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WNKMMMMM i^>ostlibcr^ . ^ ' '"'Mar^bez! Si Nr. 1 (N. 1). Leipzig, Mittwoch den 2. Januar 1918. 85. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung! Dis einzelnen Abteilungen unserer Geschäftsstelle haben von Neujahr an für den Außenverkehr folgende durchgehende Geschäftszeit: Montag bis Freitag 8—4 Uhr, Sonnabend 8—3 Uhr. Leipzig, den 31. Dezember 1917. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, vr. Orth, Syndikus. Zum Jahreswechsel. Die Beschränkungen, denen das Börsenblatt gegenwärtig wie alle anderen Zeitungen und Zeitschriften unterworfen ist, machen sich immer fühlbarer, sodaß unsere erste Bitte an die Leser und Mitarbeiter im neuen Jahre dahin geht, diesen Ver- hällnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Sie können ihr in doppelter Beziehung entsprechen: einmal dadurch, daß sie sich selbst bei ihren Einsendungen Beschränkung auferlegen und sich tunlichster Kürze befleißigen, zum anderen, daß sie das Ge- botene weniger kritisch beurteilen und nicht der Redaktion zur Last legen, was Schuld der Verhältnisse ist. Ist doch diese ihrer seits mehr als je nicht nur von dem verfügbaren Material, in sonderheit dem dem Börsenblatt zustehenden Papier abhängig, sondern auch von den Verhältnissen im Druckereigewerbe, die sich besonders in Leipzig durch Einführung einer als außer ordentlich lästig empfundenen Gasverordnung in den letzten Tagen erheblich verschlechtert haben. Durch diese Bestimmung ist die Herstellung des Satzes bei Anwendung der Setzmaschinen - Handsatz verbietet sich wegen Personalmangels — auf wenige Stunden des Tages beschränkt. In der im Börsenblatt Nr. 215 vom 14. September 1917 veröffentlichten Bekanntmachung des Vorstandes des Börsen vereins sind die Beschränkungen, denen der redaktionelle Teil und die Anzeigen unterworfen werden mutzten, veröffentlicht worden. Von der Überzeugung geleitet, datz jeder Verleger von sich aus bestrebt sein werde, diese Forderungen in Einklang mit seinen Lebens- und Geschäftsnotwendigkeiten zu bringen, haben wir uns aus die Beobachtung der in dieser Bekannt machung gezogenen formalen Grenzen beschränk!. Sol len jedoch weiiergehende Beschränkungen vermieden werden, so muß in jedem einzelnen Falle auch dem Geiste dieser Bestim- mungen entsprochen werden und mehr noch als bisher alles Wünschenswerte dem unbedingt Notwendigen geopfert werden. Konnte schon früher eine Verpflichtung zur Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an bestimmter Stelle nicht übernommen werden, so ist es unter den gegenwärtigen Ver hältnissen noch weniger möglich, derartigen Vorschriften zu entsprechen. Aus dem gleichen Grunde kann auch bei der Pla cierung der Anzeigen kein Unterschied zwischen den Anzeigen im Innern und auf dem Umschläge des Börsenblattes gemacht werden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir an eine Vorschrift erinnern, die vielfach außer acht gelassen wird: die Beifügung eines Verlangzettcls bei allen erstmalig im Börsenblatt von den Verlegern angekllndigten neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken. Fehlt die Druckvorlage, so ist die Re- daktion verpflichtet, einen Bestellzettel für Rechnung der anzei genden Firma anzufertigen, da seine Beigabe Bedingung für die Aufnahme erstmaliger Anzeigen über Neuerscheinungen Ist. Die Notwendigkeit der Papierersparnts hat schon im letzte» Vierteljahr eine über die freiwillig eingeführle Beschränkung hinausgehende weitere Kürzung des redaktionellen Teils zur Folge gehabt, der auch im neuen Jahr nur zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinen wird. Jubiläums, und Personalnolizen sollen eingeschränkt werden, die Siädtebriefe zum Teil ganz uusfallen, und auch auf die früher anläßlich der Geburtstage bekannterer Schriftsteller erscheinenden Artikel wird in Zukunft verzichtet werden müssen. Mehr jedoch als alle diese Einschrän- kungen wird uns in einer Zeit, in der das Wort nichts, die Tat alles ist, der gute Wille der Einsender, die Quantität durch di« Qualität zu ersetzen und mit wenig Worten viel zu sagen, über die Papiernot Hinweghelsen. Wenn nicht alle Zeichen trügen, so wird, nachdem cs im Osten licht geworden ist, in diesem Jahre die Entscheidung fallen und der ersehnte Friede der Well beschicken werden. Dann wer den — wenn auch nicht von heute auf morgen — alle Schran ke» und Beschränkungen fallen, unter denen der Buchhandel und mit ihm das Börsenblatt gegenwärtig leidet. Aller Wahr scheinlichkeit nach stehen uns bis dahin noch schwere Kämpfe nach außen und im Innern bevor. Im Buchhandel wird dieser Kampf vor allem um die Wiedereinführung des Ladenpreises entbrennen. Diese Form, in der sich die Idee des Schutzes aller am Buchhandel interessierten Kreise: des Verlegers, Sortimen ters und des Publikums verkörpert, mußte in einer Zeit zer brechen, in der die Not jeden treibt, mehr an den Schutz seiner eigenen Interessen als an die Fürsorge für andere zu denken. Gerade das Versagen des Ladenpreises in einer Übergangszeit, wie sie die Gegenwart darstcllt, beweist jedoch, wie richtig inrd zweckmäßig diese Form des Preisschutzes unter normalen Verhältnissen ist, nicht minder aber auch, welch großes Maß von Verantwortlichkeit sie denjenigen aufcrlegt, deren Aufgabe diese Fürsorge ist. Sache der berufenen Ver tretungen des Buchhandels muß es daher sein, den Ladenpreis nach Wiedereintritt leidlich normaler Verhältnisse, an die er seiner geringeren Beweglichkeit wegen mehr als jede andere, einem bestimmten Inhalt und Zweck dienende Form gebunden ist, wieder herzustellen. Was unter dem Drucke der gegenwär- tigen Verhältnisse stillschweigend als ein notwendiges Übel htn- genommen wird — Ladenpreis zuzüglich TeucrungSzuschlag des Verlegers und Sortimenters, Porto, Verpackungsgebtthren »sw. —, wird schon seiner Art und Zusammensetzung wegen sich als ein schweres Hemmnis für die Verbreitung des Buches e» weisen. Auch darf nicht übersehen werden, daß das Buch in l