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von der Außenhandelsnebenstelle veröffentlichte Umrechnungs- fchlüsse! gilt. Erfolgt die Lieferung über einen Zwischenhändler oder Kommissionär, so sind die Fakturenbeträge in ausländischer Währung auf Wunsch des Zwischenhändlers zum Tageskurs in Markwährung umzurechnen, über die Festsetzung der Ausland- Preise ist Ausführliches bereits gesagt worden bei Inkrafttreten der neuen Preisvorschriften. Die wesentlichste Neuerung bringt K 5, der sich mit der Ver- teilung des Valutamehrerlöses beschäftigt. Danach hat jeder > ausländische Wiederberläufer Anspruch aus einen gegenüber dem ^üblichen Jnlandrabatt um 10°/» erhöhten Rabatt auf die Ausland sreise. Der so berechnete Preis stellt den Auslandnettopreis dar. lsim nun aber den inländischen Wiederverkäufer in die Lage zu beisetzen, zum Originalrabatt des Verlegers ins Ausland liefern z>> können, muß dieser Auslandrabatt auch dem inländischen Wie de,rverkäufer für alle Auslandscndungen gewährt werden. Als inländische Wiederverkäufe! gelten alle Firmen des Buch- und Müsikalienhandels, die Musilalien nach dem Ausland versenden, gleichviel ob an ausländische Musikalienhandlungen oder an das Publikum des Auslandes. Ein Unterschied zwischen dem Expor teur und dem Zwischenbuchhändler bei der Beteiligung am Nalutamehrerlös wie bei der Regelung der Buchausfuhr besteht demnach für Musikalien nicht. Dafür tritt aber eine unterschied liche Behandlung, der Gewinnbeteiligung je nach dem Zeitpunkte der Meldung ein, ein Verfahren, das im Interesse einer schnellen Geschäftsabwicklung sicher zu begrüßen ist. Es wird unterschieden: 1. zwischen Wiederverläufern, die dem Verleger gleich bei der Bestellung mit Angabe des Bestimmungslandes melden, daß es sich um Bezüge für ein bestimmtes Ausland handelt. Bei Entnahme vom Lager erfolgt die Meldung an den Verleger inner halb 14 Tagen nach erfolgter Ausfuhr; 2. zwischen solchen Wiederverkäufern, die eine unmittelbare Meldung über die Ausfuhr an den Verleger unterlassen, sodaß ' dieser erst durch die Meldung der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe von der Ausfuhr Kenntnis erhält. Die unter 1 genannten Wiederverkäufer erhalten aus die Auslandnettopreise, das sind die sich bei Berechnung des um 1Ü?S erhöhten Rabatts ergebenden Preise, eine besonder« Valuta vergütung von 25??. Erfolgt die Bestellung beim Verleger mit Angabe des Bestimmungslandes, so stellt der Verleger die Faktur sin der Währung des Bestimmungslandes aus, berechnet hierauf den Auslandrabatt und kürzt von dem sich hieraus ergebenden ^lnslandnettopreis die Valutavergütung von 257». Meldet der Exporteur die Entnahme vom Lager dem Verleger knerhalb 14 Tagen nach erfolgter Ausfuhr, so stellt der Verleger 'cm Exporteur eine neue Faktur in ausländischer Währung aus ffmd kürzt von dem Auslandnettopreis ebenfalls die 25prozentige Valuiaverglliung. Von der verbleibenden Summe zieht er den augenblicklich gültigen Jnlandnettopreis ab. Der sich danach auf der Faktur ergebende Betrag stellt die Restfchuld des Expor teurs an den Verleger aus dem betreffenden Auslandgeschäst dar. Das Recht des Verlegers, dem Exporteur eine Nach- belastungsfaktur zu schicken, erlischt innerhalb eines Monats inach Empfang der Meldung über die Ausfuhr. / Wiederverkäufe!!;, die zum Jnlandpreis bezogene Musikalien husführcn, ohne dem Verleger innerhalb 14 Tagen über die er folgte Ausfuhr unmittelbar Meldung zu erstatten, steht der An spruch auf die Valutavergütung von 25"/» vom Auslandnettopreis nicht zu. Wenn die Meldung der Außenhandelsnebenstelle über die erfolgte Ausfuhr des betreffenden Exporteurs an den Verleger gelangt, hat dieser dem Exporteur innerhalb eines Monats eine Rachbelasiungsfaktur auszustellen, in der der Auslandnettopreis zum Tageskurs umgerechnet eingesetzt und der augenblicklich gül tige Jnlandnettopreis hiervon abgezogen wird. Die Differenz ist die Schuld des Exporteurs an den Verleger aus diesem Ausland- geschüst. Um die Kontrolle der Ausfuhrnieldungen zu erleichtern, empfiehlt es sich sowohl im Interesse des Exporteurs wie des Verlegers, daß der Exporteur auf der Meldung an den Verleger die Nummer der Ausfuhrbewilligung angibt, wenn die Ausfuhr bereits erfolgt ist. Besondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und inlän dischen Wiederverkäufen; werden durch die Verkaussordnung nicht berührt, sofern nicht dadurch der Sinn der Verkaufsordnung und die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Die Preis- Vorschriften gelten nicht für die Ausfuhr von Editionen, die laut Bekanntmachung des Börsenvereins in besonderer Weise behan delt werden. Wenn nach Z 7 die Verleger berechtigt sind, Lieferungen ins gesamte Ausland abzulehnen oder Lieferungen ab Lager zu unter sagen für solche Werke, für deren Absatz nach einzelnen Ländern besondere Verträge dorliegen, oder für ihren gesamten Verlag, soweit in einzelnen Ländern Alleinvertretungen bestehen, so be deutet die Aufnahme diesev Bestimmung in die Verkaufsordnung nicht, daß mit Hilfe der der Außenhandelsnebenstelle zur Verfü gung stehenden Machtmittel solchen Verträgen Nachachtung ver schafft werden soll. Durch die Aussuhrkontrolle wird allerdings dem Verleger die Überwachung der Jnnehaltung solcher Ver träge erleichtert, insofern er die Meldungen erhält; insoweit fin det also auch ein gewisser Schutz statt. Im übrigen entspringt aber die Ausnahme des K 7 dem Sonderwunsch des Musikalien. Verlags, der im Zusammenhang mit der Neuregelung diese für ihn wichtigen Rechtsverhältnisse besonders betont wissen wollte. Osc»sA Irrler: Exlibris. v<-rv>a -»o» Otto zviMnu i» (1922). 10 Llrstt. 19,5X23 em in Klapps. 8i§uiert6 ^u8ZLb6 ^ Or. 5.50; einkaede ^UZZabs 6 Or. 3.50. Ledlüss«!- Lklkl <168 LÖr86llV6r6II18. Die Mappe enthält zehn Blätter, Radierungen, verbunden mit Kaltnadel und gelegentlich Aquatinta, in der Zeichnung flüchtig, manch mal fast allzu flüchtig konturiert und ohne alle Möglichkeiten der i Technik zu erschöpfen. Wenn man von dem Inhalt der Exlibris aus ! die Bücher schließen dürfte, für die sie bestimmt scheinen, so müsste ' es durchweg erotische Literatur mit einer pessimistisch-zynischen Note sein. Zum mindesten bekennen sich die Eigentümer zu Schopenhauers Anschauungen »über die Weiber«. Tie Blätter variieren in halb gro- j tesk-phantastischer, halb satirischer Weise, in Nops' Manier — nur viel ! harmloser — die Themen: Weib, Tod und Teufel — Weib und Katze i — Weib und Mammon — der Mann als Spielzeug und Sklave des Weibes. Mgr. relix Nrsril; Oie 8gtgri8p«'ppe. v«rs«. lloonovor, ?au1 Ltee^emann Verlag. (1922.) 62 8. 8°. Or. 3,5. Der Verfasser gehört dem Buchhandel an. Er zählt zu denen, die unter den Geißelhieben eines allzu wilden Sexus leiden und die Ge fühle ihrer lustvollcn Pein und pcinvolleu Lust in bacchantischer Ver- i zückung in die Welt schreien, die ja heute solchen Stimmen mehr denn i je Interesse entgegenbringt und Gehör zu schenken geneigt ist. Tempera- ! ment ist vorhanden, auch ein unbestreitbares Geschick, Sprache und i Bilder dichterisch zu gestalten. Unverkennbar schwebt etwa ein Verlaine j als Vorbild vor. Im ganzen muß aber doch gesagt werden: es genügt , allein noch nicht, daß einem ein Gott gab, zu sagen, was man leidet. ^Groß ist erst der Sieger. Nur ansehen oder anhören zu müssen, wie ! einer sich in Leiden windet, muß auf die Dauer unerfreulich werden. Es sei daher dem Verfasser gewünscht, daß es ihm noch gelingen möge, zu überwinden und sich über sein Leiden zu erheben. Dann bürste es ihm glücken, uns mehr zu geben; denn Talent und Erlebnisfähigkeit ist. wie gesagt, vorhanden. Der Verlag hat das Werk mit Liebe ausge- stattet. Das Titelbild ist von Orlik gezeichnet. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: o-*. — Fernsprecher. — TA.: --- Telegrammadresse. - U --- Bankkonto. — d — Postscheckkonto. — * — Zn das Adreßbuch neu allsgenommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handels- gerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstags der zur Be kanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. --- Direkte Mitteilung. 27. November—2. Dezember 1922. Vorhergehende Liste 1922, Nr. 278. Antiquariat N u d. Scllmer, Negensburg. Leipziger Komm, jetzt: N. Hoffman,l. (Dir.) 1707