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4186 Nichtamtlicher Teil. HS 117, 22. Mai 1901. (Richter.) wcitigen Beschluß herbeizusühren. Es ist wünschenswert, daß eine so wichtige und so zweifelhafte Frage bei einer möglichst starken Präsenz entschieden ivird. Wir haben deswegen auch eine nament liche Abstimmung beantragt. Aus dem Grunde stelle ich den An trag, Z 33 und den Rest dieses Gesetzentwurfs von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und bei den folgenden Nummern der Tagesordnung fortzufahren, die weniger streitige und weniger große Fragen enthalten. Präsident: Der Herr Abgeordnete Richter beantragt, den Rest des ersten Gegenstandes der Tagesordnung von der heutigen Tagesordnung abzusetzcn. Erhebt sich hiergegen ein Widerspruch? (Ruse: Ja!) Dann werde ich über den Antrag Richter abstimmen lassen. Ich bitte die Herren, ihre Plätze einzunehmen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Anträge des Herrn Abgeordneten Richter entsprechend den Rest des ersten Punktes der Tagesordnung von der heutigen Tagesordnung absetzen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das Büreau ist zweifelhaft; wir bitten um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Das Büreau ist einig, daß jetzt die Minderheit steht. Der Rest dieses Gegenstandes ist von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das BerlagSrecht (Nr. 97 der Drucksachen), auf Grund der in zweiter Beratung unverändert angenommenen Beschlüsse der Xl. Kommission in Nr. 215 der Drucksachen. Die Gcneraldiskussion hat bereits gestern staltgefunden. Wir treten in die Spezialdiskussion ein. Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Wellstein. Weitste)«, Abgeordneter: Ich beantrage die Enbloc-Annahme dieses Gesetzentwurfs. Die Generaldebatte darüber hat gemein schaftlich mit der dritten Beratung des llrhcberrechtsentwurss statt- gesunden, wo man sich genugsam darüber aussprach; auch liegen keine Anträge zum Verlagsrecht vor. Ich bitte Sie daher, die Enbloc-Annahme dieses Gesetzentwurfs zu beschließen. Präsident r Der Herr Abgeordnete Wellstein beantragt, den Entwurf eines Gesetzes über das Verlagsrecht on bloo anzunehmen, so, wie er in zweiter Lesung beschlossen worden ist. Dies Berfahren ist nur zulässig, wenn kein einziges Mitglied widerspricht. Ich frage deshalb, ob ein Widerspruch erhoben wird. — Dies ist nicht der Fall; die Enbloc-Annahme ist zulässig. Ich bitte also diejenigen, welche den Entwurf eines Gesetzes über das Verlagsrecht auf Nr. 215 der Drucksachen in dritter Lesung in allen seinen Paragraphen, Einleitung und lleberschrift so annehmen wollen, wie er in zweiter Lesung beschlossen worden ist, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die große Mehrheit; der Gesetzentwurf ist sn bloo an genommen. Wir kommen nunmehr zur Gesamtabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich bitte diejenigen, welche ihn auch in der Ge samtabstimmung annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist angenommen. Wir haben nun noch einen Beschluß herbeizusühren über die bei dem Reichstage eingegangenen Petitionen zu diesem Gesetz entwurf, welche die Kommission durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären beantragt. Ich werde annehmen, wenn niemand widerspricht, daß das Haus diesem Be schlüsse seiner Kommission beitritt. — Dies ist der Fall. Hiermit ist der zweite Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubiläum. — An» 15. Mai beging, wie hier mit geteilt worden ist, die Verlagsbuchhandlung Adolf Bonz L Comp, in Stuttgart die Feier ihres sünsundzwanzigjährigen Bestehens. — Der Chef des Hauses, Herr Alfred Bonz, wurde morgens bei Betreten seines geschmückten Privatzimmers vom gesamten Personal des Verlags empfangen und unter llcber- abe einer von Herrn Direktor Kolb künstlerisch nusgeführten ldrcsse begrüßt. Bald darauf traf eine Abordnung des technischen Personals der Druckerei A. Bonz' Erben ein, die ebenfalls eine in der Offizin hergcstellte Glückwunschadressc überreichte. Auch das Kontorpersonal der Druckerei brachte seine Glückwünsche zum Ausdruck. Ferner erschienen im Laufe des Vormittags Depu tationen des Württcmbergischen Buchhändler-Vereins, des Stutt- arter Verlegervereins und des Stuttgarter Buchhandlungs-Ge- ilfen-Vereins. Der Abend brachte den Höhepunkt der Feier. Um die Mitglieder der Familie Bonz versammelte sich ini großen Speisesaal des Hotels Victoria eine stattliche Zahl von Festgenossen zu einein vom Jubilar veranstalteten Festmahle Geladen waren die oben er wähnten Deputationen, das gesamte Personal des Verlags und das Kontorpersonal der Druckerei mit ihren Frauen, sowie mehrere Herren vom technischen Personal von Bonz' Erben. Toaste ernsten und heiteren Inhalts würzten das Mahl, froher Gesang ertönte, später wurde auch ein Tänzchen gemacht. Ein altehrwürdiger Familienpokal, gefüllt mit edlem Naß, machte die Runde um die Tafel, denn eine Feier des Scheffel-Verlags läßt sich ohne -Um trunk- nicht denken. — Für das übrige technische Personal der Buchdruckerei fand im Gasthaus zum -Bollwerk- ebenfalls eine fröhliche Feier statt. Für Bewirtung der Teilnehmer war in ausgiebigster Weise Sorge getragen, und ein abwechselungsreiches Programm brachte gute Unterhaltung. Mehrere Redner gedachten in ehrenden Worten der Jubilare. Gegen 12 Uhr nachts fand die von kollegialem Geiste getragene Feier in schönster Harmonie ihren Abschluß. Es drängt die Teilnehmer, auch an dieser Stelle das gute Einvernehmen zwischen Prinzipalität und Arbeitnehmer her- vorzuhebcn. Allenthalben war die herzlichste Anteilnahme an der Jubel feier der Firma Bonz L Comp, erkennbar, und die allseitige Hoch achtung und Verehrung, deren sich die Jubelfirma und das ganze Haus Bonz, in erster Linie der Chef Herr Alfred Bonz, mit vollem Recht erfreuen, kam an diesem Tage zum vollsten Ausdruck. Allgemeine Vereinigung deutscher Buch Handlungs gehilfen. — Die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs gehilfen hält, wie hier schon erwähnt, zu Pfingsten d. I. in Berlin ihre dritte ordentliche Hauptversammlung ab. Hierzu gingen uns soeben noch folgende ausführlichere Mitteilungen zu: »Außer den ernsten Beratungen zum Wohle des gesamten Gehilfenstandes — Satzungsänderung, Aufstellung eines Pro gramms, Frauenfrage, Kasse für Stellenlose, Lehrlingsfrage, An stellung eines Geschäftsführers, Vergrößerung des Vereinsorgans re. — soll auch für die zwanglose Bethätigung wahrer Kollegialität Zeit gelassen werden. Die geplanten Veranstaltungen sind folgende: Am Sonnabend den 25. Mai, 9 Uhr abends, im oberen, großen Saale des -Alten Askanier-, Anhaltstraße 14, Begrüßung der erschienenen Delegierten der einzelnen Landesvereinigungen und Gäste; Verlesung der Kneipzeitung und gemütliches Bei sammensein; Sonntag den 26. Mai, 10 Uhr vormittags, Eröffnung der Haupt versammlung im -Alten Askanier-. (Hierzu haben nur Mit glieder der Allgemeinen Vereinigung Zutritt.) 2 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl, darauf Fortsetzung der Beratungen. 8 Uhr abends: Festkneipe mit Damen im -Alten ASkanier- unter gütiger Mitwirkung des Gesangvereins Berliner Buch handlungs-Gehilfen. Montag den 27. Mai, vormittags: Besichtigung der Sehenswürdig keiten Berlins. 10 Uhr: Frühschoppen im Restaurant Kisten macher (Hinter den Zelten) im Tiergarten. Verlesung des Pro tokolls der Hauptversammlung. — Zwangloses Mittagessen. 14/, Uhr: Abfahrt vom Potsdamer (Wannsee-) Bahnhof nach Wannsee. Treffpunkt dort im Schwedischen Pavillon. 8'/, Uhr abends: Abschiedstrunk im Wirtshaus -Zum Auer bach-, Leipziger Straße 44. -Die Zusammenkunft einer großen Anzahl von Kollegen, denen das Wohl unseres Standes am Herzen liegt, wird auch Nichtmit- gliedcrn reichlich Gelegenheit bieten, sich über Zwecke und Ziele der Allgemeinen Vereinigung auszuklären. Gäste herzlich will- koinmen.- (S p r e ch s n a l.) Jnseratenmache. Eine neue, große Berliner Tageszeitung hatte von Anfang an einen überaus reichen Inseratenteil, namentlich waren Anzeigen wissenschaftlicher Bücher und Familienanzeigcn ganz auffallend vertreten. Als Einsender schließlich auch die Anzeige eines wissen schaftlichen Verlegers, von dem er weiß, daß er nicht auf ver lockende Anpreisungen einzugehen pflegt, in dem betreffenden Blatte fand, wandte er sich an ihn und stellte fest, daß er gar keinen Auftrag erteilt hatte! Also Vorsicht, wenn man mit Hinweis auf einen blühenden Anzeigenteil zum Inserieren aus- gofordert wird. Daß nicht längst andere Tageszeitungen das be treffende Blatt wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt haben, muß wundernchmen.