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197, 26. August 1910. Nichtamtlicher Teil. vvrsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9641 ihren riesigen Papierverbrauch etwas einzuschränken. Das wäre übrigens gar kein Unglück, denn es wird von den Zeitungen offenbar Papierverschwendung betrieben. Viele zeigen ihren Ehrgeiz nur mehr darin, möglichst viel Lesestoff und möglichst viel Anzeigenpapier zu bieten. Die Qualität, die einst bei den Zeitungen in erster Linie stand, ist bei solchen Blättern längst in den Hintergrund gerückt. Das Kapitel über die Entwicklung des Annoncenwesens in den Vereinigten Staaten ist zuerst an dieser Stelle (1901, Nr. 26) erschienen. Deshalb genügt es, darauf hinzuweisen. Diejenigen Leser, die sich für wirtschaftliche Fragen interessieren, werden das reichhaltige und sehr anregend geschriebene Werk von vr. Ernst Schultze sicher nicht ohne Gewinn lesen. Kleine Mitteilungen. *Ein Flugblatt gegen Warenhäuser. — In Leipzig war gegen Weihnachten v. I. auf den Straßen in der Nähe von Warenhäusern von mehreren mitteldeutschen Verbänden ein Flug- blatt verteilt worden, dessen Inhalt sich in eindringlichen Worten besonders an die deutschen Hausfrauen wandte und vor dem Ein kauf in Warenhäusern warnte. Bestimmte Warenhäuser waren nicht genannt. Die von Leipziger Warenhäusern dagegen er wirkte einstweilige Verfügung, die die weitere Verbreitung des Flugblatts untersagte, wurde auf Antrag der beteiligten Schutzverbände vom Landgericht Leipzig dahin abge ändert, daß nur einige Kraftstellen beseitigt werden sollten. Gegen diese Entscheidung legten die Schutzverbände Berufung ein, und das Oberlandesgericht in Dresden gab der Be- rufung statt, so daß nunmehr die unverkürzte Weiterverbreitung des Flugblattes gestattet ist. Dieses Urteil ist endgültig. Bestimmend für die Entscheidung des Oberlandesgerichts war die allgemeine Fassung des Inhalts des Flugblatts, die jede Nennung eines bestimmten Warenhauses vermieden hatte. Aus der Begründung sei hier folgende Stelle angeführt: »Die bloße Zugehörigkeit zu jener Art von angegriffenen gewerblichen Unternehmungen reicht noch nicht aus, die Be hauptung, die sich gegen das System des Warenhausbetriebes an sich richtet, als unmittelbar gegen die Kläger gerichtet zu erachten, auch nicht, obwohl das Flugblatt in Leipzig vertrieben worden ist, sich also an das Leipziger Publikum wendet und die Kläger in Leipzig ihren Sitz haben, denn es wird in dem Flug blatt nicht gesagt, die Kläger verkauften billige und schlechte Ware, weil sie ein Warenhaus betrieben — welchenfalls von ihnen eine Tatsache behauptet würde, deren Richtigkeit aller dings objektiv nachgeprüft werden könnte —, sondern es heißt allgemein in dem Flugblatte, für »Warenhäuser« würden billige und schlechte Waren hergestellt. Ebenso enthalten die übrigen Behauptungen des Flugblattes nur allgemeine An- gaben über den Geschäftsbetrieb von Warenhäusern und seine Folgen. Durch diese Verallgemeinerungen aber werden die Behauptungen, die in bezug auf das einzelne konkrete Geschäft noch eine Tatsache zum Inhalt haben können, in die Abgabe eines subjektiven Urteils umgewandelt. — — — Damit ver lieren sie aber nicht nur die notwendige Beziehung auf das einzelne jeweils in Frage kommende Geschäft, sondern auch jede weitergehende beeinträchtigende Wirkung, als die ist, die eben schon dem Ausspruch eines subjektiven Urteils als solchem zukommt.« Beyer L Boehme, G. m. b. H. in Berlin. — Handels- register-Eintrag: In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist heute folgendes eingetragen worden: Nr. 8164. Beyer L Boehme, Gesellschaft mit be schränkter Haftung, mit dem Sitze in Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, sowie der Verlag und die Herstellung von Zeitschriften und Büchern, ins besondere der Fvrtbetrieb des Herrn Boehme gehörenden, zu Berlin domizilierenden Druckereigeschäfts in Firma Beyer L Boehme. Das Stammkapital beträgt 210000^. Geschäftsführer ist der Kaufmann Rudolf Boehme in Berlin. Die Gesellschaft Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 77. Jrhrgang. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 9. Juli 1910 festgestellt. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer vertreten. Der Gesellschafter Boehme bringt das von ihm unter der Firma Beyer <L Boehme be triebene Druckereigeschäft nebst Zubehör, mit Aktiven und Passiven und dem Firmenrecht nach dem Stande vom 30. Juni 1910 der gestalt in die Gesellschaft ein, daß das Geschäft vom 1. Juli 1910 ab als für ihre Rechnung geführt angesehen wird. Im einzelnen werden eingebracht und von der Gesellschaft übernommen: 1. 22 Druckmaschinen, 2 Setzmaschinen mit dazugehörigen Gieß- Maschinen, Schriften, Metalle, fertige und halbfertige Drucksachen, Utensilien, Inventar im Werte von 287 000 sowie das Verlags recht des konservativen Kalenders im Werte von 6000 zu- sammen 292 000 2. ausstehende Forderungen im Werte von 83 000 zusammen 375 000 Der Gesamtwert dieser Ein lage wird nach Abzug der Passiva von 186 000 ^1 auf 190 000 ^ festgesetzt, so daß auf die Stammeinlage des Herrn Boehme 190 000 geleistet sind. Bekanntmachungen der Gesellschaft er folgen nur durch den Deutschen Neichsanzeiger. Berlin, den 16. August 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 167. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 198 vom 24. August 1910.) Verlag »Der Bär« «. m. b. H. in Berlin. — Handels- register-Eintrag: In das Handelsregister ö des Unterzeichneten Gerichts ist am 18. August 1910 folgendes eingetragen worden: Nr. 8175. Verlag »Der Bär« Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter nehmens: Der Druck und Verlag von Zeitungen und Büchern jeder Art, sowie die Ausübung aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Das Stammkapital beträgt 30 000 Geschäfts führer: Verlagsbuchhändler I)r. Artur Landsberger in Charlotten burg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. August 1910 festgestellt worden. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Die Bekannt machungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Berlin, den 18. August 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr. 396 vom 24. August 1910.) «Konkurs Schallehn «L Reinelt vormals Paul Howe s Buchhandlung in Neu-Ruppin. — Vom Konkursverwalter Herrn Kaufmann Hermann Schönfeld in Neu-Ruppin empfingen wir folgendes zur Veröffentlichung: (Red.) Zur Aufklärung! In der Konkurssache der Firma Schallehn L Reinelt, Buchhandlung zu Neu-Ruppin, teilen wir den Inter essenten infolge der direkt verlangten aber nur gering einge gangenen Abschlußzettel und Remittenden-Fakturen mit, daß es sich hauptsächlich um Sachen handelt, die an die Firma Paul Howe, Buchhandlung, Neu-Ruppin geliefert worden sind. Die Firma ist seit dem 15. Juni d. I. infolge Aufnahme eines Teil habers geändert in Schallehn L Reinelt vormals Paul Howe's Buchhandlung. Die Herren Verleger werden dringend um baldmöglichste direkte Übersendung von Remittendenfakturen und Abschlußzetteln gebeten. * Verband der Deutschen Buchdrucker. — Die Bilanz des Verbandes der Deutschen Buchdrucker (Arbeitnehmer) am 30. Juni ergibt nach Mitteilung der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker, Steindrucker rc.« einen Vermögensbestand von 7802067 ^ gegen 7 530 671 ^ am 31. März 1910. Die Mitgliederzahl betrug am 31. März 69 291. «Volkszählung in Österreich. — Das (österreichische) »Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenenen Königreiche und Länder« (62. Stück vom 23. August 1910) veröffentlicht eine Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. August 1910, betreffend die Vornahme der Volkszählung nach dem Stande vom 31. Dezember 1910. 1266