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.V 138, 18. Juni 1906. Nichtamtlicher Teil. 6021 wie den Verlagsvereinigungen, die in Holland energisch für den Beitritt dieses Landes zur Berner Konvention eintrcten, seine Sympathie und seinen Dank aus. Er erneuert die schon früher von ihm angenommenen Wünsche, es möchte dieser Beitritt möglichst bald erfolgen. 3. Gesetzliche Hinterlegung. Der Kongreß erneuert den Wunsch, daß die besondere Hinterlegungsförmlichkeit und überhaupt jede Förmlichkeit, die gegenwärtig in einigen Ländern für die Anerkennung des Urheberrechtsschutzes besteht, beseitigt werde. 4. Verlagsvertrag. Der Kongreß dankt dem Permanenten Bureau für die vollständige Sammlung der Gesetze und Verlagsverträge und beauftragt es, dem nächsten Kongreß einen Nachtragsbericht über die Usancen vorzulegen, die man unter den Autoren und Verlegern aufstellen sollte, um als Muster für die Verlagsverträge zu dienen. 5. Erschwerungen des internationalen Verkehrs auf geistigem Gebiet. Die fünfte Tagung des Internationalen Verleger kongresses spricht nach Kenntnisnahme der Berichte der Herren Fisher Unwin, Hoepli und Vandeveld, die die Notwendigkeit klarlegen, die Produktton der Geisteswerke von allen aus Zolltarifen und andern Arten von Abgaben entstehenden Erschwerungen zu befreien, die Erwartung aus, daß die Regierungen, im Interesse nicht nur des Buchhandels, sondern auch der allgemeinen Bildung, diese Grundsätze bei Abschluß der künftigen Handelsverträge berücksichtigen mögen. Inzwischen spricht der Kongreß die Erwartung aus, daß energische Anstrengungen gemacht werden, um Werke, welche die Buchhandlungen an ihre Verleger aus dem Auslande zurücksenden, nachdem sie vergeblich versucht haben, sie zu verkaufen, bei dieser Wiedereinführung von allen Zollab gaben zu befreien, und er unterstützt die Schritte, die die italienischen Verleger zur Erreichung dieses Zieles unter nommen haben. 6. Buchhandlungs-Kataloge. Die V. Tagung des internationalen Verleger-Kongresses bestätigt den von den frühern Tagungen in Paris, Brüssel und London geäußerten Wunsch, daß es nötig sei, die Buch handlungskataloge derart anzuordnen, daß sie das Nach schlagen möglichst erleichtern, und sie bezüglich Zusammen stellung und Druck möglichst einheitlich zu gestalten, damit sie leicht eingeordnet und entweder als Band oder als Zettel auf bewahrt werden können, und betraut das Zentralbureau mit der Redaktion eines internationalen Reglements, betreffend die Zusammenstellung der Buchhandlungskataloge. 7. Rabattgewährung von Vereinen an ihre Mitglieder. Der Kongreß ist sich der Gefahr bewußt, die dem internattonalen Buchhandel dadurch erwächst, daß einzelnen Vereinigungen die Möglichkeit gelassen ist, Privatpersonen mir Rabattsätzen zu liefern, die eigentlich dem Buchhandel Vorbehalten bleiben sollten, und bestätigt deswegen seine früheren Beschlußfassungen. Es werden daher die Verleger aller Länder ersucht: 1. gegebenenfalls zu verhindern, daß Vereinigungen, die keinen Buchhandel treiben, Rabatte genießen, und 2. von den betreffenden Vereinigungen das formelle Versprechen zu verlangen, sich beim Weitervertrieb an ihre Mitglieder an die in den einzelnen Ländern geltenden Ver kaufsbestimmungen zu halten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 8. Reisebuchhandel. Der V. Internationale Verleger-Kongreß anerkennt die Bedeutung, die neben dem Sortimentsbuchhandel der Reise buchhandel für die Verleger und die Verbreitung der Literatur hat. Unbeschadet seiner Bestrebungen für die Wahrung der Interessen des Sortimentsbuchhandels, verlangt der Kongreß die Beseitigung aller Bestimmungen, die die Entfaltung des Reisebuchhandels hindern könnten. 9. Internationale Regelung der Aufführungsrechte musikalischer Werke. Der Internationale Verlegerkongreß spricht die Er wartung aus, daß schon in einem nahen Zeitpunkt in Deutschland das Einvernehmen aller beteiligten Kreise, das ür die Verwertung der Aufführungsrechte von größter Be deutung ist, erzielt werden möge. Er erwartet namentlich von der Einsicht der deutschen Anstalt, daß sie den Wünschen der Musikverleger und der mit diesen verbundenen Autoren Rechnung trage, um den Beitritt dieser beiden Gruppen zur Anstalt zu ermöglichen. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß in den Ländern, wo noch keine Vereine für die Nutzung der Auf führungsrechte bestehen, solche gegründet werden und daß unter allen in den verschiedenen Ländern bestehenden Ver einen der Autoren, Verleger und Komponisten eine Einigung erzielt werden möchte. 10. Mechanische Musikinstrumente. Im Hinblick auf den bevorstehenden Zusammentritt der Berliner Konferenz zur Revision der schon im Jahre 1896 revidierten Berner Konvention spricht der Kongreß den Wunsch aus, daß jeder Abgeordnete der zuständigen Vereine dieser Länder von seiner Regierung ermächtigt werde, die Beseitigung von Ziffer 3 des Schlußprotokolls zu verlangen. 11. Reform der Bibliographie von Kunstwerken. 1. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß in jedem Lande ein Nationalkatalog der Kunstwerke ausgestellt werde. 2. Das Exekutivkomitee des internationalen Verleger kongresses wird beauftragt, auf Grund der Nationalkataloge einen internationalen Katalog auszuarbeiten. 12. Ernennung eines Ehrenmitglieds. In Anbetracht der hervorragenden dem Verlegerkongreß geleisteten Dienste ernennt dieser Herrn Henri Morel zum Ehrenmitglied des Kongresses, der internationalen Kommission und des ausführenden Ausschusses, mit Sitz und Stimme in diesen. kembraiull. Lin Vsr^siottiiis äsr äurett kttotzoArupliik uvä Lunstärueir ^.rdsitkn äss NsiZtors. Von Lruuo llseobi, Lsrliu. (LortssttauA sas dir. 137 6. ttl.) 6. Die OemLläe kembranäls Heprocktt/c/rone» cker emrsürew Kemälcke /er-ier.' Slssxov Osrporstiou ^,rt Olslisr^ Lslbstbiiäois. Ldot. lisukst. R. Nsuuliebsr 8tu6isuttoxk. Liiot. Itsnkst. § tts.u6soiig.tt ruit ttodiss uuä 6siu LuZsi. Lbot. Lrs.au 787