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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 4179 Nichtamtlicher Teil. Vom Reichstag. 85. Sitzung am Mittwoch den l. Mai 1901. Fortsetzung der dritten Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst und dritte Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend das Verlagsrecht. (Nach dem amtlichen stenographischen Verhandlungsbcricht.) (Vgl. Börsenblatt Nr. 93, 94, 96, 97, 93, 99, 10t, 113, 115.) Präsident Graf von Ballestrem r Wir treten in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben ist die Fortsetzung der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litte ratur und der Tonkunst (Nr. 97 der Drucksachen), auf Grund der in zweiter Beratung gefaßten Beschlüsse in Nr. 259 der Drucksachen (214). Anträge Nr. 267, 281, 282, 284, 287, 289, 291 ») Die Beratung wird fortgesetzt mit § l2. Auf Grund der mir erteilten Ermächtigung rufe ich auf die 88 12, — 13, — 14 — und 15. — Ich erkläre diese non mir auf- gcrufcncn Paragraphen in dritter Lesung für bewilligt. Ich eröffne nunmehr die Diskussion über 8 16 mit dem Amen dement vr. Arendt und Genossen auf Nr. 267 der Drucksachen. — Das Wort wird nicht verlangt; die Diskussion ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Die Herren Abgeordneten vr. Arendt und Genossen beantragen auf Nr. 267 der Drucksachen, , in 8 16 die Schlußworte zu fassen: von anderen zum amtlichen Gebrauche hergestellten amt lichen Schriften. Zunächst werde ich über dieses Amendement abstimmen lassen, demnächst über 8 t6, wie er sich nach der vorhergehenden Ab stimmung gestaltet hat. — Hiermit ist das Haus einverstanden; wir stimmen so ab. Ich bitte also diejenigen Herren, welche nach dem Antrag vr. Arendt und Genossen die Schlußworte des 8 16 so fassen wollen, wie ich es eben vorgelcsen habe, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; das Amendement vr. Arendt und Genossen auf Nr. 267 der Drucksachen ist angenommen. Ich darf wohl ohne besondere Abstimmung annchmen, daß der 8 16 mit dieser Abänderung vom Hause angenommen ist. — Dies ist der Fall. Ich rufe nunmehr auf 8 1? — und 8 t8. — Ich erkläre auch diese in dritter Lesung für angenommen. Nunmehr eröffne ich die Diskussion über 8 19- Zu demselben *) Abändcrungsanträgc Nr. 267, 28l, 282, 284, 287, 289, vergl. Börsenblatt Nr. 113, Seite 4021. Zu beachicn sind die vom Präsidenten vor der Abstimmung (Seite 4185) gegebenen Berichtigungen der Anträge auf No. 287 und 289 der Drucksachen. Abänderungsantrag auf Drucksachen Nr. 291: Eickhoff. Der Reichstag wolle beschließen: 8 19: Für den Fall der Ablehnung des Antrages vr. Hasse, auf Nr. 282 der Drucksachen: im Anträge Albrecht und Genossen auf Nr. 287 der Druck sachen in Ziffer 1, Zeile 3 vor -einzelne Gedichte- cinzu- sügen: «einzelne Aufsätze von geringem Umfang und-. liegen folgende Amendements vor: das Amendement vr. Hasse auf Nr. 282 der Drucksachen, vr. Müller (Meiningen) und vr. Esche auf Nr. 289 der Drucksachen, Wellstein und Genossen auf Nr. 281 der Drucksachen, Albrecht und Genossen auf Nr. 287 der Drucksachen s-ck 1 mit dem Unteramendement Eickhoff auf Nr. 291 der Druck sachen. In der cröffneten Diskussion hat das Wort der Herr Abgeord nete Wellstein. Wcllstei», Abgeordneter: Meine Herren, nachdem in der zweiten Lesung sich herausgestellt hat durch nachträgliche Erklärung der Herren Abgeordneten vr. Arendt und Beckh, daß durch ein gewisses Mißverständnis mein Antrag zu 8 19 damals nicht an genommen worden ist, so glaube ich, daß cs sich für mich erübrigt, noch einmal alle die Gründe zu rekapitulieren, die ich damals für den Antrag vorgcbracht habe. Ich nehme an, daß er auch heute die Zustimmung von beiden Seiten des Hauses und auch meiner Fraktionsfreunde finden und demnächst angenommen werden dürfte. Ich möchte nur nach einer Richtung hin nun noch eine kurze Klarstellung vornehmen. Nach der damaligen Acußerung von ver schiedenen Seiten des Hauses muß ich annehmcn, daß die Auf fassung besteht, als ob mein Antrag nur die Tragweite hätte, gewisse Anthologien, Kommersbücher, Liederbücher und dergleichen zu treffen. Insbesondere hat der Herr Abgeordnete vr. Arendt darauf hingewiesen, daß nicht bloß derartige Zusammenstellungen durch meinen Antrag getroffen werden, sondern auch solche Zu sammenstellungen, welche zu gewissen geselligen Zwecken, die sich nur zeitweilig wiederholen dürften, oder auch für einzelne Fest lichkeiten privater Veranstaltungen. Ich kann dem nur zustimmcn. Ich habe damals auch nicht diese von meinem Antrag ausnehmcn wollen. Ich habe nicht darauf exemplifiziert, weil mir die Trag weite der vorgeschlagencn Vorschrift klar zu sein schien, sondern ich habe nur im besonderen von denjenigen Anthologien ge sprochen, die ich speziell im Auge hatte, ohne aber deswegen jene anderen Zusammenstellungen ausschlicßen zu wollen. Insofern möchte ich also feststellcn, daß auch diese Zusammenstellungen, die der Herr Abgeordnete vr. Arendt im Auge hatte, unter meinen Antrag fallen sollen. Es ist dem Antrag cntgegengehalten worden, daß er zu wenig Tragweite hätte, als daß man eine derartige Kasuistik in dieses Gesetz hincinbringen könnte. Ich gebe zu, daß der Äntrag keine allzu große Bedeutung hat; aber deswegen, glaube ich auch, dürfte es den Gegnern um so leichter fallen, dem zuzustimmen, weil doch nur in sehr wenigen Fällen selbst nach ihrer Meinung die Urheber geschädigt werden dürften. Ich habe damals weiterhin, was die formelle Behandlung meines Antrags anlangt, erklärt, daß er auch als Eventualantrag zu dem damaligen Antrag vr. Hasse behandelt werden möge. Es ist bei der Abstimmung darüber damals allerdings keine Rücksicht hierauf genommen worden. Nunmehr liegen die Verhältnisse wieder genau so. Es sind mehrere Anträge eingegangen, die weiter gehen als der meinigc. Einem dieser Anträge gegenüber, nämlich dem Anträge vr. Hasse gegenüber, möchte ich den Herrn Präsidenten bitten, meinen Antrag als Cocntualantrag aufzu fassen und zur Abstimmung zu bringen. Es könnten allerdings nach gewisser Richtung hin Bedenken entstehen; es könnte mir er widert werden — und das hat auch, wenn ich nicht irre, der Herr- Abgeordnete Or. Arendt in seiner Ausführung gethan —: die Anthologien, die Sammlungen, welche ich hier ausgenommen wissen will, würden nicht zu einem eigentümlichen litterarischen Zwecke verwendet, sondern seien bestimmt zu Gesangsvorträgen an Vereins abenden, bei Festlichkeiten, sie seien also nicht ein eigentümliches littcrarisches Werk. Aber dem möchte ich entgcgenhaltcn, daß nach der bisherigen Bestimmung des 8 7 des Gesetzes von 1870 auch nichts anderes verlangt wird, als daß solche Sammlungen, um ausgenommen zu sein, eigentümliche litterarische Werke seien. Auf Grund dieser Bestimmung und auf Grund der Auslegung, welche diese Bestimmung durch die Rechtsprechung erfahren hat, sind dann aber noch neben den Anthologien auch diejenigen Samm lungen möglich gewesen, welche ich im Auge habe. Auf Grund dessen glaube ich, daß auch in Zukunft die Auslegung des Gesetzes derart sein würde, daß alle diejenigen Sammlungen unter diesen Begriff des eigentümlichen litterarischen Werkes fallen würden, die der Herr Or. Arendt und ich bezeichnet haben. Ich glaube deswegen, daß mein Antrag nicht in dem Sinne, wie der Herr Or. Arendt es auffaßt, auch neben dem Antrag Hasse u. s. w. noch seine besondere Bedeutung hätte, sondern daß er durch den Antrag Hasse u. s. w., wie die übrigen Anträge lauten, gedeckt würde. Das möchte ich also zur formellen Be handlung dem Herrn Präsidenten anheimgeben. Wenn einer oder mehrere von den Anträgen — ich glaube, 545*