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den, der Commissionslägcr bei Committentcn, Buchbindern u. s. w. erinnert. Wenn aber einer solchen „Bitte" bezüglich einer im Laufe dieses Jahres versandten Neuigkeit z. B. bcigcfügt steht: „Nach dem 1. Juli d. I. kann ich keine Re mittenden mehr davon an nehmen, sondern muß sic mit Bezugnahme hierauf zu- rückweiscn", so ist dies ein Eingriff in die Rechte des Sortiments buchhandels, wogegen ein für allemal entschieden Verwahrung ein gelegt werden soll. Es gereicht mir zur besonderen Freude, bei dieser Gelegenheit das vorzügliche Merkchen: „Die Usancen des deutschen Buchhandels und der ihm verwandten Geschäftszweige, von August Schürmann", citiren zu können. Der Hr. Verfasser sagt Seite 69 u. f. in dem Capitcl über „das Geschäftsvcrhältniß zwischen Verlags- und Sorti mentshandel" : Sobald eine ä condition-Sendung mit gegenseitigem Wissen und Willen erfolgt, resp. vom Sortimenter, wenn sie unverlangt kam, still schweigend acceptirt ist, unterwerfen sich beide Theile allen Folgen, welche aus dem dadurch begründeten Geschäftsverhältnitz nach den buchhändlerischen Usancen und der Natur der Sache herzuleiten sind. Sollen Ausnahmen stattfinden, so können diese immer nur durch ausdrücklichen Vorbehalt des Verlegers bei Ankündigung der betreffenden Artikel oder seitens des Sor timenters bei Uebersendung seines Auftrags erwirkt werden. Jeder so ge artete Vorbehalt des Verlegers ist nichtig, wenn er erst mit der Sendung selbst erfolgt, ebenso kann sich der L-ortimenter nichts von den herrschen den Bräuchen Abweichendes ausbedingen, sofern die Sendung in seinem Aufträge geschehen ist, wohl jedoch, wenn sie unverlangt kam, womit dann aber auch sein etwaiger Anspruch auf Vergütung der Frachtspesen u. dergl. wegfällt. Der deutsche Buchhandel hat Jahresrechnung, welche vom l. Januar bis ultimo Dccember läuft, und das in diesem Zeitraum Versandte ist zur Leipziger Ostermesse des daraus folgenden Jahres zur Verrechnung fällig. Dem entsprechend gesteht der Verleger durch die L coud.-Sendungen dem Sortimenter das Recht zu, den Inhalt derselben bis zur Ostermesse nach dem gültigen Rech nungsjahr zu seinen Zwecken zu verwenden, während der Sortimenter die Verpflichtung übernimmt, die betreffenden Artikel bis zum nämlichen Termin entweder zu bezahlen oder zurückzusenden. Diesen prägnanten Aeußerungcn zufolge, welche aus der Natur des ä cond.-Geschäfts geschöpft sind, ist es ganz klar, daß der Sor timenter nicht verpflichtet ist, einer Remissions-Aufforderung im Laufe des Rechnungsjahres Folge zu leisten, der Verleger aber kein Recht hat, innerhalb dieses Zeitraumes Neuigkeiten mit der Beding ung zurückzuverlangen, daß er sie nach einem gewissen, von ihm will kürlich bestimmten Termin v o r der nächsten Ostermesse nicht mehr zurücknehme. Er muß daher z. B. das vom 1. Januar bis 31. De- cember 1868 pro novitate oder n cond. Gelieferte Ostermesse 1869 zurücknehmen, vorherige Remission ist freier Wille des Sortimenters. Nur wenn der Verleger jene Geschäftsnorm mit dem Sortimen ter vorher vereinbart, oder bei Ankündigung des betreffenden Artikels eine solche Klausel beifügt, dann ist der Sortimenter an den Rcmis- sionstermin gebunden, weil er durch den Bezug diese Verpflichtung stillschweigend übernimmt. Da-in letzter Zeit öfters solche Ilebergriffe von Verlegern vor- gekommcn sind, so wäre ein Protest dagegen von Seiten des Sorti mentsbuchhandels am Platze; jedenfalls aber werden noch anderweitige Meinungsäußerungen darüber willkommen sein. A. L. T. Miscellen. Leipzig, 9. Juli. Die allen Bibliophilen und besonders Goethe-Sammlern bekannte Bibliothekdes verstorbenen Edward Dorer-Egloff in Baden bei Zürich ist, wie wir soeben erfahren, hier eingetroffen, um im Laufe des Herbstes im T. O. Weigel'schen Auctionsinstitute versteigert zu werden. Der Name des Hingeschie denen wird genügen, um allen Bibliophilen und Literaturfreunden das Gedächtniß an einen unserer eifrigsten Büchersammler wach zu rufen, einen Büchersammler, der nicht nur Goethe und Schiller bei seinen Ankäufen berücksichtigt, sondern in dessen Bibliothek die älte sten und schönsten Ausgaben älterer deutscher Dichter wie auch die der neuern und neuesten Zeit sich vorfinden. Außerdem ist sie reich au orientalischer und englischer Literatur, besonders Shakspereana. Die Goethe- und Schiller-Abtheilung wäre wohl würdig, unscrm Va terlande in dieser fast absoluten Vollständigkeit erhalten zu werden! (Dtsch. Allg. Ztg.) Von dem Hinrichs'schen halbjährlichen Verzeichniß der Bücher, Landkarten rc. ist soeben das erste Semester von 1868 in der allbekannten fleißigen und sorgfältigen Bearbeitung erschienen. In unseren Ateliers, sagt die „Times", haben wir eine Presse geprüft, welche alles übertrifft, was bisher auf dem Gebiete der Druckerei erfunden und geleistet worden ist. Endloses Papier wickelt sich um eine Rolle, welche, je nach Bedarf, der Presse Papier liefert. Die Maschine kann auf diese Weise in einer einzigen Stunde 46,000 Bogen liefern; so etwas Unerhörtes ist noch nicht dagewcsen; aber dabei schneidet die Maschine auch noch die Bogen ab, falzt sie und liefert einen nach dem andern ab. rVeuer .cktt-erger /ür unck 8er- nusASA. von Or. I. Oetrillolckt. cksllrA. 1868. Hebt 7. lull ult: 2ur Oittsratur cker RrisAv in Oolgo cker Oraurösi- selleu Revolution 1789—1815. (RortestLuuA.) — 2nr 6oetlle-, I-esmuA- uuäLelliller-Iütters.tui'. (OortsetruuA.) — Das Re^lemeut cker Nstiooalllillliotllele 2u ^.tllsn. Vou Or. 8. LtsLsnllagen. — Oie Lillliotllell Victor Oousiu's. — luttsrutur uuä Niscsllsu. — Oie Lillliotllell cker Oeutscllsu OuntsASLsIlsollukt in Oresckeu. — ^.llxernsius Lillliogra- pllie. Verbote. Vom Rath der Stadt Leipzig ist unterm 6. Juli die Schrift: Friedrich's praktische und commcrcielle Leitung der Baumwoll spinnerei rc. Reichenberg 1868, Schöpfer, wegen des darin enthaltenen widerrechtlichen Nachdrucks aus: „Neste, die englische Baumwollcn-Manufactur der neuesten Zeit" (Heidel berg 1865, Bassermann) provisorisch mit Beschlag belegt worden. Ebenso unterm 9. Juli: Jllustrirter deutscher Familien-Kalcnder 1868. Leipzig, Minde. wegen seines als widerrechtlichen Nachdruck zu betrachtenden Titels von der Schrift: „Jllustrirter Familien-Kalender 1868", Leipzig u. Dresden, Payne. Neuigkeiten der ausländische« Literatur. Französische Literatur. 4.. ckouee sna ckana la llsute Lllliopie lltdyaainie). Tome 1. In-8., iu-625 p. et 1 carte. Paria, Ilscllette L Oo. 7 kr. 50 o. ^nour, L., L L 6 cku travailleur. ln-18 jeaua, 323 p. Paria. llacllette L Lo. 3 kr. 50 o. XiounvnnsL (v'). — 1,6 toku-llollu ck'uo Ijvre 8SN8 titre; pur UN llomme aana ßene, L. ck'^ixueperas. In-8., X-36S p. Paria, lllllr. inter nationale. 6 kr. 4uvniLv, 8., Tratte oowplet cke la Stomatologie, comprenant: I'ana- tomie, la pllvaiologie, la patkologie, la tllörapeutique, I'iixgiöne et le protlleae cke la lloucke. l. Partie. In-8., 296 p. Paria. Loeeor. 5 kr. 488ILU, v'. Iliatoire naturelle cku langsge. lle langage graplliguo. In-12., 167 p. Paria. 6. vaiiliöre. 2 kr. 50 o.