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Redaktioneller Teil. 246. 24. Oktober 1916. 8 2. Uber Liefcrungsverträge der in dein § 1 Abs. 2 bezeichneten Art haben die Vertragsteile der Rcichsstelle ans Verlangen Auskunft zu erteilen. Insbesondere sind Vertragsurkunden, Briefe und Rech nungen vorzulcgcn. 8 3- Ergeben sich bei Anwendung des 8 1 Streitigkeiten, so entscheidet die Reichsstelle endgültig. Die Vollstreckung der Entscheidungen der Neichsstelle erfolgt unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung. 8 4. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: 1. wer vorsätzlich entgegen einer für ihn getroffenen Entscheidung der Reichsstelle maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier zu einem anderen als dem von der Neichsstelle festgesetzten Preise absetzt; 2. wer die gemäß 8 2 erforderte Auskunft nicht innerhalb der gesetzten Frist erteilt, die Einsicht in Vertragsurknnden, Briefe oder Rechnungen verweigert oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. 8 5. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers, vr. Helfferich. (Reichs-Gesetzblatt Nr. 234 vom 20. Oktober 1916.) Die 9. Konferenz der Zentralstelle für Volkswohifahrt findet am Donnerstag, den 16., und Freitag, den 17. November, im Fcstsaal des Charlottenburger Rathauses statt. Die Tagesordnung lautet: Zwang und Freiheit in der Jugendpflege. Einleitung: Zwang, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung als Erziehungsmächte. I. Teil: Was kann in der Erziehung der Heranwachsenden in der Form eines Obligatoriums geleistet werden? (zwei Vorträge: der eine mit Bc- rücksichtiung der männlichen, der andere mit Berücksichtigung der weiblichen Jugend). II. Teil: Welche Aufgaben fallen der freiwil ligen Jugendvcreinsarbcit zu? (zwei Vorträge: der eine mit Berück sichtigung der Vereine, die vor allem sittliche Erziehung treiben, der andere mit Berücksichtigung der Vereine, die die körperliche Ausbil dung betonen). III. Teil: Die Jugendbewegung. Nach den ein zelnen Vorträgen findet eine freie Anssprache statt. Am Freitag, den 17. November, nachmittags, wird sich an die Hanptkonfercnz die jährliche (VII.) Konferenz für Jugcndpfleger und Jugendpflcge- rinnen der Zentralstelle für Volkswohifahrt im Berliner Lehrerver- einshans anschließcn. Deren Tagesordnung lautet: 1. Wie kann durch die Jugendpflege der Wille zum Durchhalten gestärkt werden? 2. Was kann von den beschränkenden KricgsHaßuahmen ans dem Gebiete des Jngendschntzcs in den FricdcnsMstand übernommen werden? mische Hochschule umgewandclten Universität an den Lehrkörper statt, der unter Führung des Rektors Hoffmann vollzählig erschienen war. Dem schlichten Akt der Übergabe wohnte anher dem Generalgouver neur mit seinem militärischen und Zivilstabe auch der Vertreter des Reichskanzlers bei. Unter den Vertretern verschiedener Bundesstaaten befand sich der bayerische Kultusminister. Staatliche Prüfung der Papicrprcise in Amerika. — Der Kongreß der Vereinigten Staaten hat vor längerer Zeit einen Ausschuß einge setzt, der prüfen sollte, ob die Erhöhung der Selbstkosten in der Papier macherei die in letzter Zeit eingetretenen Erhöhungen der Zeitungs papier-Preise rechtfertige. Jetzt hat der Senat auf Antrag des Senators Fletcher beschlossen, den Wirkungskreis dieses Ausschusses zu erwei tern. Er soll nämlich nicht nur die Berechtigung der Preise für Zeitungspapicr prüfen, sondern für alle Arten von Papier, die znm Drucken und Binden verwendet werden. Er soll auch ergründen, ob durch Preissteigerungen das Antitrust-Gcsctz in irgend einer Weise verletzt und ob für Bedürfnisse des Staates ans Kanada eingeführtes Papier verwendet wurde. (Papier-Zeitung.) In Österreich verboten: Das Wort. Zeitschrift für Leben, Kunst und Sprache. Nr. 3. Zürich. — Ues ma88aere8 et Ir» tntte cke Nou8etr-8a880un (^.rmsnie). Oenk 1915, Uckition Organ cku Lureau international cke la paix. Ar. 5/10. Lern, Uüetiter L Oie. — Das neue Europa. Nr. 11. Zürich, Schweizer Druck- und Verlagshaus. — lUouvement kemini8te. llr. 47. Oenk — Israelitisches Wochenblatt fiir die Schweiz. Nr. 38. Zürich. — Internationale Rundschau. Heft 11. Zürich, Persoualimchrichteu. Auszeichnungen. — Herrn Neinhold Schubert, Inhaber der Verlagsbuchhandlung und Konzertdirektion seines Namens in Leipzig, ist das K r i e g s v e r d i c n st k r e u z verliehen worden, wäh rend Herr Paul Stiehl in Leipzig mit der Silbernen Medaille des Türkischen Noten Halbmonds ausge zeichnet wurde. Gestorben: am 14. September an den Folgen seiner schweren im Felde erlittenen Verwundungen Herr Fritz Schröder aus Verden, Musketier in einem Infanterie-Regiment. Der Vorstorbene gehörte 7 Jahre lang als Gehilfe der Firma Rühle L Schlenker in Bremen an, die in ihm einen treuen und gewissenhaften Mitarbeiter verliert. Frist Bohle I. —Im Alter von 43 Jahren ist der bekannte Maler und Radierer Fritz Böhle in Frankfurt a. M. gestorben. Böhles Be deutung liegt ans dem Gebiete der Radierung, auf dem er sich be sonders im Sinne der alten deutschen Meister betätigt hat. Neue Verbote im Bricsmarkcuhandel. — Mit Rücksicht darauf, das; die Einfuhr ausländischer Brief- und Wohltätigkeitsmarkcn seit dem 27. Februar 1916 völlig verboten ist, bestimmt das Oberkommando in den Marken: Ankündigungen des Verkaufs oder sonstigen Ver triebes von Postwertzeichen und Wohltätigkeitsmarkcn durch Personen, die sich im Anslande aufhalten, oder durch Firmen, die im Auslande ihren Sitz haben, sind verboten. Personen und Firmen, die sich im Jnlande befinden, ist die Ankündigung des Verkaufs und Vertriebs solcher Postwertzeichen und Wohltätigkeitsmarken verboten, die seit Beginn des Krieges vom feindlichen Ausland oder seit dem 27. Februar 1916 vom neutralen Ausland ansgegeben worden sind. Die Verbote beziehen sich nicht nur ans Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch ans Ankündigungen in Katalogen und Gc- schästsanzeigen jeder Art. Durch die Verbote werden Mitteilungen des Erscheinens von Neuheiten nicht betroffen, wenn sie nur der In formierung der Interessenten dienen und keine Preisangaben enthalten. Die Einfuhr von ausländischen Briefmarken-Zeitungen und -Kata logen ist verboten. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die vor stehenden Bestimmungen treten mit dem 20. Oktober in Kraft. Die Einweihung der Universität Gent. — Am 21. Oktober fand in der Aula der Universität in Gent durch den Generalgonverncur Generaloberst Freiherrn v. Bissing die Übergabe der in eine vlä- Joh. Ev. v. Belser f. — In seinem Geburtsort Villingendorf bei Rottwcil ist am 20. Oktober der Ordinarius der katholisch-theologischen Fakultät Tübingen und ihr Senior, Dr. tkieol. Joh. Ev. v. Belser, nach kürzerer Krankheit im Alter von 65 Jahren verschieden. Er hat einen großen Teil der heutigen katholischen Geistlichkeit Württem bergs in das Verständnis und den Gebrauch des Neuen Testaments eingcführt und sein Lchrgebict durch eine Reihe wertvoller Bücher und viele Aufsätze und Abhandlungen bereichert. Josef Florschiist f. — In Agram ist dieser Tage Prof. Or. Joses Florschütz im Alter von 52 Jahren gestorben. Er entstammte einer schon zu Anfang des vorigen Jahrhunderts slawisierten Eiuwandercr- familie und hatte an der Agramer Hochschule den Lehrstuhl für sla wische Philologie inne. Seine Hauptwerke sind »Die Einflüsse der Turkotatarcn und Germanen auf die Slawen*, »Die Litauer«, »Grammatik der kroatischen Sprache«. Otto Borngrübcr f. — Wie ans Lugano gemeldet wird, ist dort der Schriftsteller I)r. Otto Borngräber im Alter von 42 Jahren ge storben. Außer Gedichten im Stile Nietzsches schrieb Borngräber eine Reihe Dramen, von denen »König Fricdwahn« (1905) und das erotische Mysterium »Die ersten Menschen« (9. u. 10. Ausl. 1912) so wohl wegen der Kühnheit der Sprache als auch in stofflicher Beziehung Aufsehen erregten. 1336