Redaktioneller Teil. Mit dein Jahre 1917 beginnt das Börsenblatt für Sen Deutschen Duchhanüe! tm 8-1. Jahrgang zu erscheinen. Die Lieferung erfolgt an die Mitglieder des Börsenvereins in einem Exemplare als Veretnsorgan kostenfrei gegen die Verpflichtung, es Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Aus schließung aus dem Börsenveretn oder über die die Verhängung der Maßregeln beschlossen wurde (A 4 Ziffer 8 und 10-i der Satzungen), überhaupt nicht mitzuieilen. Die Zustellung des Freiexemplars erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberwetsung, den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg freigestellt. Sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: a) durch Kommissionär d) unter Kreuzband (bet Zahlung der Portoauslagen) v) durch Postbezug unter Vergütung des für die Postzeitungspreisliste angemeldeten, für das Kalenderhalbjahr auf 100 Mark festgesetzten Betrages. Die Rückzahlung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, an den Kommissionär im letzten Monat des Kalenderhalbjahres gegen Einsendung der Postquittung. Sind mehrere Angehörige einer Firma Mitglieder des Börsenbereins, so kann das zweite und etwaige weitere Mitglied aus die Zusendung des Börsenblattes verzichten, wofür dem betreffenden Mitglieds 15 ^ seines Jahresbeitrages zurück, vergütet werden Mitglieder des Börsenvereins können weitere Exemplare des Börsenblattes mit Beilagen für den Jahresprets von 30 Mark frei Geschäftsstelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberwetsung beziehen. Buchhändler, die dem Börsenverein nicht angehören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes und gegen Übernahme der Verpflichtung, wie sie den Mitgliedern auserlegt ist, zum Jahresprets von 30 Mark frei Geschäfts stelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberweisung erhalten. Die Abgabe geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, die Lieferung unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einsiellen zu können. Die Bezugszett versteht sich für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni oder I. Juli bis 31. Dezember. Abbestellungen innerhalb der Bczugszeit werden nicht anerkannt. Aufträge auf Zusendung unter Band nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jedes Vierteljahres durch Bar- saktur erhoben. Nichtmitglieder haben neben dem Porto eine Versendungsgebühr von 5 jährlich zu zahlen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig, maßgebend sind tm übrigen die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung umgehend aufzugeben, soweit Sie als Mitglied des Börsenvereins nicht Anspruch auf ein Freiexemplar haben. Leipzig, im Dezember 1916. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle ües Sörsenvereins öer Deutschen Suchhänöler Zu Leipzig vr. Orth, Syndikus. 1493