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7 k 7 4 B!rl-»biarr». d. Ltschll. Buchend-!. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 144. 24. Juni 1912. wird ein abgeschlossener, ausführlicher Katalog für Buchhandels- reisende herausgegeben, in dem die Ausnahme kostenlos erfolgen soll, dem aber Inserate nicht beigesügt werden. Übereil,konstzwischen Frankreich nnd Rntzland, betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Die Frau- ziisische Regierung veröffentlichte unterm LS. Mai ISIL im Journal okkioiel äs la iiögudiigue I'rau^Liss vom 9. Juni 1912 die am 29. No vember I9II zwischen Frankreich und Rußland getrosfenellbereinkunst, Sprechsaal. Büchervertrieb nach dem Ausland. Von einem Buchhändlerverein, anerkanntem Organ des ^ ^ ,,,, Börsenvereins, wird der Redaktion ein Schriftstück übermittelt, betr. den Schutz von^Werken der Literatur "und Kunst. Die Rati-'> das von der »Volkstümlichen Bücherei« und der »Deutschen fikationsurkunden sind am 13. Mai 1912 in Paris ausgetauscht! Kanzlei« in Berlin durch Vermittelung von diesen Firmen worden. Das Übereinkommen tritt sechs Monate nach dem Aus- "Abstehenden Vereinen usw. verbreitet worden ist. Es handelt sich tausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und bleibt drei Jahre in Wirksamkeit. Es läuft von Jahr zu Jahr weiter und läuft ab ein Jahr nach dem Tage, an dem es von einem der vertrag, schließenden Teile gekündigt wird. »1/etucke acsckemique.« Beanstandung dieser Zeit- schrift durch den Staatsanwalt. Urteil des Reichsgerichts vom 21. Juni 1912. (Nachdruck verboten.) — Vor dem Land, gericht Leipzig war in einem objektiven Strafverfahren über die Unbrauchbarmachung einer Reihe von Nummern der Zeitschrift »l/stuäs aeaäemiqus« und noch einer anderen franzö- fischen Zeitschrift ähnlicher Art verhandelt worden. Die betreffen den Nummern waren bei zwei Leipziger Kommissionsgeschäften beschlagnahmt worden. In dem einen Falle handelte es sich um etwa 80 Exemplare, im zweiten etwa um 375 Exemplare, die aber nicht für Deutschland, sondern fürs Ausland bestimmt waren Nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft waren die Ab bildungen in den beanstandeten Heften unzüchtiger Natur. Im wesentlichen zeigten sie nackte Frauengestalten in allen nur denkbaren Stellungen. Der Gerichtshof war aber zur Verwerfung des Antrages der Staatsanwaltschaft auf Un brauchbarmachung der beanstandeten Hefte gelangt, weil diese offenbar nicht für das allgemeine Publikum bestimmt, sondern, wie auch der beigegebene Text zeige, für Künstlerkreise berechnet gewesen seien. Gegen das landgerichtliche Erkenntnis legte die Staatsanwaltschaft beim Reichsgerichte Revision ein. Sie rügte darin, daß vom Vorgerichte der Begriff des relativ Un züchtigen, wie er nach § 184, 1 St.-G.-B. anzuwenden sei, ver kannt worden sei. Seitens der Reichsanwaltschaft wurde die Revision nicht vertreten, und der höchste Gerichtshof erkannte in Übereinstimmung mit dem Anträge des Reichsanwaltes auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision. (Aktenzeichen 4 0 29Z/12.) Die TonderarrSstettung für Schrift, anläßlich des vom 4. August 1912 an in Dresden stattfindenden IV. internationalen Kongresses für Kunstunterricht, Zeichnen und angewandte Kunst, ist die erste Ausstellung dieser Art und wird in verschiedenen Arbeiten den Einfluß der neuen Schriftbewegung zeigen, die von Künstlern, Gelehrten und Schriftfreunden ausgegangen ist. Einem internationalen Publikum wird somit die erste Gelegenheit ge geben, zu studieren, wie befruchtend diese besonders von Rudolf von Larisch-Wien und Johnston-London vertretenen Ideen auf das ganze Schriftwesen gewirkt haben. Anmeldungen für die Schriftausstellung liegen aus allen Teilen Deutschlands wie auch aus dem Auslande vor. Die Künstler aus England und Österreich-Ungarn haben ihre Beteiligung in einem überraschend großen Umfange vorgemerkt. Weitere Anmeldungen müssen um- gehend bewirkt werden und werden nur noch bis zum 30. Juni d. I. angenommen. Auskünfte sowie Formulare find vom Leiter der Schriftausstellung, Maler und Graphiker Georg Wagner, Berlin II. 54, Lothringers^. 3, erhältlich. Personalnachrichten. Gestorben: am 19. Juni in Bad Elster Herr Friedrich von Lüpke, Inhaber der Firma seines Namens in Leipzig. Der Verstorbene, der nur ein Leben-alter von 48 Jahren er reicht hat, gründete in Leipzig am 1. Juli 1893 eine kleinere Antiquariats- und Sortimentsbuchhandlung, die er im vorigen Jahre an Fritz Otto Pfeiffer verkauft hatte, bald aber wegen Nichteinhaltung der Verkaufsbedingungen wieder selbst übernehmen mußte. hier offenbar wieder um einen neuen Versuch, den deutschen Sortimentsbuchhandel und im besondern die ihm angehörenden Exportfirmen »überflüssig« zu machen, und wenn auch in dem Artikel gesagt wird, daß die Bücher »zu den in Deutschland üblichen Preisen« verschickt werden, so muß doch die Bemerkung, daß die Aufträge »ohne jeden geschäftlichen Hintergedan- ken erledigt werden«, eigentümlich anmuten. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: »Gute, billige deutsche Bücher find das einzige Mittel, um den Deutschen im Ausland dauernd in Fühlung mit seiner geistigen Heimat zu erhalten. Selbst für den Deutschen, der viel mit Landsleuten zusammenkommt, wird die deutsche Sprache zu einem leeren Schall, wenn ihm nicht durch die Literatur immer wieder das Einzigartige seiner Muttersprache zu Gemüt geführt wird. Nichts ist aber schwerer, als Bücher zu kaufen, denn weder der Titel, noch die Proben helfen auch nur einen Schritt weiter. Bei jeder anderen Ware kann man das Erprobte nachbestellen, nur bei den Büchern nicht. Wer soll sich aber zurechtfinden unter den rund 30 000 Büchern, die allein in deutscher Sprache jährlich erscheinen? Selbst der Buchhändler im Ausland ist in einer üblen Lage, da es für ihn viel schwieriger ist als für den Buchhändler in Deutsch land, Bücher in Kommission zu bekommen. Er wird daher eine Neuerscheinung meist erst dann vorrätig halten, wenn bereits davon gesprochen wird. Ganz schlimm steht es aber mit dem Deutschen, der keine Buchhandlung in der Nähe hat, der auf einem einsamen Posten steht. Und für ihn ist es doch gerade am allernotwendigsten, daß er dauernd mit guten deutschen Büchern versorgt ist. Ist es doch schon ein günstiger Zufall, wenn ihm in einer nicht deutschen Buchhandlung ein deutsches Buch in einer Übersetzung in die Hände fällt, und dazu ist er doch wahrhaftig nicht in die deutsche Schule gegangen, um nachher deutsche Bücher in Übersetzung zu lesen. Darum ist es mit großer Freude zu begrüßen, daß sich in Berlin 8>V. 11, Bernburgerstraße 15/16, die Volkstümliche Bücherei aufgetan hat, die das Ziel hat, gute deutsche Literatur unter das Volk zu bringen, im Inland wie im Ausland. Sie arbeitet zusammen mit der Deutschen Kanzlei und steht unter der literarischen Leitung des bekannten Professors Brunner, der seine reiche Erfahrung bereitwilligst in den Dienst der guten Sache stellt. Die Volkstümliche Bücherei erteilt jeden Rat für die zweckmäßige Anlegung von Büchereien, für die Veranstaltung von Leseabenden, kurz für alles, was mit der Verbreitung guter Bücher zusammenhängt. Nach dem Ausland werden die Bücher zu den in Deutschland üblichen Preisen verschickt. Es werden außerdem Mitteilungen herausgegeben, die über die wichtigen Neuerscheinungen, be sonders auch der billigen Literatur, auf dem Laufenden erhalten. Es gibt viele Leute im Ausland, die gern eine kleine Bücherei für eine Gemeinde, eine Schule, einen Verein anlegen wollen, die gern neue unterhaltende oder belehrende Bücher verschenken wollen, aber sie wissen nicht was, und so unterbleibt die gute Ab sicht, und der freundliche Gönner, der vielleicht eine Summe zur Verfügung stellen wollte, zieht sich betrübt oder ärgerlich zurück. Jetzt brauchen sich alle diese Leute nur an die Volkstümliche Bücherei zu wenden und ihre ungefähren Wünsche anzugeben, und sie können sicher sein, daß ihre Aufträge ohne jeden geschäft lichen Hintergedanken erledigt werden. Die Mitteilungen werden allen frei zugesandt, die für 20 jährlich kaufen, von den andern wird Portoersatz erbeten.«