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englischen und neusundländischen Negierung durch die Armstrong, Whitworth L Co. in London eine moderne Fabrik mit einer Jahres leistung von 12V MO Tonnen Zeitungsdruckpapier unter Nutzbarmachung von 10V 000 ?8 des Flusses Humber bauen. Anfang Mai d. I. soll diese grösste Papierfabrik ihre Erzeugung ausnehmen. Nordamerika ist gleichfalls eifrig dabet, seine Produktion an holzhaltigem Zcitungs- druckpapter von Jahr zu Jahr zu vergrößern; auch England führt Neubauten durch, von denen einer, der der Firma Edward Hoyd Ltd. in London, jetzt in Kemsley, vor der Vollendung steht; hier soll auf 2V modernen Papiermaschinen Notattonspapier für England und den Export hergestellt werden. In Kanada werden zudem fünf wettere Papierfabriken mit einer Tagesleistung von 100 bis 200 Tonnen ge baut, in Kapuskasing (Ontario) wird mit einem Kosteuauswand von 2 Mill. Dollar eine neue Zellstosf-Fabrik errichtet, die eine tägliche Produktion von 600 Tonnen haben soll; die elektrische Kraft wird von den benachbarten Smokyfällen bezogen. Schon jetzt beträgt die Kapazität der kanadischen Druckpapierfabriken 2,2 Mill. Tonnen, wäh rend Deutschlands Produktionsfähtgkeit etwa 530 000 bis 550 000 Tonnen beträgt, von denen etwa 230 000 bis 250 000 Tonnen holz haltiger Druckpapiere im Inland selbst verbraucht werden. Lagebericht des ZcntralanSschusses der Papier-, Pappen-, Zcll- stoss- und Holzstoff-Industrie für den Monat März 1025. — Die Ge schäftsmerkmale des März waren fast die gleichen wie die des Vor monats. In vielen Bezirken blieben die Betriebswasserverhältnisse weiterhin unzureichend. Die Nachfrage nach Halbstoffen, besonders nach Holzschliff überstieg die Produktion, fodaß größere Holzstoff vorräte am Ende des Monats nicht vorhanden waren und Holzstoff und Altpapier vermehrt aus dem Ausland hereingenommen werden mußten. Die Versorgung mit Brennstoffen und Hilfsmateriäl be gegnete im allgemeinen keinen Schmierigkeiten. Trotz des fast überall herrschenden Bollbetriebs bei lebhaftem Auftragseingang mit zum Teil kurzen Lieferfristen dürfen zwei Gefahrenmomente nicht übersehen werden. Erstens blieben die Preise wegen der übermäßigen Belastung der Industrie zum großen Teil unzureichend, und zweitens steigerte sich noch die starke Inanspruchnahme von Krediten seitens der Abnehmer. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika. — Der große Auf wand der Vuchwerbung in Amerika ist kein Sport, wie manche denken möchten, sondern eine bittere Notwendigkeit. Man erkennt sie, wenn man Urteile liest, die außerhalb der Buchfachpresse ausgesprochen wer den. Danach ginge es dem Buchhandel schlecht und er sei sehr er holungsbedürftig. Die Nummern der Verlegerzeitschrift aus dem Anfang dieses Jahres geben viele Zahlen aus der Buchstatistik. Danach hat man jetzt nur mit ganzen 150 Büchern die Zahl von 1923 geschlagen, indem im ganzen 0012 gegen 8863 im Jahre 1023 hcrausgekommen sind. Und man hat trotz der ständigen Berichte über riesiges Zu nehmen des Lesens nach dem Kriege noch lange nicht die Vorkricgs- zahlen erreicht. Von den 0012 Büchern in 1024 sind Wirkliche Neu erscheinungen 6380, wogegen man im Jahre 1010 deren 11671 zählte. An neuen Buchhandlungen sind ungefähr 100 aufgemacht worden, darunter in New Jork 18. Unter Len Verlegern waren Macmillan L Co. am tätigsten, sie brachten 530 Bücher heraus, dann folgt die Daran Company mit 365, in nächster Reihe stehen Houghton Mifflin, Dutton, Applcton, Scribner, Grosset L Dunlop usw. Gin Mr. Walbridge, Bibliothekar in New Aork, hat eine hübsche List« von Schlüsselromanen aufgestellt und dabei die Persön lichkeiten genannt, die in diesen Geschichten unter Decknamen geschildert werden. Deutsche Bücher sind nicht berücksichtigt; man erfährt aber vieles aus englischen, amerikanischen und französischen Romanen und deren unfreiwilligen Hintermännern. Es sind gerade 100 Geschichten auf die Vorbilder ihrer Helden untersucht worden. Sch. Wie es gemacht wird. — Das Vorgehen eines dänischenVer lag s, der seine Verlagswerke auf »Subskription« und direkt an das Publikum vertreibt, hat schon des öfteren Anlaß zu Beschwerden ge geben. Wie die vanok LoZkancklsrtickeucks mitteilt, forderte der Verlag durch über bas ganze Land an Privat« versandte Zirkulare zur Sub skription auf zwei Schriftserien zu vier Bänden (je 6 Kronen) auf und hob hervor, daß der geforderte Preis nicht einmal die Hälfte des Ladenpreises ausmache. Nur durch Ausschaltung des Zwischen händlerrabatts wäre es möglich, ein so vorteilhaftes Angebot zu machen. Eine weitere Serie Belletristik in fünf Bänden zu je 6 Kronen sollte später ebenfalls herausgebracht werden. Nachdem es aber nicht gelungen war, die erforderlichen fünftausend Bestellungen zu erhalten, wurde das Unternehmen gefährdet und bloß ein einziger vörlenblatt s. de» Drillichen Buchhandel. «. Kahraang. Band gelangte zur Versendung. Diesem folgte aber ein vertrauliches Schreiben des Verlags, welches die Abonnenten bewegen sollte, weitere Bestellungen im Bekanntenkreise zu sammeln und dem Verlag dadurch, daß die 5000 Exemplare Absatz erreicht würden, aus einer »kritischen Lage« zu befreien. Die geschäftliche Grundlage der Firma wäre eine vollkommen gesunde, aber die 5000 Exemplare -allein könnten die Firma retten, hieß es deutlich genug. Sogar eine Belohnung von 500 Kronen wollte man demjenigen Bezieher auszahlen, der die größte Zahl Abon nenten herbeischafft. Auch dies scheint mißglückt zu sein, und so blieb denn nichts anderes übrig, als den anfänglich verschmähten Sorti mentsbuchhandel zur Hilfsleistung heranzuziehen. Also wurden die Bände zum Subskriptionspreise von 6 Kronen, mit 33>L?L und zum Einzelpreise von 8 Kronen, mit bloß 25°/> Rabatt dem Sortiment an- gcbotcn. Es ist wohl ziemlich sicher, daß sich das dänische Sortiment kaum auf das Angebot einlassen und damit auch, diesen Verlag zur Umstellung seiner Geschäftsmethoden veranlassen wird, zumal da es sich hier nicht einmal um besonders absatzfähige Schriften handelt. K. V. Die einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesell schaft gehörigen Gegenstände gehören zum Betriebsvermögen der Ge sellschaft im Sinne des Einkommensteuergesetzes. — Wenn nach § 7 des Einkommensteuergesetzes die Einnahmen der offenen Handelsgesell schaften und Kommanditgesellschaften von den Gesellschaftern und Kom manditisten als Einkommen aus Gewerbebetrieb zu versteuern sind, so bedeutet das, baß allein die Tatsache, baß eine Einnahme aus der Be teiligung an einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommandit gesellschaft fließt, die Einnahme zum Einkommen aus Gewerbebetrieb macht. Der Geschäftsgewinn der Gesellschaft, der anteilig auf die Gesellschafter entfällt, ist also stets nach den Regeln über die Er mittlung des gewerblichen Einkommens (§8 33 ff. des Einkommen steuergesetzes) sestzustelle», ohne daß es darauf ankäme, wie die Ein nahmen der Gesellschaft sich im einzelnen zusammcnsetzen, ob sie aus Kapitalvermögen, Landwirtschaft, sonstigem Grundbesitz fließen, ob sie mit dem eigentlichen Gewerbebetriebe der Gesellschaft im Zusammen hänge stehen oder nicht. Weil die Einnahmen dieser Gesellschaften bei den Gesellschaftern als Einkommen aus Gewerbebetrieb in Erscheinung treten, müssen aber auch alle Gegenstände, die einer solchen Gesellschaft unstreitig gehören, im Sinne des Einkommensteuergesetzes Betriebsver mögen sein, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Gewerbebetriebe der Ge sellschaft unmittelbar dienen oder nicht. Der Umstand z. B., daß Grund stücke nach Abschluß des Gesellschaftsvertrages im Grundbuch nicht auf den Namen der Gesellschaft umgcschrteben worden sind, spricht für sich allein nicht dagegen, baß sie zum Vermögen der Gesellschaft gehören. Auch die Verletzung der Vorschrift des 8 313 BGB., wonach für die Einbringung von Grundstücken gerichtliche oder notarielle Beurkundung erforderlich ist, ist steuerlich ohne Bedeutung, wenn festzustcllen ist, baß die Einbringung der Grundstücke dem Willen der Vertragsparteien entspricht. Für die Annahme, daß die Grundstücke eingebracht werben sollten, spricht, wenn sie in die Bilanz der Gesellschaft ausgenommen worden sind. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, daß auch Privatver mögen der Gesellschafter durch die Bücher und die Bilanz einer offenen Handelsgesellschaft ober einer Kommanditgesellschaft läuft; es wirb im Einzelfall zu untersuchen sein, ob Anhaltspunkte dafür vorltegen, bah die Gesellschaft alle oder einzelne der Grundstücke, trotzdem sie in ihrer Bilanz enthalten sind, als Privatvermögen des einzelnen Gesellschaf ters betrachtete. Bei der Prüfung dieser Frage kann von Bedeutung sein, inwieweit die Grundstücke mit dem Gewerbebetrieb im Zusam menhänge stehen. Wenn hiernach solche Grundstücke Betriebsvermögen geworben sind, so käme allenfalls noch in Frage, ob bas Einbringen etwa gemäß 8 5 der Rcichsabgabenorbnung steuerlich ohne Bedeutung sein könnte. 8 5 der Rcichsabgabenorbnung würbe möglicherweise ein- gretfen können, wenn jemand in eine offene Handelsgesellschaft große Werte, die mit dem eigentlichen Gewerbebetriebe der Gesellschaft nicht im Zusammenhänge stehen, nur zu dem Zwecke einbringt, um sich da durch die Vorteile, die die Besteuerung des gewerblichen Einkommens genießt — es kam vor allem 8 69 a und kommt 8 33 a und 8 38 b des Einkommensteuergesetzes in Betracht —, zu sichern, übrigens ist auch zu erwägen, baß das Einbringen von Werten in eine Gesellschaft steuerliche Nachteile haben kann, da es, soweit eine Gegenleistung fehlt, eine steuerpflichtige Schenkung an die übrigen Gesellschafter barstellt. (Urteil des Reichsfinanz Hofes vom 27. November 1924. VI s ^ 61/24.) Vom Rüllerburschen zum berühmten Professor. — Der Nach folger des deutschen Gelehrten Max F. Müller auf dem Lehrstuhl der vergleichenden Sprachwissenschaften in Oxford, Professor Joseph Wright, hat jetzt sein 70. Lebensjahr vollendet, und aus diesem V71