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3624 B«rs-Nbl-U s. d. Dtsch». «vchh-nd-l. Nichtamtlicher Teil, ^ 68, 24. März 1909. «ls die des Handsatzes; bisher ist jeder richtig rechnende Fachmann dort, wo Maschinensatz an sich nach Lage der Verhältnisse geeignet ist. zu dem Ergebnis gekommen, daß Maschinensatz unter sachgemäßer Anrechnung der Betriebs kosten. der Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals sich um etwa 20—30 Prozent billiger Herstellen läßt als Handsatz. Von diesem durch die Setzmaschinen erreichten technischen Fortschritt soll der Auftraggeber keinen Nutzen ziehen, die Denkschrift spricht daher von einer absichtlichen, durch keine Beweise erklärten Verteuerung des Maschinensatzes durch den Preistarif. Ziehe man die Stellungnahme der vereinigten Prinzipale und Gehilfen (Tarifgemeinschaft) zur Setzmaschinen frage beim Lohntarif (an den Setzmaschinen darf nur im Gewißgelde gearbeitet werden, also nicht in Akkordarbeit, für die sie nach ihrer ganzen Konstruktion und ihren mechanischen Leistungen geradezu geschaffen sind) mit in die Betrachtung, so entdecke man ein planmäßiges Handeln gegen die Vor teile der Setzmaschine, eine Verhinderung der Ausnutzung des technischen Fortschritts zugunsten der Volkswirtschaft. Aus den Konzessionen, die die Buchdruckereibesitzer den An gestellten bei Abschluß der Tarifgemeinschast machen mußten, wollten sie noch besondere Vorteile für sich herausschlagen, indem sie ihren Auftraggebern gegenüber nicht ihre tat sächlichen Selbstkosten des Maschinensatzes der Kosten berechnung zugrunde legten, sondern künstliche Preise nach dem Lohntarif für Handsatz konstruierten. Sehr drastisch meint daher die Denkschrift: Es ist ein Segen für die deutsche Kultur, daß andre geniale Maschinenerfindungen, z. B. die der Schnellpresse, sich bereits siegreich Bahn gebrochen, und daß ihre volle Ausnutzung zum Vorteil der Menschheit durch nichts mehr gehemmt werden kann. Wäre es anders, so würden wir im deutschen Buchdruck-Preistaris die Be stimmung suchen und finden: »Schnellpressendruck ist wie Handpressendruck zu berechnen«. Die Höhe der Geschäftsaufschläge, die bei Werksatz zwischen 60 und 85 Prozent, bei Zeitschriften zwischen 40—60 Prozent betragen sollen, wurde auf Grund von Erhebungen unter den deutschen Buchdruckereibesitzern über das Verhältnis der Geschäftsspesen zu den gezahlten Satzlöhnen festgestellt. Da bisher allgemein ein Ausschlag von 50 Prozent als genügend angesehen wurde, auch in kaufmännisch sehr sorgfältig geleiteten und peinlich genau rechnenden Betrieben, war die Überraschung über die jetzt gefundenen Unkosten, wie schon oben erwähnt, im ganzen Gewerbe groß. Die Denkschrift findet es vor allem be fremdlich. daß man einen gleichmäßigen Aufschlag sür alle Betriebe ohne Rücksicht aus die tatsächlich geleistete Arbeit und ihre Qualität für gerechtfertigt hält. Da die Hauptpvsten der durch den Geschäftsaufschlag zu deckenden Spesen (Verzinsung und Amortisation des angelegten Kapitals und die Abschreibungen für die Schristvorräte und Uten silien; — anteilige Kosten für Faktoren und Kontorpersonal; — Lokalmiete) im Verhältnis zu den gezahlten Löhnen in den verschiedenen kleinen und großen Betrieben in Provinz städten und großen Druckorten bei richtiger Berechnung größere Unterschiede aufweisen müssen, und da seiner die Abschreibungen und Verzinsungen verschieden sein müssen, je nach dem zur Verwendung gelangenden alten oder neueren Schriftmaterial. so ist es nur denkbar, daß Druckereien, die in jeder Beziehung der Neuzeit entsprechend eingerichtet find und erstklassige Arbeiten liefern, bei ihren Berechnungen bedeutend über die festgesetzten Minimal- Aufschläge hinausgehen müssen. Geschieht dies nicht, so, meint die Denkschrift, sind die weniger leistungsfähigen, vor allem die Provinzdruckereien mit beschränkter Leistungs fähigkeit den Großbetrieben gegenüber im Nachteil und können auf eine Berücksichtigung bei der Austragvergebung der Verleger nicht rechnen. Ein Hauptvorleil der Setzmaschinen besteht nach der in den Erläuterungen zum Buchdruck-Preistarif ausgesprochenen Erfahrung der Sachverständigen des Buchdrucker-Vereins darin, daß sie den Buchdruckereibesitzer von der Schrift gießerei (also von seinem Schriftenvorrat) unabhängig machen und das Stehenlassen des Satzes in weitestem Umfange ermöglichen. Nun haben aber die bisher üblichen Preise sür -stehenden Satz» im Preistarif meistens eine nicht unerheb liche Erhöhung erfahren, und diese Steigerung soll auch auf Maschinensatz in gleicher Weise Anwendung finden. Merk würdigerweise wird nun aber weiter bestimmt, daß der Materialwert des Typengußsatzes dem des Hand satzes gleich gelten soll, während der Materialwert des Zeilengußmaschinensatzes nach dem Metallwcrt zu be rechnen ist. Der Materialwert des stehenden Hand- und Typengußsatzes soll aber mit mindestens 2 ^ bei glattem Satz, mit mindestens 3 .O bei gemischtem und mindestens 4 bei Tabellensatz für das Kilogramm angesetzt werden. Warum der Typengußsatz, der doch in der Regel nach dem Druck, gleichgültig, ob es sich um glatten oder gemischten Satz handelt, wieder eingeschmolzen wird, genau so wie der Handsatz zu bewerten ist, dafür vermißt die Denkschrift jede Erklärung. Eine Quelle vieler Differenzen dürste der K 5 des Preis tarifs über die Berechnung der Korrekturen werden. Jeder Verleger wird die Bestimmungen über die Korrekturabzüge rigorös finden: Das Abziehen der Korrekturen oder ersten Revisionen soll sernerhin, sofern es sich um mehr als je zwei Abzüge handelt, mit 10 H für jeden weiteren Abzug berechnet werden. Werden ein zweites oder drittes Mal Revisionsabzüge verlangt, so sind für je zwei Abzüge einer solchen Revision 50 Pfennige, für jeden weite ren Abzug 10 Pfennige mehr zu berechnen. Diese Exlraberechnung der Abzüge bedeute namentlich für den wissenschaftlichen Verlag eine neue Mehrbelastung. Ihre Einführung lasse sich in dieser Höhe und Schärfe nicht rechtfertigen. Um so weniger, als die durch Korrektur abzüge der Druckerei verursachten Kosten auch bereits mit unverhältnismäßig hohen Summen (zwischen 1200 und 4300 ^ jährlich) in den -Ausstellungen der Geschäftsspesen der Setzereien- berücksichtigt und somit in den Aufschlägen auf die Satzlöhne schon einmal dem Auftraggeber in Rech nung gestellt seien. Für eine gute Hauskorrektur dürste schließlich der Ver leger gern die im Preistarif geforderten 10 Prozent des Satzpreises zahlen. Aber wie häufig find jetzt die Klagen, daß diese Arbeit nur ganz unvollkommen geleistet wird, be sonders wenn bekannt wird, daß die Autoren sorgfältig Revision lesen. Zu einem Abzug von der Druckcechnung dürfte der Verleger in solchen Fällen unbedingt be rechtigt sein. Uber die W 6—9. Akzidenzsatz, sagt die Denkschrift, als für den Verlagsbuchhandel von geringerer Bedeutung, nichts; sie setzt erst wieder bei tz 11—18, Berechnung von Zurichtung und Druck, ein. Sie stellt auch hier wieder, wie oben bei den Geschäftsaufschlägen, die auffällige Er scheinung fest, daß es erst der mühevollen Arbeit der Be ratungskommisston gelungen ist. angeblich sichere Zahlen über die durchschnittliche Leistungsfähigkeit der Maschinen zu finden, und daß das Ergebnis dieser Zahlen ein derartiges ist. daß die bisher allgemein üblichen Preise bedeutend er höht werden müssen, um, wie man vorgibt, die Selbstkosten zu decken und einen genügenden Gewinn zu erzielen. Der Verlagsbuchhandel soll cs als Tatsache gläubig hinnehmcii. daß die Buchdruckereien sich bisher ein falsches Bild von der