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^ IS8, 27. August. Nichtamtlicher Theil. 3351 so gehe man hin und organisire den Sortimentsbuchhandel als Commanditgesellschaft. Dann hat der Eintretende sich den Bestim mungen der Gesellschaft zu unterwerfen. Wien, Ende August 187g. 0. A. Buchhandlcrischc Kapuzinadcn. II.*) Ich frage bei dem Verleger nach dem billigsten Baarpreis eines bestimmten Werkes. Antwort: „Mit 50 P." Warum fügt der Ver leger nicht gleich den Ordinärpreis bei? Ich muß denselben in vielen Fällen erst im Heinsius re. suchen, der Verleger weiß ihn aus wendig oder kann ihn ohne Zeitverlust aus seinem Verlagskatalog constatiren. — Ich srage bei dem Verleger nach einem seiner Artikel. Ant wort: „Vergriffen." Er hat mir aber die Unwahrheit gesagt und würde mich dadurch in meinem Geschäfte geschädigt haben, wenn ich nicht so vorsichtig gewesen wäre, nach diesem „vergriffenen" Artikel weiter zu forschen und dabei zu finden, daß der Verleger die Vor- räthe desselben an einen Antiquar verkauft hat, der mir gern zu herabgesetztem Preis so viele Exemplare des vergriffenen Buches liefert, als ich haben will. — Ich bestelle bei dem Verleger ein älteres Werk. Antwort: „Mir unbekannt." Kahser re. sowie der eigene ältere Verlagskatalog der Firma bestätigen, daß ich meine Bestellung richtig adressirt habe. Nach verdrießlichen, weil zeitraubenden Nachforschungen ergibt sich, daß das Buch längst vergriffen ist, oder in andern Verlag über ging, oder als Commissionsartikel dem Autor zurückgegeben wurde u. dergl. m. Warum hielt es der Verleger, bez. sein Geschästsnach- solger nicht für zweckmäßig, ein Exemplar des alten Verlagskatalogs, mit den nöthigen historischen Notizen versehen, neben dem neuen Katalog auszustellen? Das kostet weder Raum, noch Zeit, noch Geld. Mich aber schädigt diese Rücksichtslosigkeit, weil ich ihretwegen oft Zeit verschwenden muß, die eine richtig gegebene Auskunft mir erspart hätte. — Ungeheuerliche Beispiele von Ignoranz pietätloser Nachkommen betreffs der geschäftlichen Thätigkeit selbst der unmittel barsten Vorfahren könnten aufgetischt werden. MiSrcllen. Aus München, 21. Aug. schreibt man der Allgemeinen Zeitung: „In einer Correspondenz aus Berlin wird versichert, »daß das Projekt einer Jnseratensteuer bisher an maßgebender Stelle nicht in Erwägung gezogen worden sei«; dem entgegen ist nun aber zu bemerken, daß in der Sitzung unserer Abgeordneten kammer am 5. Aug. auf eine hierauf bezügliche Anregung des Abg. Strauß der Finanzminister erwiderte: »Ich kann nicht unverhehlt lassen, daß wir, d.h. die Finanzmiuister von ganz Deutschland, schon ehe der (vom Abg. Strauß erwähnte) Vorschlag des Bezirksgerichts raths Or. Meyer in Ansbach verbreitet wurde, die Frage wegen Einführung einer Jnseratensteuer in Erwägung gezogen haben; ein einzelner Staat kann sie in keiner Weise entführen.» Es ist demnach das in Rede stehende Project allerdings schon an einer, und zwar sehr maßgebenden Stelle in Erwägung gezogen worden, und wenn sich auch der bayerische Finanzminister enthalten hat, zur Zeit Näheres hierüber mitzutheilen, so geht man vielleicht doch nicht irre, wenn man annimmt, daß in dem Verzeichniß projectirter neuer Reichssteuern auch die Jnseratensteuer einen Platz gefunden haben mag." *) I. S. Nr. 1S2. Zur buchhändlerischen Correspondenz. — Kann denn in unserm schriftlichen Verkehr die in andern kaufmännischen Kreisen beobachtete ruhige und objective Behandlung geschäftlicher Angelegenheiten durchaus nicht zur allgemeinen Regel werden? Warum muß denn unsere Correspondenz so häufig Jnvectiven aller Art enthalten? Ist es anständig, unter dem Deckmantel der Anony mität dem Collegen unangenehme Dinge zu sagen? Diese Fragen drängten sich mir auf, als ich heute über Leipzig folgende Zeilen erhielt: Es wäre wünschenswerth und von beiderseitigem Nutzen, wenn Sie Ihre Zeitschrift etwas besser einpackten, d. h. ein etwas größeres Stück Maculatur dazu verbrauchten; sollte es bei Ihnen an Maeulatur mangeln, bin ich gern bereit, Ihnen sür meine 2 Expl. dieselbe zuzuschicken. Sie müssen nur bedeuten, daß die Leipziger Buchhandlungsmarkthelser nur Sonntags Glacehandschuh tragen. Ergebenst (zwei unlesbare Zeichen). Der Einsender hatte offenbar das Bedürsniß, mir etwas Un angenehmes zu sagen. Er befriedigte dieses Bedürsniß, indem er, durch die mangelhafte Umhüllung von zwei Zeitschriftnummern veranlaßt, ein Anerbieten machte, welches mich offenbar verletzen sollte. Vielleicht empfand er schon beim Schreiben das Unschickliche und beging die noch größere Unschicklichkeit, das Schreiben nicht mit seinem Namen zu unterzeichnen. Hätte er in sachlicher Weise den Ucbelstand bezeichnet, so würde ich ihm den Dank ausgesprochen haben, den Jeder verdient, der in angemessener Weise begründete Wünsche ausspricht. H. B. Aufnahme telegraphischer Adressen in Schulz' Adreßbuch betr. — Mit Rücksicht auf den allgemein zur Ein führung kommenden Worttarif für Telegramme möchte der Redac tion unseres Adreßbuches zu empfehlen sein, bei allen Verleger- firmen diejenige kürzeste Adressenform aufzunehmen, welche genügt, aber auch nothwendig ist, um ein Telegramm sicher und rasch an den Adressaten gelangen zu lassen. In kaufmännischen Kreisen ist es ein weitverbreiteter Brauch, die telegraphische Adresse am Briefkopf anzugeben. Für den Buchhandel, der ja nicht minder, als jene die Ersparung überflüssiger Spesen im Auge zu behalten hat, würde die Aufnahme der fraglichen Angaben im Adreßbuchs den durch dieselben angestrebten Zweck am sichersten erreichbar machen. — Möge daher diese Anregung bei unseren Verlegern Beachtung finden und Hr. Schulz, der bisher stets bestrebt war, sein Adreßbuch aus der Höhe der Zeit zu halten, zur kostenfreien Ausnahme der ihm anzugebenden Adressen sich bereit erklären! 6. Inbalt: Oie OiobtunAen äes lloniA» ckolmun von Laobsen. — Lns alten LlbllotbolesreobunnAon. Von Or. 4. Loüneistsr in Rostvolc. — 2ur Lloetbe-, OossinA- u. Lebiller-Oittorutur. (8oblnss.) — 2ur Oittoratnr über äio llääesetrats. (lkort- setMNA.) — Oer Kntaloq äer Olbliotbelr clor LorKalcackoinio Lu sbreiberA. — lätterutur uncl Llisoellen. — LllAemeins lZldlioAraxlus. aas- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus de» Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Berlagsvertrag — Mittheilungcn zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriststeller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. 457*