Nr. 97. Izdic-jem < oder deren Daum koktet 30 -Pf. De, eigenen Anzeigen zaklcn !» Mitglieder für die Zeile 10 pk.. für 6. 32 M. statt 3S 2N.. tt S. II^N. üatt 18 M. Stellengesuche werdc^mit 10 ps. pro ^ m^zlled.r 40 ps.. 32 M.,S0M., 100 NI. - D.il^gcn werden N ieni Leipzig, Freitag den 28. April 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börseiwerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Vekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 21. Mai 1916, pünktlich vormittags 19^ Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III) Tagesordnung. >. Gtflhliftsbkkilhl über das Bereinsjahr 1915/16. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rklhllltllh 1915. 8. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den VlMIIlslhlllg >916. 4. Prüfung und Genehmigung des Berivaltn»gsberiihts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des EhkellllUSschUsseS des Börsenvereins, das Bildnis von »r. Eduard Brockhaus im Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des BvrstaUdkS, einer um den Börsenverein und den deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehren mitgliedschaft des Vereins zu verleihen. 7. Antrag des Vorstandes, die Hauptversammlung wolle im Hinblick auf die Erwerbung verschiedener bibliographischer Unternehmungen die Einsetzung eines a. o. Ausschusses (Verlazsausschusses) beschließen, der aus acht Mit gliedern besteht, deren Wahl dem Vorstand überlassen bleibt. 8. Antrag des Herrn Gklllh Llhlllibt in Hannover. Der Börsenverein wolle im Einvernehmen mit dem Verlegerverein beschließen, daß vom I. Juli ab auf alle Bücher ein Kriegszuschlag von 10°/o auf den Ladenpreis mit Abrundung auf S Ps. nach oben seitens aller Sorti menter und 10HH auf den Nettopreis seitens aller Verleger eingeführt werde, desgleichen aus Zeitschriften, soweit sie quartalsweise oder für den Jahrgang oder ein Semester berechnet werden. Ausgenommen sollen nur Einzelnummern sein, die ohnehin schon einer höheren Berechnung und Rabattierung unterliegen. Aus Disponenden O.M. 1918 würde ebenfalls der Aufschlag seitens der Verleger zu berechnen sein, wie auch der Sortimenter auf seinen festen Lager bestand den Kriegszuschlag aufzuschlagen hätte. Durch Aushang und gemeinsame Ankündigung in Blättern wäre das Publikum davon zu verständigen. Die Berechnung des Kriegsausschlages müßte dem gesamten Buch- und Zwischen- Handel ebenso zur Pflicht gemacht werden wie bisher die Einhaltung fester Ladenpreise. Verstöße gegen die Anord- nung würden mit Beschränkung des Rabatts zu ahnden sein resp. mit Entziehung der Verkehrsmittel des Buchhandels?) 9. Anträge der Herren vr. B. Lehm»» und R. voll BüMilher, beide in Danzig, und Genossen.") °) Begründung Seite 401. — **) Namenverzeichnis Seite 492. 489