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Nr. 157 (R. 1l>6,. Leipzig, Sonnabend den 8. Juli 1922. 88. Jabrpaao. Redaktioneller Teil. Buchhändlerverband Hannover. Braunschweiq. Der diesjährige Verbandstag fand am 18. Juni im Hotel Jultushall in Harzburg statt. Nach erfolgter Wieder- bzw. Neuwahl setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: Herr Oscar Schmarl (Schmorl L v. Seefeld Nächst), Hanno, ver, 1. Vorsitzender. Herr Hans Reichel (Georg Westermann), Braunschweig, 2. Vorsitzender. Herr Ludwig Eh jun. <L. Eh), Hannover, 1. Schriftflihrer. Herr F. Delbanco, Lüneburg, 2. Schriftführer. Herr Paul E-Hrich (Schmidt L Suckert), Hameln, Schatz, mcister. Herr Friede. Feesch« (Hetnr. Feesche), Hannover, Beigeord neter. Herr Alfred Gude (Jul. Gude), Hildeshetm, Beigeordneter. Herr Carl Mierzinsky (Helwingsche Verlagsbuchhdlg.), Han nover, Beigeordneter. Herr A. Reber (Akad. Buchhandlung G. Calvör), Güttingen, Beigeordneter. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Hannover-Braunschweig. Zur Abschaffung des Ostermeß-Zieles. Von Eduard Urban, Berlin. Im Bbl. vom 23. Dezember I9l8 habe ich unter dem gleichen Titel zum ersten Male Vorschläge für die Anpassung unseres Rechnungswesens an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht. Sie gipselten tu der Einführung 1. der Vierteljahrsrechnung für alle festen und baren Be- Züge, 2. einer Halbjahrs-(oder Bedingt-jRechnung für alle beding ten Bezüge. Die unter l. gemachten Vorschläge sind Wohl inzwischen Allgemeingut im Buchhandel geworden und restlos zur Durch, führung gelangt, weniger, wie ich Wohl richtig annehme, ihrer Zweckmäßigkeit wegen (dazu hängt unser Stand viel zu sehr an dem Altüberlieferten), als weil die unerbittliche Not dazu zwang, und so wird dies« immer fühlbarer werdende wirtschaftliche Not auch der Bedingt-Rechnung mit Jahresziel ein Ende und an ihre Stelle eine andere Regelung setzen. Es würde nun für den Gesamtbuchhandel wünschenswert sein, wenn nicht jeder Einzelne verschiedene, von der allgemeinen Übung abweichende neue und willkürliche Bestimmungen träfe, sondern wenn, am besten von einer größeren Gruppe ausgehend, die Bahn geschaffen würde für eine einheitliche und zweckmäßige Regelung, die den allgemeinen Bedürfnissen am besten entspricht. Von meinem ursprünglichen Vorschlag einer getrennten Halb- jahrsrechnung sehe ich, als durch die Verhältnisse überholt, ab. Die dauernde, in immer rascheren Sprüngen einsetzende Ent- Wertung der Mark, die vielfach Wider Erwarten rasche Folge von neuen Auflagen ein und desselben Werkes haben den Um fang der Bedingt-Lieferungen schon wesentlich eingeschränkt, vielleicht mehr, als es für den Vertrieb manches Buches wnn- schenswert ist. Wer kann es aber dem Verleger verdenken, daß er sich dagegen zu schützen sucht, seine Bücher nach Jahr und Tag zu einem längst vergangenen Geldwert bezahlt zu bekommen, daß er die große Mühe und Kosten sparen will, die ihm durch bal- diges Zurllckverlangen von Neuigkeiten entstehen? Ein gang- barer Weg scheint mir der folgende zu sein, der zu einem Teil schon unbewußt begangen ist und daher nur eine Festlegung einer allmählichen Gewohnheit bedeuten würde. Die Jahres- rech nun g, auf der doch nur mehr bedingtestes«, r un gen verbucht werden, wird völlig abge- schasst, alles Bestellte, auch Neuigkeiten, wird auf Vierteljahrs- oder Monatsrech nung gebucht und in der dafür vereinbarten Weise verrechnet. An die Stelle der Bedtngt- lieserungen treten Lieferungen mit Rücksen dungsrecht, sogenannte R. R.-Lieferungen. Diese Lieferungen sind sowohl bei ihrer Bestellung wie ihrer Ausfüh rung streng getrennt zu halten von den anderen, bedingungslos festen oder baren Bestellungen. Das Rücksendungsrecht ist zeitlich aus vier") Monate beschränkt, d. h. das im Januar Gelieferte kann bis Ende April zurückgegeben wer den usw. Drei bis vier Monat« sind für das Sortiment Spiel raum genug, um die Gangbarkeit eines Werkes zu prüfen, es zu versenden, und für den Verlag kommt innerhalb dieser Frist die Notwendigkeit des Zurückverlangens kaum in Frage. Die Fak turierung ist am besten getrennt zu halten, auf besonderen Fak turen, vielleicht von bestimmter Farbe oder mit besonderem Kenn zeichen. Rücksendung und Gutschrift erfolgen ebenfalls aus Vierteljahrsrechnung. Da, wo neben der Jahresrechnung für Bedingtlieferuugen »ur Barverkehr besteht, wird sinngemäß aus der Jahresrechnung eine R. R.-Monatsrechnung, d. h. das in einem Monat mit Rücksendungsrecht Bezogene wird am Ende des Monats bezahlt und im vierten Monat, soweit es nicht ab gesetzt ist, zurückgeschickt und gutgeschrieben. Um beim Übergang in das neue Rechnungswesen das Sortiment nicht über Gebühr zu belasten, könnten bei bestehender Vierteljahrsrechnung erstmalig die R. R.-Bezllge des ersten Vierteljahres erst im zweit- folgenden Vierteljahr zur Belastung kommen, also in der Zeit, in die die Rücksendungspflicht für die ersten beiden Monate fällt. Bei Monatsabrechnung hätte erstmalig im vierten Monat die Abrechnung zu erfolgen. Die so geschaffene Vereinfachung des bedingten Rechnungs- Wesens für alle Teile liegt auf der Hand. Es braucht in Zukunft nur ein Nechnungsblatt zu geben, das eine Übersicht über all« Bezüge gewährleistet. DieO.-M.-Rücksendungs-und-Abrechnungs- arbeiten entfallen ganz, bzw. verteilen sich gleichmäßig auf das ganze Jahr. Der Sortimenter wird sich die R. R.-Fakturen des Mai im August, des Juni im September usw. vornehmen und bei ihrer Durchsicht feststellen, was er gegebenenfalls zurück senden, was er behalten will. Eine Verständigung darüber, ob Nichtabgesetztes zur Verfügung bleiben soll unter Verlängerung des Rücksendungsrechtes auf weitere vier Monate durch Aus- *) »Vier» Monate sind nur ein Vorschlag: vielleicht erweist sich, i» Anbetracht der schlechten Berkchrsvcrhäitnisse und der häufigen Vor datierungen, ein Spielraum von fünf oder sechs Monaten als notivcndtg und zweckmäßig. S4S