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^ 97, 28. April 1918. Fertige Bücher. BLri-nI'l-tt s. d. Dtschv. BuchylMd-l. 2715 In unserm Verlage Ist soeben erschienen: Mols Sommeeselö rrißlar Mgajst Des Gbereunuchrn Tagebuch tzaremsgeschichten Brosch. ^ 3 —, geb. ^ 4.50 mit 33>/z"/» und 11/10, nur fest und bar. Das Werk, das in prickelnder Erzählungsform in den Geist ües Islam einsührt, war beschlagnahmt, wurde aber nach umfangreicher Beweisaufnahme freige geben. Wir glauben, dem Werke keine bessere Empfeh lung mit auf den Weg geben zu können, als eine kurze, im Berl. Tageblatt s. Zt. erschienene wieüergabe üer Gerichtsverhanölung: Ein Prozlß in dem vier Sachverständige, darunter sogar der von der Staatsanwaltschaft geladene, gleicher Meinung waren, beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichts- dtrektorsKlusemann die ersteStraikammerdesLandgerichtslll. Angeklagt wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften war der Schriftsteller Adolf Sommerfeld. Es handelte sich um einen in orientalischer Erzählunassorm gehaltenen Roman „Kißlar Agassi, des Obereunuchen Tagebuch", der seinerzeit von der Staatsanwaltschaft als unzüchtig beschlagnahmt worden war. Zu der Verhandlung waren als literarische Sachverstän dige geladen: I)r. Ludwig Fulda Viktor Blllthgen. Sigmar M'hring und von der Staatsanwaltschaft vr. Storck. Or. Ludwig Fulda erklärte in seinem Gutachten, daß als „un- züchtig" die Tendenz, auf niedrige Instinkte durch Frivolität und Lüsternheit zu wirken, zu bezeichnen sei Den Schutz vor sittlichen Gefährdungen genieße der unreife Mensch nicht durch das Vorenthalten von Büchern, sondern durch Er ziehung durch Eltern und Lehrer. Das inkriminiertc Buch sei eine durchaus ernste Schilderung nnd gebe eine über zeugende Farbe des Orients und des Haremlebens. In ähnlicher Weise äußerten sich die Sachverständigen Blllthgen und Mehring und selbst der von der Staatsanwaltschaft ge ladene vr. Storck — Der Staatsanwalt Assessor Fuhrmann beantragte trotz dieser Gutachten die Verurteilung des An geklagten zu 30 Mark Geldstrafe, während Rechtsanwalt Dr. Frey darauf htnwies, daß, solange man nicht auch Goethes ,Reineke Fuchs', Dekamerone, Maupassant und,Das Hohe Lied Salomonis' in der Bibel beschlagnahme, man auch dieses Buch nicht als unzüchtig ansehen dürfe. — Das Gericht kam zu einer Freisprechung mit der Begründung, daß zur Zeit der seligen Marlltt vielleicht eine Verurieilung möglich gewesen wäre. Das Auch sei durchaus künstlerisch und stelle eine wertvolle Bereicherung der Kenntnisse des orientalischen Milieus dar." Für jeden Sortimenter und jedes Versandgeschüft bedeutet dieses Werk eine stete Einnahmequelle, denn welcher deutsche Leser möchte bet dem leb haften Interesse, das wir dem Osmanenreich heute entgegenbringen, nicht erfahren, wie Sie Türkin lebt un- liebt! Deutscher N«H'L Serlin w. 57, Sücherei-Ver- M lag G. m. b. H. W Elßhslzstraße S. Tel. Lzw 5481. Ernst Heinrich Moritz Stuttgart Soeben erschien: Körperpflege durch Wasseranwendung von Prof. vr. Herrn. Rieder an der Universität München Zweite verbesserte Auflage Mit 10 Tafeln und 16 Textbildern Geheftet M. 2.40 Gebunden M. 3.- Daß eine vernünftige Wasseranwendung — nicht planlos gebraucht, sondern nach ärztlichem Rat geregelt — Krankheiten vorzubeugen und viele Heilungen zu erzielen vermag, ist noch nicht bekannt genug. — Professor Rieder bietet in seinem Werke ein vollständiges Lehr buch der Wasserheilkunde, wie es vortrefflicher und volkstümlicher nicht gedacht werden kann. Das Buch gehört in jede Lausbibliothek, denn: Des Wassers Kraft — Gesundheit schafft. Barbestellungen auf beilieg. Zettel genießen Rabatt Bücherei der Gesundheitspflege 364'