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2982 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 56, 8. März 1912. die gleichen Bücher L 4 bzw. L 7 50 H bereits an das Publikum abgeben können, wobei ihnen noch ca. 40A Rabatt übrig bleibt K. kann sich nun nicht ausreden, es seien etwa Remittenden, die er an die genannten größeren Abnehmer liefert. Es sind neue, von ihm selbst gebundene Exemplare. Daß die meisten Werke dieser Sammlung jetzt fast durchgängig ver- altet sind, sei nur nebenbei erwähnt. Man denke sich die Freude des Sortimenters, der auf Grund der Anzeigen im Börsenblatt in gutem Glauben bestellt und nun erfährt, daß sein vielleicht benachbarter Konkurrent die gleichen Bücher 25A billiger ans Publikum verkauft, als er selbst hierfür bezahlt hat. 3. Unter dem vertrauenerweckenden Namen »Verlag Jugend hort« fertigt dieser Verlag Jugendschriften für das Warenhaus an, die von diesem a 70—80 ->) ans Publikum verkauft werden. Dieselben Bücher werden nun, jedenfalls mit Vorwissen des Ver- legers, von Buchhändlern, die sich hierfür geeignet halten, »als Kampfmittel gegen die Warenhäuser angepriesen«, wie ein an den Unterzeichneten Verband gerichtetes Schreiben beweist. 4. Von der Schreiterschen Verlagshandlung wird seit längerer Zeit, zuletzt in Nr. 42 des B.-Bl. 1912 eine Sammlung Ro mane 52 Bände, für ^ 41.50 angeboten; dieselben Bücher liefert diese Firma an Warenhäuser und Antiquare zu solchen Preisen, daß diese a 60—60 -Z an das Publikum ver kaufen und hierbei noch hohen Nutzen haben. 6. In Nr. 43 des Börsenblattes 1912 zeigt die Schreiter'sche Verlagshandlung 28 Bände »Kulturhistorische Romane« an, ä Band ^ 2.— ord., 6 1.— bar; diese Bände verkaufen die modernen Antiquare meistens für 90 H ä Band an das Publikum. Der Mitteldeutsche Buchhändler-Verband ist von einer Reihe seiner Mitglieder angegangen worden, die vorstehend geschilderte Geschäftsart zu beleuchten, und fordert geschädigte Firmen auf, sich bei ihm unter Einsendung des Beweismaterials zu melden; der Verband sieht in diesem Geschäftsgebaren eine Schädigung des Sortiments und einen Verstoß gegen die Verkaufsordnung. Obige Veröffentlichung geschieht noch mit dem Anfügen, daß sich sämtliche drei obengenannten Firmen Ende 1911 noch im Besitz des Herrn Gabriel Hendelsohn, Berlin, befanden, der unter seinem eigenen Namen noch eine vierte Verlagsbuchhand lung besitzt. Der Mitteldeutsche Buchhändler-Verband. E. V. mit dem Sitz in Frankfurt a/M. Erwiderung zu i. Es ist unwahr, daß die »Kollektion Phönix« nur nachdruck freie Romane enthält. Es ist unwahr, daß der Einband »der bekannte billige englische Ledcrband« ist. — Der Einband ist weder billig noch englisch. Die Einbände liefert in anerkannt bester Ausführung, in gutem Leder gebunden, eine angesehene deutsche Buchbinderei. Es ist unwahr, daß der angesetzte und im Börsenblatt publizierte Ladenpreis ein willkürlicher ist. — Er ist vielmehr entsprechend der vornehmen und guten Aus stattung ein durchaus angemessener. Durch besondere Verwendung und große Bezüge schafften sich Interessenten Vorteile, die ihnen ermöglichten, die Bände mit einem, den kleineren Sortimentern zu gering erscheinenden Nutzen zu verkaufen. Ich erblicke darin keine Schädigung des Sortiments, das, wenn es nicht größere Partien bezieht, diesen preiswerten und leichtverkäuflichen Artikel zum Ladenpreise verkauft. Die Registratur in Hinrichs' Katalog erfolgt nach Abschluß einer jeden Serie, zu 2. Es ist unwahr, daß der Hausschatz des Wissens von I. Neu mann, Neudamm, verramscht wurde. Ich habe dieses Werk vielmehr mit Verlagsrechten und Beständen käuflich erworben — Es ist unwahr, daß ich diese Bände an Antiquare und Waren- Häuser zu so billigen Preisen verkauft habe, daß diese bei dem Verkauf derselben an das Publikum noch 40^ verdienen, — sofern jemand zu dem vom M. B. V. behaupteten Preise verkauft. Durchaus unrichtig ist die Behauptung, daß die Bände veraltet seien. Ich sehe in diesen Behauptungen und in anderen Punkten ^ des genannten Artikels eine Schädigung meiner Interessen und ^ behalte mir weiteres gegen den M. B. V. vor. zu 3. Der Verlag Jugendhort wurde nicht von mir, sondern vor zirka 8 Jahren von Herrn Walther Bloch begründet. Wie dieser gerade auf diesen »vertrauenerweckenden« Namen verfiel, kann der M. B. V. vielleicht durch direkte Anfrage bei Herrn Bloch erfahren. Das,was der Verlag Jugendhortmitseinem »vertrauenerweckenden« Namen verheißt, erfüllt er durchaus, sowohl in bezug auf Inhalt, Ausstattung und Preise, wie auch in allem anderen voll und ganz. Es ist unwahr, daß ich die Bücher dieses Verlags speziell für Warenhäuser herstelle Meine Verlagsartikel sind vielmehr für den Gesamtbuchhandel bestimmt, an dessen Umsatz die Waren- Häuser mit kaum einem Fünftel beteiligt sind. — Es ist unwahr, daß ich irgendeinen Buchhändler inspiriert habe, ein Rundschreiben oder sonst dergleichen zu verbreiten, in dem obige Erzeugnisse als Mittel gegen die Warenhäuser angepriesen werden, zu 4. Kein Antiquariat und Warenhaus wäre in der Lage, die inserierten Bände für 50—60 H zu verkaufen, wenn sie ihre Be züge so eiwchränken würden, wie es viele Börsenblattleser tun, die über einzelne Exemplare, günstigstenfalls über den Bezug einer Kollektion nicht hinausgehen. Wiederum ist jede Handlung bei Abnahme entsprechender Quanten wohl in der Lage ü. 60 H zu verkaufen, wenn auch nicht mit dem hohen Gewinn, der sich mit den Begriffen des M. V. V. in Einklang bringen ließe, zu 6. Vermutlich interessieren sich die Mitglieder des M. B. V. erst ganz neuerdings für meine Verlagsartikel, denn sonst müßte ihnen bekannt sein, daß gleichlautende Inserate über die kulturhistorischen Romane schon jahrelang im Börsenblatt erschienen snrd. Sie haben vielleicht zu ihrem Nachteil bisher noch gar nichts von mir bezogen; — im übrigen ist noch keine Firma je mit Beschwerden an mich herangetreten. Was ich zu Passus 4 sagte, gilt auch lür 5. Nicht das moderne Antiquariat oder das Warenhaus, — nicht die Verleger populärer, dem heutigen Geschmack des kaufenden Publikums entsprechender Verlagsartikel sind es, die das Sortiment schädigen. — Im Gegenteil, gerade viele Verbandsbuchhändler führen den Antiquaren und Waren häusern Käufer zu, indem sie sich gar nicht oder in ungenügender Weise für solche Artikel interessieren, mit denen Antiquariate und Warenhäuser große und gewinnbringende Um sätze erzielen. Die großväterlichen Zeiten sind auch für den Buch handel endgültig vorüber und nicht zum Nachteil für den modernen Buchhändler, der mit der Zeit gegangen ist. — Alle diejenigen Handlungen, die versuchten, dagegen zu arbeiten, sind ihres Ansehens und Zuspruches verlustig gegangen. — Zum Schlüsse erkläre ich dem M. B. V., daß ich auch heute und hoffent lich recht lange noch Besitzer der von ihm genannten Firmen bin. Die letztgenannte halte ich für ihn reserviert und würde ihm dankbar sein, wenn er mir Anregung geben könnte für gute, zeit gemäße Verlagsobjekte, die ich gern unter der Firma Gabriel Hendelsohn herausbringen würde. Berlin. . Gabriel Hendelsohn. Es ist anzunehmen, daß die Angelegenheit noch weitere Kreise ziehen wird, da uns auch von dritter Seite ein Prospekt zugesandt wurde, in dem tadellos neue Exemplare der Kollektion Phönix »statt des früheren Ladenpreises von 6.—« für nur 3.— dem Publikum angeboten werden. Ohne zu den Auseinandersetzungen zwischen dem Mitteldeutschen Buchhändler - Verband und Herrn Gabriel Hendelsohn Stellung zu nehmen, machen wir darauf aufmerksam, daß der Sortimenter durch die Angabe »statt des früheren Ladenpreises . . . .« gegen die Verkauss- ordnung verstößt. Weitergehend macht er sich aber auch eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz schuldig, sobald ihm nach- gewiesen wird, daß er Kenntnis von dem gleichzeitigen Bestehen eines Ladenpreises und eines sogen. Mindestverkaufspreljes be sessen hat. Da die Aufnahme in die Bibliographie des Börsenblatts als eine öffentliche Anzeige im Sinne des Gesetzes anzujehen ist, so kann auch der Verleger wegen Verstoßes gegen das Wett- ^ bewerbsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn neben dem dort angegebenen Preise noch ein Mindsteverkaufspreis ^ besteht. Auf die rechtliche Natur des Mindestverkaufspreises werden wir nach Ausgang dieser Angelegenheit zurückkommen, I um eine gerade hier nicht leichte Objektivierung dieses neuesten Ladenpreis-Surrogats zu ermöglichen. Red.