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Nr. 70 <R. 34). Leipzig, Sonnabend den 23, März 1935, 102. Jahrgang. Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung Die Reichsschrifttumskammer hat in Verbindung mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft, dem Reichsausschuß für Volkswirtschaftliche Aufklärung, dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler, dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler, der Reichsschrifttumsstelle beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums eine Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung gegründet. Während der „Woche des Deutschen Buches" hat die Reichsschrifttumskammer erstmalig mit Hilfe und Unterstützung aller am Schrifttum interessierten Behörden, Organisationen, Stände und Berufsgruppen für das deutsche Buch geworben. Der Erfolg hat den Wert der umfassenden Zusammenarbeit unter Beweis gestellt. Aufgabe der neugegründete» Reichsarbeitsgemeinschast ist es, unter Ausnutzung und Verwertung der in der Woche des Deutschen Buches gewonnenen praktischen Erfahrungen, diese Zusammenarbeit in planmäßiger Weise fortzuführen und auszubauen. Die Leitung der Reichsarbeitsgemeinschaft liegt in den Händen des Vizepräsidenten der Reichsschrifttumskammer: Pg. vr, Heinz Wismann, Stellvertreter: Di-. Günther Haupt, Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft: Pg. N. A. Reinhart. Die Anschrist lautet: Reichsarbeitsgemeinschast für Deutsche Buchwerbung, Berlin W 8, Mohrenstraße 6; (Thüringenhaus), Rundschreiben der Reichsschrifttumskammer In Sachen der Anwartschaften in den früheren Angestellten- verbändcn hat der Präsident der Reichsschristtuinskammer unterm 13, März ein Rundschreiben an alle F-achverbände der Kammer gerichtet, das wir nachstehend unseren Mit gliedern zur Kenntnis bringen. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich seit einiger Zeit mit dem Schatzamt der Arbeitsfront wegen der sogenannten wohl erwor benen Rechte der Deutschen Angestelltenschaft verhandelt. Bei diesen Verhandlungen war ich mir mit dem Schatzamt darüber einig, daß die Zusicherung des Führers und vr, Leys, daß die alten Rechte erhalten bleiben sollen, nicht nur für die Arbeiter und Angestellten gilt, die in die Arbeitsfront eingcgliedert wor den sind, sondern auch für diejenigen, die früher Mitglied eines Angestelltenverbandes gewesen sind und durch die Kultur- kammergesetzgcbung aus den Angestelltenvcrbänden und aus der Arbeitsfront ausgeschieden sind. Die Verhandlungen gingen also nicht darum, ob überhaupt die alten Rechte erhalten bleiben sollen, sondern nur darum, in welcher Form die in die Reichs- schrifttumskammer eingegliederten Mitglieder der früheren An- gcstelltenverbände abgefunden werden sollen. Gestern teilte mir das Schatzamt der Deutschen Arbeitsfront mit, daß die Fortführung dieser Verhandlungen wegen der Ocganisationsarbeiten der Arbeitsfront zur Zeit untunlich sei. Wir sind also bis heute noch keinen Schritt weitergekommen. Ich muß deshalb den einzelnen Mitgliedern, die von dieser Frage berührt werden, anheimstellen, zunächst eine Entscheidung auf eigene Verantwortung zu treffen. Dabei wäre etwa folgendes zu berücksichtigen: Die Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, die nur wenige Monate oder Jahre bei einem Angestelltenverband Beiträge be zahlt haben, dürsten so geringfügige Rechte erworben haben, daß es zweckmäßig sein dürfte, hierfür kein weiteres Geld zu opfern. Da sie Mitglieder in der Reichsschrifttumskammer sein müssen und Mitglieder der Arbeitsfront nicht zu sein brauchen, stelle ich anheim, die Mitgliedschaft in der Deutschen Arbeitsfront auf zugeben, zumal die Reichsschrifttumskammer selbst daran denkt, in irgendeiner Form soziale Einrichtungen zu schaffen, sobald der organisatorische Aufbau einigermaßen vollendet ist. Eine Reihe von Mitgliedern der Reichsschrifttumskammer hat aber bereits jahrzehntelang, besonders im DHV Beiträge gezahlt und gewisse Anwartschaften erworben. Diese Anwart schaften geben zwar keine klagbaren Ansprüche, jodaß es guter Wille der Arbeitsfront ist, was auf Grund dieser Anwartschaften im Vcrsicherungsfalle gezahlt wird. Immerhin dürfen auf Grund jahrzehntelanger Beitragszahlung diese Anwartschaften doch so hoch sein, daß es für die Betreffenden zweckmäßig ist, durch frei willige Mitgliedschaft in der Arbeitsfront diese Anwartschaften aufrechtzuerhalten. Ich habe mich heute an die Reichskulturkammer gewandt mit der Bitte, von dort aus dis Verhandlungen weitcrzutreiben, damit endlich in dieses Kapitel Klarheit kommt. Ich stelle Ihnen anheim, diesen Brief in Ihrer Fachzeitschrift zu veröffentlichen. I, A.: vr, Wisman n. Börsenverein der Deutschen Buchhändler Bekanntmachungen Im Sinne des 8 4 Abs, 3 der Verkaufsordnung sind die Latvijas Telegrasa Agentura »Leta» in Riga und der Genossenschaftsverband Spaudos-Fon- das, Buchhandlung des Litauischen Lehrerverbandes inKowno und Memel nicht als Buchhandelsunternehmen anzuschen. Sie dürfen daher auch nicht zu Wiederverkäuferbedingungen beliefert werden. Dies gilt auch für alle Zweig- und Nebenstellen der er wähnten Unternchmungen, Leipzig, den 20. März 1935, Baur, Vorsteher. Es muß daran erinnert werden, daß die seinerzeit den deut schen Importeuren auf Verlangen zugestellten Vorschriften der Überwachungsstelle für Papier, Berlin, der im Begleitbrief der Überwachungsstelle vom 8, Oktober 1934 enthaltenen Weisung gemäß zu behandeln sind, Exemplare dieser Vorschriften und des Begleitbriefes können von der Auslandabteilung angefordert werden, Leipzig, den 22. März 1935, vr, Heß. 237