1134 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. ^ 43. 22. Februar 1915. vr. Waltlier stolliLcliilä in llerlin Orokkerroßs!. Hess. bioiverlsAsbuciiliäricller <I In ersclieint soeben: Die 81euern in DeutscklanZ Lin Leilkaclen von Or. Julius Wolf Oekeimer pe^ierun^srat, o. Professor 6er Ltasts wissen sctiskten an 6er 'lecbniscken plocksebule periin. Prei8 I Hlark Oss Lteuers^sism 6es Deutschen peicbes un6 6er 6un6esstas!en wir6 liier mit seltener Kiarbei! 6urcli!sucktet. kei ailer Kürre wir6 erscliöpfenne Auskunft geboten über 6ie Prinzipien un6 Linrel- beiten 6er Aexenwärtixen kesteusrun^ in peicb, pinrelstaaten un6 Kommunen, über 6is Verteilung 6er Steuerlast auf 6ie versckieüenen Levöllrerungs- gruppen un6 über 6ie l'snüenren 6er weiteren Lnt- vviclrlung 6es 6eutscben kssteuerungss>stems. üerar/e r/r ck/" rrac^s/err wir6 eine weit verbreitete Kenntnis 6er Zusammenhänge nottun. Leibst im balle einer ssbr reicb bemessenen Kriegs- snisckäüigung, 6ie uns 6er Lorgs 6er Verzinsung 6er Kriegs- un6 petsblissementssnleiken entkebt, wer6en neue Abgaben kaum vermei6ück sein, ru- msl gewisse Lteuern nscb 6em Kriege in ibrem Ertrags stark aurückgeken werben. §o lvrrÄ ckr" /.ese/", /roWsr/M /?/r/r/r.-r/F- arr^ö>e, arrs ülem LVrrr/Äm r/er rrrrr/ /l^- können wir ausnahmslos nur noch bar ohne Nemissionsrecht liefern. Wir werden uns gegebenenfalls auf diese dreimalige Ankündigung berufen. Verlag der Lustigen Blätter Berlin. Zur Beachtung! Inserate flir den Illustrierten Teil des Börsenblattes muffen wenigstens 10 Tage vor dem Erscheinungstermin der Anzeigen bet der Geschäftsstelle vorlicgen. Soeben erschien: Gesetz betreffend die llnterstnSnng im Antillen in de» Menst eingetretener Rnnnsltznsten. Vom 28. Februar 1888 in seiner Neufassung vom 4. August 1914 nebst den preußischen, bayerischen, württembergifchen und badischen Ausführungsbestimmungen und den Bundesratsverordnungen betreffend Wochenhilfe während des Krieges, Mit Erläuterungen von Arthur Liebrecht, Magistratsrat in Berlin. Zweite, vermehrte Auflage. Gebunden 2 Nicht allein der schnelle Absatz, welchen die erste Auflage des kleinen Kommentars gefunden hat, sondern auch die Aus gestaltung des Kriegsunterstützungswesens durch zahlreiche Aus- führungsbestimmungen der Bundesstaaten und die Festlegung strittiger Begriffe in einer fünfmonatigen Praxis haben eine neue Auflage bedingt, welche die Erläuterungen nunmehr zu einem wohl alle Zweifelsfragen behandelnden kleinen Werke gemacht haben. Neben der Vermehrung der Anmerkungen zu dem Gesetz sind die Ausführungsbestimmungen der größeren Bundesstaaten wiedergegeben, wobei Wiederholungen möglichst vermieden worden sind. Schließlich ist die Bundesratsverord- nulig über die Gewährung von Wochenbethilfen kommentiert, da sie mit dem Kriegsuntersttttzungswesen in innerem Zu sammenhang steht. Es eignet sich die neue Auflage daher ins besondere auch für den Geschästsgebrauch der Krankenkassen, während sie für die Organe der amtlichen und privaten sozialen Fürsorge, insbesondere für die Unterstützungskommissio- nen, unentbehrlich sein dürfte. Ich bitte auf beiliegendem Zettel gefälligst umgehend zu verlangen. Berlin W. 9, den 19. Februar 1915. Franz Vahlen.