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<vr. Popert) errungen haben, denn ehe der Abend vergeht, wird der Antrag vr Möncke- berg angenommen sein. denz, die Herr Pape und ich und der ganze Ausschuß vertreten haben. (Zurufe.) Der Tendenz, ganz unzweifelhaft! Für den Antrag vr Mönckeberg ist, soweit ich es übersehen kann, eine Mehrheit gesichert. Ja, für diesen Antrag wird, wie er uns erklärt hat, auch Herr vr Wolffson stimmen, und zwar trotz seiner Rede vom 1. Dezember. Das heißt, obwohl unzweifelhaft der Antrag vr Möncke berg eine Beschränkung des freien Verkehrs, eine Beschränkung eines freien Gewerbebetriebes und in gewissem Sinne eine Fesselung des Buchhandels bedeutet. Vielleicht — das möchte ich gleich an dieser Stelle bemerken — viel leicht wird manchen der Herren Kollegen ein inneres Bedenken ab halten wollen, für den Antrag vr Mönckeberg zu stimmen, das ich nicht für berechtigt halte: Eines der ältesten Mitglieder der Bürgerschaft, auf dessen Worte ich besonderes Gewicht lege, hat mir bei einem Privat gespräch gestern gesagt: Der Antrag vc Mönckeberg hat das eine Be denken: im Reiche regiert eine konservativ-ultramontane Macht, und die kann vielleicht den Antrag De Mönckeberg dazu gebrauchen, eine Knebelung des freien Geisteslebens zu erreichen, so daß speziell — was mir das schlimmste wäre — eine ultramontane Knechtung der Geister überlegt — ist nicht berechtigt, und zwar aus folgendem Grunde nicht: Die konservativ-klerikale Macht, die im Reiche herrscht, braucht, wenn sie die Geister knebeln will, auf unsere Anregung nicht zu warten und wird nicht darauf warten, wenn sie meint, daß Zeit und Gelegenheit günstig sind. Was wir vermeiden müssen, ist nur das, den Anschein zu erwecken, als ob wir dieser Macht zu solcher Knebelung durch die An nahme des Antrags Mönckeberg einen Vorwand gäben. Nun glaube ich allerdings ohnehin nicht, daß, wer unsere Verhandlungen, den Ausschußbericht und die gestellten Anträge überhaupt liest, daß der aus der Annahme des Antrages I)i: Mönckeberg gutgläubig den Vor wand nehmen könnte, derartiges zu behaupten. Trotzdem aber halte ich es nicht für überflüssig, als Berichterstatter des Ausschusses und, wie ich glaube, im Namen der ganzen Bürgerschaft, hier folgendes festzu stellen: Das Gesetz, das wir durch den Antrag vr Mönckeberg im Reiche zu erlangen hoffen, muß unter allen Umständen dieselben Kautelen auch in dem Reichsgesetz, das wir erstreben, m i t a u s d r ü ck l i ch e n Worten garantiert sein. Kein Gesetz, das in irgendeiner Be ziehung in das religiöse, konfessionelle, politische Gebiet eingreift, wird vr Mönckeberg zu konservativ-ultramontanen Zwecken auszunutzen, nur mittelst vollkommener Verdrehung dessen, was darin steht, geschehen könnte. Ich bin daher der Ansicht, daß gegen den Antrag vi: Mönckeberg irgendwelche Bedenken nicht vorliegen. Ich glaube sogar, daß, wenn jetzt oder in nächster Zeit der Antrag durch die Bürgerschaft an den Senat und von diesem an das Reich geht, daß gerade bei der jetzigen Lage im Reiche, wo die Novelle zum Straf gesetzbuch demnächst zur Beratung steht, ein derartiger Antrag von Hamburg her einen hervorragend guten Einfluß ausüben wird, weil, wie Herr Pape mit Recht bemerkt hat, die hamburgische Bürgerschaft auch sehr gut weiß" Damit habe ich schon jetzt alles gesagt, was ich später in der etwaigen Spezialberatung zu dem Anträge vr Mönckeberg noch zu sagen gehabt hätte. Ich freue mich, daß ich diesen Antrag unterstützen konnte. Nun aber, meine Herren, bin ich als Berichterstatter des Aus schusses verpflichtet auszuführen, weshalb es sich trotzdem mehr empfiehlt, heute den Antrag Wolfhagen auf Rückverweisung anzunehmen. Ich möchte die Herren, die den Antrag vr Mönckeberg unterzeichnet haben, fragen: wie soll es werden, wenn der Senat nicht mit uns geht? Herr vr Wolffson hat das ja als sehr möglich hingestellt. Wie soll es ferner werden, wenn das Reich nicht mit uns geht, oder uns nicht das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. also wieder von neuem an uns heran. Wäre dann doch auch zweifellos Herr Pape in Ehren und Gewissen gebunden, der Bürgerschaft noch einmal mit einem solchen Anträge zu kommen. Herr Pape sagt »Ja«; ich konnte es mir auch nicht anders denken. Dieser Fall kann in ein paar Wochen vorliegen, in ein paar Wochen können wir vielleicht wissen, daß der Senat sagt: »Nein, ich will aus irgendeinem Grunde nicht, ich gehe nicht ans Reich.« Der Antrag Pape kommt dann aufs neue, und wir stehen wieder auf demselben Fleck wie jetzt. Deshalb ist der Gedanke des Herrn vr Bauer, daß die Annahme des Antrages Vr Mönckeberg und die Ablehnung der übrigen vorliegen den Anträge der Belastung der Bürgerschaftssitzungen durch die Ange legenheit ein Ende machen werde, nicht richtig. Das wird vielmehr er reicht, wenn wir die Sache an einen Ausschuß zurückverweisen; es wird eben nicht erreicht, wenn sie nicht zurückverwiesen wird. Ich halte es daher schon rein praktisch für außerordentlich viel zweckmäßiger, das Risiko nicht zu laufen, daß wir die Angelegenheit nach ganz kurzer Zeit wieder bekommen und dann doch die ganze bis jetzt geleistete Arbeit umsonst getan haben. Auch in der Sache selbst können die Herren, die für den Antrag um deswillen nicht, weil ich ganz sicher bin, daß der Antrag des Herrn vr Mönckeberg als erster aus dem Ausschuß mit herauskommt. Als erster — neben andern. Denn ich bin nicht der Ansicht des Herrn vr Möncke- zu richten und gleichzeitig ein Partikulargesctz zu machen. Das Parti kulargesetz würde ein Notdach sein, das gebaut wird, bis der Zeitpunkt gekommen ist, wo das Reich uns hilft. Juristische Bedenken liegen da dürfte, den Antrag auf Rückverweisung abzulehnen: Nur dann dürfen wir das tun, wenn zweifellos bewiesen ist, daß Hamburg nicht zuständig ist, ein Landesgesetz zu erlassen. Sie wissen ja alle, meine Herren, mit welch kühner Bestimmtheit hier zuerst die Behauptung auftrat: »Hamburg ist nicht zuständig!« Sie wissen aber auch, wie jetzt die Sache geworden ist, wie jetzt keiner unserer Gegner — mit ganz wenigen Ausnahmen — noch mehr zu behaupten wagt, als: »Ja, die Sache ist aber doch immer noch zweifelhaft!« Wie hat sich das so wandeln können? Ich bitte, mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten einen kurzen Satz aus der ersten Rede des Herrn vr Wolffson vom I. Dezember 1909 verlesen zu dürfen. Er lautet so: »Da ich weiß, daß andere Mitglieder dieser Ver sammlung die rechtliche Unzulässigkeit der gestellten Anträge auf Grund des Reichsrechts dartun werden, so will ich von einer Erörterung dieser Frage Abstand nehmen. Ich will mich darauf beschrän ken, zu erklären, daß ich die Anträge in Rücksicht auf die Reichsgesetzgebung, die diese Materie behandelt hat, für ungesetzlich halte.« Dieser Er klärung hat Herr Di: Wolffson in derselben Rede dann noch eine ein zige juristische Argumentation hinzugefügt, die ich aus den vor einer Woche dargelegten Gründen nicht für richtig halte. Herr vr Knauer hat sich in derselben Sitzung über denselben juristischen Punkt (den 8 184 des Strafgesetzbuches) geäußert, und zwar in dem entgegen gesetzten Sinne wie Herr vr Wolffson. Während Herr vr Wolffson sagte: »Der Ausschußantrag ist eine einfache Wiederholung des § 184 des Strafgesetzbuches«, sagte Herr 1)r. Knauer: »Nein, im Gegenteil, der Ausschußantrag geht über den § 184 hinaus, und gerade das ist unzulässig?« Im übrigen beschränkte Herr vr. Knauer sich darauf, eben falls zu erklären: »Das geht nicht!« Also nach der ersten Sitzung lag nichts weiter vor, als daß zwei Herren durch reinen Machtspruch erklärt hatten: »Es geht nicht!« und außerdem in einer juristischen Ausführung einander glatt widersprochen hatten. Trotzdem war die Wirkung in der Öffentlichkeit Phänomenal! Ich sage nicht zuviel, wenn ich behaupte: Die Zeitungen hallten wider glauben, daß so etwas, was sie Vorschlägen, angängig sei? Wie ist es möglich und denkbar, daß Männer in dem Ausschuß sitzen, die gar nicht 187