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14742 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 274, 25. November 1911. liche Bezeichnungen und Ausdrücke recht langsam bis zum wirk lichen täglichen Gebrauch einbürgern Dem soll entgegengewirkt werden durch die beachtenswerte Einführungsverfügung des Kriegsministers, die besagt: Die Verdeutschungen und neuen Be zeichnungen sind im Schriftverkehr allgemein anzuwenden und auch auf den Zeichnungen allmählich durchzuführen. Anmeldung von Änderungen der Bezugsbedingungen bei der Poftanstatt. — Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, die vom 1. Januar 1912 ab eine Änderung der Bezugsbedingungen ihres Blattes beabsichtigen, müssen die Änderung bis zum 27. November angemeldet haben. Die in Betracht kommende Be stimmung der Postordnung (Abschn. V, Abt. 3 § 2^ ) lautet: Änderungen oder Ergänzungen der ZeitungSpreisliste erfolgen durch Nachträge, die am 8. jedes Monats sowie am 20. jedes letzten Monats im Vierteljahr erscheinen. In diese Nachträge werden die Anträge der Verleger ausgenommen, sofern sie späte stens acht Tage vorher vollständig und fehlerfrei zur Kenntnis des Postzeitungsamts gelangt sind. Änderungen der Bezugs bedingungen (Zahl der Ausgaben, Bezugszeit, Bezugspreis) sind nur zum Beginne der regelmäßigen Bezugszeiten zulässig — d. i. bei Zeitungen mit vierteljähriger Bezugszeit zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober, bei Zeitungen mir halbjähriger Bezugszeit zum 1. Januar oder 1. Juli, bei Zeitungen mit ganzjähriger Bezugszeit zum 1. Januar — und müssen bei der Verlags - Postanstalt spätestens drei Tage vor Beginn des letzten Monats der laufenden Bezugszeit angemel- det werden. »Das deutsche Eisenbahnwesen der Regenwart.« — Die Firma Reimar Hobbing in Berlin bittet uns mitzuteilen, daß das von ihr herausgegebene Werk »Das deutsche Eisenbahnwesen der Gegenwart«, von dem demnächst Übersetzungen in französischer, englischer und spanischer Sprache erscheinen sollen, auf der Turiner Weltausstellung mit der Medaille des Ehren diploms ausgezeichnet worden sei. Wir kommen diesem Wunsche gern nach und sind überzeugt, daß auch das deutsche Sortiment das großangelegte Werk durch umfassenden Vertrieb auszeichnen würde, wenn der Verlag es nicht — wie aus dem Sprechsaal. Artikel in Nr. L18 hervorgeht — vorgezogen hätte, das Fett vor- her von der Suppe zu schöpfen. Im Kunstsalon Paul Eassirer in Berlin ist vor einigen Tagen die neue Ausstellung eröffnet worden, die neben den neuesten Werken von Max Liebermann Arbeiten von Konrad von Kardorff und Martin Bloch enthält. Außerdem sind aus gestellt Werke von Cezanne, Degas, van Gogh und Plastiken von Tuaillon, Glicenstein und Kroner. Journal-Lesezirkel. (Vgl. Nr. 141 und 144 d. Bl.) — In Nummer 4 des »Zentral-Anzeigers für den Deutschen Buch- und Zeitschriftenhandel« (Redakteur Rob. Weidenhagen, Hamburg) be findet sich ein sehr scharfer, gegen mich gerichteter Artikel, in dem das von mir auch in diesem Blatt besprochene Zirkular über Auflösung meines Journal-Lesezirkels einer über das Ziel weit hinausschießenden Kritik unterzogen wurde. Die betreffende Nummer scheint an alle Besitzer von Journalzirkeln direkt verschickt worden zu sein. Ich nehme an, daß der Artikel schon seines ganzen Tones wegen von den Kollegen richtig ein geschätzt worden ist. Aber trotzdem hätte ich es gern gesehen, wenn in der Zeitschrift selbst ein von mir eingesandter Widerruf erschienen wäre. Das ist jetzt unmöglich, da Herr Weidenhagen inzwischen die Redaktion niedergelegt hat. In welcher Weise Herr W. kämpft, möchte ich an einem Beispiel erläutern. In seinem Artikel sagt er u. a.: »Ein Blick in die Versandliste eines Deckelverlags (Journal- Umschläge) bestätigt das eben Gesagte, denn in derselben figurieren Lesezirkel mit einem jährlichen Deckelverbrauch von 40 Exem plaren. Auch Herr Sünderhauf setzt wöchentlich 30 Hefte in Umlauf; ja mit solchem Umsatz hat man doch nicht das Recht, öffentlich über die Unrentabilität zu klagen.« Ich sandle darauf Herrn W. verschiedene meiner Deckel ein, woraus er ersehen mußte, daß er unmöglich meinen Umsatz fest- stellen konnte. Darauf schrieb er mir persönlich, die Zahl 30 sei ein Druckfehler, es müsse300 heißen, oderjährlich 16000, eine Zahl, die übrigens ebenso falsch ist wie die frühere. Wie stimmte aber nun sein Beweis? Gerade der geringe Umfang sollte mir doch kein Recht geben, zu klagen. In der folgenden Nummer seines Blattes brachte Herr W. eine Notiz, worin er zwar meinen Eigenschaften als Mensch und Fachmann Gerechtigkeit widerfahren läßt, gleichzeitig aber bemerkt, daß er von seinem Artikel selbst nichts widerrufen möchte. Wörtlich heißt es darin: »von einem Widerruf unseres Artikels kann keine Rede sein, denn derselbe registriert lediglich die Tatsachen usw.«. Das Wort Tatsachen wird durch den oben mitgeteilten Druckfehler, von dem die Leser nichts erfahren, genügend illustriert. Nordhausen. Curt Sünderhauf, in Fa. G. Wimmer's Buchhandlung. Jugendschriften-Berzeichuisse und »Ausstellungen. Wir haben bereits bei früheren Gelegenheiten darauf hin gewiesen, daß der Buchhändler versuchen soll, auf die Bit- dungsbestrebungen seiner engeren Heimat Einfluß zu gewinnen und sie zu sich herüberzuziehen. Denn wer wäre wohl mehr als er berufen, sich der auf eine Propaganda guter volkstümlicher Literatur gerichteten Bestrebungen anzu nehmen und so den Boden für eine Saat zu bereiten, deren Früchte von Rechts und Gesetzes wegen ihm zu gute kommen? Leider ist das Fragezeichen am Schluffe des vorstehenden Satzes nicht nur aus grammatischen Gründen berechtigt, sondern ebenso oft aus der Auffassung vieler dem Buchhandel fernstehenden Kreise, diese Bestrebungen für sich oder ihre Kassen geschäftlich auszunutzen und nicht mit dem Buchhandel Hand in Hand zu arbeiten, sondern gegen ihn Stimmung zu machen. Wo es den betreffenden Kommissionen und Vereinen nur darauf ankommt, für gute Bücher einzutreten und auch den Schein von Nebenwirkungen geschäftlicher Art zu vermeiden, läßt sich auch eine Form finden, die die Rechte des Buchhändlers wahrt, ohne den Zweck der Agitation irgendwie zu beeinträchtigen. Eine solche Verständigung — und zwar möglichst vor Drucklegung der empfohlenen Bücherverzeich nisse — liegt im Interesse aller Beteiligten, und wenn man vielleicht um die geeignete Form, in der den Wünschen des Buch Handels Rechnung getragen werden kann, in Verlegenheit sein sollte, so empfehlen wir die einleitenden Sätze, die der Verbandsbibliothekar Kaisig in Gleiwitz dem kürzlich von ihm in Gemeinschaft mit den Prüfungsausschüssen für ober schlesische Volksbüchereien herausgegebenen Verzeichnis billiger, guter Sammlungen von Jugend« und Volksschriften mit auf den Weg gegeben hat. »Das nachstehende Verzeichnis«, so lauten sie, »eine Erweiterung unserer vor drei Jahren erschienenen ersten Auswahl, bietet inhaltlich wertvolle, gut ausgestattete und nach jeder Richtung hin einwandfreie Schriften in der Preislage bis zu 30 «Z. Vom anständigen Buchhandel als Ersatzmittel für Die Schundliteratur ins Leben gerufen, erweisen sich diese ichmucken Büchlein mehr und mehr auch jür andere Zwecke in Schule und Haus als vortrefflich geeignet. Manche von ihnen sind mit ihren reizenden bunten Bildern für Geschenke, Massenvertei lungen usw. wie geschaffen. Wir haben den oberschlesischen Buchhandel ersucht, diese Schriften stets, besonders aber um die Weihnachtszeit, am Lager zu halten und weitere Kaufgelegenheiten dafür möglichst in jeder Stadt und in jedem Dorfe zu schaffen, empfehlen also, sich an diese Stellen zu wenden. Sollte wider Erwarten der örtliche Buchhandel versagen, so wende man sich an Priebatschs Buch handlung in Breslau oder unmitte bar an die im Verzeichnis ge nannten Verlage. Proben dieser Schriften sind allen Volks büchereien mit Einschluß der Wanderbüchereien des Regierung-.-- bezirks Oppeln überwiesen worden und können dort eingesehen werden.« AuS der Berliner Königlichen Bibliothek. — Um fest, zustellen, wie sich die Erwerbungen der Berliner Königlichen Bibliothek zur Gesamtheit der Neuerscheinungen des deutschen Buchhandels verhallen, ist eine Aufrechnung für 1910 vorgenommen worden, über deren Ergebnis das Zentralblatt für Bibliotheks wesen wie folgt berichtet: Aus dem ablieferungspflichtigen Verlage der altpreußischen Provinzen und Schleswig-Holsteins kamen Werke im Betrage von 50 865 aus dem sonstigen preußischen