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1558 Vermischte Anzeigen. ^ 83, II, April, 2 Jahre daselbst als Gehilfe thätig war und gegenwärtig in einem Verlagsgeschäfte beschäftigt ist. wird pr. 1. Juli or. anderweitige Stellung. Gymn.-Obersecundaner und von seinen Chefs bestens empfohlen. Gef. Off. fub 6. L. an Hrn. G. E. Schulze in Leipzig. s17753Z Ein mit den besten Zeugnissen ver sehener, erfahrener Musikalienhandlungs-Ge hilfe (40 Jahre alt), sucht unter bescheidenen Ansprüchen Stellung, am liebsten zur selb ständigen Führung einer Filiale oder eines Berlagsgeschästes mittleren Umfanges. Event, würde er sich an einem solchen betheiligen resp. ein solches unter mäßigen Bedingungen er werben. Reflectenten werden ersucht, ihre werthen Adressen sub X. ö. an die Exped. d. Bl. zu senden. ^17754Z Ein jüngerer, militärfreier Gehilfe mit gründlicher Gymnasialbildung, der in nam haften Sortiments- und Verlagsgeschäften ge arbeitet hat und mit allen darin vorkommendcn Arbeiten hinlänglich vertraut ist, sucht baldigst anderweitig möglichst dauernde Stellung. Gute Empfehlungen. Ansprüche bescheiden. Offerten sub 6. befördert die Exped. d. Bl. (17755Z Für einen jungen Mann, aus Gym- nasialprnna abgegangen, der schon seit dem 1. Octör. 1879 den Buchhandel erlernte, infolge Geschäflsverkauf aber seine Stellung aufgab, suchen wir zu seiner weiteren Ausbildung sofort Führung und geschäftliche Tüchtigkeit sind wir bereit, dessen sehr gutes Zeugniß einzusenden. Einer Stelle, in der gleich oder vom 1. Octbr. d. I. an etwas Gehalt bewilligt wird, würden Wismar. 5.0 April 1881. Hinstorff'sche Hofbnchhandlung (H. Witte.) j 17756.1 C,II j. Geh. Leslerr.^ 6 I. d. Buchh. angeh., m. schöner Handschr., d. gute Zeugn. z. Seite stehen, sucht Stellung, beanspr. vorläuf. keinen Gehalt, nur freie Station, um bal- digst Stellung zu finden. Eintritt sofort. Gef. Off. 2. 20. an die Exped. d. Bl. erbeten. s17757.^ Für einen jungen Mann, 4^ Jahr rm Buchhandel, den wir als zuverlässigen, fleißigen und pünktlichen Gehilfen bestens em pfehlen können, suchen wir zum 1. Mai Stelle in einem Sortimentsgeschäft. Brannschweig. Grünebcrg'S Buchhdlg. (H. Wollermann). (17758.j Als Volontär sucht e. j. M. v. 24*2 I., m. Gymnasialb. u. g. Zeugn. Stellg. i. e. hies. Buchh. Adr. s. L. 33. durch d. Exped. d. Bl. (17759.) Für einen jungen Mann, der daS ganze Gymnasium absolvirt hat und militärfrei ist, wird eine entsprechende Stelle als Lehr ling in einer Buchhandlung gesucht. Gef. Off. unter 6. O. ö. nimmt Herr Hermann Fries in Leipzig entgegen. Vermischte Anzeigen. (17760.) Sollte einem meiner Herrrn Collegen der jetzige Aufenthaltsort des Herrn vr. George Waltemath, früher Journalist in Görlitz, Preuß.-Schlesien, bekannt sein, so bitte ich den selben um gefällige Mittheilung darüber. Karl ProchaSka in Teschen, Oesterr.-Schlesien. Zweierlei Maß und Gewicht. ^17161.1 Die Redaction des „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" hat cs für nöthig er achtet, meine Erwiderung in Nr. 77 des Börsen blattes auf den d'Alq'schen Angriff mit folgender Randbemerkung zu versehen: „Zur Richtigstellung der vorstehenden An klage erlaubt sich die Redaction zu bemerken, daß der erwähnte Vorgang vom Dccember v. I. mit dem vorliegenden Falle ganz und gar nichts gemein hat. Dort handelte es sich um die Aufnahme der unlegaUsirten Ueber- setzung eines französischen Erkenntnisses mit den ehrverletzendsten Ausdrücken gegen ein Mitglied des deutschen Buchhandels, wo gegen sich die Redaction entschieden zu wehren verpflichte: fühlte. Heute aber erläßt eine Schriftstellerin in Bezug auf ihre literarischen Eigenlhumsrechte in vollständig ruhigem Tone und ohne jedweden Angriff eine auf ein richterliches Urtheil gegründete Erklärung, die zu einer redactionellen Beanstandung gar aufs bestimmteste zurückweisen. Die Red." Ich habe der Redaction am 5. d. M. eine Entgegnung auf diese Randbemerkung einge- sandt, das Manuskript aber heute mit folgendem Schreiben zurückerhalten: Herrn Franz Ebhardt in Berlin. Leipzig, 6. April 1831. Bezüglich des beiliegenden Inserates bemerken wir Ihnen, daß dessen Aufnahme nur gegen Vergütung der üblichen Jnsertionskosten stattfinden kann, und müssen es also Ihnen anhcimgeben, even tuell die Expedition des Börsenblattes damit zu beauftragen. Ergebenst Die Redaction des Börsenblattes Julius Krauß. Hierauf erwidere ich zunächst, daß eine überhaupt von mir nicht beansprucht worden ist, daß also auch ein Grund zur Zurückweisung nicht vorliegt. Es ist bedauerlich, daß die Re daction zu solch kleinen Mitteln greift, um meine Rechte zu schmälern. Wie weit sich ihr Gebaren mit dem journalistischen Anstande und den Gebräuchen unseres Standes vereinbaren läßt, gebe ich getrost der Beurtheilung der Leser des „Börsenblatt" anheim.*) *) Der Herr Einsender hat sich mit seiner versuchten Anschwärzung eine arge Entstellung der einfachsten Verhältnisse zu Schulden kommen lassen. Wie nämlich männiglich bekannt, so sind Anzeigen für das Börsenblatt an die Expe dition zu adressiren, und gehen solche gleich wohl gelegentlich der Redaction zu, so werden in der Adresse kein Zweifel sein kann, an die Expedition zur vorschriftsmäßigen Eintragung überwiesen, sonst aber zur Vermeidung etwaiger späterer Verdrießlichkeiten wegen der Jnsertions- kosten mit der gehörigen Bemerkung an den Einsender remittirt. Das Schreiben von Herrn Ebhardt aber, welches lautet: An die Redaction des Börsenblattes rc. Die beiliegende Erwiderung auf die Rand bemerkung der Redaction zu meiner Erklärung Was die Bemerkung selbst anbetrifft, so entspricht die „Richtigstellung" der Redaction keineswegs den thatsächlichen Verhältnissen. Uebersetzung eines von mir gegen einen deutschen Verleger vor dem Pariser Handels gerichte erstrittenen Urtheils. Die darin ge brauchten ehrverletzenden Ausdrücke stam men nicht aus meiner Feder, sondern sind von den Pariser Richtern gewählt worden. Im Prinzip habe ich es nicht unbillig gefunden, daß die Redaktion die Verantwortlichkeit für den Abdruck dieses Erkenntnisses nicht über nehmen wollte, und ich habe mich ebenso wenig Es ist dies nicht der erste Fall, daß mir ein Inserat zurückgewiesen wurde. Im Jahre 1879 wollte ich ein letztinstanzliches Urtheil eines belgischen Gerichtes abdrucken lassen, er hielt aber von dem damaligen „Ausschuß für das Börsenblatt" durch seinen Vorsitzenden. Herrn Enslin, den schriftlichen Bescheid, daß dies solange unzulässig sei, als mein im Aus lande erstrittenes Erkenntniß von den deutschen Gerichten nicht bestätigt sei. Angesichts dieser Präcedenzfälle muß die Behauptung der Redaction, der Fall d'Alq habe mit diesen ganz und gar nichts gemein, außer ordentlich gewagt erscheinen. Hier wie da han delt es sich um die Wahrung literarischer Eigen thumsrechte, über welche ein ausländisches Gericht entschieden hat. In den ersten zwei Fällen sind die streitenden Parteien deutsche Staatsangehörige und bei deutschen Gerichten zuständig. Die Richtigkeit der Erkenntnisse, deren Abdruck von mir verlangt wird, kann jederzeit durch die Originale bestätigt werden, und die ganze Verantwortlichkeit beibt mir, dem in Berlin Ansässigen. Im Falle d'Alq da gegen ist die Einsenderin des Artikels Aus länderin und in Paris wohnhaft, der Ange griffene Inländer und Mitglied des deutschen Buchhandels, das angerufene Urtheil liegt weder im legalisirten Original, noch in un- legalisirter Uebersetzung vor und trotzdem trägt die Redaction des „Börsenblatt" kein Be denken, auf Grund von unvollständigen Aus zügen — und noch dazu von gefälschten — den Artikel aufzunehmen, ohne ihn mir zuvor in Nr. 77 ersuche ich in der nächsten Num mer des Börsenblattes zum Abdruck zu bringen. Ergebenst Berlin, 5. April 1881. F. Ebhardt. bot in jener Hinsicht durchaus nicht die nöthige Gewähr, und so war es unerläßlich, durch dessen Rücksendung die Expedition des Börsenblattes dagegen zu sichern, daß Herr Ebhardt nicht etwa später, unter Berufung auf eine gewisse preßgesetz- liche Bestimmung, deren Note beanstande. So verlangte es die geschäftliche Ordnung beim Börsenblatt und die vorstehende Anklage ist also völlig grundlos; wie weit aber grundlose harmoniren, geben wir getrost dem HerrnVerfasser des Buches „Der gute Ton in allen Lebens lagen" anheim. Die Red.