— 649 — Die Völkerschlacht bei Leipzig 1813. 35.— 660 — do. 30.— 651 — Bataille de Lubec. 15.— 662 — Bataille Victorieuse de Poplawi. 20.— 653 Ryder, Halbfig. eines jungen Mädchens, nach rechts. 70.— 666 Schiavonetti, Ludwig XVI. nimmt Abschied v. s. Familie. 18.— 667 Schongauer, Die Grablegung. 12.— 662 Smith, Palemon and Lavinia. 300.— 663 Son, de, Die Cathedrale zu Rheims. 1625. 40.— 664 Stella, 50 Blatt. Folge von spielenden Kindern. 18.— 665 Stoop, 3 Blatt aus der Folge der Pferde und Reiter. 10.— 666 Strixneru. Piloty. 56 Blatt. Figürl.,relig. u.landsch.Darst. 18.— 667 Teniers, lenisr's Xiteberi. 10.— 668 Unbekannt. Waldreiche Landschaft. 30.— 670 Vico, Die Bekehrung des Saulus. 30.— 688 Watson, Caroline, krine68s 22.— 689 — James, 8it4in§ in a. 6bair. 30.— 691 Woollett, Oslackon and 11.— 692 Zasinger, Die nackte Frau auf dem Totenkopf stehend. 95.— 693 Oonvoluts. 31 Blatt. Relig., allegor. u. and. div. Darst. 18.— 694 — 48 Blatt. Meist mytholog. u. allegor. Darstellungen. 16.— 695 — 92 Blatt. Diverse Porträts. 87.— 696 — 34 Blatt. Diverse Darstellungen. 30.— 697 — 22 Blatt. Größtenteils Landschaften. 15.— 700 — 27 Blatt. Diverse Darstellungen. 15.— * Ein geisteskranker Schwindler. — Der Deutsche Reichs- anzeiger (142 vom 20. Juni) bringt folgende Mitteilung: Berlin, 20. Juni 1910. Ein bekannter Schwindler, der seit Jahren unter den verschiedensten Namen und Firmen (Schellen berger, Funk, Theobald, v. Einsiedel, Nechtsschutzverein usw.) das deutsche Publikum von London aus zu schädigen sucht, und vor dem wiederholt an dieser Stelle gewarnt worden ist, macht seit einiger Zeit besonders dadurch von sich reden, daß er deutsche Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Leiter durch Verbreitung von mannigfachen Flugblättern gehässigsten Inhalts beschimpft und mit den schwersten Ehrenkränkungen überhäuft. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß diese Angriffe trotz ihrer offenbaren Halt- losigkeit von Uneingeweihten hier und da für bare Münze ge nommen werden, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß es sich im vorliegenden Falle um eine schon seit Jahren in Deutsch land wegen Geisteskrankheit entmündigte Persönlichkeit handelt, die es nur dem letzteren Umstande verdankt, daß sie bisher noch nicht zur Verantwortung gezogen worden ist. Niederlande. Geplante zollamtliche Untersuchung der vom Ausland eingehenden eingeschriebenen Briese. — Die Niederländische Negierung hat unter dem 25. April d. I. der Zweiten Kammer der Generalstaaten einen Gesetzentwurf, be treffend die zollamtliche Untersuchung der vom Ausland ein gehenden eingeschriebenen Briefe, vorgelegt. Danach soll, wenn die Vermutung besteht, daß ein mit der Post vom Ausland eingehender Brief zollpflichtige Gegenstände enthält, der Brief auf Anordnung und in Gegenwart des Richters desjenigen Kantons, wohin der Brief bestimmt ist, durch einen Zollbeamten geöffnet und untersucht werden. Beides geschieht in Gegenwart eines Postbeamten und ohne daß von dem Inhalt der Schrift stücke oder Drucksachen, die sich in dem Briefe befinden, Kenntnis genommen wird. Die gedachte Anordnung wird nicht erlassen, wenn der Kantonsrichter die Vermutung als unbegründet erachtet. Der Empfänger wird von der Postverwaltung schriftlich aufgefordert, bei der Öffnung und Untersuchung zugegen zu sein. Nach der Untersuchung wird der Brief sofort in einen Umschlag gelegt, der von dem Zollbeamten versiegelt wird. Unter den Briefen werden Sendungen verstanden, die im Postverkehr als Briefe bezeichnet werden. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * Gesetzveröffentlichungen. (Vgl. Nr. 134 d. Bl.) — Das am 13. Juni 1910 in Berlin ausgegebene Reichsgesetzblatt 1910 Nr. 36 hat folgenden Inhalt: Notenwechsel, betreffend die Ver längerung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden vom 8. Mai 1906. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage 6 zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. sk. Born Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Unzulässige Übertragung des Abdrucksrechts. — DerRedakteur v. Sch. in Berlin war vom Landgerichte II Berlin von der Anklage des Vergehens gegen das Urheberrecht freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte durch Vertrag vom 11. Januar 1908 von dem Schriftsteller F. H. in Charlottenburg das Recht erworben, für eigene Rechnung die von diesem in seiner monatlich zweimal erscheinenden der Gerichtspflege dienenden Zeitschrift »Forum« veröffentlichten Artikel in den Zeitschriften »Schreib maschinenrevue«, »Lederwarenindustrie« und »Internationale Filmzeitung« zum Abdruck zu bringen. Für dieses Nachdrucks recht zahlte der Angeklagte 25 ^ monatlich unter Übernahme der Verpflichtung, jedem Nachdrucke den Namen des Verfassers H. beizufügen. Nach Eintritt als Gesellschafter und Redakteur in den K.schen Verlag in Berlin, in dem u. a. die Zeitschriften »Schreibmaschinen industrie« und »Bureaubedarfsrundschau« erscheinen, glaubte sich v. Sch. berechtigt, eine in der Nummer 23 der Zeitschrift »Forum« veröffentlichte Kontorplauderei, betitelt: »Leichtsinn und Arglist bei Vertragsschlüssen« auch in diesen Zeitungen abdrucken zu dürfen, zumal er auch hier das Pseudonym des Verfassers H. beifügte. Das Landgericht stellte fest, daß der im Plaudertone gehaltene abgedruckte Artikel populär-wissenschaftlichen Inhalt habe und so den strafrechtlichen Schutz des § 18, Ab satz 2 des Urheberrechtsgesetzes genieße. Dadurch sei ob jektiv der Tatbestand einer strafbaren Handlung im Sinne des Gesetzes erfüllt. Das Gericht könne aber den Einwand des Angeklagten nicht für widerlegt erachten, er habe sich für berechtigt gehalten, für seine Person und für seine Rechnung erworbene Abdrucksrechte auch auf das neue Unter nehmen zu übertragen. Zweifelsohne könne dies dem Angeklagten geglaubt werden, so weitessichum den Nachdruck in der der »Schreib- 967»