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4220 Nichtamtlicher Teil. ^ 118, 23. Mai 1901. Jurjewer Sommertheaters anderseits, einen interessanten Beitrag, der wieder einmal beweist, wie notwendig der angestrebte, baldige Beitritt Rußlands zur Berner Konvention erscheint, gegen den man sich in russischen Verleger- und Journalistenkreisen jetzt schon bedeutend weniger ablehnend verhält. -In einer Ankündigung über das Repertoire der bevorstehenden Saison waren u. a. auch mehrere Novitäten aus dem Bühncn- verlage von P. Neldner als -erworben- bezeichnet. Da solches nicht der Fall war. so ersuchte Herr Neldner die Redaktion der -Nordlivl. Ztg.» uni Aufnahme der nachstehenden Erwiderung: --In dem Artikel -Zur Theater-Saison- in Nr. 91 Ihres geschätzten Blattes heißt es u. a.: -An Novitäten sind erworben worden: -Annas Traum- von LÄrronge, -Im Dienst-, -Wunderquelle- von Philippi, -Schlaraffenland- von Fulda, -Die Tochter des Erasmus- von Wildenbruch. -Militärstand- von Moser und Trotha, -Strenge Herren- von Vlumenthal und Kadelburg. Als für Rußland bevollmächtigter und alleiniger Vertreter der vorstehend genannten Autoren und deren Bühnen- werke sehe ich mich zu der Erklärung veranlaßt, daß diese Novitäten nicht von mir, demnach auch nicht rechtmäßig -erworben- sind, ebensowenig, wie cs hinsichtlich einer Reihe der in der betreffenden Notiz angeführten, ebenfalls zu meinem Bühnen-Verlage gehörigen älteren Opern, Operetten, Schau- und Lustspielen, die in der bevorstehenden Saison zur Auf führung gelangen sollen, der Fall ist. P. Neldner.-- -Als Erwiderung brachte die -Nordlivl. Ztg.- in ihrer Nr. 94 nachstehende Notiz: --In Bezug auf die gestrige Zuschrift der Musikalien-Handlung P. Neldner in Riga geht uns die Mitteilung zu. daß Herr Neldner bereits im vorigen Jahre mit seinen Ansprüchen gericht lich abgewiesen ist. da zwischen Rußland und den anderen Staaten eine litterarische Konvention nicht besteht und somit weder Herr Neldner, noch irgend eine andere Persönlichkeit einen Rechts anspruch auf Tantiemen oder sonstige Zahlungen für die Auf führung ausländischer Werke zu erheben befugt ist.-- -Hierauf hat nun Herr P. Neldner, wie folgt, geantwortet: --Hochgeehrter Herr Redakteur! -Meine Erklärung, daß die in Nr. 91 Ihres geschätzten Blattes namhaft gemachten und als -erworben- bczeichnetcn Novitäten von mir nicht -erworben- seien, den Lesern Ihres Blattes mithin eine mindestens ungenaue Mitteilung gemacht worden ist, hat durch die Entgegnung in Nr. 94 der -Nordlivl. Ztg.- keine Widerlegung gefunden und ist somit indirekt als zu treffend bestätigt worden. Doch auch in dieser Ihnen zugegangenen zweiten Notiz ist eine neue Ilngenauigkeit enthalten. Es heißt in derselben, ich sei im vorigen Jahre mit meinen Tantieme-An sprüchen für die Autoren gerichtlich abgewiesen worden. Welches Gericht mich abgewicsen, würde mich interessieren zu erfahren. Das Gegenteil ist, beiläufig bemerkt, der Fall gewesen. In einem vor einiger Zeit gegen den Direktor des Hagcnsbergcr Sommer theaters W. Rieckhoff angestrengten Prozeß nämlich wurde derselbe in zwei Instanzen verurteilt, an mich Autoren-Honorar zu zahlen. Diese Angelegenheit harrt in letzter Instanz augenblicklich der Senatsentscheidnng. Hieraus ist ersichtlich, daß auch der Satz in Ihrer zweiten Notiz -ich sei mangels einer Litterar - Kon vention zwischen Rußland und anderen Staaten nicht befugt, Tantiemen für Aufführungen ausländischer Werke zu erheben-, für diesen Fall nicht zutreffend ist. Der Zweck meiner Erklärung in Nr. 93 Ihres geschätzten Blattes war jedoch nicht der, eine Diskussion über den Mangel einer Litterar - Konvention herbei- zuführen, sondern einfach zu konstatieren, daß Ihr Sommer- theater die Novitäten meines Verlages nicht -erworben» habe, wie cs solches anzeigte. Ob die Besucher des Sommertheaters, denen die einschlägigen Autorenverhältnisse nicht bekannt sind, sich mit dem aus der Notiz ersichtlichen Zugeständnisse, die Direktion des Sommerthcaters brauche keine Autorcnhonorarc zu zahlen, weil sie solche gesetzlich zu zahlen nicht gezwungen sei, ein verstanden erklären wird, ist eine andere Frage. Die Direktion des Sommertheaters stellt sich hiermit jedenfalls nicht auf einen Standpunkt, der glücklicherweise von allen anderen Direktionen in unserem Lande geteilt wird. Es brauchte doch nicht erst direkt darauf hingewiesen zu werden, daß es außer dem staatlich kooificierten noch ein moralisches Gesetzbuch giebt. Nach diesem müßte doch wohl auch die Direktion Ihres Sommertheaters in Be tracht ziehen, daß jede Arbeit, also auch die litterarische, ihres Lohnes wert ist. Von dieser Ansicht geleitet, haben denn auch die meisten Direktionen deutscher Theater in Rußland, wie beispielsweise das Rigaer Stadttheater, das Libausche Stadt theater, die Theater von Philipp Bock und -Palme- in Peters burg, außerdem sogar auch das Kaiserliche Hoftheater in Peters burg und Moskau mit mir als Erwerber der Rechte aus ländischer Autoren für Rußland Verträge geschlossen, laut welchen das Recht des ausländischen Autors auf eine gewisse Tantieme für die Aufführung seiner Werke ausdrücklich anerkannt wird.» --Mit aller Hochachtung Riga, 2^. April.» P. Neldner. Verlag dramatischer Werke, Theater- und Concert-Bureau.-- Nachklang von der Ostermesse. — Heft 35 der-Sonntags- Zeitung für Deutschlands Frauen-, die in Berlin und Leipzig bei W. Vobach L Co. erscheint, bringt eine flott geschriebene Plauderei über das Kantatefest des deutschen Buchhandels, die mit wenigen Strichen ein anschauliches Bild der Buchhändlermesse im allgemeinen und der diesjährigen Festlichkeiten im besonderen giebt. Die An schaulichkeit der Schilderung wird durch Bildnisse hervortrctender Persönlichkeiten verstärkt. Es sind wohlgelungene Bildnisse des urückgetretenen ersten Vorstehers Herrn Carl Engelhorn und seines Nachfolgers im Amte, Herrn Albert Brockhaus; in ihrer Gemein schaft findet der Beschauer zwei Ehrengäste des Kantatemahls, den Rektor der Universität Leipzig, Herrn Geheimen Hofrat Professor vr. Zweifel, und den Oberbürgermeister von Leipzig, Herrn Justizrat Or. Tröndlin. Die vordere Seite des Aufsatzes ziert ein größeres Bild unseres Kollegen Herrn Otto Petters-Heidelberg, das in vor züglicher Schärfe zum Abdruck gekommen ist. Ein Schritt zur Einheitspostmarke. — Im württem- bergischen Landtag hat die Volkspartei den nachfolgenden Antrag eingebracht, den der Landtag an seine Finanzkommission ver wiesen hat: -Die Kammer der Abgeordneten erklärt gegenüber der Re gierung: Im Interesse möglichster Erleichterung des Postverkehrs innerhalb des Deutschen Reichs empfiehlt es sich, zwischen der württcmbergischcn und der Reichspost-Verwaltung eine Vereinbarung zu treffen, wonach unter Wahrung des verfassungs mäßigen Reservatrechts und der eigenen Postverwaltung Württem bergs übereinstimmende Postwertzeichen ausgegeben werden, vorausgesetzt 1. daß jede finanzielle Beeinträchtigung Württem bergs ausgeschlossen und insbesondere bei Feststellung des Proportionellen Anteils Württembergs am Gesamterlös aus den gemeinsamen Postwertzeichen eine ziffermüßige Berücksichtigung der jährlichen Steigerung der württcmbergischen Einnahmen aus den Wertzeichen dauernd gewährleistet wird, 2. daß der württem- bergischen Staatsregierung die Kündbarkeit der Uebereinkunft mit dem Recht eigener Markenausgabe dauernd Vorbehalten bleibt, 3. daß auch während der Geltung der Uebereinkunft das Er fordernis einer Genehmigung der württembergischen Staats regierung hinsichtlich der bildlichen Darstellungen und Aufschriften auf den gemeinsamen Postwertzeichen garantiert wird, 4. daß die Beibehaltung der für den inneren württembergischen Postverkehr bestehenden Porlosätzs re., auch soweit solche niederer sind als die jenigen der Reichsposiverwaltung, sichergestellt wird.- Handschriftcn-Versteigerung. — Am 10. Juni kommt bei Sotheby in London derjenige Teil der gräslicki Ashburnhamschen Bücherei, der als Barrois-Sammlung bekannt ist, zur Versteigerung. Barrois war Abgeordneter für Lille vor der Revolution von 1848 und sammelte eine stattliche Menge Handschriften. Die Barrois- Sammlung bestand ursprünglich aus 702 Handschriften, unter denen aitfranzösische Texte, sogenannte Romane und sonstige Dicht werke, besonders wertvoll waren. Lord Ashburnham erwarb sie für 8000 Pfund Sterling. Der Graf wußte natürlich nicht, daß eine größere Anzahl der in der Sammlung befindlichen Hand schriften gestohlen war. Leopold Delisle erbrachte den Beweis dafür, daß ungefähr 70 der Barrois-Handschriftcn aus franzö sischen Büchereien abhanden gekommen waren, worauf die franzö sische Nationalbibliothek vor ungefähr dreizehn Jahren eiwa 70 der gestohlenen Handschriften zurückkaufte. Die jetzige Sammlung besteht noch aus 628 Nummern. Man findet darunter viele Stücke von außerordentlichem Wert. Verband deutscher Buchbindereibesitzer. — Am Sonn tag den 19. d. M. hielt der Verband deutscher Buchbindereibesitzer im Deutschen Buchgewerbchause zu Leipzig seine ordentliche Hauptversammlung ab. Den Jahresbericht erstattete der Vor sitzende Herr Sperling-Leipzig. Er gedachte der nachteiligen Folgen, die der vorjährige Streik für das Buchbindereigewerbc gehabt hat, und sprach die Hoffnung aus, daß, nachdem nunmehr die Tariffrage eine allgemeine Regelung erfahren habe, der Friede in: Gewerbe dauernd erhalten bleiben werde. Der Verband ist in beständigem Wachstum begriffen. Die Zahl derjenigen Buch- bindcreibesitzer, die den neuen Tarif anerkennen, nimmt weiter zu. Einschließlich der korporativen Mitglieder zählt der Verband