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5136 «örsenblotl f. d. DIschn Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 106. 8. Mai 1S08. 2a. In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höheren Rabatts als 20A von den Ordinär-Artikeln. 2b. Von den Netto-Artikeln, worunter auch die »billigen Ausgaben» (wie -Editionen- und -Albums») zu verstehen sind, darf kein Rabatt gegeben werden. 3. Der unter 2a angeführte Rabattsatz soll die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden darf, jedoch ist es Ver legern und Sortimentern in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen zu liefern. In solchen Fällen ist die Lieferung auf der Faktur als Ausnahmefall kenntlich zu machen und dem betr. Abnehmer die Bedingung zu stellen, daß er die gewährten Vorteile nicht außerhalb des ver einbarten Kreises benutzt; bei direkter Lieferung seitens des Ver legers darf der von diesem gewährte Ausnahmerabatt den auf die gleiche Bestellung dem Sortimenter gewährten Rabatt nicht erreichen. Als größere Partien eines Werkes sind anzusehen: a. bei Chorwerken, die gleichzeitige Lieferung von Chor stimmen eines Werkes, wenn die Summe des Ladenpreises bei Ordinärartikeln wenigstens ^ 60.—, bet Nettoartikeln wenigstens 40.— beträgt. b. bei Orchesterwerken, die gleichzeitige Lieferung von Orchester dublierstimmen eines Werkes, wenn die Summe des Laden preises bei Ordinärartikeln wenigstens 40.—, bei Netto artikeln wenigstens 30.— beträgt. o. bei Texten die Lieferung von mindestens 100 Exemplaren eines Werkes. ä. bei Studienwerken die Lieferung von mindestens 25 Exem plaren. 4. Neuerscheinungen dürfen innerhalb von 2 Jahren, vom Schluß des Erscheinungsjahres an gerechnet, nicht verliehen bczw. vermietet werden. 5. Es ist untersagt, Schulen und Etüdenwerke (ausgenommen solche zum Konzertvortrag) zu verleihen bezw. zu vermieten. 6. Kataloge moderner Musikalien, die mißbräuchlicher Weise die Bezeichnung -antiquarische Musik- führen, sind unzulässig. 7. Jedes Mitglied ist berechtigt, an seine Angestellten für deren persönlichen Gebrauch zu Nettopreisen zu liefern, dagegen ist es verpflichtet, die Benutzung der Verlangzettel zu eigen mächtigen Bestellungen zu verbieten. 8. Verfehlungen gegen obige Bestimmung sind, sofern sie seitens des Vereinsausschufses auf Grund unanfechtbarer Beweise festgestellt worden sind, vom Vorstand mit Auferlegung einer Buße zu ahnden, und zwar soll die Buße betragen: a) im ersten Verfehlungsfall 30.— b) im ersten Wiederholungsfall ^ 100.— o) im zweiten Wiederholungsfall ^ 300.— ä) im dritten und jedem weiteren Wiederholungsfall ^ 500.— Von jedem Verfahren, das zu einer Bestrafung führt, ist dem Vorstande des Börsenvereins Anzeige zu erstatten und nach Be finden Anwendung weiterer Maßnahmen, besonders die Ent ziehung der buchhändlerischen Einrichtungen zu beantragen. In jedem Falle der Bestrafung ist von dem mit der Buße Belegten ein Sichcrheitswechsel über den Betrag auszustellen, mit dem der nächste Wiederholungsfall geahndet werden würde; als Fälligkeits termin dient der 3. Tag nach demjenigen, an dem der Vorstand auf wiederholte Bestrafung erkennt. Die eingezogenen Bußgelder werden dem Dispositionsfonds überwiesen, der zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben im Interesse des Musikalien handels dient. (-Musikhandel u. Musikpflege-.) Sxlibri». Ausstellung iu Frankfurt (Main). — Im Frankfurter Kunstgewerbemuseum erregt zurzeit eine Exlibris ausstellung des Verlagsbuchhändlers und Schriftstellers Karl Fr. Schulz-Euler lebhastes Interesse. Die Sammlung des bekannten Bibliophilen steht beim Publikum noch von der großen Ausstellung im Kunstverein 1905 her in guter Erinnerung. In den drei Jahren aber hat sie sich wesentlich vermehrt und auch an künstlerischer Bedeutung gewonnen. Herr F. B. Sutter berichtet in der -Frankfurter Musik- und Theater-Zeitung- folgendes oarüber: Die gegenwärtige Schau vereinigt eine Auswahl von etwa 1000 Blättern fast aller bekannten modernen Künstler und hat damit ein äußerst instruktives Gepräge erhalten. Da ist Willi Geiger, der geniale Münchener Maler und Graphiker, mit einer vollständigen Kollektion der von ihm geschaffenen Bucheignerzeichen vertreten, an einer andern Wand fesseln die äußerst reizvollen Blätter von Josef Sattler. Klinger, Greiner, Hsroux und Vogeler sind ferner uns vertraute und liebe Bekannte. Zu erwähnen wären noch Adolf Hildenbrand (Bernau), der seinem Ruf als hervor ragender Landschafter auch in seinen Exlibris treu bleibt, die ausgezeichnete Humoristin Mathilde Ade, die beiden feinsinnigen Radierer Hirzei und Bastanier, sowie Fidus, Diez, Otto Hupp — der einzige genießbare Heraldikerl —, Erler und Maximilian Dasio. Die Künstler Max Bucherer (prächtige Holzschnitte), Otto Ubbelohde (hessische Landschaften), Hubert Wilm (gute dekorative Wirkung) und Alfred Soder (feine Porträtradierungen) kommen sowohl in ihren Einzclblättern, wie durch Gesamtwerke (Verlag von Karl Fr. Schulz) zum Wort. Weitere Namen zu nennen, ver bietet uns der Raum. Verwiesen sei auf das an die Besucher gratis verabfolgte Geleitwort, das von dem guten Geschmack wie von der schriftstellerischen Gewandtheit des Ausstellers Zeugnis ablegt. Alles in allem: ein Besuch der Ausstellung war lohnend und lehrreich. Dreifarbendruck. — über Lumisreplatten und Dreifarben druck hält morgen, Sonnabend, den 9. d. M., abends 9 Uhr unser Mitarbeiter Herr Paul Hennig im großen Saale des Papierhauses zu Berlin einen Vortrag unter gleichzeitiger Vorführung zahlreicher Lichtbilder. Die Veranstaltung geht vom Berliner Faktoren-Verein aus; Gäste haben zweifellos unentgelt lich Zutritt. * Neue Bücher, Kataloge re« für Buchhändler: 8täckts-^.nsicbten. IV. Veil: Das rsobtsrbsinisobs Ladern. Ois 8obvsir. östsrrsieb-Uvqarn. — Latalog klo. 272 von Larl Tbsockor Völoüor's Vorige vnä Antiquariat in Vraoic- kurt a/N. 8°. 51 8. Ho. 4167—5697. dlücüliobs ksiss! Illustrisrtss Vsrreiobvis ckor neuesten Usiss- banckbüobsr, Rubrer, Lartsn, Llano unck llursbüobsr, nebst einer ^.uswabl geograpbisober kraobt- uvä Uiläsrvsrke, lieiss- kesobrslbunxsn unck 8praebkübrsr. ^.usgkAsbsn ckurob (. . . . 8ort.-I'a ). UsrausAegobsn uvä verlegt von V. Voloüwar Larsortiment in I-eiprig. 8". 176 8. in tarbigew Ilwscblag. Das praktische Verzeichnis erscheint wieder zur rechten Zeit, um viele Reiselustige, denen es zugesandt wird, in den Stand zu setzen, sich die Literatur für ihre Reise auszuwählen. Sie werden es auch nach beendeter Reise wieder vornehmen, um sich Andenken an die Reise in Gestalt von Pracht- und Vilder- werken auszusuchen. Das sauber gedruckte Verzeichnis stellt sich in seinem farbigen Umschlag äußerst vorteilhaft vor. Dieser eilt der Zeit voraus: er zeigt ein im Luftballon reisendes Paar, das über eine von einem Flusse durchzogene Landschaft hinwegfliegt. Personalnachrichten. Albert de Lapparent — Die französische Wissenschaft hat einen herben Verlust erlitten. Am 5. Mai starb zu Paris im achtundsechzigsten Lebensjahre der bekannte Geologe Albert de Lapparent, lebenslänglicher Sekretär der ^oackswis ckss 8oisness, zu welcher Würde er vor kaum Jahresfrist, am 14. Mai 1907, er hoben worden war. Albert Auguste Cochon de Lapparent war am 30. Dezember 1839 in Bourges geboren. Er ging als Primus aus der Polytechnischen Schule hervor, studierte in der Bergakademie und wurde 1864 Ingenieur, worauf er beigeordneter Konservator der Sammlungen der letzteren wurde und mehrere Jahre an der geologischen Karte Frankreichs arbeitete. Im Jahre 1875 trat er in das Pariser Katholische Institut als Professor der Geologie und Mineralogie ein und wurde 1897 Mitglied der ^.oacköwis ckss 8oisnoss, die ihn vor einem Jahre an Stelle Berihelots zu ihrem 8sergtairs psrpotusl ernannte. Seit 1880 gehörte er der Geologischen Gesellschaft als Mitglied an. Er hinterläßt zahlreiche Werke. Weiteren Kreisen machten ihn zuerst seine Studien (1874) über die geologische Beschaffenheit der Meerenge von Calais bekannt, die zur Grundlage der Tunnelprojekte zwischen England und Frankreich dienten. Zu seinen hervorragenden Ar beiten gehören noch: »Iraits cks LleoloAis-, »6ours cks Llinsrslogio-, -I-eoons cks Osograpbio xbMqus« rc.