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11614 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. 229. 1. Oktober 1912 Gesangsanfführungen, der Kostümquadrillcn und den musikalischen ^ Ulk ins Leben. Später erweiterte er seine Firma, indem er ein neues Glied, und zwar die Vertretung der Aufführungsrechtes den Bühnen gegenüber hinzufügtc. Die ersten Autoren, die er vertrat, waren der beliebte Opercttenkomponist Paul Linckc, dem sich Otto Erich Hartleben u. a. zngesellten. Die außerordentlichen Erfolge, die die bekannten Autoren mit ihren Werken erzielt haben, lassen erkennen, das; Herr Bloch auch bei diesem neuen Zweig seines Unternehmens eine glückliche Hand gehabt hat. Am 10. Jan. 1905 übernahm er den Vertrieb der Deutschen Bühne G. m. b. H., die zu ihren Hanptautoren den Engländer Oscar Wilde zählte, und drei Jahre später erwarb er durch Ankauf den Verlag A. Entsch. Mögen dem tüchtigen Manne, der im rüstigen Alter von 53 Jahren steht, noch viele Erfolge ans dem von ihm erwählten Gebiet be schicken sein! Das ist unser Glückwunsch zum Jubiläum, dem sich gewiß viele Berufsgenossen anschließen werden. 50jähriges Jubiläum. — Herr Franz Toepfer kann am heutigen Tage ans vollendete 50 Jahre Tätigkeit im Welthause F. Volckmar in Leipzig znrückblicken. Der heute im 67. Lebens jahre Stehende kam als 17 jähriger zu Volckmar, nachdem er vor her in andern Leipziger Kommissionsgeschäften gearbeitet hatte. 50 Jahre hat der unermüdlich tätige, immer liebenswürdige Mann seines Amtes am Zettelkasten des großen Kommissionsgeschäfts ge waltet. Scheinbar eine unbedeutende Tätigkeit und doch so wichtig, denn jeder Buchhändler weiß davon zu sagen, welche Mühe und wieviel Arger ein fehlgegangener Zettel verursachen kann. Mit den Chefs und Kollegen des großen Hauses vereinigen wir unsere Glückwünsche für eine glückliche Zukunft. 40jährigeS Inhaber-Jubiläum. — Der im Berliner Buchhandel allgemein bekannte Buchhändler Herr Hofbuchhändler Georg Earl Theodor Bath kann heute ein 40jähriges Jubiläum begehen, denn dieser Zeitraum ist verstrichen, seit er Inhaber der hoch geachteten Buchhandlung wurde. Das schon 1816 gegründete Geschäft wurde am 1. Januar 1849 von Ernst Siegfried Mittler, seinem ersten Besitzer, an Alexander Bath verkauft. Ihm trat am 1. Oktober 1872 der heutige Jubilar zur Seite der noch bis zum Jahre 1878 mit seinem Vater Zusammenarbeiten konnte. Seit 28. Mai desselben Jahres ist er Alleininhaber. Als besten Wunsch für seinen heutigen Ehrentag sprechen wir den aus, daß es ihm vergönnt sein möge, in Frische und Gesundheit das goldene Inhaber-Jubiläum zu begehen. SprechsaaL. Anfrage und Bitte. Vor vielen Jahren bezog ich einmal Schaufenster-Plakate in der Größe 8 zu 28*/r em auf schwarzem Karton in Silberdruck sehr hübsch ausgeführt (z. B. die Worte Klassiker, Märchenbücher, Notizbücher, Lesezirkel, Leihbibliothek usw. enthaltend), die mit der Zeit schlecht und unansehnlich wurden. Größere Plakate gibt es ja in Menge, aber gerade in dieser Größe, fein ausgeführt, herrscht Mangel. Vielleicht kann ein Kollege mir freundlichst eine Bezugsquelle an geben. Gern würde ich noch erfahren, von wem Segeltuchmappcn für den Transport der Zeitschriften-Kontinuation zu beziehen sind oder ob sich Ol- resp. Wachstnchpapier hierzu besser eignet und wer solches liefert. Mit Dank im voraus ü. in I. »Polytechnik, G. m. b. H, Düsseldorf.« Diese Firma vertreibt ein »Jahrbuch Deutschlands Bergwerke und Hütten« bereits in 9. Auflage, die im Februar dieses Jahres erschien. Wir bestellten dasselbe zurzeit und wurden aufgefordert, den Betrag von 12 ^ vorerst einzusendön. Das geschah,- ver gebens warteten wir nun auf Lieferung des Werkes. Wiederholte Reklamationen hatten keinen Erfolg. Wir übergaben nun die An gelegenheit unserem Rechtsanwalt und ließen es bis zur Pfändung weitergehen. Letztere fiel ergebnislos aus, indem angegeben wurde, daß die Firma aufgelöst sei usw. Wir haben zu dem bezahlten Werk, das wir nicht erhalten haben, nunmehr die Gebühren der Pfändung auch noch zu bezahlen, was nahezu 20 ausmacht. Ist cs vielleicht einigen der Herren Kollegen ebenso ergangen mit obiger Firma? Zn gemeinsamem Vorgehen bitten wir sich mit uns in Verbindung zu setzen. Frankfurt a/M., 28. September 1912. Jos. Strauß'schc Buchhandlung u. Antiquariat. Preutz.-süddeutsche Klassenlotterie. Die Hoffnungen des Herrn Gg. Necknagel in seinem letzten Münchener Brief sB.-Bl. Nr. 221) auf eine spezifisch bayerische Lotterie sind durch die neuesten Beschlüsse der bayerischen Kammer mit der Annahme der preußisch-süddeutschen Klassenlotterie zu nächst begraben. Kann einer der norddeutschen Herren Kollegen vielleicht Erfahrungen Mitteilen, die er als staatlich konzessionierter Lotteriekollekte nr und Sortimenter gesammelt hat? Wir möchten eine Aussprache innerhalb des Börsenblattes vorschlagen, da diese Frage für uns Süddeutsche gegenwärtig von weiterem Interesse ist. 8. 8. Verlag oder Vertrieb? Darf ich sachkundige Kollegen um eine Meinungsäußerung zu folgender Frage bitten: Wenn ich aus einer Reihe von kunsthistorischen Monographien, die ein auswärtiger Unternehmer vorbereitet, vor Erscheinen die ganze Auflage eines bestimmten Bandes, der für meinen Ort lokales Interesse hat, von diesem Unternehmer erwerbe und zwar mit der ausdrücklichen Vereinbarung, daß der betreffende Band meine Firma als Verlagsfirma trägt, für Buchhändler und Private ausschließlich durch mich zu beziehen ist, keinerlei Hinweis auf die Serie als solche bzw. deren Verleger im Bande angebracht werden darf, wenn weiter ab gemacht ist, daß dieser Band im Börsenblatt als von meiner Firma verlegt angekündigt wird und das Buch dementsprechend in der Bibliographie von Hinrichs als von mir verlegt angeführt wird, kann mir jemand dann streitig machen, mich als den Verleger dieses Buches zu bezeichnen bzw. mir Irreführung vorwerfen, weil ich das Buch nur »zum Vertriebe« übernommen habe? Oder habe ich nicht vielmehr nach der ganzen Sachlage das aus- schießliche Recht, mich als Verleger der von mir übernommenen Auflage zu bezeichnen? Ist bei dem geschilderten Sachverhalte nicht vielmehr die von anderer Seite aufgestellte Behauptung, ich sei nicht der Verleger, ja nicht einmal der Kommissionsvcrlcger dieses Buches, sondern ich hätte nur auf Wunsch des Verlegers den Vertrieb übernommen, eine arglistige Verschleierung und auf gröbliche Täuschung bezeichnet Entstellung des klaren Rechtsver hältnisses, das mich zum alleinigen Eigentümer und Ver leger der für mich gedruckten Auflage macht? Wien, 28. September 1912. Josef Le nobel, Verlagsbuchhändler, Wien IX/1, Schulz-Straßnitzkygasse 14. Da uns der Herr Einsender in dem Begleitschreiben bittet, »auch gleich selbst zu der Frage Stellung zu nehmen«, so möchten wir folgendes dazu bemerken: Unter Verleger versteht man denjenigen, der eine Druckschrift vervielfältigt und verbreitet. Es würde weder dem Wesen des Preßgesctzes, noch der vom Gesetz verlangten Klarstellung der Beziehungen der für den Inhalt einer Druckschrift verantwortlichen Personen zu dieser entsprechen, wenn als Verleger derjenige ge nannt wird, der die Schrift nur vertreibt, da unter Vertrieb nicht die Verbreitung, sondern nur der gewerbsmäßige Verkauf zu verstehen ist. Beziehungen der in der Anfrage angegebenen Art begründen demnach noch kein Recht auf die Bezeichnung als Verleger oder Kommissionsverleger, da die letztere den Vertrieb für Rech nung des Verfassers zur Voraussetzung hat. Es ist vielmehr das tatsächliche Rechtsverhältnis auf dem Titel des Buches zum Aus druck zu bringen und auch in Anzeigen und Katalogen der Sach verhalt klarzustellen. Auf den vorliegenden Fall angewandt, hat also die Firma L. wohl das Recht, ans ihre Firma als alleinige Vertriebsstelle für das Werk hinzuweisen, weil dies den tatsäch lichen Verhältnissen entspricht, sie ist aber nicht berechtigt, sich als dessen Verleger zu bezeichnen. Daran ändertauch die Einwilligung des rechtmäßigen Verlegers nichts, da dieser nicht die Erlaubnis zur Vornahme einer ungesetzlichen Handlung geben kann. Red.