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274 25 November 1911 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14746 Verlag solche im Werte von 3750 aus dem außerpreußischen Verlag im Reiche Werke im Werte von 61193 aus dem deutschen Verlage außerhalb des Deutschen Reiches Werke im Werte von 16 536 Das ergibt im ganzen eine Summe von 132 344 .S. Auf dem Wege der Pflichtlieferung erhält also die Königliche Bibliothek von den reichsdeutschen Erscheinungen 44 Prozent des Kaufwertes, vom deutschen Gesamtbuchhandel 38 Prozent. Für den Kauf neuer deutscher Bücher verausgabte sie 1910 im ganzen 42607 3<ritraldir,k1ion der Schulbüchervkrlägs in Wien. — Die »Korr. Wilhelm« meldet: Am 22. November hat der mit der Leitung der Zentraldirektion der k. k. Schulbücherverläge betraute Ministerialratvr. Franz Heinz die Agenden der genannten Behörde übernommen. Aus diesem Anlasse fand vormittags um 9*/« Uhr die Vorstellung des Beamtenkörpers der Zentraldirektion unter Führung des Sektionsrates 1)r. Halma im Bureau des Herrn Ministerialrates statt, bei welchem Anlasse dieser in großen Zügen das Programm entwarf, nach dem er bei der Leitung der Schul bücherverläge vvrzugehen gedenke. Im Anschluß hieran wurde auch der Beamtenkörpec des k. k. Schulbücherverlags in Wien empfangen. Direktor Regierungsrat Hentschel begrüßte den neuen Chef in einer kurzen Ansprache, in der er der Verdienste gedachte, die der nunmehrige Leiter der Zentraldirektion bereits als Referent im Ministerium für Kultus und Unterricht sich um die Entwicklung und den Ausbau der staatlichen Schulbücherverläge erworben hat. Ministerialrat l),. Heinz erwiderte hierauf in einer längeren Rede, in der er die Ziele darlegte, von denen er sich in seiner künftigen Amtswirksamkeit leitenlassen werde.AusgehendvonderTatsache,daß alles, wenn es nicht rückständig werden wolle, einer gesunden Ent wicklung folgen müsse, nahm er auch für die Verwaltung der Schul bücherverläge die Errungenschaften des modernen Geschäftslebens in Anspruch. Die seinerzeit begründete bureaukratische Einrichtung dieser staatlichen Verlagsanstalten dürfe einer gesunden geschäfts- mäßigen Gebarung nicht im Wege stehen. Nur auf diese Weise könne der staatliche Verlag der allgemeinen Wohlfahrt voll dienstbar gemacht und den idealen Aufgaben gerecht werden, die er den Allerhöchsten Intentionen gemäß zu erfüllen hat. Ministerialrat Heinz forderte die Anwesenden auf, ihn in diesem Sinne werktätig zu unterstützen und nicht zu übersehen, daß die neue Zeit in allen Belangen an die Menschen erhöhte An forderungen stelle. «L Das herabgefallene Firmenschild. Urteil des Ober- landesgerichts Celle vom 2. November 1911. (Nachdruck verboten.) — Dem Kaufmann W. fiel, als er die Tivolistraße in Hannover passierte, ein Firmenschild, das sich vom Haken losgelöst hatte, auf den Kopf und verletzte ihn erheblich. Auf seine gegen den Inhaber des Firmenschildes gerichteten Schadenersatzansprüche erwiderte dieser, daß nicht er, sondern der Schlossermeister, der das Firmenschild am Hause unfachmäßig befestigt habe, verant wortlich zu machen sei. Des weiteren wies er die vom Verletzten aufgestellte Behauptung, daß er sich erboten habe, für allen Schaden aufzukommen, als unrichtig zurück und machte geltend, auch wenn er eine solche Zusage gemacht habe, sei sie rechtlich unwirksam; denn sie stelle ein Schuldversprechen dar, das nach § 780 B.G.B. der schriftlichen Form bedürfe. Der beklagte Besitzer wurde jedoch sowohl vom Landgericht Hannover wie vom Ober landesgericht Celle zum Ersatz des Schadens verurteilt. Das Berufungsgericht entschied dahin, daß eigentlich der Schlosser- mcister, der das Schild am Haufe angebracht habe, zum Ersätze des Schadens verpflichtet sei. Der Inhaber des Schildes könne nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihm die Untüchtigkeit des Schlossermeisters bekannt war oder ihm bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennbar sein müssen. In dieser Richtung habe der Kläger aber keine Behauptungen aufgestellt. Indes gehe im vorliegenden Falle die Ersatzpflicht auf den Beklagten über, weil er ausdrücklich erklärt habe, für allen Schaden aufkomm en zu wollen. Es liege hier kein Schuld-, sondern ein Leistungsversprechen vor, das vom Kläger ohne Übernahme einer Gegenleistung stillschweigend angenommen worden sei. Die Parteien hätten den unmittelbaren Zweck und Be stimmungsgrund der Leistung, nämlich den Ersatz des vom Kläger durch Herabfallen des Schildes des Beklagten erlittenen Schadens, als Verpflichtungsgrund vereinbart. Nicht das Versprechen an sich, sondern nur in Verbindung mit seinem Bestimmungsgrund (orru-za), welcher den Inhalt der Leistungspflicht bestimme, sollte eine Verbindlichkeit schaffen. Es stehe nichts im Wege, solche Geschäfte nach dem Grundsatz der Formfreiheit der Verträge als rechtswirksam anzusehen, auch wenn sie mündlich abgeschlossen seien. (Vgl. Staudinger, Vorbem. zu § 780 III, Entscheidung des O L G. Frankfurt i. »Recht«, Ziff. 666, Seufferts Archiv. Bd. 65, S. 272.) (Aktenzeichen: 2 17 195/11.) Die Ortsgruppe München der Allgemeinen Vereinigung Deutscher BuchhandlungSgehilfen gibt dein Münchener Jung buchhand>-l in diesem Winterhalbjahr durch eine Vortragsreihe über die Herstellung des Buches Gelegenheit zur Weiter bildung. Die einzelnen Vorträge über Buchkunst, Technik des Satzes, des Druckes und der Illustration werden von künstleri schen und technischen Lehrkräften der Buchdruckerfachschule ge halten, die auch durch praktische Vorführungen in den Werkstätten und im photographischen Atelier versuchen werden, ihren Hörern den reichen Stoff näherzubringen. Besonders hervorzuheben ist das Entgegenkommen des Stadtmagistrats, der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Buchdruckerfachschule zur Verfügung stellte, sowie die Bemühungen und Anregungen der Herren Oberstudien rat I),-. Kerschensteiner, Direktor Professor Godron und Schulvor stand Hans Popp. Ae«e Bücher, oge für BuchbSndrer: in Loriin W. 66, ^'ram'.ö^isLds 8tr. 33 a. 8". 62 8. 1269 Nrn Personalnachrichten. Adalbert Meinhardt -s. — Die Schriftstellerin Marie Hirsch, bekannt unter dem Schriftstellernamen Adalbert Meinhardt, ist im Alter von 63 Jahren in Hamburg gestorben. Zu dem Besten, was sie geschaffen, gehört der Roman »Heinz Kirchner«, in dem die seelische und künstlerische Erhebung über den Schmerz der Mutter siegt. Auch »Frau Hellfrieds Winterpost«, ein Roman in Briefen, wie ihre Novellen und Reisebeschreibungen, in denen neben feiner Psychologie ein sonniger Humor waltet, machten ihren Namen weiteren Kreisen bekannt. Sprechsaal. Zweierlei Preise. Heute früh erhielt ich ein Zirkular von I. I. Weber über die Extranummer der Jllustrirten Zeitung zur Feier des großen Königs. 2 ^ ord., 1 ^ 35 H netto, 10 Exemplare mit 50 A! Prächtig! Da kann man doch mal ohne großes Risiko 10 ^ verdienen und vielleicht noch mehr. Schon war der Bestellzettel ausgefüllt. Heute abend spreche ich zufällig mit einem Gymnasiasten und frage ihn, ob ihn die Nummer nicht interessiere. Jawohl, sagt er, wir haben schon alle unterschrieben, denn wir erhalten sie für — eine Mark! Mein Bestellzettel war noch nicht abgegangen; ein Glück, das ich auch allen meinen Kollegen von Herzen wünsche. Stolp, 21. November 1911. H. Langenhagen. Entgegnung. Die Einsendung entspricht nicht den Tatsachen: 1. handelt es sich bei der Preisermäßigung für Schulen, An gehörige des Heeres und der Marine, und zwar nur für diese gilt die Preisermäßigung, nicht um die Sonder nummer, für die keine Preisermäßigung eintritt, sondern um die Sonderausgabe (nur der redaktionelle Teil in steifem Umschlag), deren Vorzugspreis mit dem Preußischen Kultusministerium vereinbart worden ist; 2. wird diese nicht den oben Erwähnten zum Vorzugspreise von 1 ^t, sondern für 1 20 4 bei Bestellung von mindestens 10 Exemplaren geliefert und selbstverständlich auf Wunsch durch Buchhandlungen, so daß diese also mindestens 20 Prozent 1910*