Volltext Seite (XML)
1515 68 1516 einige, meist aus vr. Hihig's bekannter Schrift „Das Kö nig!. Preuß. Gesetz vom II. Juni 1838" entlehnte Bemer kungen über den frühern Zustand der auf literarisches Ei- genthum bezüglichen Gesetzgebung Preußens, und eine ganz kurze Darstellung der Verhandlungen beim Bundestage in Betreff eines allgemeinen Nachdrucksverbotes, zwar recht gut geschrieben, aber nicht wichtig genug, um deshalb das Gesetz abdrucken zu lassen. Erwünschter würde uns der „Grundriß einer Literatur des Buchhandels und der damit verwandten (Geschäfts-) Zweige, von R. Schrotzenbecgec" gekommen sein, müßte man nicht, trotz aller Rücksicht auf die L.-Iptstlo benkvolontlae in der Vorrede, doch gestehen, daß er allzu mangelhaft ist. Will man auch allenfalls gut heißen, daß in der ersten und zweiten Abthcilung (1, Schrif ten über den Buchhandel im Allgemeinen, über Buchhänd- lerrecht, Nachdruck, Preßgesetzgcbung, Büchcrcensur, Bü- checverbote u. s. w.; 2, Bücherkundc, Bücherverzeichnisse) nur in Deutschland erschienene Schriften angeführt sind,! obgleich diese Anordnung in der ersten Abtheilung z. B. unter Nachdruck und Preßgesetzgcbung höchst wichtige Französische und Englische, und in der zweiten schon solche Bücher ausschließt, welche selbst in den, jetzt immer häufiger wer denden Geschäften, wo fast nur mit populären Neuigkeiten gehandelt wird, nicht gut entbehrt werden können, wie Ouerard oder Brunct, mancher ausländischen Hülfsmittel nicht zu gedenken, die in Universiläts- und andern Städten, wo wissenschaftliche Werke bedeutenden Absatz finden, un umgänglich nöthig sind, — will man das auch gut heißen, so muß man doch mindestens verlangen, daß unter den Deutschen nicht wichtige fehlen, wie z. B. Beckmann's Li teratur der Rciscbeschreibungen und andere hierher gehörige Schriften desselben Verfassers, Löllm^r, bllll. seripn. Inst. > nat., die Lelloiae Lvbreslniiae (für die Literatur der Na-1 turgcschichte bis 1781 höchst werthvoll, weil — neben gro ßer Vollständigkeit — jeder Titel darin vom Buche selbst abgeschrieben, und also die äußerste Richtigkeit vorhanden j ist), 1''abrroii bilrl. autig., Älurr, oonsp. brbl. olottiose uuiv. u. s. w- Aber bei der dritten und vierten Abtheilung (3, Buchdruckcrkunst, mit Geschichte derselben, und 4, Bi bliothekswissenschaft, mit Einschluß der Bücherbeschreibun gen und der Handschristenkunde), wo übrigens auch man ches Deutsche fehlt, durfte durchaus die ausländische Lite ratur nicht ganz unberücksichtigt bleiben, denn wer sich mit diesen Wissenschaften beschäftigt, kann Wecke, wie die von Daunou, Dibdin, Hain, Koning, Lambinet, Mettaire, Marchand, Ottley und Andern, um wenig zu sagen — nicht ganz entbehren. In den Jahreszahlen sind, wahrscheinlich durch Versehen des Eorrectors, manche Fehler vorhanden, wie z. B. Lck>1. mooü.-tevlru., 1824 statt 1834, Bibl. d. schönen Miss-, 1827 statt 1837 — so auch in den Vorbe merkungen zum Preuß. Gesetze S. 6. unten 1832 statt 1842. Die Abtheilung „Topographie und Statistik aller mit Leipzig in Bezug auf Buch-, Kunst - und Musikalienhandcl in Verbindung stehenden Städte, nebst Angabe der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und ihrer Leipziger Commis- sionaice", dem Umfange nach bei weitem der Hauptinhalt des Jahrbuchs, hat wiederum viele Berichtigungen erhal ten, so daß hier, was Topographie betrifft, wegen Man-^ , gels, wenn auch nicht an noch vorhandenen Fehlern, doch an Hülfsmitteln zur Verbesserung derselben, für das nächste Jahr schwerlich viel zu ändern sein möchte. Deshalb schiene cs uns zweckmäßig, wenn sich künftig mindestens ein Jahr gang um den andern mit Aufzählung der gefundenen Be richtigungen und der hinzugekommenen Etablissements be gnügte, was beim Vorhandensein des frühern Jahrganges und des Müller'schen, vom nächsten Jahre an auch des Schulischen Buchhändler-Verzeichnisses, füglich hinrcichcn würde. Dadurch könnte Raum für viel Praktisch-Nützli cheres gewonnen werden, was in dem Jahcbuche noch zu geben wäre. lieber die Ähnlichkeit des beigegebenen Portraits von Gädickc (aus jünger» Jahren, als wo wir den Verstorbe nen gekannt haben) vermögen wir nicht zu urtheilen. Aus gefallen ist uns aber, daß der Verleger nicht statt Gädicke, der zwar ein recht ehcenwerther, doch nicht gerade sehr wich tiger Mann im Buchhandel war, lieber einen ausgezeichne- tcrn unter den kürzlich verstorbenen Eollegen gewählt hat, wie z. B. Frommann, oder I. G. Korn, oder Leskc. Die Ansicht des Innern der Buchhändlerböcse ist zwar nicht ganz richtig, doch sehr sauber gearbeitet. Aufforderung. Da bekanntlich jede Firma ein auf den Buchstaben lau tender Rcchtstitcl ist, woran gegenseitige Rechte und An forderungen haften, so wird die strenge Beachtung der, bei Eigennamen ohnehin bis zum Buchstaben gehen sollenden Genauigkeit zur Pflicht, sobald der Eigenname zugleich die Firma bezeichnet, und diese obendrein gedruckt erscheint. Letzteres ist der Fall bei den Facturen des Herrn E. Gün ter (oder E. Günther?) in Lissa, aus denen bald der eine, bald der andere Name gedruckt zu lesen ist. Der Herr Namens-Eigenthümer wird es daher nur in der Ord nung finden, wenn man ihn hiermit ersucht, zu erklären, ob die Firma auf den Namen Günter oder Günther bewil ligt wurde, oder wohl gar zwei verschiedene Firmen, was ja auch möglich wäre, dadurch bezeichnet werden sollen? ** Ehrenbezeigungen. Se. Majestät der König von Sachsen haben dem Buch- druckerei-Jnhaber und Buchhändler B- G. Teubner in Leipzig, in allcrgnädigster Anerkennung seiner vorzüglichen Leistungen auf der Guillochir - Maschine und im Fache des Congrevedrucks die goldene Preismedaille, nebst dazu gehöri gem Decrete, zu verleihen geruht. Die Triersche Zeitung vom 24. Juni 1838 Nr. 172 enthält: „Trier. Des Königs Majestät haben, in Be gleitung eines sehr gnädigen Allerhöchsten Handschreibens vom 5. d. M., eine goldene Medaille dem hiesigen Buch händler Herrn G a ll zu übersenden geruht." M i s c e l l e n. Neue Presse. Ein Herr Th. French in Neu-Flork soll eine neue Presse erfunden haben, die mehr als alle bis herigen leistet. Sie soll mit einer Papierfabrik in Middlc- town in Verbindung gesetzt werden, das eben fertig ge-